Rituelle Gewalt als Form organisierter Kriminalität auf dem wissenschaftlichen Prüfstand: Wo endet die Realität und wo beginnt die Fiktion?
Ritual abuse as a form of organized crime under scientific examination: Where does reality end and fiction begin?
verfasst von: Philipp Herzog, Rafaële J. C. Huntjens, Tim Kaiser & Renate Volbert
Abstract
Zusammenfassung: Das Ziel des Artikels ist es, organisierte sexualisierte Kriminalität und rituelle Gewalt aus einer wissenschaftlichen Perspektive näher zu beleuchten. Dazu sollen im ersten Teil beide Phänomene definiert und aktuelle Befunde zu organisierter (sexualisierter) Gewalt vorgestellt werden, bevor diese Form der Gewalt von ritueller (sexualisierter) Gewalt, für die trotz umfangreicher Untersuchungen länderübergreifend übereinstimmend keine Beweise vorliegen, abgegrenzt werden soll. Anschließend werden Hypothesen zur Erklärung von im Zusammenhang mit ritueller Gewalt auftretenden Überzeugungen bei Betroffenen (v. a. Scheinerinnerungen) und im Versorgungssystem (v. a. vermuteter Zusammenhang mit Dissoziativer Identitätsstörung) aufgeführt. Im Folgenden wird auf die Gefahren solcher fehlerhaften Annahmen in der klinischen Praxis eingegangen. Hierbei spielen pseudowissenschaftliche Theorien (v. a. „Programmierung“ durch „Mind Control“-Techniken) und Behandlungskonzepte (v. a. „Deprogrammierung“) ebenso eine Rolle wie der Irrglaube, dass es die Aufgabe von Psychotherapie sei, mithilfe von geeigneten Techniken vermutete unzugängliche (d. h. „verdrängte“) Erinnerungen an traumatische Ereignisse aufdecken zu können (z. B. durch suggestive „Recovered Memory”-Techniken), welche jedoch das Risiko bergen, zu potenziell schädlichen Effekten in einer Psychotherapie (z. B. falschen Erinnerungen) zu führen. Abschließend sollen die Implikationen für die Psychotherapie herausgearbeitet werden (z. B. systematische Erfassung von traumatischen Ereignissen in der Lebensgeschichte inklusive sexuellen Missbrauchs in der Kindheit), hilfreiche Informationen zum Thema Scheinerinnerungen vermittelt und Empfehlungen im Umgang mit neuen Erinnerungen in der Psychotherapie gegeben werden.
Summary: The aim of this article is to examine organized sexualized crime and ritual abuse through a scientific lens. In the first part, we define both phenomena and present current findings on organized (sexualized) violence. We then distinguish this form of violence from ritual (sexualized) abuse, for which – despite extensive investigations – no cross-national evidence has been found. We subsequently discuss hypotheses to explain the belief in ritual abuse among those affected (particularly false memories) and within the care system (especially the assumed link with dissociative identity disorder). Next, we address the risks posed by such erroneous assumptions in clinical practice. Here, pseudoscientific theories (notably „programming” through „mind control” techniques) and treatment concepts (such as „deprogramming”) play a role, as does the misconception that psychotherapy should uncover supposedly inaccessible (i.e., „repressed”) memories of traumatic events through the use of specific techniques (e.g., suggestive „recovered memory” approaches). These techniques, however, carry the risk of potentially harmful effects in therapy, such as the formation of false memories. Finally, we discuss the therapeutic implications, including the systematic assessment of traumatic experiences across the patient's life history (particularly sexual abuse in childhood). We also provide knowledge about false memories and offer recommendations for how to handle new (i.e., emerging) memories within the therapeutic setting.
