Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Bremen
Psychotherapeutentafel wird nicht mehr unterstützt
Der Kammervorstand hat sich gegen die Fortführung der Psychotherapeutentafel ausgesprochen. Nach einer langen Tradition, die Psychotherapeutischen Praxen im Bremer Telefonbuch aufzuführen, wird der Verlag ab 2025 die Daten unserer Mitglieder nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen. Die Übermittlung der Daten stellt einen Arbeits- und Kostenaufwand dar, der nicht im Verhältnis zu der zu erwartenden Nutzung steht. Die digitale Recherche ist für die meisten Menschen zur Selbstverständlichkeit geworden. Zusätzlich werden Hilfesuchenden, die keinen Zugriff auf digitale Angebote haben, von verschiedenen Beratungsstellen, Krankenkassen usw. Listen mit Kontaktdaten von Praxen ausgehändigt.
Psych-Info gut etabliert
Insbesondere Psych-Info hat sich im Bremer Raum gut etabliert. Wegen der hohen Anzahl der gelisteten Praxen, der Möglichkeit der Stichwortsuche, der Option, nach grundlegenden Qualifikationen zu differenzieren, aber auch wegen der hinterlegten qualitätsgeprüften Inhalte erfreut sich die Suchmaschine der Psychotherapeutenkammern einer hohen Beliebtheit.
Durch die hinterlegte Abrechnungsart können Hilfesuchende schnell zwischen Kassen- und Privatpraxen unterscheiden.
Um die Qualität der Information stets zu verbessern, sollten die Kammermitglieder ihre Daten aktuell halten und Stichworte hinterlegen, die ihr persönliches Behandlungsspektrum abbilden.
Die Profile können im Internen Mitgliederbereich auf der Kammerhomepage gepflegt werden.
Fortbildungskonten
Die Integration der Fortbildungskonten in den neuen Internen Mitgliederbereich auf der Homepage der Kammer ist mittlerweile vollzogen. Die Kammermitglieder pflegen ihre Fortbildungskonten und laden größtenteils regelmäßig ihre Teilnahmebescheinigungen hoch. Gleichzeitig gilt es in der Verwaltung, die im Systemwechsel aufgelaufenen Datensätze nachzupflegen, sodass es auch in den nächsten Wochen noch zu verzögerten Bearbeitungen der Fortbildungskonten kommen kann. Um die Verwaltung zu entlasten, wird den Mitgliedern empfohlen, sich zuerst auf der Homepage in den FAQ zu informieren, bevor sie direkt zu den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
Insbesondere zu Intervisionsgruppen kam es zu vielen Nachfragen. Hier gilt: Für Bremische Mitglieder kann die Leitung der Gruppe die Teilnahme im System bestätigen, kammerfremden Teilnehmenden hingegen werden Teilnahmebescheinigungen ausgehändigt.
Informationen zur Beendigung der Berufstätigkeit
Die Zahl der Kammermitglieder, die ihre Berufstätigkeit beenden, nimmt zu. Daher häufen sich Anfragen zu diesem Thema und es fallen teilweise ernsthafte und berufsrechtlich relevante Probleme auf. Die FAQ auf der Kammerhomepage werden regelmäßig ergänzt und liefern wichtige Hinweise zum korrekten Vorgehen.
Ein wichtiger Punkt, der zuletzt zu Nachfragen und Beschwerden in der Kammer führte, ist, dass Patient*innendaten (Behandlungsakten) 10 Jahre aufbewahrt und bei Nachfragen von Patient*innen zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies gilt auch über den Tod der Praxisinhaber*innen hinaus.
Hospitation in der Zentralen Notaufnahme der Gesundheit Nord am Klinikum Bremen-Ost
Im November und Dezember 2024 hospitierten Eva John und Amelie Thobaben an zwei Freitagen in der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Bremen-Ost und begleiteten Psychiaterinnen in Weiterbildung in deren Spätdienst bis 23:00 Uhr. Ziel war es, sich von der Situation in der Aufnahme einen eigenen Eindruck zu verschaffen, auch um anhand der beobachteten Fälle einschätzen zu können, inwieweit Kammermitglieder grundsätzlich in diesen Diensten ihre berufliche Kompetenz einbringen können.
Die Aufnahmekapazitäten waren zu den jeweiligen Zeitpunkten begrenzt.
Die auflaufenden Patient*innen ließen sich drei Gruppen zuordnen:
(1) Bekannte Patient*innen der Psychiatrie, die insbesondere mit schweren, chronischen (Sucht-)Erkrankungen und Psychosen wiederholt in der Klinik behandelt werden und sich auch in Krisensituationen regelmäßig an die Klinik wenden. Teilweise wurden diese vorab vom Krisendienst gesehen, sodass bereits vor Ankunft der Patient*innen eine fachliche Einschätzung vorlag. Die Indikation einer sofortigen Aufnahme musste dann vor Ort geprüft werden.
(2) Patient*innen, die sich bereits in Psychotherapie befanden und die sich im Rahmen einer Krisensituation in die Klinik begaben oder denen eine Aufnahme empfohlen wurde. Mit diesen Patient*innen wurde das Anliegen geklärt und dann geprüft, ob eine Aufnahme indiziert wäre und ein hilfreiches Angebot darstellte. In einigen Fällen wurden auch andere Versorgungsangebote gemacht, z. B. die sozialpsychiatrischen Behandlungszentren empfohlen. In manchen Fällen genügte eine Krisenintervention zur Entaktualisierung der Symptomatik und die Absprache von Plänen fürs Wochenende oder auch die Sicherstellung einer sozialen Unterstützung, sodass eine stationäre Aufnahme nicht notwendig wurde.
