Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

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Liebe Kolleg*innen,

wir alle sind froh, dass die Corona-Pandemie hinter uns liegt. Doch längst ist deutlich geworden, dass diese Zeit nicht spurlos an uns vorübergegangen ist. Junge Menschen litten besonders unter Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen. Viele von ihnen verpassten wichtige soziale Erfahrungen und sorgten sich um das Wohlergehen ihrer Angehörigen. Angststörungen und depressive Erkrankungen nahmen zu. Immer noch liegt der Anteil der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die psychisch stark belastet sind, über dem Vor-Corona-Niveau.

Hinzu kommen die langfristigen Effekte der Pandemie auf das körperliche Wohlbefinden: Menschen, die an Post-Covid erkrankt sind, leiden oft noch Monate oder sogar Jahre nach einer Covid-Infektion unter verschiedensten Symptomen, die es ihnen teilweise unmöglich machen, ihr gewohntes Leben fortzuführen. Dies geht nicht selten mit hoher psychischer Belastung für die Betroffenen einher.

Psychotherapie kann hier wertvolle Unterstützung leisten. Daher ist die Landespsychotherapeutenkammer eine wichtige Akteurin im Bemühen um eine bessere Versorgung von Post-Covid-Patient*innen. Um diesem Ziel näher zu kommen, wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit im April 2023 der „Runde Tisch Post-Covid“ ins Leben gerufen, an dem unsere Kammer regelmäßig teilnimmt. Daraus ging die Gründung von bisher fünf Post-Covid-Ambulanzen hervor, die die interdisziplinäre Versorgung der Patient*innen in einem Netzwerk von Psychotherapeut*innen- und Facharztangeboten koordinieren und einen intensiven Austausch über ihre praktischen Behandlungserfahrungen pflegen. Die Landespsychotherapeutenkammer unterstützt die Ambulanzen bei der Vermittlung psychotherapeutischer Behandlung und bildet ihre Mitglieder zum Thema Post-Covid fort. So hat die Kammer im Januar 2024 eine entsprechende Online-Fortbildung mit über 500 Teilnehmer*innen veranstaltet und war im März 2025 Kooperationspartnerin beim großen Fachtag Post-Covid, über den wir in dieser Ausgabe berichten.

Ich möchte mich bei unseren Mitgliedern ganz herzlich für das große Interesse an der Versorgung von Post-Covid-Betroffenen bedanken sowie für die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Post-Covid-Ambulanzen. Wir werden uns auch weiterhin für eine bessere Versorgung derjenigen einsetzen, für die die Pandemie noch nicht Geschichte ist.

Mit kollegialen Grüßen

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Sabine Maur
Präsidentin der LPK RLP

Grenzverletzung und Stalking: Neue Praxis-Tipps der LPK-Juristinnen

Vermehrt berichten Psychotherapeut*innen davon, dass Patient*innen Grenzen überschreiten. Zum Beispiel, indem flutartig per E-Mail oder über soziale Medien kommuniziert wird, ggfs. mit übergriffigem Inhalt (z. B. Drohungen, sexualisierte Fotos etc.) aber auch durch ständiges Aufsuchen der Praxis oder sogar des privaten Wohnorts. In seltenen Fällen kommt es auch zu verbalen Ausbrüchen, Gewaltandrohungen oder einer Annäherung in sexueller Absicht. Wie kann Selbstschutz in der Psychotherapie aussehen und was ist zu tun, wenn Grenzüberschreitungen durch Patient*innen erfolgen? In der beliebten Reihe Praxis-Tipps der LPK-Juristinnen wurden zu diesem Thema zwei neue Texte veröffentlicht: Praxis-Tipp Nr. 26 widmet sich „Grenzüberschreitungen von Patient*innen“, Praxis-Tipp Nr. 27 thematisiert „Stalking durch Patient*innen“, also eine besonders extreme Form der Grenzüberschreitung. Alle Praxis-Tipps finden Sie auf unserer Homepage unter Psychotherapeut*innen / Alles was Recht ist.


