Neuropsychologische Psychotherapie im Approbationsstudium – Quo vadis?
Neuropsychological Psychotherapy in Psychology Studies – Quo Vadis?
verfasst von: Mathias Klinghammer, Patrizia Thoma & Jutta Billino
Abstract
Zusammenfassung: Neuropsychologische Studieninhalte sind verbindlich in der Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen als obligatorischer Teil der Störungs- und Verfahrenslehre und neben der vertieften psychologischen Diagnostik und Begutachtung auch in sämtlichen berufsqualifizierenden Tätigkeiten vorgesehen. Während die Lehre in allgemeiner Psychotherapie bereits langjährig als fester Bestandteil im Psychologiestudium verankert ist, hat die Psychotherapieausbildungsreform die Universitäten vor die Herausforderung gestellt, spezifisch für das Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie grundsätzliche Aufbauarbeit bei der Entwicklung geeigneter Lehrkonzepte zu leisten. Bei sehr knappen strukturellen und personellen Voraussetzungen soll das Gebiet in Theorie und Praxis vermittelt werden. In diesem Artikel sollen Umsetzungsbeispiele, wie Studierenden die Neuropsychologischen Psychotherapie als attraktives Berufsfeld unter verschiedenen Rahmenbedingungen vermittelt werden kann, vorgestellt und die Umsetzungserfahrungen an ausgewählten Standorten skizziert werden.
Summary: Neuropsychology is a requirement in the licensing regulations for psychotherapists. It should not only be considered in the theoretical curriculum regarding psychological disorders, psychological assessment, and legal evaluations, but also implemented in practical training. While general psychotherapy has been an integral part of psychology studies for many years, the psychotherapy training reform has required neuropsychological psychotherapy to develop suitable teaching concepts based on very limited structural and personnel resources. The article aims to provide an overview of several approaches to address various challenges. Different implementation examples of how high-quality and attractive teaching in the realm of neuropsychological psychotherapy can be offered under different conditions will be presented and experiences from selected universities will be outlined.
Die Neuropsychologische Psychotherapie – Ein Fachgebiet, seine Qualifikationswege und der aktuelle Stand im universitären Bereich
Klinische Neuropsychologie befasst sich mit den kognitiven und emotionalen Folgen von erworbenen Schädigungen und Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Dazu gehören z. B. vaskuläre oder traumatische Hirnverletzungen, wie sie infolge von Schlaganfällen oder Schädel-Hirn-Traumata auftreten, entzündliche, bakterielle oder virale Infektionen, wie Enzephalitis oder Meningitis, sowie progrediente Erkrankungen, darunter zahlreiche demenzielle Syndrome wie die Alzheimer-Erkrankung. Klinisch-neuropsychologische Diagnostik hat zum Ziel, die Profile beeinträchtigter und erhaltener kognitiver und affektiver Funktionen zu ermitteln und auf dieser Basis vor dem Hintergrund der umweltbezogenen und persönlichen Kontextfaktoren im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (BfArM, 2005) die Konsequenzen für die Teilhabe der Betroffenen in verschiedenen Bereichen zu beurteilen und im Rahmen der Behandlung so günstig wie möglich zu beeinflussen. Hierfür kommen das komplette Spektrum psychotherapeutischer Techniken sowie spezifische Ansätze zur Restitution und Kompensation kognitiver Beeinträchtigungen zum Einsatz (Guthke et al., 2021). Da sich Folgen erworbener Hirnschädigungen im Kindesalter teilweise erst Jahre später vollständig manifestieren, wenn schulische/berufliche Anforderungen steigen, arbeiten Psychotherapeut*innen in diesem Bereich in der Regel altersspannenübergreifend.
Die bisherigen Qualifikationswege in diesem Bereich umfassen einerseits die Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ bzw. „Neuropsychologische*r Psychotherapeut*in“, die durch die Landespsychotherapeutenkammern (LPK) anerkannt wird, und andererseits die Zertifizierung zum*zur Klinischen Neuropsycholog*in durch die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). In den meisten Fällen ist jedoch ausschließlich die LPK-Qualifikation mit einer sozialrechtlichen Zulassung / Kassenzulassung verbunden. Nur die Weiterbildung nach erfolgter Ausbildung und Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (im Rahmen der LPK-Weiterbildung obligatorisch) geht mit der sozialrechtlichen Zulassung für die Möglichkeit einher, sich in eigener Praxis niederzulassen und Neuropsychologische Psychotherapie (NPPT) zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Für die meisten Interessierten stellt diese Weiterbildung mit ihren hohen Anforderungen einen zeit- und kostenintensiven und somit häufig wenig attraktiven Weg dar. Neben dem bestehenden Mangel an in der NPPT tätigen niedergelassenen Psychotherapeut*innen fehlt es dadurch insbesondere an den Universitäten an Nachwuchs, der gleichzeitig klinisch-neuropsychologisch und wissenschaftlich qualifiziert ist und dieses Fach in der Lehre repräsentieren könnte. Die klinische Neuropsychologie ist u. a. aus diesem Grund an vielen psychologischen Instituten nicht etabliert. Dies stellt eine kritische Herausforderung für die angemessene Vertretung des Fachgebiets im Approbationsstudium dar. Die klinisch-neuropsychologische Ausrichtung ist teilweise neben den grundlagenorientierten kognitiven Neurowissenschaften weniger sichtbar und findet somit kaum oder gar nicht Berücksichtigung in den Curricula. An vielen Standorten beschränkt sich die Vermittlung des klinischen Kontextes in der Lehre auf die Vermittlung der Diagnostik mit standardisierten Testverfahren, neuroanatomischer Grundlagen kognitiver Funktionen sowie einiger ausgewählter Syndrome wie Agnosien, Aphasien oder Amnesien im Rahmen verschiedener Veranstaltungen. Nur selten finden sich in Lehre und Forschung approbierte Psychotherapeut*innen, die über eine fachspezifische Weiterbildung für Klinische Neuropsychologie verfügen und somit auch das weite Spektrum der Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen vermitteln könnten, die mit der gesamten Bandbreite neuropsychologischer Veränderungen einhergehen. Klinisch-neuropsychologisch interessierten Studierenden fehlen somit Modelle, die für einen Berufsweg in die NPPT mittels Gebietsweiterbildung[1]Für Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge, die nun unmittelbar nach dem Abschluss des Studiums die Approbation als Psychotherapeut*in erwerben, ist im Anschluss eine fünfjährige Weiterbildungsphase vorgesehen, um danach in der kassenärztlichen Versorgung tätig werden zu können. Im Rahmen dieser Weiterbildung stellt die NPPT zusätzlich zu den beiden altersgruppenspezifischen Spezialisierungen (Kinder und Jugendliche bzw. Erwachsene) nun sogar ein drittes wählbares „Gebiet“ dar. (Billino et al., 2022) begeistern können.
