Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die ab Oktober verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte macht deutlich, wie Digitalisierung und zunehmend auch Nutzung von KI nicht nur in allen Lebensbereichen unseres Alltags um sich greifen, sondern auch in unserem beruflichen Alltag immer bedeutsamer werden. Die ePA soll für Behandler*innen und Patient*innen Vereinfachungen im (medizinischen) Alltag erreichen. Angestrebt wird, dass Befunde und Behandlungsberichte jederzeit griffbereit sind, Doppeluntersuchungen vermieden werden und die Medikation besser abgestimmt erfolgen kann. Es bestehen jedoch auch andere Ziele und damit verbunden auch Begehrlichkeiten in der Forschung und Industrie. So können bspw. die gesamte Krankheitsgeschichte und Behandlungsverläufe überblickt und u. a. auch mit KI untersucht sowie Medikamenten(neben)wirkungen in riesigem Umfang analysiert werden. Auch Anbietende von KI versuchen, den „Gesundheitsmarkt“ zu erobern, nicht nur in Diagnostik und Befunderhebung, sondern auch im (psycho-)therapeutischen Bereich. Die möglichen Entwicklungen sind nur schwer absehbar, wecken jedoch auch Begehrlichkeiten zum Zugriff auf Patient*innendaten.
Zentral wichtig ist die freie Entscheidung der Patient*innen zur Freigabe oder zum Sperren ihrer – wie es so einfach heißt – „Daten“. Besonders bedeutsam ist hierbei die therapeutische Entscheidungsmöglichkeit zum Schutz der Informationen von Kindern, manchmal auch gegenüber den Sorgeberechtigten.
Die Entscheidungsfreiheit darf nicht partiellen Interessen untergeordnet werden, sie darf jedoch auch nicht gesellschaftlich wichtige und notwendige Entscheidungen behindern. Dabei sind auch wir gefordert, unsere eigene Einstellung, unsere Ängste, Bedenken, Hoffnungen und Erwartungen (selbst-)kritisch zu reflektieren, um uns eine eigene Position in den politischen Auseinandersetzungen zu erarbeiten, aber auch, um Patient*innen ggf. in deren Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen unterstützen und sie bei der ePA auch beraten zu können. Wir brauchen als Kammern, die sich in den politischen Diskurs über diese Entwicklungen einbringen müssen, einen Konsens für unsere Forderungen und unsere politische Position, die wir in den Kammern und Verbänden diskutieren und abwägen müssen.
In unserem Landespsychotherapeutentag am 8. November 2025 wollen wir neben Fragen zur Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung auch dieses Thema aufgreifen und mit Ihnen und Expert*innen diskutieren.
Wir verbleiben mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für die Sommerzeit.
Ihr Kammervorstand
Dietrich Munz, Martin Klett, Dorothea Groschwitz, Petra Neumann und Erik Nordmann
Landespsychotherapeutentag
Landespsychotherapeutentag am 8. November 2025: Herausforderungen für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg laden wir Sie herzlich zum Landespsychotherapeutentag 2025 ein. Die Veranstaltung findet am 8. November 2025 von 10:30 bis 16:00 Uhr im GENO-Haus in Stuttgart statt.
Bericht über die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 5. April 2025
Am 5. April 2025 tagte die Kammervertreterversammlung (VV).
Den Bericht des Vorstandes begann Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz mit der Ansprache zum schrecklichen Vorfall der Ermordung einer jungen Psychotherapeutin in Offenburg. Im Gedenken an die verstorbene Kollegin wurde eine Schweigeminute abgehalten. Dieser tragische Fall hat gezeigt, dass Psychotherapeut*innen ebenso wie bspw. auch Ärzt*innen von zunehmender Gewaltbereitschaft betroffen sind. Vor diesem Hintergrund wurde für den 6. Mai 2025 eine Fortbildung zum Umgang mit bedrohlichen Situationen organisiert.
Danach berichtete Dr. Munz, dass die Kammer nach dem Amoklauf in Mannheim am 3. März 2025 in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung rasch eine Liste mit verfügbaren Therapieplätzen erstellt und dem Opferbeauftragten des Landes zur Verfügung gestellt habe. Der Vorstand dankte über 100 Kolleg*innen, die ihre Bereitschaft zur kurzfristigen therapeutischen Unterstützung signalisiert hatten.
Nach dem Bericht zu den Koalitionsverhandlungen zur neuen Bundesregierung wurde eine Resolution zum Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie verabschiedet.
Zur erfolgreichen Fortführung der Online-Fortbildungsreihe zur Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wurde dargestellt, dass diese mit knapp 200 Teilnehmer*innen große Resonanz gefunden hatte.
Dr. Dietrich Munz stellte Überlegungen über ein mögliches gemeinsames Projekt „Wege zur Deradikalisierung“ des Universitätsklinikums Ulm und des Instituts für Rechtsextremismusforschung (iREX) zusammen mit der Kammer vor, nachdem die Finanzierung der Ulmer Online-Fortbildung eingestellt wurde.
Die neu gewählte Vertreterin der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Sarah Mae Fischer, stellte sich der Versammlung vor. Sie tritt die Nachfolge von Bronte Lutz an, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und damit satzungsgemäß ausgeschieden ist.
