Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer
Welche gesundheitspolitische Zukunft steht nach der Bundestagswahl an? Rück- und Ausblick für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Mit der vorgezogenen Bundestagswahl mussten die Parteien aus dem Stand in den Wahlkampfmodus wechseln. Auf wenige Wochen wurde zusammengestaucht, wofür sich Parteien, Verbände und die Zivilgesellschaft normalerweise ein Jahr Zeit nehmen: Welche Herausforderungen müssen bewältigt werden – und vor allem, wie?
Im Zentrum des Wahlkampfes standen Debatten, die nicht nur von der angespannten Wirtschaftslage und außenpolitischen Unsicherheiten nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten geprägt waren. Die Migrationsdebatte wurde durch das Attentat in Magdeburg und den Anschlag in Aschaffenburg zusätzlich befeuert. Die schrecklichen Gewalttaten einzelner Personen mit psychischen Auffälligkeiten oder Erkrankungen führten inmitten des Wahlkampfes zu rückwärtsgewandten Forderungen.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke mahnte: „Ein Register für psychisch erkrankte Menschen ist vollkommen rückständig und stigmatisierende Schaufensterpolitik.“ Beschlüsse der Innenminister*innen und im Deutschen Bundestag folgten, mit denen mehr Informationen zum Gefährdungspotenzial von psychisch erkrankten Menschen gefordert werden. Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen wurde zur innenpolitischen Frage instrumentalisiert.
Doch welche Rolle spielte die Gesundheitspolitik im Wahlkampf?
Schwerpunkt der Wahlprogramme der Parteien war die Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wie die Gesundheitsversorgung auch zukünftig in der Stadt und auf dem Land gesichert werden kann und wie Patient*innen schneller einen Termin erhalten. Dabei wurden alte Konzepte reanimiert und auf neue Impulse weitestgehend verzichtet. Überwiegend einig sind sich die Parteien, dass die Digitalisierung, die Entbürokratisierung und die Prävention vorangetrieben werden müssen, um die Gesundheit zu fördern, mehr Zeit für Patient*innen zu schaffen und eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Uneins ist man sich hingegen in der Frage, wie die GKV-Finanzierung stabilisiert werden kann. Während Grüne und SPD eine solidarische Bürgerversicherung befürworten, setzen CDU/CSU und FDP stärker auf Effizienz durch Wettbewerb. Doch wie umgehen mit begrenzten Ressourcen im Gesundheitssystem? Mehr Steuerung der Patientenversorgung über die Hausärzt*innen, eine Aufgabenteilung zwischen den Heil- und Gesundheitsberufen sowie eine engere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung – das sind mehrheitlich getragene Lösungsansätze.
Bezogen auf die psychotherapeutische Versorgung verfolgen die Parteien in ihren Wahlprogrammen unterschiedliche Ansätze. So wollen CDU/CSU ambulante und stationäre Versorgungsangebote für psychisch Erkrankte bedarfsgerecht verbessern. Der SPD zufolge sollen psychisch Erkrankte zügig einen Psychotherapieplatz erhalten. Die FDP nennt bei diesem Thema eine feste Größe und setzt sich für eine Verkürzung der Wartezeiten auf unter vier Wochen ein. Und Bündnis 90/Die Grünen schlagen einen Bund-Länder-Pakt für mentale Gesundheit vor, um das Wartezeitenproblem zu beheben.
Im Hinblick auf die prekäre Situation von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen will die CDU/CSU die ambulanten und stationären Versorgungsangebote bedarfsgerecht verbessern. Die Grünen setzen zudem auch auf Mental Health Coaches, die in weiterführenden Schulen als Anlaufstellen für belastete Jugendliche dienen sollen. Die SPD strebt bundesweit niedrigschwellige Beratungsangebote – auch digital – für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen an.
