Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Psychotherapeutenjournals war das Ergebnis der Bundestagswahl noch nicht bekannt. Der Wahlkampf war nach den Attentaten von Magdeburg und Aschaffenburg extrem durch das Thema Migration geprägt. Jetzt, nach der Wahl, wird sicher darum gerungen, eine neue Regierungskoalition zu bilden und den Koalitionsvertrag zu verhandeln. Dieser sollte nicht durch tagespolitische Ereignisse, sondern durch die anstehenden politischen Notwendigkeiten bestimmt sein. Aus der letzten Legislatur sind zum Thema psychische Gesundheit und Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen noch einige Themen offen, von denen wir hoffen, dass sie Eingang in den Koalitionsvertrag finden werden:

Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss weiter verbessert werden. Dazu müssen Lösungen für die immer noch langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie gefunden und erarbeitet werden, damit Menschen mit schweren, komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen den Weg in eine Psychotherapie leichter und besser finden.

Regelungen für bessere, d. h. umfangreichere psychotherapeutische Behandlung sind in einer Fortführung der Krankenhausreform für die klinische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unbedingt erforderlich.

Eine Strategie für bessere Gesundheitsprävention muss auch die Förderung psychischer Gesundheit sowie besserer Resilienz bei psychischen Belastungen in allen Lebensbereichen und insbesondere Suizidprävention umfassen. Entstigmatisierung verbunden mit Aufklärung über psychische Erkrankungen und Belastungen beginnend im Kindesalter sollte Ziel einer neuen Bundesregierung bleiben.

Digitalisierung im Gesundheitswesen, die für alle Menschen hilfreich ist, muss weiter vorangebracht werden, darf jedoch nicht zu mehr bürokratischem Aufwand für Behandelnde führen, sondern soll diese entlasten, wobei der Schutz der Daten oberste Priorität haben muss.

Und nicht zuletzt und für uns besonders wichtig sollte die Reform des Psychotherapeutengesetzes durch die erforderlichen klaren gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung abgerundet und abgeschlossen werden. Nur so kann die Zukunft einer guten psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden.

Es ist deutlich, dass die Gesundheitspolitik weiter vor großen Herausforderungen steht, die nicht weggeschoben werden dürfen, sondern angepackt werden müssen. Wir werden unsere Forderungen in die Koalitionsverhandlungen einbringen und bitten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sofern Ihnen möglich, dies auch zu tun. In unserer Stellungnahme und Empfehlungen für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben wir unsere Forderungen zusammengefasst und begründet (der vollständige Text des Dokuments ist auf unserer Homepage unter „Stellungnahmen“ zu finden).

Wir verbleiben mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für die Frühjahrszeit.

Ihr Kammervorstand

Dietrich Munz, Martin Klett, Dorothea Groschwitz, Petra Neumann und Erik Nordmann

Sarah Mae Fischer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung gewählt

Am Abend des 15. Januar 2025 hat die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung (PiA und Masterstudierende) virtuell getagt. Von insgesamt 466 freiwilligen Kammermitgliedern in Ausbildung haben 60 Personen teilgenommen, sodass die Beschlussfähigkeit gesichert war. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl einer Vertretung der Ausbildungsteilnehmer*innen in die Vertreterversammlung der Kammer.

Es haben sich vier Kandidat*innen zur Wahl gestellt. Die Wahl hat Sarah Mae Fischer gewonnen, die mit 29 Stimmen die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit einen Sitz in der Vertreterversammlung erhält.

Sie wird künftig neben der zweiten Vertreterin der Ausbildungsteilnehmer*innen, Anne-Marie Scholz, die Belange der PiA und Masterstudierenden in diesem Organ berufspolitisch vertreten.

Wir gratulieren Sarah Mae Fischer herzlich zu diesem Erfolg!

Als erste Ersatzperson (Nachrücker) wurde mit 23 Stimmen Jan Karolus gewählt. Danach folgen Marc Wiedmann und Diana Stelle Sotiriou.


8. Online-Veranstaltung der LPK-Fortbildungsreihe mit Dr. Jan Glasenapp: Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Am 3. Dezember 2024, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, fand das Abschlussseminar der diesjährigen Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung statt.

Dr. Jan Glasenapp referierte zum Thema „Ambulante Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung – Berufs- und sozialrechtliche Rahmenbedingungen“. Das spannende Thema zog das Interesse von über 100 Teilnehmer*innen auf sich.