Einleitung
Die öffentliche Besorgnis über organisierte Kulte und von diesen verübte rituelle Missbrauchshandlungen begann in den USA in den 1980er-Jahren. Der Beginn wird häufig mit der 1980 erfolgten Veröffentlichung des von Michelle Smith und ihrem kanadischen Psychiater (und späteren Ehemann) Lawrence Pazder verfassten Buches „Michelle Remembers“ in Verbindung gebracht, in dem über im Rahmen der Psychotherapie wiederentdeckte Erinnerungen an satanistischen rituellen Missbrauch in der Kindheit der Patientin berichtet wurde. Besondere gesellschaftliche Aufmerksamkeit kam dem Thema anschließend mit dem sog. „McMartin Preschool Case“ zu, einem Verfahren, in dem Vorwürfe satanistischen rituellen Missbrauchs an ca. 300 Kindern an einer Vorschule in Kalifornien erhoben wurden, wobei nach einem siebenjährigen Strafverfahren alle Angeklagten freigesprochen und suggestive Befragungen der Kinder moniert wurden. In dieser Zeit erschienen diverse Bücher und Reportagen, in denen Personen beschrieben, sich wieder daran zu erinnern, dass sie in rituellen Zeremonien sexuell, körperlich und psychisch misshandelt worden seien. Beschrieben wurde ein geheimes Netzwerk von Personen, welche Teufelsanbetung und Kannibalismus betreiben, sexualisierte Gewalt ausüben, rituelle Tötungen begehen und Babys zu dem Zwecke „züchten“, sie rituell zu opfern. In der Folge gab eine größere Zahl erwachsener Personen an, sich ebenfalls an entsprechende Erfahrungen in der Kindheit zu erinnern (z. B. Bottoms & Davis, 1997; Hughes, 2017; Nathan, 2001). In diesem Zusammenhang ist der besonders schwere Fall von Melvin Quinney[1]https://innocencetexas.org/cases/melvin-quinney-2/ [22.4.2025]. hervorzuheben, der im Juli 1991 wegen „Unsittlichkeit mit einem Kind“ zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde, nachdem sein Sohn bezeugt hatte, dass er der Anführer einer satanischen Sekte war, die ihn und seine Schwester Sarah im Rahmen satanischer Rituale sexuell missbraucht und andere Menschen ermordet hatte. Nach acht Jahren der Inhaftierung im Gefängnis wurde er 1999 aus dem Gefängnis entlassen und musste sich als Sexualstraftäter registrieren lassen. Am 15. Februar 2023 hob das Berufungsgericht seine Verurteilung auf.
Während das Thema in den 1990er-Jahren auch in einigen europäischen Ländern größere Beachtung fand (z. B. England: La Fontaine, 1998), spielte das Phänomen im deutschsprachigen Raum in der Öffentlichkeit über viele Jahre nur eine geringe Rolle, auch wenn sich bereits eine 1996 eingesetzte Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags u. a. mit dem Thema beschäftigte, nachdem auch in Deutschland Berichte über rituelle Missbrauchshandlungen veröffentlicht worden waren (ausführlich hierzu Hasselmann, 2017; vgl. auch Schmied-Knittel, 2008).
Relativ unbeachtet von der öffentlichen Diskussion spielte das Thema auch in den Folgejahren eine Rolle. Das Sekteninfo NRW e. V., eine Beratungs- und Informationsstelle zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen, beschrieb in einem Bericht im Jahr 2006 (Bange, 2006), dass sich regelmäßig Ratsuchende an das Sekteninfo wandten und berichteten, sie seien in einer satanistischen Sekte aufgewachsen, deren Mitglieder aus der eigenen Familie und Freund*innen der Familie bestünden, in Kirchen oder an besonderen magischen Plätze feiere man an satanistischen Feiertagen magische Rituale, es träten Satanspriester*innen auf, die als „Kapuzenmänner“ verkleidet seien, während der okkult-satanistischen Rituale würden die Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen, Kinder müssten bei der Verstümmlung von Tieren anwesend sein oder aktiv daran teilnehmen, menschliches Fleisch essen oder Urin, Samen und Blut trinken. Es würden Babys, Kinder und Erwachsene geopfert. Die Satanssekten seien hierarchisch organisiert, in den höheren Ebenen befänden sich gut vernetzte Staatsanwält*innen, Ärzt*innen, Priester*innen, Industrielle und hohe Polizeibeamt*innen. Durch Konditionierungsprozesse („Programmierungen“) würden Kinder gefügig gemacht. Dabei würden bewusstseinserweiternde Drogen und Hypnose eingesetzt. Die Programme hätten zur Folge, dass sich die Betroffenen auch im Erwachsenenalter z. B. auf einen spezifischen Ton hin, an einen bestimmten Ort begäben und dort die Täter*innen träfen.