Dies ist insofern problematisch, als Menschen mit kognitiven und psychischen Folgen nach erworbener Hirnschädigung gerade im ambulanten Bereich von einer massiven Unterversorgung im Hinblick auf neuropsychologische Diagnostik und Therapie betroffen sind. Laut Statistik der GNP aus dem Jahr 2019 verfügten in Deutschland lediglich ca. 210 Psychotherapeut*innen mit Zusatzqualifikation Klinische Neuropsychologie über die Zulassung zur kassenärztlichen Leistungserbringung. Da der Gemeinsame Bundesausschuss (2011) jedoch pro Jahr von 40.000 bis 60.000 Patient*innen mit hirnorganischer Schädigung ausgeht, die einer ambulanten Behandlung bedürfen, wäre eine wesentlich höhere Zahl neuropsychologisch qualifizierter Psychotherapeut*innen in Vollzeitniederlassung für eine adäquate Versorgung notwendig. Im stationären bzw. teilstationären Setting gibt es umfangreichere neuropsychologische Behandlungsangebote, doch werden diese meist von Psycholog*innen ohne Approbation, die eine Qualifikation über das GNP-Zertifikat zum*zur Klinischen Neuropsycholg*in erworben haben, getragen (Guthke & Kokinous, 2020; Werheid, 2022). Im ambulanten Bereich ist daher für Betroffene mit neuropsychologischem Behandlungsbedarf mit langen Wartezeiten zu rechnen, die der Notwendigkeit einer zeitnahen Behandlung, welche die Chancen auf eine erfolgreiche schulische/berufliche Wiedereingliederung erhöhen kann, entgegenstehen. In ländlichen Regionen fehlt es häufig gänzlich an entsprechenden Behandlungsoptionen oder diese sind aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nur schwer zugänglich.
Die Neuropsychologische Psychotherapie in der neuen Approbationsordnung
Die Veröffentlichung der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) im März 2020 stellt in diesem Kontext einen Meilenstein dar, da hier klinisch-neuropsychologische Inhalte mehrfach explizit als verpflichtende Lehrinhalte genannt werden und somit die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge mit Approbationsziel eine Grundqualifikation in NPPT gewährleisten sollten.
So bedeutsam diese Entwicklung auch sein mag, ergeben sich für die Universitäten hinsichtlich der Lehre in den neuen Approbationsmasterstudiengängen große Herausforderungen. Ganz allgemein umfassen diese neben einem geringen zeitlichen Vorlauf für die konkrete Umsetzung der neuen PsychThApprO auch Themen wie ein größerer Raumbedarf aufgrund praktischer Inhalte im Kleingruppensetting, die Akquise ausreichend qualifizierten – also mindestens approbierten – Personals und nicht zuletzt die inhaltliche Konzeption eines neuen Studiengangs, der einen großen Fokus auf praktische Inhalte legt (siehe hierzu auch Exner, 2024). Speziell die letzten beiden Punkte stellen für die klinische Neuropsychologie eine besondere Herausforderung dar. Während für die psychologische Psychotherapie bereits langjährig etablierte universitäre Strukturen in Form von Lehrstühlen, psychotherapeutisch orientierten Curricula und teils vorhandenen Hochschulambulanzen existieren, kann die klinische Neuropsychologie bis auf wenige Ausnahmen zumeist nicht auf derartige Grundlagen zurückgreifen. Die Konsequenz ist ein erhöhter personeller und inhaltlicher Aufwand für die Entwicklung der geeigneten Rahmenbedingungen zur Verankerung der NPPT in den neuen Approbationsstudiengängen. Die umfassende Vernetzung der bisher wenigen universitären Standorte mit Schwerpunkt auf NPPT sowie der Erfahrungsaustausch zwischen diesen stellen Schlüsselelemente dar, um diesen Herausforderungen und besonderen Rahmenbedingungen zu entsprechen.
Um dies und insbesondere den Auf- und Ausbau von Neuropsychologischen Hochschulambulanzen zu fördern, wurde 2022 die Interessengruppe Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie (IG KNP & NPPT) unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegründet.[2]https://www.dgps.de/fachgruppen/fgkl/aktivitaeten/klinische-neuropsychologie-und-neuropsychologische-psychotherapie/. Seitens der IG KNP & NPPT wurde auf dem 3. Deutschen Psychotherapiekongress 2024 in Berlin (DPK) ein Praxissymposium mit dem Titel „Anspruch und Wirklichkeit: Neuropsychologische Lehre im Approbationsstudiengang Psychotherapie“ organisiert, um einen Austausch verschiedener Universitätsstandorte zur Verankerung klinisch-neuropsychologischer Lehre zu ermöglichen. Der große Anklang für dieses Symposium war Ideengeber, diese Thematik einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In diesem Artikel sollen die Ansätze, Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen verschiedener Standorte mit klinisch-neuropsychologischen Schwerpunkten dargestellt werden, verbunden mit der Hoffnung, anderen Standorten Inspiration und Hilfestellung für die Umsetzung der eigenen klinisch-neuropsychologischen Lehre zu sein.
Geforderte Lehrinhalte und Implikationen für die Neuropsychologie
In der PsychThApprO von 2020 werden in Anlage 1 die zu vermittelnden neuropsychologischen Inhalte im Bachelorstudiengang genannt. Sie umfassen unter „Grundlagen der Medizin“ ausgewählte neurologische Krankheitsbilder sowie im Rahmen der „psychologischen Diagnostik“ neuropsychologische Diagnosemethoden. Des Weiteren ist die Durchführung eines klinischen Orientierungspraktikums gefordert, welches auch in Einrichtungen der neuropsychologischen Versorgung stattfinden kann. Umfangreicher stellen sich in Anlage 2 die geforderten neuropsychologischen Inhalte im Masterstudiengang dar. Dies umfasst die Fähigkeit, neben den psychologischen auch die neuropsychologischen Störungsbilder zu erfassen sowie Patient*innen zur neuropsychologischen Versorgung zu beraten. Darüber hinaus sollen Inhalte der angewandten Psychotherapie unter Einbindung geeigneter Fallbeispiele auch die klinische Versorgung in der Neuropsychologie darstellen. Diese theoretischen Inhalte sollen darüber hinaus auch praktisch über verschiedene sog. berufsqualifizierende Tätigkeiten (BQT I–III)[3]In den sechssemestrigen Bachelorstudiengang Psychologie und in den viersemestrigen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie sind neben theorie- und wissenschaftsorientierten Lehrinhalten berufspraktische/-qualifizierende Praxismodule integriert worden. Im Bachelorstudium ist zum Erwerb erster Erfahrungen ein vierwöchiges Orientierungspraktikum vorgesehen. Es folgt zu einem späteren Zeitpunkt im Studium die sog. berufsqualifizierende Tätigkeit (BQT) I als Einstieg in die Praxis der Psychotherapie in entsprechenden Einrichtungen, die häufig als Blockpraktikum im Umfang von sechs Wochen durchgeführt wird. Im Masterstudium werden in der BQT II über einen längeren Zeitraum hinweg berufspraktische Themen vertieft und durch praktische Übungen in Kleingruppen angewandt. Die BQT III stellt das Hauptpraktikum im Master dar, das zum einen Teil (450 Stunden) in einer (teil-)stationären Einrichtung zu erbringen ist, zum anderen Teil (150 Stunden) in der ambulanten Versorgung abgeleistet wird. Eine nähere Übersicht zu den berufspraktischen Inhalten im „neuen“ Psychotherapiestudium finden Sie auch im Psychotherapeutenjournal 4/2023 auf S. 370 sowie im Begleitmaterial zu diesem Beitrag auf unserer Homepage. vertieft werden. Hier werden unter anderen auch Einrichtungen der neuropsychologischen Versorgung als geeignete Träger genannt. Die Möglichkeit, in der Lehre eine oder mehrere wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Methoden der Psychotherapie zu vermitteln, schließt die NPPT also explizit mit ein. Hieraus ergibt sich nicht nur ein Spielraum, sondern die Verpflichtung, klinische Neuropsychologie fest in der Lehre zu verankern. Gleichzeitig setzt die PsychThApprO aber auch enge Grenzen bzgl. der potenziellen Lehrkräfte. Bei den berufsqualifizierenden Tätigkeiten wird die Approbation als Grundvoraussetzung genannt. Die Rekrutierung geeigneten Personals ist für die Neuropsychologie zusätzlich erschwert, da sich der Kreis potenziell Lehrender aufgrund des beschriebenen bisherigen Qualifikationswegs dramatisch einschränkt und wofür die genannte, niedrige Zahl an niedergelassenen NPPT sinnbildlich steht.