(3) Menschen, die aufgrund somatischer Symptome in anderen Fachbereichen vorstellig wurden und aufgrund einer begleitenden psychischen Erkrankung auch psychiatrisch abgeklärt werden sollten.
Frau John und Frau Thobaben wurden von den Ärztinnen und dem Team der Notaufnahme freundlich aufgenommen.
Neben den Einblicken in die Strukturen und Abläufe der Dienste entstand grundsätzlich der Eindruck, dass Psychologische Psychotherapeut*innen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation befähigt scheinen, solche Dienste in dieser interdisziplinären Notaufnahme durchzuführen. Die originär medizinischen Aufgaben, wie eine körperliche Untersuchung, Blutentnahmen und Verordnungen der Aufnahmeroutinen, nahmen wenig Raum ein.
Gleichzeitig ist bewusst, dass innerhalb der Profession zum Teil kontroverse Meinungen hierzu bestehen. Angesichts der anhaltenden und auch in Bremen wiederholt diskutierten Fragen nach Einbindung unserer Profession in die Versorgung von Krisen und psychischen Notfällen wird die Kammer sich bei entsprechenden Überlegungen einbringen müssen.
Insofern sind solche praktischen Erfahrungen ein hilfreicher Aspekt bei der Bewertung des Themas.
Fortbildung „Psychotherapeutische Befunde bei Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht“
Am 10. Februar 2025 fand in Kooperation mit dem Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) eine Fortbildung zum Thema „Psychotherapeutische Befunde bei Anträgen nach dem Schwerbehindertenrecht“ statt.
Referentinnen waren Christina Wilkens-Mawn, FÄ für Chirurgie, ärztliche Sachverständige sowie Leitende Ärztin des AVIB, und Dr. Diana Geilfus, ebenfalls ärztliche Sachverständige beim AVIB.
Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Die Beantwortung von Befundanforderungen wird selten in der Ausbildung gelernt und die Rechtsgrundlage des Schwerbehindertenrechts erschließt sich nicht intuitiv. Es war daher hilfreich, dass im ersten Teil die Entwicklung des Schwerbehindertenrechts erläutert wurde. Die Darstellung der körperlichen Behinderungen zur Orientierung war für einige befremdlich, wird aber schlüssig, wenn verstanden wird, dass das Schwerbehindertenrecht zunächst für Kriegsversehrte entwickelt wurde. Nur wenige psychische Erkrankungen sind klar definiert und dienen als Referenzen zur Einordung anderer psychischer Symptome.
Anhand positiver sowie negativer Befundbeispiele vermittelten die Ärztinnen, welche Informationen zur Bearbeitung der Anträge benötigt werden. Es sind ganz andere Kriterien, als wir sie von unseren Berichten an Gutachter*innen gewohnt sind. Es geht weniger um die Symptome als vielmehr darum, die Art der durch Symptome entstehenden Funktionseinschränkungen der Teilhabebeschränkungen im Alltag zu beschreiben. Die Darstellung von Traumainhalten in Symptomen ist bspw. in diesem Falle nicht gefordert.
Gegenüber dem AVIB wurde verdeutlicht, dass entgegen der klassischen somatischen Praxis in unseren Praxen keine Verlaufsdokumentation in Karteikarten geschrieben werden. Einen „Karteikartenauszug“ aus einer psychotherapeutischen Behandlung anzufordern, erscheint somit nicht zweckdienlich. Viel mehr braucht es den psychischen Befund, die aktuelle Symptomatik und die Darstellung der daraus resultierenden Einschränkungen. Was weiterhin unterstützend sein kann, ist ein Nachweis der durchgeführten Termine der letzten drei Jahre durch eine Liste aus dem PVS. Falls Behandlungsbedarf bestand, aber aufgrund der in der Psychotherapie-Richtlinie fehlenden Möglichkeiten bei z. B. schweren chronischen Erkrankungen keine bedarfsgerechte Behandlung angeboten werden konnte, sollte darauf hingewiesen werden. So könnte der falsche Eindruck vermieden werden, dass seltene oder fehlende Behandlung ein Hinweis auf fehlende Behandlungsnotwendigkeit darstelle. Ähnlich gilt es, Unterbrechungen in der Behandlung zu erklären.
Wichtig ist bei der Thematik, zwischen den Befunden für Antrag nach Schwerbehinderungsrecht sowie nach dem Opferentschädigungsgesetz zu differenzieren. Nur im letzteren Fall geht es auch um die Darstellung der Kausalität sowie die Darstellung von Traumainhalten.
Austausch des Kammervorstands mit Bremischen Kliniken zur Weiterbildung
In den letzten Monaten fanden verschiedene Termine in Bremischen Kliniken statt, bei denen (auch) die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen thematisiert werden konnte. Der Kammervorstand freut sich über das Interesse der Kliniken daran, sich über die strukturellen Bedingungen für eine psychotherapeutische Weiterbildung auszutauschen. In den unterschiedlichen Terminen wurde immer wieder deutlich, wie wichtig es ist, den Akteur*innen in den Kliniken aufzuzeigen, dass eine Herausforderung und gleichzeitig Chance darin besteht, das passende Angebot zu finden. Dass bei der Konzeption der Weiterbildung bewusst auf eine Vielfalt von Möglichkeiten gesetzt wurde, konnte in den Beratungen erklärt werden. Der Kammervorstand konnte sich bei den Terminen in die vorhandenen Strukturen eindenken und so leichter mit den Verantwortlichen in den Kliniken für diese individuelle Ideen entwickeln.