Mitteilungen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer

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Entwurf für eine Reform der OPK-Beitragsordnung

Vorstand und Kammerversammlung befassen sich derzeit mit einer grundlegenden Reform der Beitragssystematik der OPK. In der Kammerversammlung im März wurde ein vom Vorstand und Geschäftsführer entwickelter Entwurf vorgestellt. Die möglichen Auswirkungen wurden ausführlich und mit Weitblick diskutiert. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den in der nächsten Versammlung voraussichtlich zur Abstimmung stehenden Entwurf näherbringen. Ebenso veranschaulichen konkrete Beispiele, wie sich Ihr Kammerbeitrag künftig verändern könnte.

Notwendig wird eine solche Reform, da sich die Tätigkeitsfelder und Konstellationen der OPK-Mitgliedschaft in den letzten Jahren stark verändert haben. Somit steigt die Varianz der Einkommen der Kolleginnen und Kollegen. Diese ist besonders in der Beitragsklasse groß, in der man den Regelbeitrag zahlt. Dies betrifft etwa zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen. In der Konsequenz bezahlt ein Großteil der OPK-Mitglieder derzeit den Regelbeitrag, obgleich sich dahinter eine große Einkommensspanne verbirgt.

Präzisere Haushaltsplanung

In der Beratung steht deshalb eine grundlegende Reform der Beitragssystematik. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Orientierung an den individuellen Einkünften aus berufsbezogener Tätigkeit. Die Reform sieht vor, deutlich mehr und damit wesentlich differenziertere Beitragsstufen einzuführen. Diese reichen mit feinen Abstufungen von einem Mindestbeitrag von 50 Euro bis zum Erreichen eines Höchstbeitrags von 945 Euro (ab einem Jahreseinkommen von 125.000 Euro). Insgesamt werden dadurch vor allem Kolleginnen und Kollegen mit niedrigen und moderaten Einkünften entlastet. Höhere Einkommen führen entsprechend zu höheren Beiträgen in dieser Systematik.

Grafik: Veronika Grigkar

Grafik: Veronika Grigkar

Langfristig kann die Kammer mit dieser deutlich präziseren und realistischeren Beitragsbemessung ihre Haushaltsplanung im Einklang mit den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Kolleginnen und Kollegen ermöglichen. Was steckt dahinter? Die im Sächsischen Heilberufekammergesetz festgelegten Aufgaben der OPK erfordern eine stabile finanzielle Grundlage. Zugleich ist es stets unser Ziel, die von den Kolleginnen und Kollegen für die Kammerarbeit und die Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung gestellten Mittel sparsam und schonend einzusetzen. Die neue Beitragssystematik trägt dazu bei, dass sich die Einkommensentwicklung unserer Mitgliedschaft noch besser erfassen lässt. So lassen sich Mittel gezielter für die Vertretung der Belange einsetzen und berufspolitisch fundierte strategische Entscheidungen treffen.

Auf bestimmte Lebenslagen soll die neue Systematik ebenfalls besser eingehen können. Damit gemeint sind beispielsweise Situationen, in denen Kolleginnen und Kollegen Sozialleistungen empfangen, in Elternzeit sind oder sich im Übergang zu ihrem verdienten Ruhestand befinden. Für diese Situationen sind Sonderregelungen vorgesehen – etwa eine spürbare Beitragsreduzierung auf den Mindestbeitrag. So möchten wir sicherstellen, dass die Beitragspflicht niemanden in schwierigen oder besonderen Lebensphasen zusätzlich belastet.

„Jede Kollegin, jeder Kollege ist uns wichtig. Das wollen wir mit diesem zukunftsweisenden Entwurf für eine Beitragsreform zum Ausdruck bringen. So können wir unsere Belange auch in Zukunft vertreten und sichern langfristig die hochwertige Qualität unseres Berufsstandes“, betonte Dr. Gregor Peikert, OPK-Präsident und Psychologischer Psychotherapeut aus Jena. Auch die Mitglieder der Kammerversammlung vertraten in einem Meinungsbild mit großer Mehrheit die Auffassung, dass die reformierte Beitragssystematik ein richtiger Schritt für die Zukunft der Kammer ist.

