Ausgabe 2/2025

Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

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Liebe Kolleg*innen,

es herrscht weiter Krieg. In der Ukraine und an vielen anderen Orten in der Welt. Der Klimawandel wird zunehmend deutlich und bedroht die Menschheit insgesamt und viele Menschen ganz besonders. Eigentlich könnte ich nun aufhören zu schreiben. Alles Weitere erscheint belanglos. Aber vielleicht auch nicht. Vielleicht sind es ja die alltäglichen Aktivitäten, das Arbeiten an Zielen, die Umsetzung von Werten, welche dazu beitragen, kleine und große Änderungsprozesse anzustoßen. Daher nun ein paar Informationen aus der PKSH.

Leider ist es bei dem Anfangstext, den ich jetzt seit drei Jahren nutze, nicht so. Der Krieg in der Ukraine ist weiter Realität und auch im Gaza-Streifen kommt es weiterhin zu tödlichen Auseinandersetzungen. Ein kriegerischer Konflikt zwischen Indien und Pakistan scheint sich auszuweiten.

Die Wahl des Bundeskanzlers ist im zweiten Anlauf gelungen, die neue Bundesregierung kann nun beginnen, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen. Ich hoffe, dass die Aussage, wonach man (gesetzliche) Regelungen ergreifen wird, um die Finanzierung der Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen abzusichern, möglichst zeitnah zu verbindlichen Lösungen führt.

Vermutlich werden wir auch in den nächsten Wochen die ersten Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten anerkennen. Damit kann mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung die Weiterbildung auch bei uns in Schleswig-Holstein konkret beginnen.

Für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung bemühen wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, dass die Strukturen aufrechterhalten bleiben, um einen erfolgreichen Abschluss zu realisieren.

Wenn dieses Heft erscheint, laufen die Wahlen zur Kammerversammlung der PKSH. In der Folge wird dann ein neuer Vorstand und ein neues Präsidium zu wählen sein. So kann dies mein letztes Editorial als Präsident sein.

Darum möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, den Kolleg*innen im Vorstand, den Kammerversammlungsmitgliedern und auch allen anderen Kooperationspartner*innen aus anderen Kammern, den Landesministerien und -behörden sowie der Landespolitik für die vertrauensvolle und sehr konstruktive Arbeit bedanken.

Die bisherige Tätigkeit als Präsident war für mich von großer Bedeutung. Unseren Berufsstand zu repräsentieren und dessen Bedeutung zu stärken, das war für mich die große Herausforderung der letzten Jahre.

Wir werden sehen, wie es weitergeht. Auf jeden Fall möchte ich Sie noch einmal herzlich bitten, sich an der Wahl zu beteiligen und damit auch die Selbstverwaltung zu stärken.

Genießen Sie den Sommer!

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Dr. phil. Dipl.-Psych. Clemens Veltrup
Präsident

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Der neue Weg zur Approbation: Erfahrungsbericht aus dem Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Uni Lübeck

Im Rahmen des neuen Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie, der nach der Reform des Psychotherapeutengesetz konzipiert wurde, durfte ich ein Studium absolvieren, das sich in vielerlei Hinsicht von dem älteren Psychologie-Master unterscheidet. Bereits im zweiten Semester lag der Fokus auf praxisnahen Übungen, in denen wir gemeinsam mit Kommilitoninnen und Kommilitonen z. B. das Führen von Erstgesprächen oder die Abklärung von Suizidalität erlernten. Dieser frühe Einstieg in die praktische Arbeit bereitete uns optimal auf die realen Herausforderungen des klinischen Alltags vor.

Im weiteren Verlauf des Studiums, insbesondere im dritten und vierten Semester, standen umfangreiche Praktika auf dem Programm, in denen insgesamt 600 Stunden praktischer Ausbildung absolviert wurden – davon 150 Stunden im ambulanten Bereich und 450 Stunden im (teil-)stationären Setting. Während dieser Praktika wurden uns konkrete Aufgaben übertragen, die wir unter Anleitung bearbeiten mussten und wir bekamen zudem die Gelegenheit, eigenständig Gespräche mit Patientinnen und Patienten zu führen. Diese intensiven Praxiserfahrungen ermöglichten es uns, die theoretischen Inhalte des Studiums in realitätsnahe Situationen zu übertragen und unsere Kompetenzen im direkten Patientenkontakt auszubilden. Zudem wurden im Rahmen dieser Praktika die Anamnesen für die Approbationsprüfung angefertigt.

