Mitteilungen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer

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Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt – einzigartiges Passwortsystem zur Steuerung Betroffener in die psychotherapeutische Versorgung entstand

Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am Abend des 20. Dezember 2024 ließ uns alle entsetzt und erschüttert zurück. Sechs Menschen starben, Hunderte wurden verletzt, darunter viele Kinder und Jugendliche. Auf der Betroffenenliste sind über 800 Menschen verzeichnet – nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus den angrenzenden Bundesländern und dem Ausland, was eine nie dagewesene Größenordnung in Deutschland darstellt. Aufgrund der immensen Ausmaße der Folgen des Anschlages wurde die Koordination der Betroffenenversorgung durch den Bundesopferbeauftragten, Roland Weber, übernommen.

Sechs halbe Versorgungsaufträge zu vollen gemacht

Dieser arbeitet in enger Abstimmung mit der Opferbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Theren. Zur Koordination einer schnellen Versorgung der Betroffenen fanden bereits zwei Runde Tische mit allen Akteur*innen statt. Die OPK ist durch ihre Vizepräsidentin, Dr. Sabine Ahrens-Eipper, vertreten. Bereits am Abend des Anschlages nahmen wir mit der Opferbeauftragten und dem Vorstand der KV Sachsen-Anhalt (KVSA) Kontakt auf. In den darauffolgenden Tagen erfolgten enge Absprachen aller Beteiligten, wie die Versorgung der Betroffenen schnell und unkompliziert gelingen kann. Die KVSA erhöhte bereits am 27. Dezember 2024 sechs halbe Versorgungsaufträge in Magdeburg auf volle Aufträge. Diese zusätzlich geschaffenen Kapazitäten sind ausschließlich für die Versorgung der Betroffenen gedacht. Gemeinsam entwickelten wir mit der KVSA außerdem ein spezielles Sprechstundenangebot für Betroffene. Unter einem eigenen Profil mit dem Stichwort „Nachsorge“ können Psychotherapeut*innen über die KV in Sachsen-Anhalt freie Kapazitäten für Sprechstunden speziell für Betroffene melden. Dies wird bereits rege genutzt. Außerdem informierte die KV Sachsen-Anhalt Kinder- und Hausärzt*innen, Chirurg*innen und Orthopäd*innen über diese zusätzliche Behandlungskapazität und die Vermittlung von Betroffenen in dieses System. Ebenfalls unter dem Stichwort „Nachsorge“ können sich betroffene Menschen bei der Terminservicestelle melden und erhalten darüber Zugang zu den extra bereitgestellten Terminen der Psychotherapeut*innen. Dieses entwickelte Passwortsystem ist damit bisher modellhaft und einzigartig für Deutschland.

Um die zu erwartende Größenordnung der Nachfrage nach „schnellen Hilfen“ (Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV) zu erfüllen, bat uns das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt um Unterstützung bei der Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Über den OPK-Newsletter meldeten sich rasch 20 Kolleg*innen, die sich kurzfristig bereit erklärten, mit dem Landesverwaltungsamt zur Gewährleistung der „schnelle Hilfen“ zusammenzuarbeiten.

Die OPK bietet zudem vier Onlinefortbildungen zum Thema „Psychotherapeutische Akutversorgung nach Großschadenslagen“ an. Dafür konnten wir die Expertise von Frau Prof. Bräutigam und Herrn Prof. Karutz für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen und für den Erwachsenenbereich von Frau Dr. Boos sowie Herrn Prof. Kröger gewinnen. Das Interesse war überwältigend. Rund 2.500 Anmeldungen gab es für alle vier Online-Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem wurden die Fortbildungen für Mitglieder der niedersächsischen und bayrischen Psychotherapeutenkammer geöffnet.

Die langjährige Vernetzungsarbeit ermöglichte schnelle Absprachen und eine reibungslose Kooperation zwischen den Akteur*innen. Aus der Erfahrung nach früheren Attentaten und Amokläufen wissen wir, dass die Arbeit noch lange nicht zu Ende ist, sondern gerade erst begonnen hat. Die Schrecken dieser Tat werden viele Menschen nachhaltig beeinflussen. Wir als Psychotherapeut*innen können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die betroffenen Menschen die Geschehnisse verarbeiten können und wir der Entwicklung von psychischen Erkrankungen entgegenwirken oder diese leitliniengemäß behandeln. Das Engagement unserer Mitglieder bei der Versorgung der Betroffenen ist beeindruckend und bewegend. Wir sind optimistisch, dass die begonnene gute und enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen auch über die nächsten Monate fortgesetzt wird.