Bei bisherigem Fehlen klinisch-neuropsychologischer Strukturen an den meisten Universitäten dürfte sich übergangsweise bis zum dringend erforderlichen Auf- und Ausbau entsprechender Strukturen die Integration der klinischen Neuropsychologie in bestehende Lehrveranstaltungen am ehesten anbieten und am leichtesten umzusetzen sein. Zur Verdeutlichung des Mangels an geeignetem Fachpersonal an den Hochschulen listet die Tabelle 1 all jene Standorte auf, an denen mindestens eine Lehrkraft mit der geeigneten Qualifikation (Approbation und Zusatzbezeichnung in NPPT) vorhanden ist. Darüber hinaus sind die teils noch geplanten oder im Aufbau befindlichen Hochschulambulanzen mit neuropsychologischem Profil aufgelistet. Es wird deutlich, dass im Vergleich zur Anzahl an Lehrstühlen für psychologische Psychotherapie sowie den damit zusammenhängenden Hochschul- und Ausbildungsambulanzen nur ein Bruchteil an bestehender Struktur für die NPPT zur Verfügung steht. Mittel- und langfristig ist es jedoch unabdingbar, klinisch-neuropsychologische Lehrstühle auf- und auszubauen und mit den erforderlichen Mitteln auszustatten, um die nötigen Versorgungstrukturen zu etablieren, die zusätzlich mit der Aus- und Weiterbildung des dringend benötigten klinisch-neuropsychologischen Nachwuchses betraut sind.
Lösungsansatz – Hybrides Modell aus integrierten und dezidierten Veranstaltungen
Sobald ein Mindestmaß an Personal mit der entsprechenden Qualifikation verfügbar ist, eröffnen sich in der Lehre verschiedene Spielräume. Impulsvorträge auf dem Praxissymposium des DPK wurden von fünf verschiedenen universitären Standorten gegeben, an denen mindestens eine Person mit der erforderlichen Approbation und der zusätzlichen Qualifikation in NPPT tätig ist und wo, wenn auch teils in sehr geringem Umfang, NPPT an einer eigenen Hochschulambulanz durchgeführt wird. Vortragende waren Katja Werheid (Universität Bielefeld), Sally Reckelkamm (Ruhr-Universität Bochum), Jutta Billino (Justus-Liebig-Universität Gießen), Juliane Riedl (Universität Leipzig) und Mathias Klinghammer (Johannes Gutenberg-Universität Mainz). Entsprechend sind hier die Rahmenbedingungen bereits dahingehend gediehen, dass sowohl inhaltliche als auch formale Anforderungen der PsychThApprO grundlegend erfüllt sind. Die konkrete Ausgestaltung neuropsychologischer Inhalte in der Lehre erwies sich hierbei als überaus facettenreich.
Integration der NPPT im Bachelor
Eine häufig genutzte und zielführende Umsetzung ist ein Hybridmodell, bei dem neuropsychologische Inhalte einerseits auf verschiedene, inhaltlich verwandte Veranstaltungen verteilt und andererseits in spezifischen Veranstaltungen zusätzlich vertieft werden. Das heißt, dass an allen Standorten im Bachelorstudium relevante Grundlagen in Veranstaltungen wie „Biologische Psychologie“ (neuroanatomische Grundlagen, ggf. erste neurologische Störungsbilder), „Klinische Psychologie“ (neuropsychologische Defizite, Therapie, Rehabilitation) und „Diagnostik“ (neuropsychologische Testverfahren und Testtheorie) vermittelt werden. Als Beispiel dient die Ruhr-Universität Bochum, die mit einer klinisch-neuropsychologischen Arbeitsgruppe und einer eigenständigen Neuropsychologischen Hochschulambulanz bereits über langjährig etablierte Strukturen verfügt und bereits im Bachelor mehrere eigenständige Vorlesungen und Seminare (vgl. Tabelle 1) im Bereich der NPPT anbietet.
An den Standorten mit neuropsychologischer Hochschulambulanz bietet sich darüber hinaus die Gelegenheit, Studierenden im Rahmen des Orientierungspraktikums und im Rahmen von Bachelorarbeiten bereits im Bachelorstudium umfassende und praktische Einblicke in die NPPT zu geben. Hospitationen und Fallbesprechungen sind nur zwei Möglichkeiten, Studierende einzubeziehen und über die Auswertung von Testverfahren, Recherchetätigkeiten und die Erstellung von Therapiematerialien können die Hochschulambulanzen zu einem gewissen Grad von den Studierenden profitieren.
Eine stärkere Ausdifferenzierung, insbesondere bei den berufsqualifizierenden Tätigkeiten, zeigt sich zwischen den Standorten im anschließenden Approbationsmasterstudium.
Integration der NPPT im Master
Hinsichtlich der Theorievermittlung im Master wird ebenfalls häufig auf das beschriebene Hybridmodell zurückgegriffen. An der Universität Gießen beschäftigen sich Studierende bspw. über ein komplettes Semester hinweg in der Vorlesung „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“ mit klinischer Neuropsychologie, was eine breite inhaltliche Abdeckung ergibt. Auch an der Ruhr-Universität Bochum werden drei eigenständige Seminare für die Themen neuropsychologische Diagnostik, neuropsychologische Rehabilitation und Gutachtenerstellung angeboten. Zusätzlich fokussieren zwei weitere Seminarveranstaltungen komplett auf neuropsychologische Störungsbilder bei psychischen respektive neurologischen Erkrankungen. An den Universitäten Bielefeld, Leipzig und Mainz wird die klinische Neuropsychologie ebenfalls in hohem Umfang gelehrt, jedoch stärker verteilt auf einzelne Lehrveranstaltungen. Eine Vertiefung findet z. B. durch einzelne Termine in der Vorlesung „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“ statt. Die neuropsychologische und sozialmedizinische Begutachtung kann in Seminare zu psychologischer Diagnostik eingebettet werden. Praktische Aspekte der neuropsychologischen Behandlung lassen sich in verschiedene Veranstaltungen im Modul „Angewandte Psychotherapie“ sowie in Fallseminaren im Rahmen der BQT II und III integrieren (für einen detaillierten Überblick der Theorieveranstaltungen für die einzelnen Standorte verweisen wir auf die Tabelle 1).