Größere öffentliche Aufmerksamkeit kam dem Thema im deutschsprachigen Raum erst in den letzten Jahren zu, nicht zuletzt durch kritische Veröffentlichungen in verschiedenen Medien (z. B. drei schweizerische SRF-Dokumentationen, u. a. „Der Teufel mitten unter uns“; mehrere Veröffentlichungen im deutschen Magazin DER SPIEGEL, u. a. „Im Wahn der Therapeuten“; TV-Dokumentation „Rituelle Gewalt“ im deutschen ZDF Magazin Royale). Gleichzeitig fand auch eine größere Diskussion in der psychologischen Fachwelt statt (vgl. Gubi-Kelm & Greuel, 2024; Mokros, Schemmel, Körner et al., 2024; Mokros, Schemmel, Oeberst et al., 2024; Niehaus & Krause, 2023; Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs et al., 2024). Zudem wurden vor dem Hintergrund dieser Debatten Stellungnahmen der Fachgruppe Rechtspsychologie innerhalb der DGPs[2]https://www.dgps.de/fileadmin/user_upload/PDF/Stellungnahmen/Stellung nahme_DGPs_FachgruppeRechtspsychologie.pdf [22.4.2025]., der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)[3]https://www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/website/media/Anlage_1_Stellungnahme_BDP_Sektion_Rechtspsychologie.pdf [22.4.2025]. sowie verschiedener Psychotherapeutenverbände[4]https://bvvp.de/wp-content/uploads/2023/07/20230701_Positionspapier-Psychotherapeutenverbaende-zur-Debatte-flase-memories_public.pdf [22.4.2025]. veröffentlicht.
Im folgenden Beitrag möchten wir die Kontroverse um rituelle Gewalt auf den wissenschaftlichen Prüfstand stellen. Weil mit ritueller Gewalt regelmäßig auch Komponenten sexualisierter Gewalt angesprochen werden und rituelle Gewalt in jüngerer Zeit gewöhnlich in einem Atemzug mit organisierter sexualisierter Gewalt genannt wird, werden wir zunächst die Frage adressieren, wie sich rituelle sexualisierte Gewalt von anderer organisierter sexualisierten Gewalt unterscheidet und uns anschließend der Frage zuwenden, ob und ggf. welche Belege es für diese Form der Gewalt gibt. Anschließend gehen wir darauf ein, welche Bedeutung das Thema für die psychotherapeutische Praxis hat und wie ein angemessener Umgang mit dem Thema in der Psychotherapie gefunden werden kann.
Organisierte (sexualisierte) Gewalt
Der Begriff „Organisierte Kriminalität“ wird in der Kriminologie kontrovers diskutiert und unterschiedlich definiert (z. B. von Lampe, 2019); die polizeiliche Definition[5]https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html [22.4.2025]. lautet:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
-
unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
-
unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
-
unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“
Erfasst werden hierunter z. B. Drogenhandel, organisierte Eigentumskriminalität, Steuerdelikte oder Geldwäsche. Sexualdelikte bilden keine eigene Kategorie, in der erfassten Gruppe „Menschenhandel“ geht es aber zu einem erheblichen Teil (bei insgesamt geringer Zahl von Verfahren) um sexuelle Ausbeutung, wie die jährlichen polizeilichen Bundeslageberichte[6]https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2022.html?nn=27988 [22.4.2025]. zur organisierten Kriminalität ausweisen. Ein prominentes Beispiel für die organisierte sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel ist die als Selbsthilfegruppe getarnte Sekte „NXIVUM“ mit dem dafür verurteilten Guru Keith Raniere (Donovan & Poudel, 2024). Das Phänomen geht aber deutlich über solche Organisationen hinaus: Einer Studie zufolge wurden 7,3 % der in Deutschland angekommenen Geflüchteten Opfer von Menschenhandel, wobei 38,5 % davon sexuell ausgebeutet wurden (Tambini Stollwerck et al., 2024). Sexuelle Gewalt während des Menschenhandels, wovon in einer Studie 15,5 % betroffen waren, hat dabei besonders negative Langzeiteffekte auf die psychische Gesundheit (Edgemon et al., 2024). Insbesondere Sexarbeiter*innen haben aufgrund der Nähe zu kriminellen Aktivitäten wie Menschenhandel ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt zu sein (Nguyen et al., 2024).
