Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Hessen

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

ich möchte direkt mit dem Thema einsteigen, mit dem ich die erste Ausgabe 2025 beendet habe: Die Interessen unseres Berufsstandes. Die Wunschliste ist lang, aber die drängendsten Punkte sind aus meiner Sicht weiterhin die neue Bedarfsplanung, vor allem auch im Kinder- und Jugendbereich, eine bessere psychotherapeutische Versorgung und eine gesetzlich geregelte Finanzierung der Weiterbildung. Dementsprechend groß waren die Erleichterung und die Freude über den Koalitionsvertrag der neuen Regierung. Eine Garantie für die tatsächliche Umsetzung bedeutet das selbstverständlich nicht, aber es ist ein großer Erfolg unserer politischen Arbeit, dass unsere Anliegen im Koalitionsvertrag Berücksichtigung gefunden haben. Das bedeutet auch, dass wir den Fuß in der Tür haben. Nun liegt es an uns, die Politik darauf festzunageln. Dazu braucht es verstärkten und nachhaltigen Einsatz von unserer Seite.

Auch wenn diese Themen auf Bundesebene entschieden werden müssen, können wir auf Landesebene dazu beitragen, dass sie auf der Agenda bleiben. Deshalb waren wir in 2025 bereits wieder mehrfach aktiv: im Rahmen von politischen Veranstaltungen gemeinsam mit unseren Bündnispartner*innen, aber auch in direkten Gesprächsterminen mit den zentralen Ansprechpartner*innen der hessischen Politik. Zusammen mit den Landeskammern und der Bundespsychotherapeutenkammer arbeiten wir in einer Taskforce politische und kommunikative Maßnahmen aus, um die Umsetzung unserer Belange voranzutreiben. Auch Sie können unterstützen, indem Sie sich an den geplanten Aktionen beteiligen und Beiträge unserer Social-Media-Kanäle teilen.

In Hessen konnten wir bereits einen kleinen Erfolg feiern: Unsere Forderung zur Entbürokratisierung, die in einem Weißbuch im September 2024 an Minister Pentz übergeben wurde, ist in der Umsetzung! Das Bündnis Heilen und Helfen traf sich Mitte März mit den gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen im Hessischen Landtag, um in einem Podium die zentralen Fragen der Heilberufe zu besprechen. Zum Auftakt hielt Karin Müller, Staatssekretärin des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung, einen Impulsvortrag zum Thema „Entbürokratisierung“. Ihr Ministerium habe das Ziel, die Zahl bestehender Regelungen deutlich zu vermindern und somit den Unternehmen, aber auch den Bürger*innen Selbstverantwortung zurückzugeben. In diesem Kontext erwähnte sie die Umsetzung unserer Forderung. Diese bezieht sich auf den Erhalt der Mitgliedschaft im Fall einer vorübergehenden Unterbrechung der Tätigkeit, beispielsweise während der Elternzeit. In vielen Fällen werden dadurch aufwendige An- und Abmeldeprozesse überflüssig.

Wir freuen uns und halten Sie auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße

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Ihre Heike Winter
Präsidentin

Videobasierte Psychotherapie wird kritisch diskutiert – Bericht zur zehnten Delegiertenversammlung

Die zehnte Delegiertenversammlung (DV) der fünften Wahlperiode fand Ende März in Wiesbaden statt. Finanzbericht, Jahresabschluss 2024, Aktualisierung der Berufsordnung, Weiterbildungsordnung PP/KJP sowie verschiedene Nachwahlen standen auf der Tagesordnung. Die Sitzungsleitung wurde erneut durch die Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Rudolf Stark und Birgit Wiesemüller übernommen. In ihrer Resolution forderte die DV die notwendige psychotherapeutische Versorgung von somatischen stationären Patient*innen.

Kammerpräsidentin Dr. Heike Winter eröffnete die Versammlung und begrüßte neue Mitglieder der DV: Erstmalig teilgenommen haben Nadine Allen (bvvp / Nachfolge Helga Planz), Theresa Haimberger-Zdarek (VAIR / Vertretung Charlotte Reidenbach) sowie Eva Buchwald, Monika Ochmann und Erik Walter (PiA-Vertreter*innen).

„Wir freuen uns ganz besonders über junge Kolleg*innen, die Interesse haben, sich in der Berufspolitik zur engagieren und heißen Sie alle herzlich willkommen“, betonte Dr. Winter.