Zehn Jahre Beitragskontinuität

Die OPK stützt sich dabei auf die Erfahrungen anderer Landeskammern. Diese haben mit Erfolg und für die Gesamtheit ihrer Mitglieder weitgehend schonend ein differenziertes Beitragsklassensystem eingeführt. „Der Blick auf die Gesamtheit der Mitglieder und deren Entwicklung als Berufsstand ist elementar. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu besonderen Situationen. In diesen ist eine geringere finanzielle Belastung für Einzelne angemessen. Diesen Überlegungen wollen wir Rechnung tragen. Wir denken daher nach zehn Jahren Kontinuität erstmals wieder über die Beiträge nach“, ergänzte der langjährige Kammer-Geschäftsführer Dr. Jens Metge. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, mit denen wir das geplante neue System veranschaulichen wollen:

Die normale Vorgehensweise: Grundsätzlich bemisst sich der Beitrag auch in Zukunft am berufsbezogenen Einkommen des jeweils vorletzten Jahres. Andere Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung oder Verpachtung, fallen weiterhin nicht hierunter. Mitglieder sollen der OPK über eine Selbsteinstufung ihr Einkommen mitteilen. Die Kammer informiert stets darüber, wann und wie dies geschehen kann. In allen Fällen ist eine solide Nachweisführung wichtig. Dies geschieht in der Regel mit einem Einkommensteuerbescheid oder wird von der eigenen Steuerberatung mitgeteilt.

Insgesamt steigen die Beitragswerte ab der Beitragsklasse 3 (140 Euro) bei jedem vollen 5.000er-Euro-Einkommen um 35 Euro. So soll es vom Mindestbeitrag ausgehend insgesamt 26 Beitragsklassen geben. Bei einem Jahreseinkommen von 125 T € und mehr ist der Beitrag dann gedeckelt.

In der nebenstehenden Tabelle finden sich die geplanten Beitragsklassen und entsprechenden Beiträge. Grundlage hierfür ist der aktuell von der OPK-Kammerversammlung beratene Entwurf, der in der nächsten Sitzung, Ende September 2025, voraussichtlich abgestimmt wird.

Mit einem berufsbezogenen Jahreseinkommen von beispielsweise 52 T € zahlen Kolleginnen und Kollegen fortan 420 Euro p. a. statt des aktuellen Regelbeitrages von 530 Euro. Erst ab einem Einkommen von 65 T bis unter 70 T Euro wäre der neue Beitrag mit 525 Euro annähernd so hoch wie der aktuelle Regelbeitrag. Dies entspricht im Tarifvertrag der Länder (TV-L) in etwa einem Bruttoeinkommen der Entgeltstufe 14 für mehrjährig Beschäftigte.

Werfen wir im Folgenden einen Blick auf die Regelungen, die von der normalen Vorgehensweise abweichen.

Mitglieder ohne Tätigkeit: Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit, die im Beitragsjahr keiner Tätigkeit nachgehen, zahlen nach erfolgreicher Beantragung den Mindestbeitrag von 50 Euro p. a. Gleiches gilt für nicht tätige Mitglieder, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die EU-/BU-Rentnerinnen oder -Rentner ohne Tätigkeit sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Bei dem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist man in Gänze beitragsfrei gestellt.

Härtefall: Im Fall unmittelbar eingetretener und starker individueller sozialer und/oder finanzieller Beeinträchtigungen ist ein Härtefallantrag nach wie vor möglich.

Mehrfachmitglieder: Die OPK ist eine der Psychotherapeutenkammern mit der größten Anzahl sogenannter Mehrfachmitglieder. Diese sind nicht nur in der OPK, sondern auch in einer oder mehr als einer anderen Heilberufekammer Mitglied. Dort entrichten sie vermutlich auch Beiträge. Daher zahlen sie in der OPK weiterhin den hälftigen Beitrag ihrer eigentlichen Beitragsklasse.

Neuapprobierte: Wurde eine Kollegin oder ein Kollege gerade erst approbiert, zahlt sie oder er im ersten Jahr den Mindestbeitrag. Im zweiten Jahr ist das berufsbezogene Einkommen des Vorjahres entscheidend. Ab dem dritten Jahr erfolgt dann die normale Vorgehensweise anhand des vorletzten Jahres.