Fachtag Post-Covid: Vernetzung zentral, um Versorgung zu verbessern

Post-Covid-Patient*innen sind oft nicht in der Lage, ihr gewohntes Leben fortzuführen. Betroffene sind meist belastungsintolerant, extrem und anhaltend erschöpft sowie reizempfindlich; mache können das Bett kaum noch verlassen. In Rheinland-Pfalz leiden mindestens 16.000 Personen an ME/CFS (Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom), der schwersten Langzeit-Folgeerscheinung einer Covid- oder anderen Infektion. Wie kann die Versorgung der Betroffenen verbessert werden? Um dieser Frage nachzugehen, veranstaltete das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) am 26. März 2025 gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer, der Landesärztekammer, der Landeszentrale für Gesundheit und anderen Kooperationspartner*innen des Runden Tisches Post-Covid Rheinland-Pfalz einen Fachtag Post-Covid unter dem Motto „Wissen teilen, Netzwerke stärken und Perspektiven entwickeln“. Der Fachtag richtet sich an Akteur*innen aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens und der sozialen Sicherung und stieß auf sehr großes Interesse: Die Veranstaltung war innerhalb von einer Woche ausgebucht. Von den über 200 Teilnehmer*innen, die Staatssekretärin Nicole Steingaß (MWG) zum Fachtag begrüßen konnte, waren rund 2/3 Psychotherapeut*innen.

LPK-Präsidentin Sabine Maur referierte auf dem Fachtag über die „Psychologischen Faktoren und psychotherapeutische Unterstützung bei Post-Covid“. Sie warnte sowohl davor, Post-Covid zu bagatellisieren und zu psychologisieren, als auch davor, die psychologische Komponente der Erkrankung zu ignorieren. Da sie massiv in alle Lebensbereiche eingreift, geht sie häufig auch mit großen psychischen Belastungen einher. Hier kann psychotherapeutische Unterstützung hilfreich sein, die allerdings stark an das Krankheitsbild angepasst werden muss: So überfordert beispielsweise die übliche Länge der Behandlungseinheiten viele schwer Kranke, zudem ist videogestützte und aufsuchende Behandlung in diesem Kontext sehr wichtig.

Als Keynote-Speakerin wurde die international anerkannte Post-Covid- und ME/CFS-Expertin Prof. Dr. Carmen Scheibenbogen vom Institut für Medizinische Immunologie der Berliner Charité per Video zugeschaltet. Sie machte deutlich, dass bisher keine heilende Therapie für Post-Covid zur Verfügung steht, es aber dennoch wertvolle Erkenntnisse über erfolgreiche Ansätze zur Behandlung einzelner Symptome gibt. Der Verbreitung dieses Wissens und der Vernetzung unter den Behandelnden kommt daher eine große Bedeutung zu.

Weitere Referent*innen waren Dr. Astrid Weber, die die Post-Covid-Ambulanz in Koblenz leitet, sowie Prof. Dr. Philipp Wild von der Universitätsmedizin Mainz, der das Projekt „TheraSurv Post-Covid“ vorstellte. In die abschließende Dialog-Runde, an der Frau Maur und die übrigen Referent*innen teilnahmen, wurde auch die Perspektive der Betroffenen eingebracht: Johanna Theobald (Selbsthilfegruppe Mainz und Long Covid Deutschland) sowie Karin Ritter (NichtGenesen Kids e. V.) gaben erschütternde Einblicke in die Lebensrealität der Patient*innen und ihrer Familien.

Deutlich wurde, dass das Engagement zur Versorgung von Post-Covid-Patient*innen in Rheinland-Pfalz vorbildlich ist: Die Einbindung aller relevanten Akteur*innen und die Vernetzung durch den Runden Tisch Post-Covid sowie durch gemeinsame Veranstaltungen, sind ebenso wie die Schaffung der fünf Post-Covid-Ambulanzen wichtige Schritte auf dem richtigen Weg. Dennoch reichen die Versorgungskapazitäten bei Weitem nicht aus, sodass in den Ambulanzen Wartezeiten von bis zu zwei Jahren bestehen. Auch Psychotherapieplätze sind rar. Hinzu kommt, dass viele Schwerstbetroffene gar nicht den Weg in die Versorgung finden, da sie auf aufsuchende Angebote angewiesen sind, die dringend ausgebaut werden müssten. Alle Akteur*innen waren sich einig, dass für die Versorgung der Post-Covid-Patient*innen eine gute Vernetzung aller Behandelnden zentral ist. Daher wurde der Fachtag Post-Covid als Forum für den Austausch sehr gelobt.