Dr. Jan Glasenapp

Dr. Jan Glasenapp

Die Veranstaltung begann mit einleitenden Worten von Dr. Roland Straub, der zunächst noch einmal auf den besonderen Anlass hinwies und Parallelen zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zog. Er bedankte sich bei allen Anwesenden, dass sie an diesem Tag zusammengekommen sind, um ihr Wissen über Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung zu erweitern. Er betonte, dass das Hauptziel dieser Veranstaltungsreihe nach wie vor darin bestehe, mehr Psychotherapeut*innen zu ermutigen, Patient*innen mit intellektueller Beeinträchtigung in Therapie zu nehmen und damit die Versorgung dieser Patientengruppe zu verbessern.

Er gab außerdem bekannt, dass seine Aufgaben als Vorstandsbeauftragter des Arbeitskreises „Psychotherapie bei Menschen mit Intelligenzminderung“ ab dem 1. Januar 2025 von Dorothea Groschwitz übernommen werde. Dr. Straub werde jedoch weiterhin dem Arbeitskreis verbunden bleiben. Anschließend übergab er das Wort an den Referenten Dr. Jan Glasenapp.

Dr. Glasenapp begann seine Ausführungen ebenfalls mit Dankesworten. Er bedankte sich zunächst bei den Organisator*innen der Veranstaltung (LPK BW) und bei den Teilnehmer*innen für ihre Bereitschaft, sich in diesem speziellen Fachgebiet fortzubilden.

In seinem Vortrag betonte Dr. Glasenapp unter Bezug auf die aktuelle Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 3. Dezember 2024 die Dringlichkeit einer inklusiven und barrierefreien psychotherapeutischen Versorgung.

Er wies auf die zahlreichen Hürden hin, denen Menschen mit geistiger Behinderung im Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung begegnen. Besonders problematisch sei die fehlende Verfügbarkeit von standardisierten diagnostischen Instrumenten in deutscher Sprache, was eine präzise Diagnose erheblich erschwere. Obwohl internationale Forschungsergebnisse die Wirksamkeit psychotherapeutischer Interventionen in dieser Patientengruppe belegten, fehle es an kontrollierten Studien, um diese Erkenntnisse systematisch auf den deutschsprachigen Raum zu übertragen.

Ein wichtiger Punkt des Vortrags war die Berücksichtigung von Patient*innen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in der Ausbildung zukünftiger Psychotherapeut*innen als ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität.

Als Überleitung zum Thema Berufsrecht stellte Dr. Glasenapp die Musterberufsordnung vor, wobei er insbesondere auf international anerkannte ethische Prinzipien und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung in der Psychotherapie einging.

Weiter ging er ausführlich auf einzelne Paragrafen der aktuellen Berufsordnung der LPK BW ein. Insbesondere behandelte er Paragraf 6 (Aufklärungspflicht) sowie die Paragrafen 9 (Besondere Aspekte), 13a (Auskunftsverlangen und Einflussnahme Dritter) und 17 (Interessenkonflikte). Er betrachtete jeden dieser Paragrafen im Hinblick auf seine Anwendung in der Therapie von Patient*innen mit intellektueller Beeinträchtigung und untermauerte seine Ausführungen mit anschaulichen und verständlichen Beispielen aus der Praxis.

Auch sozialrechtliche Aspekte kamen nicht zu kurz. Hier betonte Dr. Glasenapp die Bedeutung einer stärkeren Steuerung der ambulanten Versorgung durch gezielte Regelungen. Beispiele wie die Einführung von spezialisierten Angeboten in medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) könnten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.

Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Aspekte wie die Änderungen an der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) gelegt, die von direkter Bedeutung für die Therapie von Patient*innen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sind. Zudem wurden die Besonderheiten der Arbeit im Rahmen der Selektivverträge, das Gutachter-Verfahren sowie Erkenntnisse aus den eigenen Erfahrungen des Referenten beleuchtet.

Anschließend wurden Beispiele für Behandlungspläne vorgestellt.

Sowohl Dr. Straub als auch Dr. Glasenapp betonten in ihren Ausführungen die Bedeutung von Qualitätszirkeln für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, sowohl für diese sensible Patientengruppe als auch für alle anderen. Es wurde über die aktuelle Organisation eines solchen Qualitätszirkels in Stuttgart sowie über bereits aktive Qualitätszirkel in anderen Städten Baden-Württembergs berichtet und ausgetauscht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen, woraus sich eine rege Diskussion entwickelte.