Spezifische Umsetzungsmöglichkeiten der NPPT in der BQT III
Neben den Vorlesungen und (Praxis-)Seminaren stellt für Standorte mit neuropsychologischer Hochschulambulanz vor allem der ambulante Teil der berufsqualifizierenden Tätigkeit III (BQT III) eine zentrale Möglichkeit dar, Studierenden einen handlungspraktischen und tiefgreifenden Einblick in die NPPT zu geben. Sofern Rahmenbedingungen hierfür geschaffen sind, sind verschiedene Konzepte denkbar.
An der Universität Mainz soll die ambulante BQT III erstmals im Sommersemester 2025 durchgeführt werden. Hierbei ist geplant, dass sämtliche Studierende im Approbationsmaster an einer NPPT im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, welche an der angegliederten Hochschulambulanz für Psychotherapie und Neuropsychologie erfolgen. Dies wird in Kleingruppen von bis zu sechs Studierenden umgesetzt, die mittels Livestream innerhalb der neuropsychologischen Hochschulambulanz an den Sitzungen teilnehmen und anschließend gesammelte Fragen stellen können. Dabei ist geplant, dass die aufeinanderfolgenden Sitzungen mit dem ersten probatorischen Termin beginnen und nach der siebten Therapiesitzung enden. Hierdurch bekommen die Studierenden einen umfassenden Einblick in Erstgespräch, ausführliche Anamnese, neuropsychologische Diagnostik, Einbezug der Angehörigen, Indikationsstellung und Therapieplanung sowie in die ersten therapeutischen Maßnahmen. Zur Besprechung und Einübung der beobachteten diagnostischen und therapeutischen Interventionen werden die Kleingruppen in einer Supervisionsgruppe unter Anleitung eines*einer Dozierenden mit der Qualifikation NPPT begleitet. Den Abschluss bildet dann ein Bericht, der im Umfang einem neuropsychologischem Befundbericht entspricht.
Ein sehr umfangreiches Konzept wird seit dem Wintersemester 2023/2024 im Neuropsychologischem Therapie Centrum an der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit dem Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit praktiziert (vgl. Wannemüller et al., 2020, und Thoma et al., 2020, für eine frühe Beschreibung des Konzeptes). So kann ca. ein Fünftel der Masterstudierenden Fallseminare und/oder Therapieassistenzen im Bereich NPPT durchführen. Im Fallseminar wird ein*e Patient*in mit neuropsychologischer Therapieindikation durch einen*eine Lehrtherapeut*in sowie zehn Studierende im Rahmen von mindestens 12 bis 17 Sitzungen betreut. Pro Sitzung übernimmt, supervidiert durch eine*n Lehrtherapeut*in, jeweils ein*e Studierende*r die Diagnostik und/oder Behandlung. Für die restlichen Studierenden wird die Sitzung live per Kamera in den Nebenraum übertragen (und ggf. zur späteren Nachbereitung aufgezeichnet, sofern Studierende fehlen). Im Rahmen der Therapieassistenzen werden zwei Studierende einem*einer Patient*in zugeordnet und führen unter lehrtherapeutischer Supervision über die Dauer von zwölf bis sechzehn wöchentlich durchgeführten Sitzungen die neuropsychologische Diagnostik und Behandlung durch. Hierbei fungieren die Studierenden abwechselnd als Sitzungsführer*in oder als Protokollant*in und erlangen hierdurch tiefgreifende Einblicke und praktische Erfahrungen. Derart umfassende Konzepte erfordern einen hohen zeitlichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzungen durch das Lehrtherapiepersonal. Zusätzlich sind einige wenige stationäre BQT-III-Plätze in Kooperationskliniken vorhanden.
An der Justus-Liebig-Universität Gießen können in der Regel zwei bis drei Studierende innerhalb der BQT III den Schwerpunkt NPPT mit stationären und/oder ambulanten Anteilen wählen und in diesem Rahmen praktische Erfahrungen sammeln und spezifische Kompetenzen erwerben. Insgesamt drei stationäre Einrichtungen, die auch als Weiterbildungsstätten für Klinische Neuropsychologie/NPPT anerkannt sind, bieten Plätze für interessierte Studierende an. In der neuropsychologischen Ambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen können Studierende im 1:1:1-Setting neuropsychologische Behandlungen begleiten und die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Elemente übernehmen.
Die Neuropsychologische Hochschulambulanz der Universität Bielefeld (NeuroPABi) bietet für ein Fünftel der Studierenden Lehrtherapien im Bereich der ambulanten BQT III an, die als Lehrassistenzen im 1:1-Setting realisiert werden. In der stationären BQT III können derzeit in Kooperationskliniken sechs Plätze mit neuropsychologischen Behandlungssettings angeboten werden.
An der Universität Leipzig wird die ambulante BQT III in Form von Fallseminaren für kleine Gruppen von Studierenden angeboten, die nach einer gemeinsamen Vorbereitung abwechselnd die Rolle der sitzungsleitenden Therapeut*innen einnehmen, während der Rest der Gruppe im Nebenraum die Sitzung per Videoübertragung mitverfolgt. Anschließend erfolgt die gemeinsame Nachbesprechung. In den Fallseminaren werden auch neuropsychologische Störungsbilder behandelt, sodass ein Teil der Studierenden Einblick in diesen Anwendungsbereich der Psychotherapie erhält.
Neben der Verankerung klinischer Neuropsychologie in der Lehre ist auch eine Verankerung dieser Inhalte in der psychotherapeutischen Approbationsprüfung zentral, um Studierenden die Relevanz dieses Fachgebiets weiter zu verdeutlichen und sicherzustellen, dass ein Basiswissen über dieses Themengebiet bei allen approbierten Psychotherapeut*innen vorhanden ist.
Die folgende Tabelle 1 soll Übersicht und Ideengeber sein, in welchen vielzähligen Lehrveranstaltungen eine Einbindung klinisch-neuropsychologischer Inhalte über das gesamte Approbationsstudium möglich ist. Dabei soll die Tabelle keineswegs die Anforderung eines finalen Leitfadens erfüllen, sondern die vielfältigen Lehrmöglichkeiten aufzeigen, sofern eine angemessene, personelle Ausstattung gegeben ist. Es sollte hierbei auf die große Überlappung mit Inhalten der psychologischen Psychotherapie bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen hingewiesen werden, welche Querverweise und das Aufgreifen bestehenden Wissens (bspw. psychotherapeutische Interventionstechniken oder sozialrechtliche Grundlagen) ermöglicht. Darüber hinaus gibt die Tabelle Auskunft darüber, in welcher Form eine neuropsychologische Hochschulambulanz am jeweiligen Standort etabliert ist (eigenständig oder in bestehende Strukturen eingebunden) und ob neben der Etablierung für einen Approbationsstudiengang auch eine Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Gebietsweiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in vorhanden oder angestrebt ist. Abschließend dokumentiert die Tabelle den aktuellen personellen Stand an den jeweiligen Standorten.