Weitere Themen des Vorstandsberichts waren unter anderem die Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis „Klimawandel und Gesundheit“, das Treffen mit dem PTW-Forum zur Finanzierung der Weiterbildung sowie der Austausch mit ver.di zur tariflichen Eingruppierung angestellter Psychotherapeut*innen.
Im Anschluss berichteten die Ausschüsse über ihre Aktivitäten.
Darüber hinaus wurde der Antrag auf Fortführung des Arbeitskreises Psychotherapie mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen einstimmig befürwortet.
Die VV fasste dann den Beschluss, dass der Umfang der theoretischen Weiterbildung über die fünf Jahre mit jährlich 100 Stunden gleichverteilt werden soll.
Ein weiterer zentraler Punkt war die Beratung und Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2024.
Die nächste VV findet am 17. und 18. Oktober 2025 in Stuttgart statt.
KJP-Fachtagung: Von Fällen und Fallen – Berufsrecht in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der Ausschuss für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) veranstaltete am 13. Februar 2025 einen Online-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter dem Motto „Von Fällen und Fallen“ zur Frage der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen aus psychologischer und juristischer Sicht sowie zur Psychotherapie von Kindern hochstrittiger Eltern.
Mit einem Grußwort eröffnete Kammerpräsident Dr. Munz und begrüßte alle Teilnehmer*innen.
Prof. Dr. Nina Spröber-Kolb eröffnete mit dem Vortrag „Wer kapiert eigentlich was? – Psychotherapeutische Aspekte der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit“. Sie erläuterte die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen für die Entscheidungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in der Therapie.
Ass. Jur. Stephanie Tessmer-Petzendorfer, Justiziarin der LPK BW, behandelte die rechtlichen Aspekte der Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Aufklärung, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Sie thematisierte außerdem die uneinheitliche Rechtslage bei der Beurteilung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger.
Dipl. Soz.-Päd. Eva Gräder-Marschall präsentierte einen Praxisfall, der anschließend mit den Referentinnen diskutiert wurde.
Im zweiten Teil der Fachtagung referierte Dipl.-Päd. Mag. Theol. Arne Burchartz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, zum Thema „Unmögliche Liebe“. Er analysierte aus psychodynamischer Sicht die Entstehung hochkonflikthafter Elternbeziehungen sowie die Auswirkungen auf Kinder, insbesondere im Hinblick auf deren emotionale Spaltung, Parentifizierung und Selbstwertprobleme.
Dr. Judith Arnscheid, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Fachpsychologin für Rechtspsychologie, beleuchtete in ihrem Vortrag „Psychotherapie für Kinder an der Schnittstelle zum Familiengericht“ die Herausforderungen für betroffene Kinder und Jugendliche, die Rolle von Psychotherapeut*innen im gerichtlichen Kontext sowie die Bedeutung der Schweigepflicht und wies auf die Risiken einer Zeugenaussage hin.
Zum Abschluss veranschaulichte Dipl.-Päd. Ramona Scheidemann anhand eines Praxisbeispiels die Schwierigkeiten in der Therapie von Kindern in Hochkonfliktsituationen.
In der darauffolgenden Podiumsdiskussion, moderiert von Michaela Willhauck-Fojkar, wurde insbesondere die Indikation für Psychotherapie thematisiert: Es wurde betont, dass eine intensive Elternarbeit essenziell ist, um einen nachhaltigen Therapieprozess zu ermöglichen.
Anschließend gab es ausreichend Raum für Fragen an die Referent*innen, der von den Teilnehmer*innen rege genutzt wurde.
Dorothea Groschwitz schloss den Fachtag mit Dank an die Mitwirkenden für die informativen Vorträge und an alle Teilnehmer*innen für die interessante Diskussion.
Zwei Städte – eine Stimme: Bericht über die Demonstrationen für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung am 25. April 2025 in Heidelberg und Tübingen
Über 600 Menschen gingen am 25. April 2025 in Heidelberg und Tübingen auf die Straße, um für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu demonstrieren. Zentrale Forderungen waren: eine klare gesetzliche Regelung der Finanzierung der PT-Weiterbildung, die Sicherstellung von Ausbildungsplätzen für angehende Psychotherapeut*innen und eine faire Vergütung.
Unter den Redner*innen waren Vertreter*innen der Fachverbände und der Bürgerinitiativen. Für die LPK BW sprach in Tübingen Vorstandsmitglied Dorothea Groschwitz, in Heidelberg Mareke de Brito Santos-Dodt, Delegierte der Vertreterversammlung der LPK BW.
Demozug in Heidelberg
Dorothea Groschwitz hält eine Rede bei der Kundgebung in Tübingen.
Mareke de Brito Santos-Dodt spricht für den Vorstand bei der Kundgebung in Heidelberg.
Auch die beiden Mitglieder der Vertreterversammlung aus der Gruppe der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PIA), Sarah Mae Fischer und Anne-Marie Scholz, hielten eine Rede bei der Kundgebung in Heidelberg.