Für einen starken Nachwuchs: die neuen PiA-Landessprecher*innen (v. l.) Eva Buchwald, Monika Ochmann und Erik Walter

Für einen starken Nachwuchs: die neuen PiA-Landessprecher*innen (v. l.) Eva Buchwald, Monika Ochmann und Erik Walter

In ihren einleitenden Worten sprach sie den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung an, in dem Forderungen der Psychotherapeutenschaft aufgenommen wurden, auch hinsichtlich der neuen Weiterbildung. „Ein Grund zum Aufatmen, aber keine Garantie. Eine konkrete Lösung für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist nicht zu finden. Wir werden unseren politischen Einsatz bündeln und verstärken müssen, um etwas für unseren Nachwuchs zu erreichen“, so Dr. Winter.

Im Rahmen des Vorstandsberichts erläuterte Dr. Winter den aktuellen Stand zur Umsetzung der Weiterbildung. Kliniken seien weiterhin sehr zögerlich, vor allem, weil sie aktuell noch PiA beschäftigten. „Unsere Überzeugungsarbeit, zum Beispiel während einer Reihe von Informationsveranstaltungen der Kammer, scheint trotzdem Fortschritte erzielt zu haben. Im Gespräch zeigt sich die Einsicht, dass das Modell ‚PiA’ endet.“ Auch in diesem Jahr seien weitere Info-Termine angedacht.

Ein außerordentlicher und gleichermaßen trauriger Moment der 10. DV war das Gedenken an das verstorbene Vorstandsmitglied Robert Schmidtner:

„Wir verabschieden uns viel zu früh von einem herausragenden Psychotherapeuten, einem tatkräftigen Berufspolitiker und allem voran von einem humorvollen und guten Freund“, sagte die Kammerpräsidentin aus vollem Herzen.

In einer Schweigeminute brachte die Delegiertenversammlung ihre tiefe Verbundenheit und Dankbarkeit zum Ausdruck.

Finanzbericht

Im Rahmen des Finanzberichts erläuterte Horst Kuhl, Kaufmännischer Leiter der PTK Hessen, die Mitgliederstruktur und -entwicklung der Kammer. Zum Stand vom 25. März 2025 verzeichnet die Kammer eine Mitgliederzahl von 6.891 im Vergleich zu 6.664 im vorangegangenen Jahr. Der Anstieg der PTK-Mitgliederzahl bleibt damit seit 2010 stetig. Insgesamt 4.020 Mitglieder sind aktuell in Hessen als Psychologische Psychotherapeut*innen (PP) tätig, 1.159 als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) und 182 Mitglieder haben eine Doppelapprobation inne. Die Anzahl der Psychotherapeut*innen gemäß der neuen Weiterbildung ist auf 38 gestiegen. Weiterhin waren zum Stichtag 1.492 Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) Mitglied der Kammer, 94 davon freiwillig.

Horst Kuhl stellte den Jahresabschluss 2024 vor, der daraufhin einstimmig durch die Delegierten festgestellt wurde. Ebenso einstimmig wurde der Vorstand entlastet. Der Finanzausschuss hatte keine Beanstandung und empfahl der DV die Feststellung. Karl-Wilhelm Höffler und Horst Kuhl berichteten von einem konstruktiven Austausch und einem positiven Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die DV beschloss, für das Jahr 2025 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arcotas GmbH aus Bad Kreuznach zu beauftragen.

Änderung der Schlichtungsordnung und der Kostenordnung

Stanislava Arsenieva, Teamleiterin Fort- und Weiterbildung, präsentierte außerdem die Überarbeitungen und die daraus hervorgegangenen Anpassungsvorschläge für die Schlichtungs- und Kostenordnung der Kammer. Es handelt sich dabei vorrangig um kosmetische Verbesserungen, wie beispielsweise die Namensänderung von „LKPPKJP“ zu „PTK Hessen“ sowie ordnungskonformes Gendern und systematische Fußzeilen oder auch die Einführung neuer Gebührenziffern, u. a. der Position ‚Gebühren für Antrag auf Anerkennung eines Weiterbildungsinstituts’ (Kostenordnung). Die Änderungsanträge wurden durch die DV angenommen.