Am Ende des Abends bedankten sich die Teilnehmer*innen herzlich bei dem Referenten und den Organisator*innen für den äußerst informativen Abend, an dem so wichtige Aspekte der psychotherapeutischen Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung thematisiert wurden.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen für ihr Interesse und bei allen Referenten für ihr Engagement! Wir sehen uns im nächsten Jahr auf weiteren Veranstaltungen der Fortbildungsreihe zur Psychotherapie bei Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen.


Klimawandel und Gesundheit: Aktionsbündnis erweitert Zusammenarbeit und setzt neue Schwerpunkte für 2025

Am 30. Januar 2025 fand das Online-Treffen des Aktionsbündnisses „Klimawandel und Gesundheit“ (KuG) statt. An dieser Videokonferenz nahmen von der LPK BW Dr. Dietrich Munz und Dr. Erik Nordmann teil.

Auftakt der Sitzung war die offizielle Aufnahme der LPK BW in das 2023 von Heilberufekammern (Landesärztekammer, Landesapothekerkammer, Landeszahnärztekammer), Deutschem Wetterdienst DWD, Landesgesundheitsamt LGA und Sozialministerium gegründete Bündnis.

Die Organisatorin der Veranstaltung, Julia Kuhn (LGA im Sozialministerium), stellte die bisherige Tätigkeit des 2023 gegründeten Aktionsbündnisses vor.

Geplant sind für das Jahr 2025 insgesamt vier Sitzungen, deren Termine über eine Umfrage festgelegt werden sollen.

Ein wichtiger Teil der Sitzung war die Themensammlung für die zukünftige Arbeit des Bündnisses. Besonders im Fokus stand bisher das Thema Hitze und Gesundheit, das auch weiterhin intensiv bearbeitet werden soll. Hierbei wird an die bisherigen Maßnahmen angeknüpft, wobei sich der Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2025 auf eine neue Risikogruppe verlagern soll: Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder. Beim Hitzeaktions-Fachtag 2025 wird diese Gruppe im Mittelpunkt stehen – im Vorjahr lag der Fokus auf alleinstehenden älteren Menschen.

Neben dem Thema Hitze wurden weitere relevante gesundheitsbezogene Aspekte des Klimawandels diskutiert, die in Zukunft in der Arbeit des Aktionsbündnisses eine größere Rolle spielen sollen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Stürme),

  • Wasserknappheit und Wasserqualität,

  • Ernährungssicherheit,

  • Verkehr und Mobilität im Klimawandel,

  • Gesundheitsrisiken für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen, die im Freien arbeiten,

  • Ausbreitung der Tigermücke und damit verbundene Infektionskrankheiten,

  • Zunahme von Pollen und allergischen Erkrankungen sowie

  • Erstellung gemeinsamer Informationsmaterialien zu bestimmten Themen.

Zusätzlich wurde die Möglichkeit einer gemeinsam organisierten Fachtagung zum Thema Klima und Gesundheit angesprochen. Eine konkrete Entscheidung dazu steht noch aus, jedoch zeigt sich bereits ein starkes Interesse an einer interdisziplinären Zusammenarbeit.

Das Aktionsbündnis „Klimawandel und Gesundheit“ wird daher auch im Jahr 2025 aktiv bleiben und sich den wachsenden Herausforderungen des Klimawandels für das Gesundheitssystem stellen.


Beschlüsse der LPK-Vertreterversammlung vom 19. Oktober 2024

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2024 die folgenden Satzungen beschlossen:

  • Beitragstabelle 2025 vom 11.November 2024 (Inkrafttreten 01. Januar 2025): Amtliche Bekanntmachung vom 12. November 2024

  • Dreizehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung vom 11. November 2024 (Inkrafttreten 13. November 2024): Amtliche Bekanntmachung vom 12. November 2024

  • Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 11. November 2024 (Inkrafttreten 13. November 2024): Amtliche Bekanntmachung vom 12. November 2024

  • Satzung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Kreispsychotherapeutenschaften der Landespsychotherapeutenkammer vom 11. November 2024 (Inkrafttreten 13. November 2024): Amtliche Bekanntmachung vom 12. November 2024

Die vorgenannten Satzungen sind nach Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg (Genehmigungsvermerk vom 28. Oktober 2024, Az.: 31.5415.5–001/1, am 11. November 2024 vom Präsidenten ausgefertigt und am 12. November 2024 auf der Kammerhomepage (URL: www.lpk-bw.de/kammer/amtliche-bekanntmachungen-der-lpk-bw) öffentlich bekannt gemacht worden.


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