Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Berlin

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Dem wachsenden finanziellen Druck und gesellschaftlicher Polarisierung engagiert begegnen: Themen der 92. Delegiertenversammlung

Wie steht es um die Finanzierung der Weiterbildung von Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiums? Wie geht es weiter auf dem Weg zu einem Versorgungswerk für die Berliner Psychotherapeut*innen? Welche politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen beschäftigen uns als Berufsvertretung nach der Bundestagswahl besonders? Diese Fragen standen im Fokus der Delegiertenversammlung der PtK Berlin am 4. März 2025.

Bekenntnis zu Vielfalt und Toleranz

Die politische Lage in Deutschland und die Haltung der PtK angesichts der wachsenden gesellschaftlichen Polarisierung umriss eingangs Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn. In ihrer Begrüßung verwies sie noch einmal auf den Sondernewsletter zur Bundestagswahl und die Forderungen der Bundespsychotherapeutenkammer bezüglich einer Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Auch die zunehmend normalisierte rhetorische Entmenschlichung und Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen thematisierte sie: „Nicht nur Menschen mit Migrationsgeschichte fühlen sich bedroht, fragen sich, ob sie in Deutschland noch willkommen und sicher sind, auch Bürgergeldempfänger*innen sind verunsichert. Das betrifft auch einige unserer Patient*innen. Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen, besonders mit schweren psychischen Erkrankungen, leben in prekären Verhältnissen, sind oft angewiesen auf Bürgergeld und sind sehr verunsichert von solchen Aussagen [zur Abschaffung des Bürgergeldes], was ihnen drohen könnte, wenn diese Ankündigungen umgesetzt würden.“ Alle Psychotherapeut*innen seien gefragt, hier verlässlich zu bleiben und Haltung zu zeigen. Denn aus der Berufsordnung für Psychotherapeut*innen ergebe sich ein Bekenntnis zu demokratischen Werten, Vielfalt, Freiheit und Toleranz.

Welche Gesundheitsrisiken etwa rassistische Diskriminierung für die Betroffenen hat, schilderte an diesem Abend Benjamin Hiemeyer vom Arbeitskreis Rassismussensible Psychotherapie. „Die Auswirkungen für rassistisch markierte Menschen schlagen sich in allen Lebensbereichen nieder, auch in den gesundheitlichen“, betonte Hiemeyer. Auch darum müsse Rassismus identifiziert und benannt werden.

Die Risiken der Krankenhausreform

Von enormer Bedeutung für die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft bleiben die Fragen, wie die Krankenhausreform konkret umgesetzt und die Weiterbildung künftig finanziert werden soll. Im Zuge möglicher Krankenhausschließungen würden auch psychiatrische Abteilungen wegfallen – ein Einschnitt, der die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Berlin verschlechtern würde, so Eva Schweitzer-Köhn. Die PtK Berlin steht zu diesem Thema in regelmäßigem Austausch mit der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Unter Druck stehe die psychotherapeutische Versorgung auch, da die Finanzierung der Weiterbildung weiterhin ungeklärt sei. Die PtK setzt sich diesbezüglich gemeinsam mit den anderen Länderkammern und der BPtK, die die „Task Force Finanzierung der Weiterbildung“ gegründet hat, weiterhin für eine Vergütung der Weiterbildungsassistent*innen nach Entgeltgruppe 14 ein und unterstützt aktiv öffentlichkeitswirksame Aktionen.

Kommission empfiehlt Anschluss an bestehendes Versorgungswerk

Von Fortschritten berichten konnte an diesem Abend die Kommission zur Begleitung der Gründung bzw. des Anschlusses an ein Versorgungswerk. Im Namen der zehnköpfigen Kommission bot Kammerpräsidentin Schweitzer-Köhn einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Optionen Anschluss oder Eigengründung und sprach diesbezüglich eine klare Empfehlung aus, über die in der DV abgestimmt wurde.

Nicole Sagener


Psychische Belastungen im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren: Curriculum vermittelt fundierte Kenntnisse für die Erstellung von Gutachten

Viele geflüchtete Menschen leiden unter schweren psychischen Belastungen, die ihren Alltag massiv beeinträchtigen können – doch im aufenthaltsrechtlichen Kontext wird dies oft nicht ausreichend berücksichtigt. Um insbesondere im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Verfahren Fachkräfte für diese Problematik zu sensibilisieren und die diagnostische Sicherheit zu stärken, haben die Psychotherapeutenkammer Berlin, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) und das Zentrum ÜBERLEBEN ein Fortbildungscurriculum angeboten.

Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung in ihrer Heimat geflüchtet sind, entwickeln nicht selten als Reaktion auf diese traumatischen Erlebnisse im Verlauf Traumafolgestörungen. Auch prekäre Bedingungen im Aufnahmeland sowie die anfangs oft unsichere Bleibeperspektive tragen zusätzlich zur Belastung bei. Bleibt die Symptomatik unbehandelt, was bei einer Ablehnung des Aufenthaltes und der Rückkehr ins Herkunftsland, in dem die gesundheitliche Versorgung oft unzureichend ist, wahrscheinlich ist, setzt sich das Leiden fort.

Die psychischen Belastungen, welche die Alltagsfähigkeit teilweise stark einschränken und zu Hoffnungslosigkeit und auch suizidalem Erleben führen können, finden in aufenthaltsrechtlichen Verfahren oft nur wenig Beachtung. Auch können vorhandene Symptome einer Traumafolgestörung Einfluss auf die Aussagequalität in (oft sehr stresserzeugenden) Anhörungen haben oder sich sogar negativ auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen auswirken, ohne dass dies ausreichend zur Kenntnis genommen wird.

Folgeerkrankungen abklären

Um fundiert abklären zu können, ob und in welchem Ausmaß psychische Folgeerkrankungen vorhanden sind, vor allem im Kontext von aufenthaltsrechtlichen Verfahren, bedarf es fundierter Kenntnisse in verschiedenen Bereichen, etwa in der Psychotraumatologie sowie zu interkulturellen Besonderheiten im Erleben und Beschreiben von Krankheiten.

Um Fachkräfte in diesen Bereichen besser zu schulen und die Sicherheit in der Diagnostik traumatisierter Geflüchteter zu erhöhen, hat die Psychotherapeutenkammer Berlin gemeinsam mit der BAfF und dem in Berlin ansässigen Zentrum ÜBERLEBEN ein zweiteiliges Curriculum angeboten, das Anfang des Jahres beendet wurde.

Nach einem Grußwort, in dem die Vizepräsidentin der PtK Berlin, Dr. Lea Gutz, die Wichtigkeit dieses Themas verdeutlichte, legten verschiedene im Bereich tätige Akteur*innen dar, was bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu beachten ist. Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und aussagepsychologische Aspekte zur Beschwerdevalidierung wurden thematisiert und erläutert, welche Standards von der Bundesärztekammer, der Psychotherapeutenkammer und der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie anerkannt werden. Erarbeitet wurden diese Standards von einer überregionalen Gutachtergruppe (Arbeitsgruppe zu Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen, SBPM).

Referent*innen des Fortbildungscurriculums vor Teilnehmer*innen

Referent*innen des Fortbildungscurriculums vor Teilnehmer*innen

Interkulturelle Aspekte betrachten

Die Teilnehmer*innen sollten so umfassend auf die Erstellung fundierter, fachlich abgesicherter Gutachten vorbereitet werden. Für die Zertifizierung als Gutachter*in sind approbierte ärztliche und Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen zugelassen, die mindestens fünf Jahre klinische Tätigkeit im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie in Praxis, Beratungsstelle oder Klinik haben.

Dr. David Keller, Mitglied der SBPM und einer der Durchführenden des Curriculums betont: „Die Begutachtung von psychisch reaktiven Traumafolgen erfordert im Kontext der Fluchtmigration spezialisierte Kompetenzen: Welche trans- und interkulturellen Aspekte sind bei der Anamnese, der Diagnostik und der Gesprächsgestaltung zu beachten? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Sprach- und Kulturmittlung, um die Verständigung sicherzustellen? In welchen rechtlichen Zusammenhängen sind Begutachtungen und Stellungnahmen von Bedeutung? Und wie kann ein solcher Prozess verantwortungsvoll gestaltet werden – gerade angesichts der oftmals massiven Gewalterfahrungen, von denen die Betroffenen berichten? Das Curriculum greift diese und viele weitere Fragen auf, die sich im Vorfeld, bei der Durchführung und bei der Erstellung von Gutachten ergeben. Damit es nicht allein bei der Theorie bleibt, kommt praktischen Beispielen und auch Übungssequenzen eine wichtige Rolle zu. Vor allem war es uns wichtig, Dozierende aus der Klinik, der Praxis und auch der Wissenschaft für das Curriculum zu gewinnen. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die komplexe Thematik, die zugleich Schnittstellen zu anderen Disziplinen wie den Rechts- und Kulturwissenschaften aufweist.“

Die Teilnahme vermittelte somit auch ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut*innen, die keine aktiven Gutachter*innen werden möchten, wertvolle Kenntnisse zur Diagnostik im interkulturellen Feld.

Die Veranstaltung soll auch zukünftig angeboten werden. Informationen und Termine werden auf den Seiten der PtK Berlin sowie der SBPM bekannt gegeben. Zudem finden Sie Literaturlisten auf der Website der Arbeitsgruppe SBPM: www.sbpm.de.