Dass sich etwas ändern muss, ist allen klar. Denn in der psychotherapeutischen Versorgung sind gravierende Probleme spürbar. Die Zahl psychisch Erkrankter steigt. Jede fünfte Minderjährige* ist psychisch belastet und jede vierte Erwachsene* von einer psychischen Erkrankung betroffen. Psychische Erkrankungen sind die zweithäufigste Ursache für Krankschreibungen und die Hauptursache für Erwerbsminderungsrenten. Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen warten monatelang auf einen Therapieplatz – im Durchschnitt 20 Wochen. Im ländlichen Raum belaufen sich die Wartezeiten auf bis zu einem halben Jahr.
Die Lage ist ernst. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat in ihrem Positionspapier zur Bundestagswahl deutlich gemacht, was genau getan werden muss: Der Reformstau in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen muss umgehend behoben werden. Psychische Erkrankungen brauchen Vorsorge und Versorgung. Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen Reformen. Jetzt. Die neue Bundesregierung muss gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein Notfallpaket schnüren, das drei Maßnahmen umfasst:
Erstens muss eine separate Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf den Weg gebracht werden. Ziel muss sein, Wartezeiten für Kinder und Jugendliche zu verkürzen und eine wohnortnahe Behandlung zu ermöglichen. Lange Wartezeiten und Wege müssen ein Ende haben. Das Vorhaben war bereits in der letzten Wahlperiode im Parlament verhandelt worden und hatte über die Fraktionen hinweg viel Zuspruch erhalten. Selbst der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Prof. Josef Hecken unterstützte das Vorhaben ausdrücklich.
Zweitens bedarf es einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, um die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten zu stärken. Es braucht zusätzliche Versorgungsangebote für psychisch erkrankte Erwachsene gezielt auf dem Land, in den historisch schlechter versorgten ostdeutschen Bundesländern und in strukturschwachen Regionen wie dem Ruhrgebiet. Das schafft gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land, Ost und West.
Drittens muss die neue Bundesregierung gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, um die psychotherapeutische Weiterbildung auszufinanzieren. Dies ist bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung 2019 schlichtweg versäumt worden. Seitdem wartet die junge Generation an Psychotherapeut*innen darauf, endlich in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken zum Einsatz zu kommen und später als Fachpsychotherapeut*innen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Zukunft zur Verfügung stehen zu können.
Zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Versorgungsstrukturen gehört auch eine intensive psychotherapeutische Behandlung in Krankenhäusern. Außerdem muss die Versorgung effizienter gestaltet werden. Nötig sind flexible interdisziplinäre Angebote, die gezielte Weiterentwicklung der regionalen Versorgung, eine Entlastung für Praxen und Kliniken von Bürokratie – und damit mehr Zeit für Patient*innen.
Unabdingbar auch: endlich mehr Prävention. In allen relevanten Politikfeldern muss ein Mental Health Mainstreaming umgesetzt werden: Gesundheitsförderung, Entstigmatisierung, Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, inklusives, barrierefreies und diverses Gesundheitswesen, Klimaschutz. All dies muss für alle Lebensbereiche konsequent zusammengedacht und miteinander verzahnt werden, um die psychische Gesundheit zu fördern und zu erhalten.
Nun entscheiden die Parteien, ob sich die Forderungen im Koalitionsvertrag wiederfinden werden. Die gesundheitspolitischen Herausforderungen sind groß. Sie müssen gemeinsam gestemmt werden. Die nächsten vier Jahre müssen endlich Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen mit sich bringen. Dafür setzt sich die BPtK ein: https://api.bptk.de/uploads/Politik_fuer_Menschen_mit_psychischen_Erkrankungen_2025_2029_bc6f7b39e1.pdf.