Die Forschung zeigt, dass (sexueller) Missbrauch an Kindern häufig vorkommt (Gilbert et al., 2009) und in einem Zusammenhang mit schweren psychischen Störungen steht (Struck et al., 2020), wie z. B. der Posttraumatischen Belastungsstörung (Widom, 1999) und der Borderline-Persönlichkeitsstörung (Herzog et al., 2022), ebenso wie mit depressiven Störungen und Störungen durch Alkoholgebrauch (Xu et al., 2025).
Ohne Zweifel gibt es auch organisierte sexualisierte Gewalt zum Nachteil von Kindern, wobei sich die Strukturen im Hinblick auf den Organisationsgrad unterscheiden (Arthur & Down, 2019; Colley, 2019). Manche Gruppierungen bestehen aus lokalen Netzwerken von Personen mit pädophilen Tendenzen, die untereinander Zugänge zu Kindern austauschen, gemeinsam Sexualdelikte an Kindern begehen und/oder Missbrauchsdarstellungen und -erfahrungen austauschen; wie es offenbar im Missbrauchskomplex in Lügde[7]https://www.lg-detmold.nrw.de/behoerde/presse/Luegde-Prozess/index.php [22.4.2025]. der Fall war. Auch der Missbrauchsskandal von Rotherham ist bekannt, bei dem seit den 1990er-Jahren bis 2013 in Rotherham im Vereinigten Königreich mehr als 1.400 Kinder sexuell ausgebeutet wurden (Xiau Ting Whistine et al., 2020). Zum Teil werden Kinder auch gegen Geld an weitere Täter*innen vermittelt, so zum Beispiel im Staufener Missbrauchsfall[8]https://landgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles_Presse/Staufener+Kindesmissbrauchsfaelle [22.4.2025].. Daneben gibt es sehr große Plattformen, über die Missbrauchsabbildungen online verbreitet werden. Die aus Deutschland betriebene, international ausgerichtete Darknetplattform Boystown[9]https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025022.html [22.4.2025]. hatte beispielsweise 400.000 Mitgliederkonten, als sie 2021 zerschlagen wurde. Auf der ebenfalls aus Deutschland betriebenen Plattform Elysium[10]https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-limburg-haftstrafen-fuer-betreiber-von-kinderporno-plattform-elysium [22.4.2025]., auf der u. a. Abbildungen von Vergewaltigungen von Säuglingen und Kleinkindern zu finden waren, waren 112.000 Mitglieder registriert. In einer Online-Umfrage unter 8.718 Männern in Deutschland gaben 1,7 % an, bereits Missbrauchsabbildungen von Kindern konsumiert zu haben, weitere 0,7 % erklärten, sexuellen Missbrauch online und in der realen Welt verübt zu haben (Dombert et al., 2016). Die Hellfeld-Prävalenz des Onlinekonsums von Missbrauchsabbildungen steigt seit mehreren Jahren beständig an (Lehmann et al., 2023). Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass die Häufigkeit des organisierten sexualisierten Missbrauchs nach den Kriterien der Definition in einer aktuellen deutschen Umfrage bei < 0,2 % lag (Gerke, Fegert et al., 2024).
Rituelle (sexualisierte) Gewalt
Auch rituelle Gewalt wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Teilweise wird auf den Hintergrund eines satanistischen Kults oder einer satanistischen Messe verwiesen, teilweise wird auf die Verwendung von Symbolen abgestellt, die eine religiöse, magische oder übernatürliche Konnotation haben, teilweise auf sich wiederholende, spezifische Abläufe („Rituale“), teilweise auf schweren und systematischen Missbrauch durch mehrere Täter*innen, teilweise auf eine Ideologie, die der Rechtfertigung der Gewalt dient (Gerke et al., 2022; Gerke, Mattstedt et al., 2024).
Diese Definitionsvarianten haben vermutlich nicht zuletzt damit zu tun, dass sich die Beschreibung des Phänomens über die Zeit teilweise verändert hat. Wie aus den Beispielen oben deutlich wird, war über viele Jahre regelmäßig von „satanistischem rituellen Missbrauch“ die Rede und in den früheren Berichten über rituelle Gewalt war der satanistische Bezug bestimmend.
