Ausgabe 1/2025

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein logo

Liebe Kolleg*innen,

es herrscht weiter Krieg. In der Ukraine und an vielen anderen Orten in der Welt. Der Klimawandel wird zunehmend deutlich und bedroht die Menschheit insgesamt und viele Menschen ganz besonders. Eigentlich könnte ich nun aufhören zu schreiben. Alles Weitere scheint belanglos. Aber vielleicht auch nicht. Vielleicht sind es ja die alltäglichen Aktivitäten, das Arbeiten an Zielen, die Umsetzung von Werten, welche dazu beitragen, kleine und große Änderungsprozesse anzustoßen. Daher nun ein paar Informationen aus der PKSH.

Die Wahlen stehen vor der Tür – nein, nicht die Wahlen zum Bundestag. Die sind, wenn Sie dieses Heft erhalten, längst entschieden. Vermutlich werden dann beim Lesen dieser Zeilen die Koalitionsverhandlungen begonnen haben, um eine tragfähige Regierung bilden zu können.

Auch für unseren Berufsstand geht es um wichtige Zukunftsfragen. Es werden vermutlich die Weichen für die weitere Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen gestellt und auch über die Finanzierung der Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen entschieden. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber.

In Schleswig-Holstein bemühen wir uns weiter mit tatkräftiger Unterstützung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit um Möglichkeiten, die Finanzierung der Weiterbildung mit Unterstützung der Leistungsträger zu ermöglichen. Auch hier zeichnen sich zum heutigen Zeitpunkt allerdings noch keine tragfähigen Perspektiven ab. Vielleicht werden die nächsten Wochen einen „Durchbruch“ bringen. Dies wird umso wichtiger sein, als wir in den nächsten Monaten die ersten approbierten Psychotherapeut*innen nach neuem Recht als Mitglieder begrüßen können.

Die Vizepräsidentin der Kammer, Birte Ernst, hat auf Einladung des Sozialausschusses des Landtags an einem Fachgespräch zum Thema „Suizide und Suizidprävention in Schleswig-Holstein“ teilgenommen. Lesen Sie ihren Bericht von dieser Veranstaltung und den von der Kammer unterbreiteten Vorschlägen zu mehr Angeboten und Hilfen zur Suizidprävention, sowie mehr gezielten therapeutischen Angeboten für Menschen nach Suizidversuchen.

Die Wahlen stehen vor der Tür – es finden wieder Wahlen zur Kammerversammlung der PKSH statt. Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung und damit auf breite Unterstützung für unser durch das Heilberufekammergesetz abgesicherte Recht zur Selbstverwaltung in wichtigen beruflichen Angelegenheiten. Gerade in den letzten Jahren ist es in der Kammerversammlung, in den Ausschüssen und im Vorstand gelungen, fraktionsübergreifend gemeinsame Positionen zu erarbeiten und zielführend umzusetzen. Dieses ehrenamtliche Engagement mit Unterstützung der Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle gilt es fortzusetzen.

Die Wahl wird erstmals digital durchgeführt. Dadurch erhoffen wir uns, dass es den Mitgliedern leichter fällt, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ihnen einen schönen Frühling!

Mit kollegialen Grüßen

Article image

Dr. Clemens Veltrup
Präsident

Kammerwahl 2025 – erstmals als Onlinewahl

Mit einer Neufassung der Wahlverordnung für die vier Heilberufekammern in Schleswig-Holstein wurde es möglich, dass die alle fünf Jahre stattfindende Kammerwahl nun auch elektronisch durchgeführt werden kann. Der Vorstand der PKSH hat daraufhin entschieden, dass die diesjährige Kammerwahl als elektronische Wahl (Onlinewahl) organisiert werden soll. Sie findet statt vom 19. Juni 2025 (Versand der Wahlunterlagen) bis zum 10. Juli 2025 (Ende des Wahlvorgangs um 18:00 Uhr).