LPK-Präsidentin Sabine Maur (3. v. r.) mit Staatssekretärin Nicole Steingaß (4. v. r.) und den anderen Kooperationspartner*innen des Fachtages am 26. März 2025

LPK-Präsidentin Sabine Maur (3. v. r.) mit Staatssekretärin Nicole Steingaß (4. v. r.) und den anderen Kooperationspartner*innen des Fachtages am 26. März 2025


SWR-Sondersendung mit LPK-Präsidentin und Gesundheitsministern Hoch und Lucha

Kammerpräsidentin Sabine Maur war als Studiogast zu einer Sondersendung des SWR zum Thema „5 Jahre Corona – Was bleibt?“ eingeladen. Weitere Gesprächspartner*innen in der länderübergreifenden Sendung vom 27. März 2025 waren Clemens Hoch (Gesundheitsminister Rheinland-Pfalz), Manfred Lucha (Gesundheitsminister Baden-Württemberg), Lisa Federle (Notärztin und ehemalige Pandemiebeauftrage Kreis Tübingen) sowie eine Long-Covid-Patientin.

Sabine Maur wies auf die besondere psychische Belastung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Pandemie hin, die zu einer Zunahme von Angststörungen und depressiven Erkrankungen führte. Für viele junge Menschen war der Wegfall der gewohnten Tagesstruktur und vieler sozialer Kontakte sehr belastend. Besonders folgenreich waren die Effekte der Pandemie für Familien mit geringen sozialen und finanziellen Ressourcen. Als positiven Nebeneffekt der Pandemie nannte Frau Maur die Fortschritte in der Digitalisierung des Gesundheitswesens, etwa die Ausweitung der videobasierten Psychotherapie.

Die Sondersendung widmete sich auch der Frage, inwiefern die Pandemie die Gesellschaft gespalten habe und thematisierte Vorwürfe von Impfgegner*innen sowie die Zunahme von Desinformation und Verschwörungserzählungen. Um gesellschaftliche Differenzen zu überbrücken, sei es nötig, sich für die Zukunft besser aufzustellen und an einer besseren Gesundheitskommunikation zu arbeiten, appellierte Frau Maur. Es sei wichtig, dass Gespräch zu suchen und den Wert von wissenschaftlichen Erkenntnissen klarer zu vermitteln. Zudem solle psychische Gesundheit verstärkt mitgedacht werden.

Studiogäste: Manfred Lucha, Clemens Hoch, Lisa Federle und Sabine Maur

Studiogäste: Manfred Lucha, Clemens Hoch, Lisa Federle und Sabine Maur


LPK-Juristinnen informieren: Was passiert, wenn in der Kammer eine Patientenbeschwerde eingeht?

Zu den Aufgaben der Landespsychotherapeutenkammer gehört es, die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder auszuüben und dadurch das Ansehen des Berufsstandes zu schützen. Wenn sich Patient*innen über ihre Psychotherapeut*innen beschweren möchten, ist die Landespsychotherapeutenkammer also die richtige Ansprechpartnerin. Doch was passiert konkret, wenn eine Patientenbeschwerde bei der Kammer eingeht? Aus welchen Gründen und wie oft kommt das überhaupt vor? In einem ausführlichen Homepage-Artikel vom 19. März 2025 (unter „Aktuelles“) wurden die wichtigsten Fragen rund um das Beschwerdeverfahren beantwortet. Der Artikel richtet sich sowohl an Patient*innen als auch an Psychotherapeut*innen. Im Folgenden sollen die für unsere Kammermitglieder wichtigsten Punkte aufgegriffen werden:

Wer kann sich über wen beschweren? Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist nur zuständig für Beschwerden, die sich gegen ihre eigenen Mitglieder richten. In erster Linie steht die Möglichkeit der Beschwerde Patient*innen offen. Es ist aber auch möglich, dass Dritte eine Beschwerde einreichen, beispielsweise Verwandte, Freund*innen sowie andere Psychotherapeut*innen oder weitere Nachbehandelnde.

Auf welchem Weg kann man sich beschweren? Im Rahmen der Patient*innen-Beratung kann man sich telefonisch mit dem juristischen Referat der Kammer in Verbindung setzen, auf Wunsch auch anonym. Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer beraten gerne und umfassend. Im Rahmen eines Telefonats zeigen sie Konfliktlösungsmöglichkeiten auf, damit die Therapie zielführend fortgesetzt werden kann oder wenn dies nicht in Frage kommt, erläutern sie die Möglichkeit der schriftlichen Beschwerde.

Das Angebot der telefonischen juristischen Patient*innen-Beratung wird rege in Anspruch genommen: Es werden etwa 50 Beratungen im Jahr durchgeführt. Dabei reicht das Spektrum der Anfragen von verweigerten oder unvollständigen Akteneinsichten sowie Schweigepflichtverstößen, Problemen mit Honoraren, fehlenden Informationen hinsichtlich der Therapie-Abläufe bis hin zu grenzüberschreitendem Verhalten der Behandler*innen und Abstinenzverletzungen.