Workshop „Perspektiven der Qualitätssicherung in der Psychotherapie“
Zum 1. Januar 2025 hat die sechsjährige Erprobung des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen begonnen. Seitens der Kammern, Verbände sowie der Wissenschaft wurde in den vergangenen Jahren immer wieder umfassend Kritik geübt an den entwickelten Instrumenten, aber auch dem grundsätzlichen Ansatz der einrichtungsvergleichenden Qualitätssicherung. Um neben der Kritik an dem Verfahren auch mögliche Perspektiven einer professionseigenen Alternative der Qualitätssicherung in den Blick zu nehmen, fand am 14. Januar 2025 in Berlin ein Workshop der BPtK zu Perspektiven der Qualitätssicherung statt.
In seinem einführenden Vortrag skizzierte BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop die gravierenden Mängel des QS-Verfahrens. Das Verfahren verursache einen hohen bürokratischen Aufwand und liefere zugleich keine ausreichend validen und differenzierten Informationen, die eine Ableitung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung erlauben würden. Für die Erprobung in NRW seien für die Qualitätsindikatoren (QI) auf Basis der Leistungserbringer-Dokumentation deutliche Deckeneffekte zu erwarten, da vorrangig etablierte Standards abgebildet werden. Für die Patientenbefragung sei zu erwarten, dass insbesondere die QI zur Therapiebeziehung und zum Therapieergebnis erhalten blieben, obwohl auch hier bei auffälligen Ergebnissen keine konkrete Handlungsanschlüsse abgeleitet werden können. Langfristig seien negative Auswirklungen für die Versorgungspraxis zu befürchten.
Im Anschluss gab Prof. Wolfgang Lutz (Universität Trier) einen Überblick über den Forschungsstand zu Feedback- und Monitoringsystemen in der Psychotherapie. Die wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit solcher Systeme, die kontinuierlich weiterentwickelt wurden, seien inzwischen sehr umfangreich. Dabei würden die Effekte gesteigert, wenn das Feedback auch mit konkreten Vorschlägen verbunden werde. Auch die Rate an Therapieabbrüchen könne gesenkt werden. In besonderer Weise würden Patient*innen profitieren, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen ungünstigen Therapieverlauf bestehe.
Im zweiten Teil des Workshops erläuterten Dirk Heidenblut (MdB, SPD) und Alexander Föhr (MdB, CDU/CSU) ihre Erwartungen an die Qualitätssicherung in der Psychotherapie. Heidenblut betonte dabei, wie wichtig es sei, die Patientenperspektive mit einzubeziehen. Die Profession müsse sich den Anforderungen der Qualitätssicherung und einer stärkeren Transparenz stellen, gegebenenfalls über eine adäquatere Alternative. Föhr betonte, dass er die Bedenken der Profession bezüglich des hohen Dokumentationsaufwandes verstehe, aber die Erprobung als gute Möglichkeit sehe, das QS-Verfahren zu verschlanken.
Im dritten Teil des Workshops stellten führende Forschungsgruppen Varianten von Feedback- und Monitoringsystemen vor. Dr. Matthias Volz (Universität Kassel) präsentierte das Projekt Quality Verification Audit (QVA) und Quality System Procedure (QSP), das zunächst für psychodynamische Ausbildungsambulanzen entwickelt wurde, inzwischen aber auch in Praxen erfolgreich eingesetzt wird. Im Rahmen dieses Projekts werden auch die Instrumente des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie einer unabhängigen Überprüfung unterzogen. Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier (Universität Greifswald) stellte gemeinsam mit Dr. Tim Kaiser (FU Berlin) das Greifswalder Psychotherapie Navigationssystem vor, das an der dortigen verhaltenstherapeutischen Ausbildungsambulanz angewendet wird. Dr. Anne-Katharina Deisenhofer (Universität Trier) erläuterte den Therapienavigator-Pro, der aus dem Trierer Therapienavigator (TTN) spezifisch für psychotherapeutische Praxen entwickelt wurde. Prof. Dr. Christina Hunger-Schoppe (Universität Witten-Herdecke) führte mit System Documentation (SYSDOK) und dem Synergetischen Navigationssystem (SNS) in zwei Ansätze des Therapiemonitorings aus der Systemischen Therapie ein. Schließlich veranschaulichte Prof. Dr. Tina In-Albon (Universität Mannheim) anhand des Projekts Koordination der Datenerhebung und -Auswertung an Forschungs-, Lehr- und Ausbildungsambulanzen für Psychotherapie (KODAP) einen Ansatz zum Monitoring in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Anschließend stellte BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge die Überlegungen der BPtK zu Kernelementen eines professionseigenen QS-Ansatzes auf Basis der Monitoring- und Feedbacksysteme vor. Ein solcher Ansatz sei mit einem unmittelbaren Nutzen für Patient*innen und Psychotherapeut*innen verbunden und biete Ausgestaltungsmöglichkeiten für alle Verfahren und Behandlungsschwerpunkte. Metge skizzierte diesen Ansatz mit Blick auf mögliche normative Verankerungen und die notwendigen nächsten Schritte zu seiner Umsetzung.