Article image

Ein Wahlvorstand ist bereits bestellt. Einzelheiten zum Ablauf der Wahl und zur Möglichkeit von Wahlbewerbungen (Wahlvorschläge) wird der Wahlleiter in seinem Wahlausschreiben bis spätestens 24. April 2025 bekannt geben.

Um eine wirkungsvolle Interessenvertretung des Berufsstandes zu ermöglichen, ist es wünschenswert, dass möglichst viele Mitglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Psychotherapeut*innen, welche in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder, sofern sie ihn nicht ausüben, hier ihren Wohnsitz haben, sind grundsätzlich wahlberechtigt. Mit der Wahl werden die 18 Mitglieder der Kammerversammlung bestimmt. Deren Hauptaufgabe besteht darin, in 2–3 Sitzungen jährlich über Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung zu beschließen. Nach dem Heilberufekammergesetz als Grundlage der Kammerorganisation gehören dazu insbesondere Beschlüsse über

  • die Hauptsatzung, die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnungen,

  • die Satzung über soziale Einrichtungen (= Versorgungswerk),

  • die Beitrags- und Gebührensatzung,

  • die Satzung zur Feststellung des Haushaltsplans,

  • die jährliche Entlastung des Vorstands auf der Grundlage von Jahresbericht und Jahresrechnung und

  • die Wahl von Vorstand und Ausschüssen.

Der fünfköpfige Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Kammer unter Beachtung der Satzungen/Ordnungen sowie der von der Kammerversammlung gefassten weiteren Beschlüsse.

Michael Wohlfarth
Geschäftsführer


PKSH beim Fachgespräch zum Thema Suizidalität im Sozialausschuss

Vizepräsidentin Birte Ernst beim Fachgespräch zum Thema Suizidalität im Sozialausschuss (vordere Reihe, 2. von links)Foto: Jürgen Sieg

Vizepräsidentin Birte Ernst beim Fachgespräch zum Thema Suizidalität im Sozialausschuss (vordere Reihe, 2. von links)
Foto: Jürgen Sieg

Am 14. November 2024 tagte im Kieler Landtag der Sozialausschuss zum Thema „Suizidalität“. Zu einem Fachgespräch wurden neben der PKSH, vertreten durch die Vizepräsidentin, Frau Birte Ernst, Expert*innen aus der Sozialpsychiatrie, dem Kinderschutz, dem Landesseniorenrat, der stationären psychiatrischen Versorgung, der Wohlfahrt und der Präventionsarbeit im KiJu-Bereich eingeladen.

Als Grundlage für das Gespräch diente der kurz zuvor veröffentlichte Bericht zu Suiziden und Suizidprävention des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (Link zum Bericht). Es zeigt sich, dass die altersstandardisierte Sterberate durch Suizide in Schleswig-Holstein im Jahr 2021 bei 11,2 Fällen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lag. Somit hat sie sich seit 1998 um fast ein Drittel reduziert, ist aber in den letzten zehn Jahren weitgehend stabil geblieben. Mindestens eine Person aus SH nimmt sich am Tag das Leben. Die aktuelle Suizidrate liegt nahe am Bundesdurchschnitt, Schleswig-Holstein nimmt Rang 7 im Vergleich der Bundesländer ein (Range: 7,2–14,2 %). Die Zahl der Suizidversuche in Schleswig-Holstein ist im letzten Jahrzehnt laut der polizeilichen Kriminalstatistik deutlich (um 42 %) zurückgegangen. Die Prävalenz von Suizidalität in Schleswig-Holstein ist seit 2011 jedoch erheblich angestiegen. Es zeigt sich dabei eine deutliche Häufung bei Mädchen (ab 10 Jahren) und (jungen) Frauen (bis 40 Jahren). Grundsätzlich lässt sich auch für Schleswig-Holstein feststellen, dass Suizide in jüngeren Altersgruppen häufiger versucht und in älteren Altersgruppen häufiger realisiert werden. Männer verüben etwa zwei Drittel aller Suizide, während Frauen bei den Suizidversuchen überrepräsentiert sind. Wie im Bericht ausgeführt, sind insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen gefährdet, in suizidale Krisen zu geraten, Suizidversuche zu unternehmen oder sich das Leben zu nehmen.