Neujahrsempfang der Heilberufe in Sachsen-Anhalt: Dringliche Forderungen zur versorgungspolitischen Situation

Es war ein besonderer Neujahrsempfang der Heilberufe am 15. Januar 2025 in Magdeburg. Der Anschlag vom 20. Dezember 2024 auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und das Mitgefühl für die Opfer und Betroffenen lagen greifbar in der Luft. Immer wieder klang in den Statements an, wie verletzlich, zerbrechlich unser Leben und unsere Gesundheit sind. Der Anschlag zeigte aber auch, mit welcher Professionalität alle Heilberufler*innen in der Notversorgung zusammenarbeiteten. „Betroffene werden von Klinik-, Haus- und Fachärzten weiterbehandelt, suchen zum Verarbeiten des Erlebten Psychotherapeuten auf“, berichtet Dr. Jörg Böhme, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalts (KVSA). Er betonte immer wieder die besondere Rolle der Psychotherapeut*innen in der nachgelagerten Versorgung, für die der Zulassungsausschuss der KV zeitnah zusätzliche Behandlungskapazitäten schuf.

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff bedankte sich in seiner Rede zum Neujahrsempfang bei allen Heilberufler*innen, die Betroffene nach der Tat begleitet haben. „Weltweit waren die Reaktionen von großem Respekt für die Professionalität unseres Gesundheitswesens geprägt“, erklärt Haseloff. Im direkten Gespräch äußerte er gegenüber Dr. Sabine Ahrens-Eipper: „Ihr Berufstand ist wichtiger denn je. Von Ihnen bräuchten wir noch viel mehr.“

Dr. Sabine Ahrens-Eipper mit Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff Foto: Antje Orgass

Dr. Sabine Ahrens-Eipper mit Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff
Foto: Antje Orgass

„Wir sind voll bis unters Dach mit Patientinnen und Patienten…“

Wie OPK-Vizepräsidentin Dr. Sabine Ahrens-Eipper in ihrem Statement im Pressegespräch zum Neujahrsempfang betonte, sind die Arbeitsbelastungen der Kolleg*innen in Sachsen-Anhalt sehr hoch. „Wir sind voll bis unters Dach mit Patientinnen und Patienten sowie Patientenanfragen in den Praxen“ verbildlichte sie die Versorgungssituation. „Wir versorgen mehr Menschen als im Bundesdurchschnitt. Gemeinsam werden wir die Versorgung nach dem Attentat stemmen.“ Zu aktuellen politischen Ideen, Patientenströme durch Dritte zu steuern, machte sie deutlich: „Es muss unser Recht als freier Heilberuf bleiben, fachlich zu entscheiden, bei wem eine Behandlung indiziert und aussichtsreich ist“, so Dr. Ahrens-Eipper weiter.

Mehr junge Menschen in die fachpsychotherapeutische Weiterbildung

Auch von den Vertreter*innen der anderen Heilberufe kamen dringliche Aussagen und Forderungen zur versorgungspolitischen Situation. Ärztekammer, KVSA und OPK fordern, dass die Politik die Rahmenbedingungen verbessern müsse. Dazu gehört neben einer auskömmlichen Finanzierung des Gesundheitswesens und einem konsequenten Bürokratieabbau insbesondere auch die Möglichkeit, dass deutlich mehr junge Menschen in Sachsen-Anhalt die fachpsychotherapeutische Weiterbildung aufnehmen können. „Wir denken da ganz konkret an Regelungen im Krankenhausgesetz, dass stationäre Weiterbildungsstellen geschaffen werden müssen“, sagte Dr. Sabine Ahrens-Eipper. Besonders läge das Augenmerk der OPK auf Weiterbildungsstätten und -plätzen für das Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“ in Sachsen-Anhalt. Nach der aktuellen Bedarfsplanung gilt das Land Sachsen-Anhalt mit psychotherapeutischen Praxen für Kinder und Jugendliche insgesamt sogar als überversorgt. „Wer jemals versucht hat, einen Psychotherapieplatz für ein Kind oder Jugendlichen zu ergattern, weiß, dass dies nicht der Lebensrealität entspricht“, stellt Dr. Ahrens-Eipper klar. Nach Einschätzung der OPK fehlt es an Niederlassungsmöglichkeiten für KJP – insbesondere im ländlichen Raum. „Es geht uns besonders um die Versorgungssicherheit von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen außerhalb der Großstädte“, sagt OPK-Vizepräsidentin Dr. Sabine Ahrens-Eipper. Sie ist selbst niedergelassene Psychotherapeutin in Halle mit Schwerpunkt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die OPK fordert, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszubauen, neue Versorgungsformen zu etablieren und zudem verstärkt in die Lebenswelt der Kinder zu integrieren, beispielsweise in Form aufsuchender Versorgungsangebote in Kindergarten und Schule.