Mariana Rudolf

Transparenzhinweis: Mariana Rudolf ist in Teilzeit als Psychologische Psychotherapeutin am Zentrum ÜBERLEBEN tätig.


Gegen drohenden Fachkräftemangel und steigende Praxismieten: Berliner Gremium beschließt Maßnahmenkatalog

Drohender Fachkräftemangel und immer weniger niedergelassene Psychotherapeut*innen: In Berlin steht die ambulante psychotherapeutische Versorgung durch verschiedene Faktoren unter wachsendem Druck. Als Mitglied des Gremiums nach § 90 a SGB V in Berlin setzt sich die PtK Berlin mit großem Engagement dafür ein, die ambulante Versorgung für die Zukunft zu sichern.

Das Landesgremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung in Berlin aussprechen. Vorsitzende des gemeinsamen Landesgremiums ist Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

Die PtK Berlin hat – sowohl im 90-a-Gremium als auch in der mit Beschluss vom 19. April 2023 gegründeten Unterarbeitsgruppe zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung – nachdrücklich darauf hingewiesen, welche Faktoren die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung in Berlin gefährden. Hier geht es zum einen um einen möglichen Fachkräftemangel aufgrund fehlender Weiterbildungsplätze. Zum anderen bedeuten auch die immer weiter steigenden Praxismieten ein wesentliches Niederlassungshemmnis für Psychotherapeut*innen. Letzteres, das hat die KV Berlin hervorgehoben, belastet auch die anderen Facharztgruppen.

Der Einsatz der Psychotherapeutenkammer Berlin hat sich gelohnt. Das 90-a-Landesgremium hat auf Basis der identifizierten Herausforderungen und Bedarfe einen Maßnahmenkatalog erarbeitet und beschlossen, der konkrete Schritte zur Gewährleistung der ambulanten Versorgung benennt.

Zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses in Berlin heißt es im Maßnahmenkatalog:

„Um eine zukünftige Abwanderung in Berlin ausgebildeter und approbierter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu verhindern und damit einem absehbaren Fachkräftemangel sowie daraus folgenden Problemen bei der zukünftigen psychotherapeutischen Versorgung vorzubeugen, müssen ausreichende psychotherapeutische Weiterbildungsstellen im ambulanten, stationären und institutionellen Bereich vorgehalten werden, um den jetzigen Absolventinnen und Absolventen des neu geschaffenen Studiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zeitnah den Beginn der Weiterbildung zu ermöglichen. Diese ist Voraussetzung für eine spätere Niederlassung und Fachpsychotherapeutinnen- und Fachpsychotherapeutentätigkeit. Konkrete politische Maßnahmen sind zurzeit in Diskussion mit den zuständigen Senatsverwaltungen (u. a.).

Das gemeinsame Landesgremium empfiehlt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen in den Themenfeldern Landeskrankenhausgesetz und Stellen im institutionellen Bereich (sozialpsychiatrische Dienste, Erziehungsberatungsstellen, Kinder und Jugendhilfegesetz-Psychotherapie im Rahmen von SGB VIII etc.) konkrete politische Maßnahmen für die Sicherstellung ausreichender psychotherapeutischer Weiterbildungsstellen vorantreibt und umsetzt.“

Auch steigende Praxismieten stellen zunehmend ein Niederlassungshemmnis dar. Darum wurden hierzu ebenfalls mehrere Maßnahmen beschlossen. Denn bislang besteht kein rechtlicher Schutz gegen Mieterhöhungen und Wucher bei Praxismieten. Das setzt immer mehr Praxisinhaber*innen unter Druck.

Da bei Gewerbemieten keine Deckelungsmöglichkeiten existieren, hat die PtK Berlin besonders unterstützt, dass psychotherapeutische und ärztliche Praxen in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen und so als Teil der sozialen Infrastruktur in städtebaulichen Verträgen berücksichtigt werden. Der Vorteil: Praxen würden – wie schon etwa Kindertagesstätten – fester Bestandteil der Stadtplanung und es könnten Mietpreisobergrenzen festgelegt werden, um notwendige Versorgungsangebote sicherzustellen.

In das Beschlusspapier aufgenommen wurde auch die Anregung der PtK Berlin, eine Bundesratsinitiative zur Deckelung von Gewerbemieten für Arztpraxen als Lösungsweg erneut zu prüfen.

Zu finden sind diese und alle weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen in dem veröffentlichten Beschluss zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung vom 25.09.2024 unter folgendem Link: Gemeinsames Landesgremium für Berlin - Berlin.de

Dr. Lea Gutz


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