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Standort |
Spezifische NPPT-Inhalte im Approbationsstudium (Bachelor und Master; |
Neuropsychologische Hochschulambulanz |
Akkreditierung als Weiterbildungsstätte |
Personelle Vertretung der NPPT (Stand: Q4 2024) |
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Bielefeld |
Bachelor: Wahlpflichtseminar Diagnostik mit neuropsychologischem Schwerpunkt; Orientierungspraktikum in neuropsychologischer Ambulanz möglich Master: Schwerpunktsetzung im Modul „Angewandte Psychotherapie“ auf organisch bedingte psychische Störungen, NP und Rehabilitation (Vorlesung und ein Seminar für alle Studierenden); Seminar im Modul Diagnostik und Begutachtung; BQT II: ein vertiefendes Wahlpflichtseminar NP-Behandlung; klinisches Forschungspraktikum nach Wahl im Bereich Neurofeedback bei kognitiven Störungen; ambulante BQT III: 20 % Lehrtherapieassistenzen; stationäre BQT III in Neuroreha-Klinik möglich |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP (beantragt); WBO Pt (geplant) |
Prof. Dr. Katja Werheid 1,5 Lehrtherapiestellen unbefristet; 2 Vollzeitstellen in WB |
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Bochum |
Bachelor: eine komplette Vorlesung plus Begleitseminar; Orientierungspraktikum mit Neuroschwerpunkt möglich Master: je ein Seminartermin zu NP-Diagnostik, NP-Gutachtenerstellung, NP-Rehabilitation, NP psychischer Störungen, NP neurologischer Erkrankungen; ambulante BQT III: Fallseminare und Lehrtherapieassistenzen ambulant, stationäre BQT-III-Plätze zusätzlich verfügbar |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP; WBO Pt |
Prof. Dr. Boris Suchan Prof. Dr. Patrizia Thoma 0,75 Lehrtherapiestellen unbefristet; 2 Vollzeitstellen in WB |
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Gießen |
Bachelor: einzelne Vorlesungen zu klinisch-neuropsychologischen Themen als Teil der Vorlesung „Psychotherapie“; Seminar zu NP-Themen als Option für die Veranstaltung „Psychotherapie in der Praxis“ Master: Vorlesung Klinische NP als Teil des Moduls „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“; Seminar zur NP-Begutachtung als Teil des Moduls NP-Diagnostik; Fallseminar Klinische NP als Teil der BQT II; Therapieassistenz und Hospitationen als Teil der BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP; WBO Pt |
apl. Prof. Dr. Jutta Billino; 1,75 Vollzeitstellen in WB |
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Leipzig |
Bachelor: einzelne Vorlesungstermine zu klinisch-neuropsychologischen Themen (Störungsbilder und Behandlungsoptionen) als Teil der Vorlesungen „Einführung in die Klinische Psychologie“, „Interventionsmethoden der klinischen Psychologie und Psychotherapie“, „Psychotherapeutische Prävention, Intervention und Rehabilitation bei verschiedenen Altersgruppen“ Master: einzelne Vorlesungs- und Seminartermine im Modul „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie“; drei Veranstaltungstermine zur NP-Begutachtung im Modul „Psychologische Diagnostik“; Vorstellung von Fallkonzeption und Setting der klinischen NP im Modul „Angewandte Psychotherapie“ sowie in der BQT II; NP-Fallseminare im Rahmen der ambulanten BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Prof. Dr. Cornelia Exner; Juliane Riedl |
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Magdeburg |
Bachelor: Vorlesung NP Master: Vorlesung zu neurobiologischen Grundlagen; BQT II: NP; praktische Anteile in der ambulanten BQT III für einige wenige Studierende |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
derzeit nicht |
PD Dr. Tilmann Klein |
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Mainz |
Bachelor: Orientierungspraktikum in NPPT-Ambulanz möglich Master: vier Seminartermine in BQT II; vier Vorlesungstermine in Spezieller Verfahrenslehre; ein NPPT-Fall in ambulanter BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Dr. Mathias Klinghammer; 0,75 Vollzeitstellen in WB |
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Mannheim |
Bachelor: Orientierungspraktikum und BQT I mit Schwerpunkt NPPT möglich; Anteil in Vorlesung „Klinische Psychologie & Psychotherapie“ Master: ein Termin in Vertiefungsvorlesung zur Verfahrenslehre; einzelne ambulante Fälle für BQT III |
Teilambulanz der Psychologischen Ambulanz am Otto-Selz-Institut (Prof. Dr. Georg Alpers) |
Teilambulanz der Psychologischen Ambulanz am Otto-Selz-Institut (Prof. Dr. Georg Alpers) |
Silvia Schad |
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Marburg |
Bachelor: Teile der Vorlesung Einführung in die Neurowissenschaftliche Psychologie; Seminare im Wahlbereich Neurowissenschaften Master: ca. 50 % der Vorlesung „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“; Wahlseminar in Spezieller Störungs- und Verfahrenslehre sowie in Vertiefung in Grundlagen |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Dr. Kerstin Kühl |
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München |
Bachelor: zwei Vorlesungen (Einführung in die NP, NP-Diagnostik im neurologischen Kontext); Seminar/Unterricht in Kleingruppe zur Anwendung von NP-Diagnostik; Orientierungspraktikum in NPPT-Ambulanz möglich Master: Vorlesung kognitive und NP Grundlagenvertiefung; Seminar „Ausgewählte Themen der NP“; „Seminar Störungs- und Verfahrenslehre in der NP; BQT II in NPPT |
eigenständige Ambulanz |
eigenständige Ambulanz |
Dr. Sigrid Seiler; Dr. Johanna Funk (Leitung des Lehrstuhls: Prof. Dr. Thomas Schenk) |
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Regensburg |
Der neue Lehrstuhl Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie mit Hochschulambulanz für Neuropsychologie befindet sich seit 1. Oktober 2024 im Aufbau. |
Prof. Dr. Jennifer Randerath |
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Saarbrücken |
Bachelor: Vorlesung Einführung in die Klinische NP mit Vertiefungsseminar; Vorlesungen Grundlagen der Medizin und Grundlagen der Pharmakologie Master: Angewandte Psychotherapie; Praxis der PT, verfahrensübergreifend; Spezielle Krankheits- und Behandlungslehre; Praxis der PT, ambulante Versorgung; forschungsorientiertes Praktikum (I/II) |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP; WBO Pt (geplant) |
Dr. Caroline Kuhn; 0,5 Vollzeitstellen in WB |
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Ulm |
Die Besetzung des Lehrstuhls für Neuropsychologische Diagnostik und Neuropsychologische Psychotherapie ist für 2025 geplant. |
N. N. |
Tabelle 1: Übersicht über die Standorte mit Verankerung der Neuropsychologischen Psychotherapie1 (NPPT) im Approbationsstudium Psychotherapie. WBO PP/KJP steht für die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. WBO Pt steht für die Weiterbildungsordnung für Approbierte nach Abschluss des Approbationsstudiums Klinische Psychologie und Psychotherapie. Die Daten der Tabelle wurden von den Autor*innen im November 2024 über das Netzwerk der IG KNP & NPPT erhoben und von den als verantwortlich Benannten an den jeweiligen Standorten zur Verfügung gestellt. Es ist aufgrund der bundesweiten Befragung davon auszugehen, dass die Erhebung ein vollständiges Bild ergeben hat. Die Etablierung des Schwerpunkts an weiteren Standorten ist möglich, entzieht sich aber aktuell der Kenntnis des angesprochenen Expert*innenkreises
Hinweis zur letzten Spalte: Wir setzen für eine Verankerung der NPPT voraus, dass an den Standorten approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mit einer durch eine Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Zusatzqualifikation Klinische Neuropsychologie in der Lehre vertreten sind.