Ruhestand mit Tätigkeit: Mitglieder im Ruhestand haben viele Jahre Beiträge entrichtet. Dem möchte die Kammer entgegenkommen. Gehen sie weiterhin einer entsprechenden Tätigkeit in der Versorgung oder Supervision etc. nach, müssen sie weniger zahlen als bis vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Hier ist die einkommensmäßige Selbsteinstufung des aktuellen Jahres entscheidend. Liegen die Einkünfte aus berufsbezogener Tätigkeit im aktuellen Jahr unter 5 T Euro, gilt der Mindestbeitrag. Bei unter 15 T Euro läge der Beitrag bei 70 Euro. Bei unter 25 T Euro wären 140 Euro zu entrichten, bei unter 35 T Euro wären es 175 Euro. Lägen die Einkünfte aus berufsbezogener Tätigkeit darüber, würde eine normale Bemessung anhand des vorletzten Jahres erfolgen.

Die Kammerversammlung war zuversichtlich, dass eine noch differenziertere Beitragssystematik von vielen Kammermitgliedern als gerechter empfunden wird. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen umfassend Orientierung über die geplanten Änderungen in der Beitragsordnung gegeben zu haben. Wir werden Sie über die weiteren Schritte im Reformprozess transparent informieren.


Klinikumfrage des PiA-Ost-Sprecher*innen-Teams im OPK-Gebiet – Ergebnisse können Ausgangspunkt für weitere berufspolitische Diskussionen sein

Bidquelle: MH/Adobe Stock

Bidquelle: MH/Adobe Stock

Hintergrund: Das PiA-Sprecher*innen-Team im Gebiet der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) fungiert bereits seit 2014 als Interessensvertretung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) dieser Region. Ziel ist es, PiA untereinander zu vernetzen, sie über berufspolitische Strukturen und Entwicklungen zu informieren und ihre aktive Mitgestaltung in der Berufspolitik zu fördern. Regelmäßig beantworten wir Fragen und Anliegen, beispielsweise zu Rahmenbedingungen der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie zu finanziellen und rechtlichen Aspekten. Gleichzeitig setzen wir uns für die Interessen der PiA gegenüber der OPK ein und erhöhen die Sichtbarkeit der PiA als einen Teil des Berufsstandes. PiA leisten mit 1.800 Stunden Praktischer Tätigkeit (PT1 & PT2) einen unverzichtbaren Beitrag zur (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung. Die Suche nach einer geeigneten Klinikstelle stellt jedoch eine erhebliche Herausforderung dar, und die Arbeitsbedingungen variieren stark. Vor diesem Hintergrund initiierte das PiA-Ost-Sprecher*innen-Team im April 2024 eine Online-Umfrage, um die Arbeitsbedingungen und persönlichen Erfahrungen während der Praktischen Tätigkeit an Kliniken im OPK-Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) anonymisiert zu erfassen. Der Link zur Umfrage wurde über Ausbildungsinstitute, den E-Mail-Verteiler und Social-Media-Kanäle verbreitet. Die erhobenen Daten basieren auf anonymen Rückmeldungen von PiA und geben ausschließlich deren subjektive Einschätzungen und Erfahrungen wieder.

Vielschichtige Einblicke in Erfahrungswelt

Stichprobe: Während des Umfragezeitraums (10.04. bis 25.06.2024) nahmen insgesamt N = 274 Personen (238 weiblich, 32 männlich, 1 divers, 3 keine Angabe) im Alter von 24 bis 61 Jahren (M = 31,03; SD = 5,95) an der Umfrage teil, davon 228 in der PP-Ausbildung und 50 in der KJP-Ausbildung. Die Richtlinienverfahren waren wie folgt vertreten: VT = 229, TP = 36, AP = 3, ST = 8. Die Bundesländer waren wie folgt vertreten: Brandenburg = 16, Mecklenburg-Vorpommern = 29, Sachsen = 166, Sachsen-Anhalt = 32, Thüringen = 22, keine Angabe = 9.

Ergebnisse: Insgesamt wurden Angaben zu 116 verschiedenen Kliniken erfasst. Bei Betrachtung der Gesamtstichprobe (n = 269) beträgt der durchschnittliche Stundenlohn (Stundenlohn = 3 × Bruttomonatslohn ÷ 13 ÷ wöchentliche Arbeitsstunden) 15,58 € (SD = 7,39; min = 4,12 €; max = 35,50 €). Aufgeteilt nach Bundesländern ergeben sich folgende Stundenlöhne M (SD): Brandenburg = 17,31 € (7,74), Mecklenburg-Vorpommern = 16,77 € (6,22), Sachsen = 14,24 € (7,08), Sachsen-Anhalt = 17,41 € (8,98), Thüringen = 19,86 € (6,72). Die durchschnittliche wöchentliche Anzahl an Einzelgesprächen betrug in der Gesamtstichprobe (n = 270) 8,95 Stunden (SD = 5,30; min = 0; max = 30), während PiA im Durchschnitt 2,21 Stunden (SD = 3,58; min = 0; max = 15) Gruppentherapie durchführten.