5. Tag der Angestellten: „Weisungsrecht und Eigenverantwortung in den Heilberufen“

Am 2. Dezember 2024 hatten der Vorstand und der Ausschuss für Angestellte zum 5. Tag der Angestellten nach Berlin eingeladen. Unter dem Motto „Psychotherapie ist unsere Profession – Weisungsrecht und Eigenverantwortung in den Heilberufen“ erwartete die knapp 100 Teilnehmenden ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen und Workshops.

Gut besuchter Tag der Angestellten Foto: Sabrina Höft

Gut besuchter Tag der Angestellten
Foto: Sabrina Höft

Im Fokus der Veranstaltung stand die Frage der Stellung und des Stellenwertes von Psychotherapeut*innen in der Zusammenarbeit mit anderen heilkundlich Tätigen bzw. multiprofessionellen Teams in verschiedenen Organisationsstrukturen und Hierarchieebenen.

Nach einem einleitenden Grußwort der Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva Maria Schweitzer-Köhn, führten OPK-Präsident Dr. Gregor Peikert und die Vorsitzende des Ausschusses für Angestellte Anja Thate durch die Veranstaltung.

Mit einem juristischen Blick auf das Titelthema eröffnete Rechtsanwalt Dr. Jan Moeck die Vorträge am Vormittag. Zum zunehmend relevanten Thema der Übernahme von Diensten durch Psychotherapeut*innen in Kliniken erörterte Svenja Papenbrock verschiedene Konzepte sowie Chancen für unseren Berufsstand. Abschließend referierte Dr. Mareike Samaan zur „Psychotherapie im (teil-)stationären Setting – Erwartungsmanagement bei Therapeut*in und Patient*in“ und stellte Forschungsergebnisse vor.

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in Workshops die Inhalte der Vorträge vertiefen, sich bei der Kammerjuristin Katrin Lißmann zu Tätigkeitsbeschreibungen von Psychotherapeut*innen hinsichtlich Berufsordnung und der neuen Weiterbildung informieren oder mit Dr. Alexander Kaps über das Thema „Angestellt im ambulanten Bereich – Austausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ diskutieren. Abseits des Programms erfolgte wieder ein reger kollegialer Austausch und die Vernetzung unter den angestellten Kolleg*innen.

Wir blicken auf eine erfolgreiche Veranstaltung, die erneut gezeigt hat, wie wichtig es ist, die angestellten Mitglieder und ihre Anliegen im Blick zu behalten. Gerade auch vor dem Hintergrund ihrer verantwortungsvollen Rolle als mögliche Weiterbildungsbefugte im Rahmen der neuen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung kommt ihnen eine besondere Bedeutung und Aufgabe zu.

Auch in diesem Jahr plant die OPK wieder Veranstaltungen mit relevanten Angestelltenthemen, zum Beispiel den Workshop für leitende Angestellte am 4. Juni 2025 in Leipzig und das online-Fachgespräch zur institutionellen Weiterbildung am 17. Juni 2025.


Veranstaltung für Weiterbildungsbefugte: viele Fragen noch offen, die Gespräche werden fortgesetzt

Am 4. Dezember 2024 lud der Vorstand der OPK erstmalig zu einer Veranstaltung für (künftige) Weiterbildungsbefugte nach Leipzig ein. Die OPK hat mittlerweile über 40 Weiterbildungsstätten für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung zugelassen, viele weitere befinden sich im Antragsprozess. Nach und nach werden so immer mehr Weiterbildungsplätze geschaffen.

Mehr als 30 Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, um sich über aktuelle Entwicklungen rund um die fachpsychotherapeutische Weiterbildung zu informieren sowie sich untereinander über Erfahrungen auszutauschen und zu vernetzen. Nach einem einführenden Überblick zur Thematik durch den Präsidenten Dr. Gregor Peikert und die wissenschaftliche Referentin und stellv. Geschäftsführerin Dr. Andrea Walter folgten zwei Workshops, jeweils für ambulant und stationär Tätige.