Beide Veranstaltungen fanden ein deutliches Echo in der Presse. Die Links zu den entsprechenden Publikationen sowie die Texte der Reden von Mareke de Brito Santos-Dodt und Dorothea Groschwitz finden Sie in unserem Bericht auf der Homepage.
Psychiatrische und psychotherapeutische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche
Am 10. April 2025 von 19:30 bis 21:00 Uhr veranstalteten die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) und die Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) eine Online-Informationsveranstaltung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen.
Die Veranstaltung richtete sich an Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachpersonen aus der Sozialpädiatrie, Mitarbeitende der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit sowie weitere in der psychosozialen Versorgung tätige Berufsgruppen.
Der Abend verlief in einer angenehmen Atmosphäre des fachlichen Austausches unter der Moderation von Dr. med. Dipl.-Psych. Ingrid Rothe-Kirchberger.
Nach der Begrüßung durch die Moderatorin begrüßte Dr. Munz, Präsident der LPK BW, die Teilnehmer*innen. In seinem Grußwort umriss er die Relevanz multiprofessioneller Versorgungskonzepte für die psychische Gesundheit junger Menschen und bedankte sich für die produktive Zusammenarbeit mit der KVBW und der LÄK BW bei der Organisation des Abends.
Im fachlichen Teil der Veranstaltung wurde zunächst die neue Versorgungsform gemäß der KJ-KSVPsych-Richtlinie vorgestellt. Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e. V., beleuchtete in seinem Vortrag die Hintergründe und Zielsetzung der Komplexversorgung. Er betonte, dass dieses Modell gezielt für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, die eine besonders intensive, koordinierte und sektorübergreifende Betreuung benötigen. Deutlich wurde, dass die neue Struktur über die bisherigen Möglichkeiten hinausgeht und verbindliche interprofessionelle Zusammenarbeit fördert.
Darauf aufbauend präsentierte Dorothea Groschwitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Vorstandsmitglied der LPK BW, einen anschaulichen Einblick in die praktische Umsetzung der Richtlinie. Am Beispiel der 14-jährigen Patientin „Laura“ illustrierte sie, wie der Aufbau eines zentralen Teams, die interdisziplinäre Fallführung, die koordinierte Einbindung von Eltern, Schule und Jugendamt sowie regelmäßige Teambesprechungen gelingen könnten. Besonders eindrucksvoll war die Schilderung, wie durch strukturierte Maßnahmen einem drohenden Rückfall begegnet und eine Stabilisierung der Patientin erreicht werden könnte. Ihre Präsentation war stark praxisorientiert und bot zahlreiche Impulse für die konkrete Umsetzung in der ambulanten Versorgung.
Anschließend erläuterte Susanne Vollmer von der KVBW in ihrem Vortrag die formalen Rahmenbedingungen, die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Komplexversorgung. Sie stellte den strukturellen Aufbau des zentralen Teams vor und zeigte nachvollziehbar, wie sämtliche Elemente – von der Eingangssprechstunde über die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans bis hin zur Fallkonferenz und zur SGB-übergreifenden Hilfekonferenz – dokumentiert und abgerechnet werden können. Der Vortrag bot eine hilfreiche Orientierung für alle, die sich mit dem Gedanken tragen, dieses Versorgungsmodell in der eigenen Praxis umzusetzen.
Nach den inhaltlichen Beiträgen wurde eine Fragerunde eröffnet.
Viele der Fragen bezogen sich auf konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Praxisalltag, auf Anforderungen an die Koordination sowie auf Erfahrungen im Umgang mit anderen Institutionen. Die Veranstaltung zeigte eindrucksvoll, wie groß das Interesse an dieser Versorgungsform ist.
Die Rückmeldungen der Teilnehmenden spiegelten einhellig wider, dass die Fortbildung nicht nur informativ, sondern auch anwendungsorientiert und ermutigend war.
Beschlüsse der LPK-Vertreterversammlung vom 5. April 2025
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat in ihrer Sitzung am 5. April 2025 die folgenden Satzungen beschlossen:
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Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Berufsordnung vom 2. Mai 2025 (Inkrafttreten 6. Mai 2025): Amtliche Bekanntmachung vom 5. Mai 2025
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Vierzehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung vom 2. Mai 2025 (Inkrafttreten 6. Mai 2025): Amtliche Bekanntmachung vom 5. Mai 2025
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Dritte Satzung zur Änderung der WBO-P vom 2. Mai 2025 (Inkrafttreten 6. Mai 2025): Amtliche Bekanntmachung vom 5. Mai 2025
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Neufassung der WBO-PP/KJP vom 2. Mai 2025 (Inkrafttreten 6. Mai 2025): Amtliche Bekanntmachung vom 5. Mai 2025
Die vorgenannten Satzungen sind nach Genehmigung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg (Genehmigungsvermerk vom 28. April 2025, Az.: 31.5415.5–001/1) am 2. Mai 2025 vom Präsidenten ausgefertigt und am 5. Mai 2025 auf der Kammerhomepage (URL: www.lpk-bw.de/kammer/amtliche-bekanntmachungen-der-lpk-bw) öffentlich bekannt gemacht worden.