Frau Ernst plädierte in der Anhörung dafür, das Thema „Suizidalität“ zu enttabuisieren, damit Betroffene sich eher zutrauen, Hilfe im Anspruch zu nehmen. Zeitgleich benötigt es mehr niederschwellige Anlaufstellen im professionellen Hilfesystem, darunter mehr Psychotherapieplätze. Denn bei Suizidalität darf nicht gewartet werden und eben die langen Wartezeiten im ambulanten Bereich bedingen, dass den Menschen nur der Weg in die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik bleibt, was oft mit starken Ängsten einhergeht. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein benötigt es ebenfalls dringend mehr Angebote und Hilfen zur Suizidprävention, sowie mehr gezielte therapeutische Angebote für Menschen nach Suizidversuchen. Prävention könnte bereits in den Schulen beginnen, indem auch Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen entsprechend geschult werden. Das Modell der „Betrieblichen Ansprechpartner*innen für Sucht und psychische Störungen“, wie es in den Behörden und Ministerien des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt wird, sollte auch bei anderen Organisationen und Unternehmen im Land realisiert werden. Mitarbeitende in Behörden, die mit Menschen in besonderen Notlagen arbeiten (z. B. in den Agenturen für Arbeit, in den Jobcentern, in der Jugendhilfe, in der Flüchtlingshilfe), sollten für das Thema „Suizidale Krisen“ sensibilisiert werden und auch die Selbsthilfegruppen im Land sollten ein spezifisches Fortbildungsangebot für den Umgang mit „suizidalen Besucher*innen“ und den Umgang mit Trauer nach erfolgtem Suizid von Gruppenmitgliedern erhalten. Die Angebote der Seelsorge in den Kirchengemeinden des Landes sollten erkennbar auch für Menschen in suizidalen Krisen nutzbar sein und der sozialpsychiatrische Dienst erkennbare Anlauf- und Hilfestelle für Menschen in psychischen Notlagen.

Vizepräsidentin Ernst im Sozialausschuss Foto: Jürgen Sieg

Vizepräsidentin Ernst im Sozialausschuss
Foto: Jürgen Sieg

Eine besondere Risikogruppe für Suizide sind ältere Menschen ab 60 Jahren. Hier spielen vermutlich sehr unterschiedliche Gründe für die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, eine Rolle. Erlebte Einsamkeit oder „Sinnarmut“ nach Beendigung von beruflicher Tätigkeit können dabei auch bedeutsam sein. Durch gezielte Gruppenangebote und Möglichkeiten von sinnvoller ehrenamtlicher Tätigkeit (und Zuverdienst) kann es vielleicht gelingen, das Leben im Alter als verstehbar, bewältigbar und sinnhaft zu erleben und damit suizidale Krisen zu verhindern. Der Ausbau von Angeboten für einen gelingenden Übergang ins Rentenalter könnte auch einen positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit haben. Die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sollten so ausgestattet werden, dass auch psychische Notfälle fachgerecht eingeschätzt und in die passende Behandlung vermittelt werden können. Alternativ dazu wäre die Implementierung eines psychosozialen Krisendienstes, wie er bisher nur in Berlin und Bayern existiert, wünschenswert.

Für eine bessere und passgenaue Planung von Schulungs-, Präventions-, Hilfs- und Behandlungsangeboten wäre eine Erhebung von suizidalem Verhalten im Bereich der stationären und ambulanten psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen hilfreich.