Fromm (2003; 2011) hat in seinen Recherchen zu Satanismus auf Veröffentlichungen aus dem Satanismusbereich hingewiesen, die tatsächlich detailliert Vorlagen zur Umsetzung von Gewalt- und Sexualdelikten sowie Konditionierungsmaßnahmen beschreiben, welche das Ziel der Zerstörung bisheriger Moral- und Wertvorstellungen haben. Genannt werden in diesem Zusammenhang z. B. erzwungener Sexualverkehr oder sog. Ekeltraining (z. B. Urin trinken, Kot essen). Auch Passagen zur „Spaltung von Menschen“ mit dem Ziel, Menschen für eigene Zwecke zu manipulieren, werden zitiert („Spaltungsmagie“) und in diesem Zusammenhang u. a. Schlafentzug oder plötzliche Furchtimpulse erwähnt. Fromm (2011) resümiert, dass rituelle (sexualisierte) Gewalt ein systemimmanenter Bestandteil der satanistischen Lehre sei und dass es zudem einen Markt (Videos, Webseiten) für entsprechende Darstellungen gebe. Er führt zugleich aber aus, dass es keine Hinweise für größere und/oder einflussreiche Netzwerke gebe; vielmehr handele es sich überwiegend um Klein- oder Kleinstgruppen von Personen ohne gesellschaftlichen Einfluss.
In jüngeren Publikationen zur rituellen Gewalt spielt der Satanismus aber oft nur noch eine untergeordnete Rolle. Oft wird stattdessen auf Sekten, Kulte und in den letzten Jahren vor allem auf Ideologien verwiesen. So heißt es in einer Broschüre des Fachkreises „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018) in den Angaben zur Definition: „In organisierten und rituellen Gewaltstrukturen wird die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt (in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt) an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch die Zusammenarbeit mehrerer Täter_innen bzw. Täter_innennetzwerke ermöglicht und ist häufig verbunden mit kommerzieller sexueller Ausbeutung (Zwangsprostitution, Handel mit Kindern, Kinder-/Gewaltpornografie). Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewaltstruktur bezeichnet.“[11]https://ecpat.de/wp-content/uploads/2018/04/Fachkreis_Empfehlungen_ 2018_web-2.pdf [22.4.2025].
Es ist unbestreitbar, dass es Sekten, Kulte und ideologisch geprägte Gruppierungen gibt und dass von Personen aus solchen Gruppierungen auch Sexual- und Gewaltstraftaten ausgehen. Als ein bekanntes Beispiel ist die Sekte „Colonia Dignidad“ zu nennen (Biedermann et al., 2006), zahlreiche weitere Beispiele finden sich auf der Website der Sekteninfo NRW (z. B. Riedle, 2024).
Kontrovers diskutiert werden aber andere Merkmale, die in der aktuellen Debatte mit ritueller sexualisierter Gewalt assoziiert werden. In der Broschüre des Fachkreises „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (2018) heißt es in den Angaben zur Definition weiter: „Organisierte und rituelle Gewaltstrukturen können eine umfassende Kontrolle und Ausbeutung von Menschen durch Mind Control-Methoden beinhalten. Die planmäßig wiederholte Anwendung schwerer Gewalt erzwingt spezifische Dissoziation bzw. eine gezielte Aufspaltung der kindlichen Persönlichkeit. Die entstehenden Persönlichkeitsanteile werden für bestimmte Zwecke trainiert und benutzt. Ziel dieser systematischen Abrichtung ist eine innere Struktur, die durch die Täter_innen jederzeit steuerbar ist und für die das Kind und später der Erwachsene im Alltag keine bewusste Erinnerung hat“ (S. 5).
Den weiteren Ausführungen des Fachkreises „Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen“ (2018) ist zu entnehmen, dass eine gezielt erzeugte Dissoziative Identitätsstörung (DIS) lange verborgen bleiben und ohne sichtbare Persönlichkeitswechsel im Alltag bestehen könne; in der Regel gebe es eine äußere Alltagsperson, die selbst nicht erkenne oder kommuniziere, dass andere Persönlichkeiten durch sie oder neben ihr agierten (S. 6). Diese durchaus gängige Annahme zur DIS steht im Widerspruch zur aktuellen Evidenzlage (Herzog et al., 2025).