Saskia Kollarich und Tamina Bührer

Saskia Kollarich und Tamina Bührer

Saskia Kollarich und Tamina Bührer: „Die Erfahrung aus unserer Beratungspraxis zeigt: Viele Probleme lassen sich durch besonnene Kommunikation zwischen den Konfliktparteien aus der Welt schaffen, bevor es zur schriftlichen Beschwerde kommt. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen, und lassen Sie sich beraten!“

Wie geht es nach Eingang der Beschwerde weiter? Pro Jahr erreichen die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz etwa 20 schriftliche Beschwerden. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wird geprüft, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt und ob dieser geahndet werden muss. Die Kammer bemüht sich nach Eingang der Beschwerde den Sachverhalt bestmöglich objektiv aufzuklären. Der*die betroffene Psychotherapeut*in wird von der Kammer über den Inhalt der vorgetragenen Beschwerde informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Manchmal wird bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich, dass es sich eher um ein zwischenmenschliches Problem handelt und die dem Konflikt zugrundeliegenden Unstimmigkeiten bereits über die Stellungnahme des*der Psychotherapeut*in geklärt werden können. Bleibt aber der Verdacht auf eine Berufspflichtverletzung bestehen, entscheidet der Vorstand je nach Schweregrad und den Umständen des Einzelfalls über den weiteren Verlauf des berufsrechtlichen Verfahrens. In diesem Zusammenhang kann die Einsichtnahme in die Dokumentation der Patientenunterlagen notwendig werden.

Welche Maßnahmen ergreift der Vorstand? Kommt der Kammervorstand zu der Überzeugung, dass ein Mitglied die Berufspflichten verletzt hat, kann er je nach Bedeutung und Schwere der Pflichtverletzung entscheiden, ob er ein kammerinternes Rügeverfahren oder ein berufsgerichtliches Verfahren vor dem Heilberufsgericht einleitet. Knapp 50 % der Beschwerden ziehen berufsrechtliche Konsequenzen nach sich.

Im Rahmen des Rügeverfahrens kann der Vorstand eine Einstellung des Verfahrens, die Erteilung eines Hinweises oder die Erteilung einer Rüge beschließen. Die Rüge kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 EUR einhergehen. Bei der Festsetzung der Höhe des Ordnungsgeldes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände des Kammermitgliedes, die Häufigkeit von berufsrechtlichen Verfahren, die Schwere des Verstoßes sowie der Umgang des Kammermitgliedes mit der Rüge berücksichtigt.

Bei schwerwiegenden berufsrechtlichen Verfahren vor dem Heilberufsgericht erfolgt eine Mitteilung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, welches für die Approbation zuständig ist. Dieses kann im Extremfall auch auf Basis von berufsrechtlichen Verstößen zu einem Entzug der Approbation führen. Die Hürden für den Entzug sind jedoch sehr hoch.

Dass es in Rheinland-Pfalz insgesamt nur zu wenigen berufsrechtlichen Verfahren kommt, ist auch dem Bemühen der Landespsychotherapeutenkammer zu verdanken, ihre Mitglieder kontinuierlich in allen Fragen des Berufsrechtes zu schulen und zu beraten. So sollen rechtliche Unsicherheiten von vornherein vermieden werden. Zu diesem Zweck werden jedes Jahr mehrere Fortbildungen zu berufsrechtlichen Themen angeboten, außerdem wurden fast 30 Praxistipps zu verschiedenen Rechtsthemen veröffentlicht und die Kammerjuristinnen stehen Mitgliedern und Patienten*innen gerne beratend zur Seite. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage unter Über uns / Geschäftsstelle.


Pressearbeit der Vorstandsmitglieder

Die Landespsychotherapeutenkammer ist weiterhin ein gefragter Ansprechpartner für die Medien. Nach der Amokfahrt in Mannheim beispielsweise warnte Sabine Maur in einem Fernsehbeitrag des SWR davor, in Folge solch schrecklicher Ereignisse ganzen Menschengruppen Schuld zuzuschreiben, beispielsweise Menschen mit Migrationsgeschichte oder auch psychisch Kranken.

In einem Gespräch mit der Siegener Zeitung hat Vorstandsmitglied Peter Andreas Staub erneut die vielerorts unzureichende psychotherapeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz kritisiert. 121 Tage liegen hierzulande durchschnittlich zwischen dem Tag, an dem ein psychisch kranker Mensch seine Diagnose erhält und dem Beginn seiner Therapie.


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