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Standort |
Spezifische NPPT-Inhalte im Approbationsstudium (Bachelor und Master; |
Neuropsychologische Hochschulambulanz |
Akkreditierung als Weiterbildungsstätte |
Personelle Vertretung der NPPT (Stand: Q4 2024) |
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Bielefeld |
Bachelor: Wahlpflichtseminar Diagnostik mit neuropsychologischem Schwerpunkt; Orientierungspraktikum in neuropsychologischer Ambulanz möglich Master: Schwerpunktsetzung im Modul „Angewandte Psychotherapie“ auf organisch bedingte psychische Störungen, NP und Rehabilitation (Vorlesung und ein Seminar für alle Studierenden); Seminar im Modul Diagnostik und Begutachtung; BQT II: ein vertiefendes Wahlpflichtseminar NP-Behandlung; klinisches Forschungspraktikum nach Wahl im Bereich Neurofeedback bei kognitiven Störungen; ambulante BQT III: 20 % Lehrtherapieassistenzen; stationäre BQT III in Neuroreha-Klinik möglich |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP (beantragt); WBO Pt (geplant) |
Prof. Dr. Katja Werheid 1,5 Lehrtherapiestellen unbefristet; 2 Vollzeitstellen in WB |
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Bochum |
Bachelor: eine komplette Vorlesung plus Begleitseminar; Orientierungspraktikum mit Neuroschwerpunkt möglich Master: je ein Seminartermin zu NP-Diagnostik, NP-Gutachtenerstellung, NP-Rehabilitation, NP psychischer Störungen, NP neurologischer Erkrankungen; ambulante BQT III: Fallseminare und Lehrtherapieassistenzen ambulant, stationäre BQT-III-Plätze zusätzlich verfügbar |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP; WBO Pt |
Prof. Dr. Boris Suchan Prof. Dr. Patrizia Thoma 0,75 Lehrtherapiestellen unbefristet; 2 Vollzeitstellen in WB |
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Gießen |
Bachelor: einzelne Vorlesungen zu klinisch-neuropsychologischen Themen als Teil der Vorlesung „Psychotherapie“; Seminar zu NP-Themen als Option für die Veranstaltung „Psychotherapie in der Praxis“ Master: Vorlesung Klinische NP als Teil des Moduls „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“; Seminar zur NP-Begutachtung als Teil des Moduls NP-Diagnostik; Fallseminar Klinische NP als Teil der BQT II; Therapieassistenz und Hospitationen als Teil der BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP; WBO Pt |
apl. Prof. Dr. Jutta Billino; 1,75 Vollzeitstellen in WB |
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Leipzig |
Bachelor: einzelne Vorlesungstermine zu klinisch-neuropsychologischen Themen (Störungsbilder und Behandlungsoptionen) als Teil der Vorlesungen „Einführung in die Klinische Psychologie“, „Interventionsmethoden der klinischen Psychologie und Psychotherapie“, „Psychotherapeutische Prävention, Intervention und Rehabilitation bei verschiedenen Altersgruppen“ Master: einzelne Vorlesungs- und Seminartermine im Modul „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie“; drei Veranstaltungstermine zur NP-Begutachtung im Modul „Psychologische Diagnostik“; Vorstellung von Fallkonzeption und Setting der klinischen NP im Modul „Angewandte Psychotherapie“ sowie in der BQT II; NP-Fallseminare im Rahmen der ambulanten BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Prof. Dr. Cornelia Exner; Juliane Riedl |
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Magdeburg |
Bachelor: Vorlesung NP Master: Vorlesung zu neurobiologischen Grundlagen; BQT II: NP; praktische Anteile in der ambulanten BQT III für einige wenige Studierende |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
derzeit nicht |
PD Dr. Tilmann Klein |
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Mainz |
Bachelor: Orientierungspraktikum in NPPT-Ambulanz möglich Master: vier Seminartermine in BQT II; vier Vorlesungstermine in Spezieller Verfahrenslehre; ein NPPT-Fall in ambulanter BQT III |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Dr. Mathias Klinghammer; 0,75 Vollzeitstellen in WB |
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Mannheim |
Bachelor: Orientierungspraktikum und BQT I mit Schwerpunkt NPPT möglich; Anteil in Vorlesung „Klinische Psychologie & Psychotherapie“ Master: ein Termin in Vertiefungsvorlesung zur Verfahrenslehre; einzelne ambulante Fälle für BQT III |
Teilambulanz der Psychologischen Ambulanz am Otto-Selz-Institut (Prof. Dr. Georg Alpers) |
Teilambulanz der Psychologischen Ambulanz am Otto-Selz-Institut (Prof. Dr. Georg Alpers) |
Silvia Schad |
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Marburg |
Bachelor: Teile der Vorlesung Einführung in die Neurowissenschaftliche Psychologie; Seminare im Wahlbereich Neurowissenschaften Master: ca. 50 % der Vorlesung „Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre“; Wahlseminar in Spezieller Störungs- und Verfahrenslehre sowie in Vertiefung in Grundlagen |
Teilambulanz der verhaltenstherapeutischen Ambulanzen |
WBO PP/KJP (geplant); WBO Pt (geplant) |
Dr. Kerstin Kühl |
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München |
Bachelor: zwei Vorlesungen (Einführung in die NP, NP-Diagnostik im neurologischen Kontext); Seminar/Unterricht in Kleingruppe zur Anwendung von NP-Diagnostik; Orientierungspraktikum in NPPT-Ambulanz möglich Master: Vorlesung kognitive und NP Grundlagenvertiefung; Seminar „Ausgewählte Themen der NP“; „Seminar Störungs- und Verfahrenslehre in der NP; BQT II in NPPT |
eigenständige Ambulanz |
eigenständige Ambulanz |
Dr. Sigrid Seiler; Dr. Johanna Funk (Leitung des Lehrstuhls: Prof. Dr. Thomas Schenk) |
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Regensburg |
Der neue Lehrstuhl Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie mit Hochschulambulanz für Neuropsychologie befindet sich seit 1. Oktober 2024 im Aufbau. |
Prof. Dr. Jennifer Randerath |
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Saarbrücken |
Bachelor: Vorlesung Einführung in die Klinische NP mit Vertiefungsseminar; Vorlesungen Grundlagen der Medizin und Grundlagen der Pharmakologie Master: Angewandte Psychotherapie; Praxis der PT, verfahrensübergreifend; Spezielle Krankheits- und Behandlungslehre; Praxis der PT, ambulante Versorgung; forschungsorientiertes Praktikum (I/II) |
eigenständige Ambulanz |
WBO PP/KJP; WBO Pt (geplant) |
Dr. Caroline Kuhn; 0,5 Vollzeitstellen in WB |
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Ulm |
Die Besetzung des Lehrstuhls für Neuropsychologische Diagnostik und Neuropsychologische Psychotherapie ist für 2025 geplant. |
N. N. |
Tabelle 1: Übersicht über die Standorte mit Verankerung der Neuropsychologischen Psychotherapie1 (NPPT) im Approbationsstudium Psychotherapie. WBO PP/KJP steht für die Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. WBO Pt steht für die Weiterbildungsordnung für Approbierte nach Abschluss des Approbationsstudiums Klinische Psychologie und Psychotherapie. Die Daten der Tabelle wurden von den Autor*innen im November 2024 über das Netzwerk der IG KNP & NPPT erhoben und von den als verantwortlich Benannten an den jeweiligen Standorten zur Verfügung gestellt. Es ist aufgrund der bundesweiten Befragung davon auszugehen, dass die Erhebung ein vollständiges Bild ergeben hat. Die Etablierung des Schwerpunkts an weiteren Standorten ist möglich, entzieht sich aber aktuell der Kenntnis des angesprochenen Expert*innenkreises
Hinweis zur letzten Spalte: Wir setzen für eine Verankerung der NPPT voraus, dass an den Standorten approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen mit einer durch eine Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Zusatzqualifikation Klinische Neuropsychologie in der Lehre vertreten sind.