Die Freitextantworten der Befragten geben einen vielschichtigen Einblick in die individuellen Erfahrungen und zeichnen insgesamt ein ambivalentes Bild. Während einige PiA regelmäßige und hilfreiche Supervisionsangebote schilderten, berichtete ein großer Teil von unregelmäßiger bis gänzlich fehlender Supervision (teilweise ausschließlich Intervision). Der wiederholt kritisierte Mangel an qualifizierter Supervision und die unzureichende Integration der Supervision in den klinischen Alltag stehen im Zusammenhang mit Überforderungserleben und Frustration bei PiA. Positiv hervorgehoben wurden insbesondere kollegiale und engagierte Teams, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld sowie die Möglichkeit, erste praktische Erfahrungen mit Patient*innen unterschiedlichster Störungsbilder zu sammeln. Einige berichteten von einem hohen Maß an Eigenverantwortung sowie ausreichend Lern- und Fortbildungsmöglichkeiten. Demgegenüber zeigten sich wiederkehrende Belastungsthemen, wie hohes Arbeitspensum, Zeitdruck, fehlende zeitliche Ressourcen für Einarbeitung, Reflexion oder Supervision sowie ein geringer Zusammenhalt im Team aufgrund häufiger Wechsel. Viele äußerten Kritik an der unzureichenden Vergütung, den unklaren Zuständigkeiten und organisatorischen Schwierigkeiten. Eine zusätzliche finanzielle und zeitliche Belastung entstand häufig durch weite Anfahrtswege.

Strukturelle Herausforderungen

Diskussion: Insgesamt spiegeln die Rückmeldungen ein großes Engagement und eine hohe Lernbereitschaft der angehenden Psychotherapeut*innen wider, zugleich aber auch bestehende strukturelle Herausforderungen. Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im September 2020 haben PiA Anspruch auf eine monatliche Mindestvergütung von 1.000 Euro brutto während ihrer Praktischen Tätigkeit 1. Dadurch wurde die prekäre Ausbildungssituation in diesem Abschnitt zumindest geringfügig verbessert. Dennoch bleibt die finanzielle Lage vieler PiA angesichts laufender Ausbildungskosten und steigender Lebenshaltungskosten angespannt und mit erheblichen Belastungen verbunden. Im Mittel erhielten die Befragten einen Stundenlohn von 15,58 €. Zum Vergleich: Der tarifliche Stundenlohn gemäß TV-L (Entgeltgruppe 13, Stufe 1) für wissenschaftliche Hochschulabsolvent*innen zum Berufseinstieg liegt nach unserer Berechnungsformel bei 26,71 €. Besonders die große Spannbreite der Vergütung wirft Fragen zur Fairness und Angemessenheit der Vergütung auf, die weiterhin diskutiert werden sollten. Die Ergebnisse machen deutlich, wie heterogen die Bedingungen an den verschiedenen Klinikstandorten sind und wie stark die Qualität der Erfahrung von der jeweiligen Klinikstruktur und Supervision abhängt. Gleichzeitig belegen die erfassten Arbeitsstunden für Einzel- und Gruppentherapien die erhebliche Verantwortung, die PiA in ihrem Tätigkeitsbereich übernehmen. Viele Befragte äußerten den Wunsch nach mehr fachlicher Unterstützung, Anerkennung, Transparenz in der Gestaltung der Praktischen Tätigkeit und besserer Vereinbarkeit der Tätigkeit mit den Ausbildungsanforderungen. Die Ergebnisse sollten als Ausgangspunkt für weitere berufspolitische Diskussionen dienen und daran erinnern, die Situation der PiA bis zum endgültigen Auslaufen der aktuellen Ausbildungsstruktur 2032 nicht aus dem Blick zu verlieren, sondern weiterhin kritisch zu hinterfragen und nachhaltig zu verbessern.

A. S. Löser, T. Kindt, I. Reifenrath,
A. Ehrlich, S. Otto, F. Nickel
(PiA-Sprecher*innen-Team)


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