Dipl.-Psych. Birte Ernst
Vizepräsidentin


Aktivitäten der PKSH im Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe in Schleswig-Holstein und weitere Entwicklungen der neuen Weiterbildung

Die PKSH hat im letzten Jahr das Projekt „Neue Weiterbildung für Psychotherapeut*innen“ beim Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein eingereicht. Seitdem unterstützt der Pakt die Weiterbildung für Psychotherapeut*innen tatkräftig durch Informationsveranstaltungen und Workshops. Die PKSH hat bereits in unterschiedlichen PTJ-Ausgaben 2024 darüber berichtet.

Anknüpfend an die Auftaktveranstaltung im Februar 2024 fand am 6. September 2024 der geplante zweite Workshop unter Leitung des Staatssekretärs des Ministeriums für Justiz und Gesundheit, Dr. Oliver Grundei, statt. Den Vertreter*innen des Ministeriums, der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH), der Leistungsträger (AOK, vdek und DRV Nord), der Universitäten (CAU Kiel und Universität zu Lübeck), des Landesamts für soziale Dienste (LAsD) und der Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄK SH) wurde die bisherige Zurückhaltung der potenziellen Weiterbildungsstätten hinsichtlich ihrer Akkreditierung, maßgeblich aufgrund der ungeklärten Finanzierung der Weiterbildung, durch die PKSH dargestellt. Sehr eindrucksvoll berichteten zudem Frau Prof. Dr. Pedersen (CAU Kiel) und Frau Prof. Dr. Wilhelm-Groch (Universität zu Lübeck), wie betroffen und perspektivlos sich motivierte und überwiegend sehr gute Psychologie-Student*innen fühlen, die, teilweise kurz vor dem Abschluss stehend, sogar ihre Approbationsprüfung verschieben, da u. a. in Schleswig-Holstein noch keine Weiterbildungsplätze vorhanden sind. Die PKSH informierte, dass in Rheinland-Pfalz und in Hamburg für die ambulante Weiterbildung Gehaltszuschüsse in Höhe von 2.700 € für eine begrenzte Anzahl an PtW durch die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen existieren. Zudem ist in Sachsen die Bezuschussung für alle PtW in allen ambulanten Weiterbildungsabschnitten (bis zu 36 Monate) möglich. Vor dem Hintergrund, dass in nächster Zeit auf Bundesebene vermutlich keine gesetzlichen Initiativen zur Finanzierung der Weiterbildung approbierter Psychotherapeut*innen zu erwarten sind, wurde diskutiert, ob und wie eine tragfähige Perspektive für die Finanzierung der Weiterbildung erreicht werden könnte. Zum Abschluss des Treffens wurde die Vereinbarung getroffen, dass die PKSH in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit Ideen entwickelt, wie eine solche Perspektive aussehen könnte. Diese wird in einem nächsten Workshop im Frühjahr vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden.

Das letzte Netzwerktreffen zum Thema Weiterbildung fand am 17. Oktober 2024 statt. Die PKSH hat dieses für alle Mitglieder eingerichtet, die Interesse als Weiterbildungsstätte bzw. Weiterbildungsbefugte bekundet haben. Sie bietet für die Teilnehmenden eine Plattform, sich über aktuelle Themen und Fragen auszutauschen und wird zahlreich in Anspruch genommen. Die PKSH steht dabei vor allem für Auskünfte rund um die Akkreditierung zur Verfügung. Ein weiteres Netzwerktreffen im ersten Halbjahr 2025 ist bereits in Planung.

Auch wenn das Interesse an der Weiterbildung durch die regelmäßigen Netzwerktreffen sicher gesteigert werden konnte, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht garantieren, dass dauerhaft für alle approbierten Psychotherapeut*innen auch Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die PKSH wird mit der Abteilung für Weiterbildung weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, um potentiellen Weiterbildungsbefugten und -stätten bei der Beantragung zu helfen. Die Anträge sowie Begleitinformationen finden sich auf der Internetseite der PKSH.

Dr. jur. Christina Bern
Leitung Abteilung Weiterbildung


author image
author.title.default author.firstname.default author.lastname.default
author.position.default
author.address.default
author.city.default
mail icon author.email.default

author.biography.default

Alle Artikel