Erfahrungen, Herausforderungen und Chancen
In der Beschreibung der verschiedenen Lehransätze für die NPPT an den unterschiedlichen Standorten wurde die Herausforderung, geeignet qualifiziertes Personal zu finden und mit diesem den hohen zeitlichen Aufwand zu bewältigen, bereits angesprochen. Daneben ergeben sich in der neuropsychologischen Lehre weitere spezifische Herausforderungen, die sich überwiegend auf die Umsetzung der praktischen Lehrtherapien beziehen.
Bei den ersten Erfahrungen zeigten sich hier auch patient*innenseitig einige Anforderungen. Aufgrund der engen Taktung der Semester, verbunden mit einer teils hohen Zahl an benötigten Therapiesitzungen ist die punktgenaue Rekrutierung von Patient*innen für die ambulante BQT III, welche die Indikation für eine Behandlung erfüllen, ausreichend belastbar für die angebotene Therapieform sind und sich auf das Konzept einer Lehrtherapie einlassen können, durchaus schwierig. Ausreichend geeignete Patient*innen zum Semesterstart zur Verfügung zu haben, um den Studienerfolg aufgrund von Verzögerungen bei den Lehrtherapien nicht zu gefährden, ist hierbei ein zentrales Anliegen. Eine mögliche Lösung und große Chancen für die Lehre kann in einer Kooperation der Hochschulambulanzen mit lokalen Akut- oder Rehakliniken, die ein entsprechend hohes Patient*innenaufkommen haben, liegen. Es sollte bereits im Vorfeld der ambulanten Behandlung die mögliche Indikation für eine ambulante NPPT sowie die Eignung für eine Lehrtherapie eingeschätzt werden und die Kliniken wiederum können einem Teil ihrer Patient*innen ein attraktives Angebot für eine Anschlussbehandlung machen. Durch Nutzung von Infomaterialien (Flyer, Informationsbögen etc.), die Ablauf und Setting der Lehrtherapie erklären sowie deren Vorteile unterstreichen, könnten potenzielle Patient*innen auf die Psychotherapie vorbereitet werden, sodass es bei Behandlungsbeginn seltener zu Behandlungsabbrüchen kommt. Hieraus kann eine Win-Win-Situation entstehen, wenn Erkrankten ein Behandlungsangebot gemacht werden kann, welches sie normalerweise gar nicht oder erst nach einer erheblichen Wartezeit bekommen könnten.
Je nach Vertragsgestaltung der Ambulanz mit den Kostenträgern können auch Menschen eine Therapie erhalten, bei denen die Indikation einer NPPT nicht uneingeschränkt gegeben ist – etwa weil die Fünf-Jahres-Ausschlussfrist für die Hirnschädigung überschritten oder der ätiologische Hintergrund der neuropsychologischen Störung nicht durch die sog. Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung abgedeckt (z. B. bei ADHS), die Behandlung inhaltlich dennoch sinnvoll ist. Darüber hinaus können auch ideelle Aspekte einen Mehrwert für die Erkrankten darstellen, wenn sie durch ihre Teilnahme an der Lehrtherapie dazu beitragen können, den therapeutischen Nachwuchs auszubilden. Die hieraus resultierende Förderung von Selbstwert, Selbstwirksamkeit und dem Gefühl, gebraucht zu werden, kann entsprechend als ein kleiner therapeutischer Baustein auf dem Weg der Krankheitsverarbeitung und -akzeptanz betrachtet werden.
Eine weitere Herausforderung entsteht dadurch, dass die NPPT in ihrer jetzigen Form nach wie vor eine relativ junge und vor allem kleine Disziplin ist, die an den Universitäten bislang nur wenig verbreitet ist. Für Verhaltenstherapie lässt sich bereits eine Vielzahl an professionellen Lehrvideos finden, welche die patient*innenorientierte Lehre gut ergänzen können. Darüber hinaus existiert eine noch wesentlich größere Zahl an spezifischen, validierten Manualen für verschiedene Störungsbilder, Settings und Zielgruppen. Beides ist für die NPPT nach wie vor nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden. Dies sollte sich jedoch ebenfalls in dem Maße positiv ändern, in dem es gelingt, die NPPT weiter an den Universitäten zu verankern. Entsprechend schränkt dies aktuell die Möglichkeit der Studierenden zum Selbststudium ein und erhöht den Arbeitsaufwand der Dozierenden. Lösungsmöglichkeiten hierfür ergeben sich am ehesten durch die Erstellung der benötigten Materialien durch die Hochschulambulanz selbst sowie deren Austausch untereinander. Am Standort Bochum sind im Kontext der Lehrtherapien beispielsweise unter Einbezug von Studierenden einige Videos entwickelt worden, die unter anderem die Anwendung verschiedener neuropsychologischer Testverfahren vorführen.