In ihrem Schlusswort betonte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke, dass die Evaluation der Erprobung voraussichtlich nicht zu einer Streichung des gesetzlichen Auftrags führen werde. Entscheidend werde vielmehr sein, dass die Profession der Politik eine überzeugende Alternative vorschlagen könne.
Elektronische Patientenakte „ePA für alle“
Am 15. Januar wurde die elektronische Patientenakte in einer Erprobungsphase in den Modellregionen Franken, Hamburg und NRW eingeführt. Die „ePA für alle“ wird nach Abschluss der Erprobungsphase für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Wer die neue ePA nicht möchte, muss zukünftig ihrer Einrichtung bei der Krankenkasse aktiv widersprechen. Dieses Opt-out-Prinzip gilt für das Anlegen der ePA, das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkassen, die Befüllung mit bestimmten Daten durch Leistungserbringer*innen, den Zugriff von Behandelnden auf Daten in der ePA und für die Weiterleitung von ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit.
Leider hat der Gesetzgeber das von der BPtK geforderte grundsätzliche Verbergen der Daten nicht umgesetzt. Auf diese Weise hätten Versicherte von vornherein entscheiden können, wem sie Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Daten gewähren möchten. Die BPtK hatte zudem gefordert, dass aus therapeutischen Gründen von einer Befüllung der ePA abgesehen werden kann. Auch diese Forderung wurde bisher nicht umgesetzt.
Die ePA bleibt eine versichertengeführte Akte, in der die Versicherten selbst, ihre behandelnden Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sowie ihre Krankenkasse umfassend medizinische Daten einstellen können. Standardmäßig werden alle Daten für Versicherte und Leistungserbringer*innen sichtbar in die ePA eingestellt. Versicherte können den Zugriff einer Praxis auf die Inhalte einer ePA vielfältig beschränken, indem sie widersprechen, Inhalte verbergen oder löschen. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sind verpflichtet, spezifische Daten wie eArztbriefe und Befunde, die im aktuellen Behandlungskontext in elektronischer Form erhoben wurden, in die ePA einzustellen. Sie müssen ihre Patient*innen außerdem auf ihre Widerspruchsrechte gegen das Einstellen von Daten zu psychischen Erkrankungen hinweisen. Patient*innen müssen abwägen, ob sie dem Speichern der Diagnose einer psychischen Erkrankung in ihrer ePA widersprechen möchten. Psychotherapeut*innen kommt damit eine wichtige Rolle als Ansprechpartner*innen für ihre Patient*innen zu, um sie darin zu unterstützen, die ePA entsprechend ihren individuellen Wünschen und Versorgungsbedürfnissen zu nutzen.