Die Approbationsprüfung des neuen Systems folgt direkt auf den Masterabschluss. Sie besteht aus zwei Teilen – der anwendungsorientierten Parcoursprüfung und der mündlich-praktischen Fallprüfung. Ich habe zunächst die Parcoursprüfung absolviert, die bei mir noch aus fünf Stationen bestand. Jede Station widmete sich einem spezifischen Kompetenzbereich, wobei pro Station 20 Minuten zur Bearbeitung eines Falls und Demonstration einer Kompetenz zur Verfügung standen – gefolgt von fünf Minuten Pause. Die Kompetenzbereiche für die Prüfung lauten: Patientensicherheit, Diagnostik, Patienteninformation und Patientenaufklärung, Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen und Therapeutische Beziehungsgestaltung. Die strukturierte und zeitlich straffe Prüfung forderte mich in all meinen Fähigkeiten und forderte eine präzise, zielgerichtete Arbeitsweise. Hierbei stand insbesondere ein gutes Zeitmanagement im Vordergrund, damit die Aufgaben in der kurzen Zeit vollständig bearbeitet werden konnten.

(Mittlerweile wurde das Prüfungsformat der Parcoursprüfung geändert und besteht aus zwei 30-minütigen Stationen, die jeweils zwei der Kompetenzbereiche sowie die therapeutische Beziehungsgestaltung abdecken und einer insgesamt 30-minütigen Vorbereitungszeit.)

Für die mündlich-praktische Fallprüfung wurden die in den Praktika verfassten Anamnesen herangezogen und explizit ein Fall für die Prüfung ausgewählt. In intensiven 20 Minuten wurden mir Fragen zu diesem Fall gestellt – und zwar aus unterschiedlichen Perspektiven: Es ging um die zugrunde liegenden Störungsmodelle, die Diagnostik sowie um die Entwicklung und Umsetzung eines Behandlungskonzeptes, wobei sowohl verhaltenstherapeutische als auch psychodynamische Ansätze berücksichtigt wurden. Anschließend folgten weitere 20 Minuten, in denen theoretische Inhalte aus meinem gesamten Studium, von Bachelor bis Master, abgefragt wurden.

Besonders prägend war für mich, dass ich als erste Person in Schleswig-Holstein diese neue Prüfungsform absolvieren durfte. Die Gesamterfahrung war sowohl herausfordernd als auch überaus bereichernd, da sie alle Aspekte meiner klinischen und therapeutischen Kompetenz abdeckte. Insgesamt hat dieses intensive Studium und die Vorbereitung auf die Approbationsprüfung nicht nur mein fachliches Wissen vertieft, sondern mir auch das nötige Selbstvertrauen und die praktischen Fähigkeiten vermittelt, um den vielfältigen Herausforderungen der psychotherapeutischen Praxis erfolgreich zu begegnen.

Maya Antia-Frese
Psychotherapeutin


Aktivitäten der PKSH und weitere Entwicklungen der neuen Weiterbildung

Die PKSH hat im letzten Jahr das Projekt „Neue Weiterbildung für Psychotherapeut*innen“ beim Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein eingereicht. Es wurde bereits in unterschiedlichen PTJ-Ausgaben 2024 darüber berichtet und die PKSH hat wie angekündigt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit eine Idee entwickelt, wie eine Finanzierung der Weiterbildung auf Landesebene aussehen könnte. Diese Idee wurde am 11. Februar 2025 Vertreter*innen der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH), den Leistungsträgern (AOK, vdek und DRV Nord), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) vorgestellt. Es handelte sich dabei um die Idee eines möglichen Weiterbildungsfonds im Rahmen eines Modellprojektes bzw. einer Anschubfinanzierung. Dabei sollten Institutionen des stationären, ambulanten oder institutionellen Bereiches die Möglichkeit erhalten, die zusätzlichen Weiterbildungskosten der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung aus dem Fonds erstattet zu bekommen. Um den finanziellen Aufwand auf mehrere zu verteilen, sollten sich die DRV, AOK, KVSH, BA und der vdek in einem Zeitraum von fünf Jahren (Dauer einer regulären Weiterbildung) am Weiterbildungsfonds beteiligen, der eine maximale Summe von 500.000 € aufweisen sollte. Diese Idee wurde von den aufgeführten Teilnehmer*innen mit dem Argument der fehlenden Rechtsgrundlage leider abgelehnt. Als ein positives Zeichen auf Bundesebene nach der Bundestagswahl wird von der PKSH gesehen, dass in dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD mit aufgenommen wurde, dass die Weiterbildungsfinanzierung der Psychotherapie sichergestellt werden soll (vgl. S. 112 des Vertrages).