Eine weitere Herausforderung kann hinsichtlich der Erwartungen und der Haltung gegenüber der NPPT seitens der Studierenden beobachtet werden. Aufgrund der bisher eher knappen Abdeckung klinischer Neuropsychologie in der Lehre liegen nicht selten nur wenige Vorkenntnisse zu diesem Bereich vor oder die über einzelne Lehrveranstaltungen verteilten Inhalte sind für die Studierenden nur schwer in eine praktische Anwendung übersetzbar. Hieraus entstehen Annahmen wie jener, dass die NPPT mehr oder weniger nur aus der Durchführung von Tests, der Anwendung computerbasierter Trainingsprogramme und dem „Verwalten“ von Defiziten ohne echte Besserungschance bestünde, was dieses Fachgebiet in ein problematisches Licht rückt. Um dem zu begegnen, ist im Vorfeld der BQT III ein Mindestmaß an spezifischen Veranstaltungen (auch durch einzelne Sitzungen in Vorlesungen und/oder Seminaren), die sich ausschließlich mit klinischer Neuropsychologie beschäftigen, wahrscheinlich der wichtigste und effizienteste Lösungsschritt. Dabei kann die Integration von vorhandenem Wissen aus anderen Lehrveranstaltungen (z. B. Klinische Psychologie, Biologische Psychologie, Diagnostik, Allgemeine Psychologie) angestoßen und zumindest die tatsächliche Tätigkeitsbandbreite der klinischen Neuropsychologie angerissen werden. Hierdurch wäre eine Grundlage geschaffen, welche die Studierenden für das Fachgebiet interessieren und motivieren könnte, die NPPT für die BQT III als Vertiefung zu wählen. Bisherige Erfahrungen beispielsweise aus Bochum zeigen, dass Studierende dann durch die praktische Tätigkeit positiv überrascht sind und die Erfahrung als sehr gewinnbringend einstufen. Neben der Chance, hierdurch gezielte und effektive Nachwuchsförderung zu betreiben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine realistischere Haltung zukünftiger Psychotherapeut*innen gegenüber der NPPT zu fördern und den neuropsychologischen Blickwinkel auch in andere Gebiete, wie bspw. bei der Behandlung primär psychischer Erkrankungen, einfließen zu lassen.
Klinische Neuropsychologie in der Lehre – Chancen durch Herausforderungen
Die aktuelle PsychThApprO sorgt für weitreichende Änderungen im Qualifikationsweg für Fachpsychotherapeut*innen für (Neuropsychologische) Psychotherapie. Speziell für das kleine und bisher wenig präsente Fachgebiet der NPPT stellen Aufbau und Etablierung der neuropsychologischen Inhalte innerhalb der neuen Approbationsmasterstudiengänge große Herausforderungen dar. Durch die Impulsvorträge und anschließende Diskussion im Rahmen des Praxissymposiums auf dem DPK 2024 wurde jedoch deutlich, dass Lösungsansätze für die anstehenden Herausforderungen gleichzeitig enorme Chancen für die einzelnen Standorte und das Fachgebiet insgesamt bieten.
Das zentrale Problem der Nachwuchsgewinnung für die ohnehin schon angespannte Patient*innenversorgung kann nur durch eine frühe Einbindung klinisch-neuropsychologischer Inhalte in die Lehre erfolgen. Für die Universitätsstandorte ergeben sich hieraus eine Reihe weiterer Vorteile. Durch die Abdeckung mehrerer Fachgebiete steigt die Attraktivität für Studierende, ihr Studium an einer bestimmten Universität aufzunehmen. Durch Kooperationen mit lokalen (Reha-)Kliniken steigt die Vernetzung der Universität und perspektivisch die Möglichkeit zu Forschungskooperationen und zur erfolgreichen Drittmitteleinwerbung in diesem Bereich. Gerade angesichts einer zunehmenden Überalterung der Gesellschaft und somit auch durch die wachsende Anzahl von Personen mit entsprechenden Erkrankungen, die neuropsychologischen Diagnostik- und Behandlungsbedarf nach sich ziehen (z. B. Demenzen, Schlaganfälle), wird dieser Aspekt national wie international zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zusätzlich leistet die NPPT einen wichtigen Beitrag, die Chancen auf schulische und berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit Hirnverletzungen zu erhöhen und im Rahmen von Begutachtungen einzuschätzen. An den Hochschulambulanzen werden schließlich neue Ansätze für Diagnostik und Therapie entwickelt, erprobt und evaluiert. Sie spielen dadurch eine zentrale Rolle in der Forschung und Weiterentwicklung des Fachgebiets. Der Ausbau der NPPT an den Hochschulen ermöglicht die aktive Förderung zukünftiger Projekte, die Ausgestaltung von inhaltlichen Leit- und Richtlinien und die umfassende Vernetzung verschiedener Universitätsstandorte. Die Arbeit der IG KNP & NPPT und die Entwicklung einer geplanten, deutschlandweiten, neuropsychologischen Forschungsdatenbank seien hierfür als Beispiele genannt. Nicht zuletzt sollte keineswegs vergessen werden, dass die NPPT als ambulante Leistung aktuell von den Krankenkassen zwar nur für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen getragen wird, die Relevanz neuropsychologischer Diagnostik und Therapie für psychische Erkrankungen in Forschung und klinischer Praxis jedoch außer Frage steht. Langfristig wird eine Umsetzung dieser Erkenntnisse auch in der ambulanten Versorgung angestrebt, was die perspektivische Bedeutsamkeit der NPPT erhöht.
Für die universitäre Lehre liegt auf der Hand, dass die klinisch-neuropsychologischen Lehrveranstaltungen nur so umfassend umgesetzt werden können, wie entsprechendes Personal mit der nötigen Qualifikation, Erfahrung und insbesondere auch dem nötigen Lehrdeputat ausgestattet ist. Letzteres setzt Flexibilität seitens der Universitäten voraus, welche insbesondere durch angemessen vergütete und entfristete Stellen Anreize schaffen müssten, um eine universitäre Anstellung für diese Personengruppe attraktiv zu machen. Dieses Problem betrifft nicht nur die NPPT, sondern sämtliche Bereiche, in denen eine Approbation vorausgesetzt wird und privatwirtschaftliche Einrichtungen oder die Selbstständigkeit mit Kassensitz häufig attraktivere Anreize bieten. Entfristete Stellen an Universitäten könnten ggf. auch Personen, die neben ihrer praktischen Tätigkeit gleichzeitig wissenschaftlich interessiert sind und sich um die Stärkung der klinisch-neuropsychologischen Forschung bemühen wollen, die Tätigkeit an den Universitäten nach Qualifizierung schmackhafter machen. Für die Universitäten hingegen könnte ein Argument sein, dass entfristete, approbierte Psychotherapeut*innen nicht nur in den Hochschulambulanzen wertvolle Mitarbeitende darstellen, sondern bei sich ändernden Rahmenbedingungen auch in psychotherapeutischen Beratungsstellen, der Studienberatung oder der Personalentwicklung gut eingesetzt werden können. Neben der Ausschöpfung der tarifrechtlichen Möglichkeiten könnten Maßnahmen wie eine Stufenvorwegnahme helfen, die finanzielle Lücke zu privatwirtschaftlichen Gehältern zu reduzieren. Das stärkere Hervorheben zusätzlicher Vorteile, wie etwa die Übernahme von Dienstreisekosten für Kongressteilnahmen oder betriebliche Qualifikationsmöglichkeiten, die häufig zentral seitens der Universitäten geboten werden, könnte ebenfalls die Attraktivität eines universitären Arbeitgebers steigern. Daneben kann die Mischung aus Lehre, klinischer Praxis und Forschungsoptionen durchaus als befriedigend und abwechslungsreicher als eine rein klinische Tätigkeit empfunden werden.
Wir hoffen, dass wir für die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung klinisch-neuropsychologischer Lehre einige Hinweise und Anhaltspunkte aus dem Praxissymposium weiterleiten und eine hoffnungsvolle Perspektive auf die Implementierung der entsprechenden Lehrinhalte geben konnten. Bei weiterführenden Fragen steht das Netzwerk der Interessengruppe Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie gerne zur Verfügung.