Chancen für die psychotherapeutische Versorgung
Die flächendeckende Einführung der ePA bietet Chancen für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Sie schafft in erster Linie Transparenz für Patient*innen über ihre Daten. Damit kann sie dazu beitragen, dass Patient*innen ihre medizinische und psychotherapeutische Versorgung selbstbestimmt mitgestalten können. Und: Sie kann Patient*innen in der Kommunikation mit ihren Behandelnden und damit auch die Kommunikation zwischen Behandelnden unterstützen. In der ePA werden beispielsweise in Zukunft Entlassbriefe von stationären Aufenthalten zu finden sein. Psychotherapeut*innen werden zudem einen Überblick über somatische Diagnosen oder die aktuelle Medikation über die ePA erhalten können. Das kann bei der Anamnese und Behandlungsplanung nützlich sein.
Datensicherheit
Ausgesprochen problematisch ist allerdings, dass die ePA aktuell noch Sicherheitslücken aufweist. Dass es Mitgliedern des Chaos Computer Clubs erneut gelungen ist, beispielsweise an die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten zu gelangen, zeigt, dass hier dringend nachjustiert werden muss. Patientendaten allgemein und insbesondere zu psychischen Erkrankungen müssen bestmöglich geschützt werden. Die BPtK fordert daher, dass die Pilotphase der ePA intensiv genutzt wird, um die Datensicherheit weiter zu verbessern.
Datenschutz für Kinder und Jugendliche muss verbessert werden
Aus Sicht der BPtK sind zudem bedeutende Fragen des Datenschutzes von Kindern und Jugendlichen bisher nicht geklärt. Hier sind gesetzliche Anpassungen erforderlich. So muss dringend sichergestellt werden, dass das Recht von einwilligungsfähigen Jugendlichen, ohne Wissen ihrer Eltern psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen, nicht durch den Zugriff der Eltern auf die ePA untergraben wird. Denn Abrechnungsdaten geben Hinweise auf die im Rahmen der GKV in Anspruch genommenen Leistungen. Problematisch ist zudem, dass Sorgeberechtige über die ePA Einsicht in Daten erhalten können, die explizit nicht mit ihnen geteilt werden sollen, wie beispielsweise Fallbesprechungen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Entscheiden sich sorgeberechtigte Eltern für die Einstellung der Abrechnungsdaten in die ePA, ist eine Einsicht aktuell möglich. Zudem muss sichergestellt werden, dass bei Entzug des Sorgerechts unverzüglich auch der technische Zugriff auf die ePA unterbunden wird.
Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung – FAQ schaffen zusätzliche Klarheit
Seit dem 1. Juli 2024 gelten die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, Bundesärztekammer (BÄK), Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und Beihilfeträgern von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Dank der erfolgreichen Verhandlungen der Psychotherapeutenkammern Hamburg und Schleswig-Holstein sind die Freie und Hansestadt Hamburg im September 2024 und das Bundesland Schleswig-Holstein schließlich im Dezember diesen Abrechnungsempfehlungen rückwirkend zum 1. Juli 2024 beigetreten. Da beide Bundesländer für die Verhandlungen auf Bundesebene zunächst kein Mandat erteilt hatten, waren Nachverhandlungen auf Landesebene erforderlich. Nun jedoch können Beihilfeberechtigte bundesweit von dieser Vereinbarung profitieren. Einschränkungen bestehen zugleich in einzelnen Bundesländern fort, in denen zur vollständigen Umsetzung seitens der Beihilfestellen noch Änderungen der Landesbeihilfeverordnung als erforderlich angesehen werden.
Um Auslegungsfragen bezüglich der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zu klären, haben BPtK, BÄK und PKV-Verband im Dezember Auslegungshinweise miteinander abgestimmt und Frequently Asked Questions (FAQ) zusammengestellt, die auf der Website der BPtK verfügbar sind unter: www.bptk.de/psychotherapeut-innen/#vergutung.