Änderung der Berufsordnung

Bereits in der DV im Herbst 2024 wurden Themen der Berufsordnung diskutiert, die einer Überarbeitung bedürfen: Einheitliche Verwendung des Behandlungsbegriffs, Videotherapie, unentgeltliche Einsichtnahme in die Patientenakte sowie Regelungen zur (Un-)Vereinbarkeit von Heilpraktikererlaubnis und Approbation als PP/KJP/P. Abschließend wurden der Ausschuss „Ethik und Berufsordnung“ (EBO) und „Qualitätssicherung“ (QS) damit beauftragt, diese Themen zu behandeln. In der DV Ende März 2025 waren Dr. Jona Iffland, stellvertretend für den EBO, und Jörg Wollstadt, stellvertretend für den QS, zu Gast, um die Ergebnisse zu präsentieren. Auf Basis der vorgestellten Resultate wurde die Diskussion fortgesetzt.

Gäste aus den Ausschüssen (v. l.): Dr. Jona Iffland, stv. für den EBO, und Jörg Wollstadt, stv. für den QS, mit Input aus der Ausschussarbeit

Gäste aus den Ausschüssen (v. l.): Dr. Jona Iffland, stv. für den EBO, und Jörg Wollstadt, stv. für den QS, mit Input aus der Ausschussarbeit

Der Fokus dabei lag insbesondere auf dem Thema „Videotherapie“. Dahingehend bestehen große Bedenken, da im Falle einer psychotherapeutischen Behandlung aus dem Homeoffice z. B. der für die Psychotherapie notwendige geschützte Rahmen nicht hinreichend eingehalten werden könnte. Insgesamt wurde der Einsatz von Videotherapie eher kritisch gesehen. Zur kommenden DV im Herbst sollen Änderungsanträge vorgelegt werden.

Weiterbildungsordnungen für PP/KJP und für Psychotherapeut*innen

Die KV Hessen teilte der Kammer mit, dass sich die Regelungen zur Erlangung des Zweitverfahrens mit dem Start der neuen Weiterbildung verändern werden. Zukünftig soll dieser Prozess über die Kammer abgewickelt werden. Das führt dazu, dass die Bereichsweiterbildung um alle fehlenden Verfahren ergänzt werden muss. Florian Kaiser berichtete stellvertretend für den Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung (AFW), der sich im Voraus der DV damit beschäftigt hatte. Dieser spricht sich dafür aus, die Richtzahlen aus der MWBO zu übernehmen. Unterstützend hielt Stanislava Arsenieva eine Präsentation, inklusive einer Darstellung zu den Richtzahlen. Die DV diskutierte das Thema und beauftragte den AFW, sich vertieft damit auseinanderzusetzen.

Dr. Winter berichtete zum aktuellen Stand der Umsetzung der Weiterbildung und zeigte sich erfreut über den kontinuierlichen Eingang von Anträgen. Zudem seien nun die ersten Weiterbildungsstätten in der konkreten Umsetzung – die Schön Klinik Bad Arolsen sei mit insgesamt 16 Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) im Erwachsenenbereich gestartet, der KJP-Bereich folge in Kürze. „Wir haben viel Zeit in Infoveranstaltungen und die Webseite gesteckt, um zu informieren und zur Antragsstellung zu ermutigen. Es ist gut, zu sehen, dass es nun losgeht“, sagte Dr. Winter.

Ergebnisse der Nachwahlen von Ausschussmitgliedern

Ausschuss für Qualitätssicherung:

Jörg Wollstadt (DPtV),
Ausschussvorsitz
(Nachfolger für Jan Freudenberger);
Hilal Virit (bvvp)
(Nachfolgerin für Jörg Wollstadt als Mitglied des Ausschusses)

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:
Hilal Virit (bvvp)
(Nachfolgerin für Fabian König)

Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter*innen

Zur Benennung der ehrenamtlichen Richter*innen beim Landesberufsgericht für Heilberufe beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss die DV eine Vorschlagsliste erstellen und einreichen. Der Präsident des Gerichts wird anhand der Liste vier Richter*innen benennen. Folgende Vorschlagsliste wurde in der DV beschlossen:

  • Hilal Virit, KJP

  • Helga Planz, KJP

  • Maria Klara Theresia Spies, KJP

  • Karin Tilli, PP

  • Dr. Thomas Heidenreich, PP

  • Serkan Het, PP

  • Ute Palmer, KJP

Resolution zur Krankenhausreform

Während ihrer 10. Sitzung hat die DV eine Resolution zur Krankenhausreform verabschiedet. Darin fordert sie, die psychotherapeutische Expertise als wichtigen Bestandteil einer guten und nachhaltigen Versorgung der Patient*innen in der primär somatischen stationären Medizin in der Vorhaltepauschale zu verankern.

Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen bei der zehnten Delegiertenversammlung

Vorstand der Psychotherapeutenkammer Hessen bei der zehnten Delegiertenversammlung

Termine

11. Delegiertenversammlung
24./25. Oktober 2025
Ort: voraussichtlich Hotel Oranien, Wiesbaden


Qualitätssicherung (QS): Profession entwickelt alternative Modelle zum IQTIG-Modell

Seit der Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie einzuführen, und der Beauftragung des IQTIG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen), beschäftigen sich sowohl die Landeskammern als auch die Bundespsychotherapeutenkammer intensiv mit dessen Inhalten und Auswirkungen. Das vom IQTIG entwickelte Modell stieß in der Profession auf erhebliche Kritik – insbesondere wegen des hohen administrativen Aufwands für Leistungserbringer, der erheblichen Kosten, der Verarbeitung großer Datenmengen sowie der generellen Zweckmäßigkeit des Verfahrens. Ziel des Modells ist ein Vergleich der einzelnen Praxen, deren Vergleichbarkeit jedoch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen deutlich infrage gestellt wird.

Die kritische Beurteilung der Profession führte dazu, dass das Modell seit dem 1. Januar 2025 zunächst für fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen evaluiert wird. Nach dieser Erprobungsphase soll entschieden werden, ob eine Anwendung auch in den anderen Bundesländern erfolgen soll. Gleichzeitig zieht die BPtK in Erwägung, zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 136 SGB V ein eigenes QS-System zu entwickeln, das als Alternative zum IQTIG-Modell der Politik vorgeschlagen werden könnte. Dazu sollen wissenschaftlich bereits erforschte Verfahren herangezogen werden. In diesem Zusammenhang führte die Psychotherapeutenkammer Hessen im April eine Fortbildungsveranstaltung durch, die ihren Mitgliedern zwei professionseigene Modelle vorstellte. Im Rahmen dieser Veranstaltung präsentierten Prof. Dr. Cord Benecke, Universität Kassel, und Prof. Dr. Wolfgang Lutz, Universität Trier, zwei alternative Qualitätssicherungsansätze.

Professor Lutz, seit 2007 an der Universität Trier, präsentierte seinen selbstentwickelten „Therapienavigator“. Dieser stellt ein webbasiertes System dar, das sich derzeit in der Erprobungsphase befindet. Dieses System ermöglicht die Echtzeitauswertung von Daten und deren grafische Rückmeldung. Psychotherapeut*innen erhalten dadurch wertvolles Feedback zum Therapieverlauf, das sowohl positive als auch negative Entwicklungen aufzeigt und somit eine effektive Unterstützung im therapeutischen Prozess bietet.

Professor Benecke, seit 2010 Lehrstuhlinhaber an der Universität Kassel, hat zudem das Konzept „Qualität und Versorgung in der Ambulanz/Qualitätssicherung in Praxen“ (QSA/QVP) entwickelt. Dieses Modell ist verfahrensübergreifend einsetzbar und eignet sich sowohl für die QS bei Erwachsenen, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Es wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und dient nicht nur der QS, sondern unterstützt auch diagnostische Fragestellungen. Aktuell wird es in zahlreichen Ambulanzen und Praxen deutschlandweit erprobt.

Die beiden vorgestellten Modelle gehören zu den am besten erforschten Ansätzen in diesem Bereich. Beide sind freiwillig, die erhobenen Daten werden ausschließlich den Psychotherapeut*innen selbst zur Verfügung gestellt und nicht öffentlich zugänglich gemacht. Ziel ist es, Psychotherapeut*innen bei der Optimierung des therapeutischen Prozesses zu unterstützen. „Diese Freiwilligkeit entspricht dem Wesen einer sinnvollen und praxisorientierten Qualitätssicherung“, betont Else Döring, Vizepräsidentin der PTK Hessen und Vorstandsbeauftragte für das Thema QS.

Beide Professoren unterstrichen die Bedeutung einer freiwilligen und praxisorientierten QS und äußerten fundierte Kritik am IQTIG-Modell. Sie argumentierten, dass dieses Modell keine angemessene Grundlage für eine effektive QS biete, da die Psychotherapeut*innen keine direkte Rückmeldung auf ihre eingegebenen Daten erhielten. Zudem sei die Vergleichbarkeit der Praxen durch die unterschiedlichen Störungsbilder nicht gegeben. Die Risikoadjustierung trage dazu bei, dass belastbare Vergleichsdaten zwischen Praxen nicht gewonnen werden können.

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Else Döring
Vizepräsidentin PTK Hessen


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