Auf Landesebene wurden seitens der PKSH jeweils ein Gespräch mit dem Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag und gesundheitspolitischen Sprecher der CDU, Hauke Hansen, und dem Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag von den Grünen, Jasper Balke, geführt. Dabei ging es unter anderem um die Umsetzung der neuen Weiterbildung hinsichtlich der Finanzierung und die Sicherstellung von Ausbildungsplätzen der Psychotherapeut*innen in Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Erwähnenswert ist auch, dass der Bundesrat am 14. Februar 2025 beschlossen hat, die Beschäftigung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in psychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zukünftig zu vereinfachen. Die Regelung sieht vor, dass der Praxisumfang bei einer Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung erweitert werden kann: Und zwar auf das 1,5-fache der Vollauslastung bei Anstellung einer Psychotherapeut*in in Weiterbildung. Im Fall eines hälftigen Versorgungsauftrages ist eine Erhöhung auf das 1,0-fache der Vollauslastung zulässig.

Teilnehmende des Gesprächs mit der CDU (v. l.): Hauke Hansen, Dr. Christina Bern, Dr. Clemens Veltrup, Andrea Tschacher (Foto: PKSH)

Teilnehmende des Gesprächs mit der CDU (v. l.): Hauke Hansen, Dr. Christina Bern, Dr. Clemens Veltrup, Andrea Tschacher (Foto: PKSH)

Am 20. Februar 2025 fand eine Informationsveranstaltung bzgl. der Weiterbildung im stationären Bereich vom Aus-schuss „Psychotherapie in Institutionen“ in Zusammenarbeit mit der PKSH statt. Für die Rehakliniken wurde von der PKSH am 5. Mai 2025 eine Veranstaltung angeboten, in der es um die Realisierung der Weiterbildung ab Januar 2026 im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung ging. Dabei war vor allem Thema, dass es neben einrichtungsübergreifenden Vergütungskomponenten auch die Möglichkeit gibt, definierte einrichtungsspezifische Merkmale anzugeben, die zu einer Erhöhung der Gesamtvergütung führen. Zu den in diesem Zusammenhang relevanten Strukturmerkmalen gehören auch die „besonderen personellen Strukturen“. Nach Ansicht der PKSH fällt die Durchführung der Weiterbildung unter diese Kategorie.

Die PKSH wird mit der Abteilung für Weiterbildung weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, um potenziellen Weiterbildungsbefugten und -stätten bei der Beantragung zu helfen. Die Anträge sowie Begleitinformationen finden sich auf der Internetseite der PKSH. Es ist auch möglich, einen persönlichen Beratungstermin außerhalb unserer Sprechzeiten zu vereinbaren.

Dr. jur. Christina Bern
Leitung Abteilung Weiterbildung


Beauftragte für den Bereich „Klima und psychische Gesundheit“ berufen

Der Vorstand freut sich mitzuteilen, dass das Kammermitglied Katrin Eichen zur Beauftragten für den Bereich „Klima und psychische Gesundheit“ bestellt worden ist. Frau Eichen ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Praxis in Lübeck. Sie wird die Kammer unter anderem in der mindestens einmal jährlich tagenden AG „Klima- und Umweltschutz“ der Landespsychotherapeutenkammern vertreten.


Approbationsprüfungen Psychotherapie im Frühjahr 2025

Nachdem im Herbst 2024 die erste Approbationsprüfung nach neuem Recht für eine einzelne Absolventin des Studiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie stattgefunden hat, nahmen im Frühjahr 2025 insgesamt 26 Kandidat*innen an der neugestalteten Parcoursprüfung teil. Lediglich zwei Teilnehmende haben die Prüfung nicht bestanden.


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