In diesen FAQ wird die idealtypische Abfolge der neuen psychotherapeutischen Leistungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung beschrieben. Darüber hinaus werden Leistungsausschlüsse bei den verschiedenen Analogleistungen erläutert und Hinweise zur Auslegung der einzelnen Abrechnungsempfehlungen gegeben.
Zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird dabei klargestellt, dass bei der psychotherapeutischen Akutbehandlung und der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch die Bezugspersonenstunden über die GOP-Nr. 812 analog abgerechnet werden können. Diese Sitzungen können im Rahmen der Kurzzeittherapie beziehungsweise Akutbehandlung im Verhältnis von maximal 1 : 4 zusätzlich erbracht werden. Eine weitere Klarstellung betrifft die Empfehlung Nr. 12 zur „Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an die Gutachter*in“ (GOP-Nr. 85 analog). Hier ist bei der erstmaligen Erstellung für den Regelfall eine Begrenzung der Abrechnung auf den 3-fachen Ansatz, in besonderen Fällen mit schriftlicher Begründung auf den 4-fachen Ansatz vorgegeben.
Psychotherapie per Video
Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In diesem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen. Zusätzlich wird empfohlen, dass jeweils die erste Sitzung im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfindet. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Zu beachten ist, dass Leistungen nach der Psychotherapie-Richtlinie auch künftig grundsätzlich im unmittelbaren Kontakt stattfinden. Insbesondere Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erfordern grundsätzlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Versichert*er. Dabei sind auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Berufsordnung zu beachten.
Dr. Andrea Benecke Präsidiumsmitglied der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke wurde im November für die Legislaturperiode 2024 bis 2027 in das Präsidium der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) gewählt. In der GVG arbeiten die Akteur*innen des Sozial- und Gesundheitswesens gemeinsam an langfristigen Perspektiven der sozialen Sicherung, tauschen sich aus über die Potenziale der sozialen Sicherheit im Wandel, geben Impulse und setzen Prioritäten. Schwerpunktbereiche sind die Gesundheit und Pflege, der Arbeitsmarkt, die Alterssicherung, die Digitalisierung und die europäische Politik im Sozialbereich. Prioritäten setzt die GVG auch mit der Entwicklung nationaler Gesundheitsziele. Dazu wird der seit 25 Jahren aktive Kooperationsverbund gesundheitsziele.de ab 2025 als Forum der GVG weiterarbeiten und darauf hinwirken, dass auch weiterentwickelte und neu erarbeitete nationale Gesundheitsziele durch Verankerung im SGB eine nachhaltige Wirkung entfalten werden. Die Wahl von Andrea Benecke in das GVG-Präsidium zeigt, dass Psychotherapeut*innen bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen als wichtige Player anerkannt sind und in die Pflicht genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://gvg.org/de/topic/171.mitgliederversammlung-und-fachgespr%C3%A4ch-am-freitag-22-november-2024-in-berlin.html
Hilfe für Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz – Fachtagung am 1. und 2. April 2025 in Dresden
Gewalterfahrungen, Katastrophenereignisse und Arbeitsunfälle stellen für Arbeitnehmer*innen extreme Belastungssituationen dar. Um langwierige Fehlzeiten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden, ist eine sofortige Unterstützung der Betroffenen essenziell. Eine interdisziplinäre Fachtagung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet daher die Möglichkeit, Wege für eine bessere Kooperation zwischen Unternehmen und Gesundheitssystem zu diskutieren.
Unter dem Titel „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ tauschen sich Psychotherapeut*innen, Betriebs-, Haus- und Fachärzt*innen sowie Expert*innen für Prävention und Reha-Management darüber aus, wie Arbeitnehmer*innen nach traumatischen Ereignissen adäquat geholfen werden kann. Als Grundlage dafür werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie bewährte und innovative Praxisbeispiele vorgestellt.
Die Tagung wird in Kooperation mit der Bundespsychotherapeutenkammer und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durchgeführt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.dguv.de/iag/veranstaltungen/schnittstellen/2025/index.jsp