Neben zahlreichen Fragen u. a. zu der Antragstellung, Kooperationen zwischen Weiterbildungsstätten und zur praktischen Umsetzung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung, war ein drängendes Thema die Finanzierung.

Abschließend wurde deutlich, dass noch viele Unsicherheiten und Herausforderungen in Bezug auf die Etablierung des neuen Systems bestehen. Daraus ergaben sich Wünsche an die OPK, so z. B. diese Veranstaltung zu verstetigen, spezielle Informationsnewsletter für Weiterbildungsbefugte zu etablieren sowie eine Vereinfachung des Antrags- und Meldeprozederes. Wir werden diese Anregungen aufgreifen und können an dieser Stelle schon eines zusichern: Auch in diesem Jahr wird es im Dezember wieder eine Veranstaltung für Weiterbildungsbefugte geben.

Zur Weiterbildung können Sie sich jederzeit auf www.opk-info.de/neue-weiterbildung informieren oder Ihre Fragen an weiterbildung@opk-info.de senden.


Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert fachpsychotherapeutische Weiterbildung durch Gehaltszuschuss

Seit dem 1. Juli 2024 kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) für die ambulante Weiterbildungszeit von Psychotherapeut*innen für die Gebietsweiterbildung zur*zum Fachpsychotherapeut*in in Einzelpraxen und MVZ eine Förderung in Höhe von monatlich 2.900,– € für eine Vollzeitstelle durch die*den zugelassene*n Weiterbildungsbefugte*n im Namen der Weiterbildungsstätte beantragt werden.

Die maximal zulässige Förderdauer eines Weiterbildungsverhältnisses in derselben Praxis richtet sich nach der vorgesehenen Mindestweiterbildungszeit gemäß der geltenden Weiterbildungsordnung. Weiterbildungsabschnitte sind förderfähig, sofern sie für das Weiterbildungsziel erforderlich und notwendig anerkannt werden.

Die Zahlung der Förderung erfolgt durch die KVS monatlich direkt an die Weiterbildungsstätte. Von dieser sind die monatlichen Auszahlungen als Mindestbruttogehalt an die*den Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PtW) durch die Vorlage der seitens der KVS vorgegebenen Formulare jährlich nachzuweisen. Sollte die Weiterbildung durch die*den PtW gemäß den Vorgaben der WBO PT unterbrochen werden (beispielsweise wegen Schwangerschaft, längerer Arbeitsunfähigkeit etc.), wird die Förderung ab der anerkannten Unterbrechung pausiert und mit Wiederaufnahme der Weiterbildung weitergezahlt.

Regelhaft wird seitens der KVS bei einem hälftigen Kassensitz auch lediglich eine Weiterbildungsstelle in Teilzeit gefördert. Auch wird ausschließlich ein*e PtW pro zugelassener Weiterbildungsstätte und zugelassener*zugelassenem Weiterbildungsbefugten gefördert. Eine Ausnahmeregelung kann hier nur erfolgen bei einem vollen Kassensitz und der Anstellung von zwei PtW in Teilzeit.

Die Anstellung der PtW ist durch die KVS genehmigen zu lassen. Eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss ist jedoch nicht notwendig. Die Abrechnung der durch die PtW erbrachten Leistungen werden über die Arztnummer der*des niedergelassenen Vertragspsychotherapeut*in abgerechnet.

Voraussetzung für die Förderung sind u. a.:

  • Die Zulassung als Weiterbildungsstätte mit einer*einem zugelassenen Weiterbildungsbefugten durch die OPK,

  • Vorlage des Arbeitsvertrages mit einem vereinbarten Monatsbruttogehalt von mindestens 2.700,– € (Vollzeit; 2.900,– € ab 2025),

  • Reguläre Weiterbildung zur*m Fachpsychotherapeut*in.

Die notwendigen Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website der KVS: www.kvsachsen.de/fuer-praxen/zulassung-und-niederlassung/foerdermoeglichkeiten/weiterbildungsfoerderung.

Die Antragstellung sollte mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der KVS erfolgen. Eine rückwirkende Förderung der Weiterbildung erfolgt nicht. Für eine Bereichsweiterbildung gemäß den Vorgaben der WBO PT gilt die Förderung nicht.


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