In der aktuellen Kontroverse stehen diese behaupteten Charakteristika im Vordergrund. Es geht nicht um die Frage, ob es extreme und/oder organisierte Formen sexualisierter Gewalt gibt oder ob Täter*innen existieren, die Sekten, Kulten oder ideologisch geprägten Gruppierungen zugehörig sind. Hierfür gibt es mehr als genug Belege. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht vielmehr die Frage, ob eine umfassende Programmierung mittels „Mind Control“ (Derksen, 2017) durch über viele Jahre geheim gebliebene – gesellschaftlich sehr gut eingebundene – Täter*innennetzwerke wahrscheinlich oder überhaupt möglich ist. Konkret lautet die Frage, ob davon auszugehen ist, dass ein großes Netzwerk von Personen existiert, die bereit und in der Lage sind, durch planmäßig wiederholte Anwendung schwerer sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt eine gezielte Aufspaltung der Persönlichkeit absichtsvoll zu evozieren und die entstehenden Persönlichkeitsanteile für unterschiedliche eigene Interessen „abzurichten“, langfristig für eigene Interessen „steuerbar“ zu machen und sich dabei zugleich zunutze machen können, dass die so behandelten Kinder und späteren Erwachsenen aufgrund der hervorgerufenen Persönlichkeitsspaltung keine Erinnerung an die Handlungen haben.
Gibt es Belege für rituelle sexualisierte Gewalt unter Nutzung von „Mind Control“?
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Menschen entsprechende Erfahrungen schildern. In einer Online-Befragung von 163 Personen, die bejahten, Opfer organisierter oder ritueller Gewalt geworden zu sein, berichteten 49 % von satanistischen Täter*innen, 69 % gaben an, Ideologien hätten der Aufrechterhaltung der inneren Aufspaltung gedient, 84 % erklärten, unter einer DIS zu leiden, 78 % führten aus, die Täter*innen hätten die DIS durch eine zielgerichtete Aufspaltung der Persönlichkeit herbeigeführt (Nick et al., 2018).
Bei der Frage nach Belegen ist generell zu berücksichtigen, dass sexualisierte Gewaltakte an Kindern oft schwer nachweisbare Delikte sind, weil es meist keine Zeug*innen und bei vielen Sexualdelikten an Kindern auch keine oder zumindest keine langfristig sichtbaren Spuren gibt. Aus dem Fehlen von Beweisen über eine Aussage hinaus lässt sich daher in diesen Fällen nicht schließen, dass keine Delikte stattgefunden haben. Ist die sexualisierte Gewalt allerdings mit Tötungs- oder schwerer Gewaltanwendung verbunden, würde man Spuren erwarten, teilweise auch nach langer Zeit. Im Einzelfall kann sich die Sachlage anders darstellen, eine vollständige Beseitigung jeglicher Spuren bei einer größeren Zahl von Tötungsdelikten ist dagegen nicht naheliegend. Wenn die Befundlage also in vielen Fällen nicht den kriminalistischen Erwartungen entspricht, ist das insofern als Gegenbeleg zu interpretieren.
In den 1990er-Jahren stellte das FBI in den USA umfangreiche kriminalistische Ermittlungen an, die bei mehreren Hundert bearbeiteten Fällen von Beschuldigungen bezüglich satanistisch-rituellem Missbrauch zu der Einschätzung führten, dass die unterstellten Misshandlungen höchstwahrscheinlich nicht stattgefunden haben. Trotz durchgeführter Ausgrabungen seien nicht nur keine Opfer von Tötungen an den behaupteten Orten gefunden, sondern auch keine aus kriminalistischer Sicht erwartbaren Spuren von vorausgegangenen Tötungsdelikten festgestellt worden, daher sei es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass es solche Delikte dort gegeben habe (Lanning, 1992). In einem substanziellen Teil der untersuchten Fälle hätten sich aber bestätigende Hinweise für einen sexuellen Missbrauch ohne rituellen Hintergrund gefunden, in wenigen Fällen sei von okkulten Ritualen auszugehen, Indizien für ein organisiertes Netzwerk seien dagegen nicht gefunden worden. In einer von der US-Regierung in Auftrag gegebenen psychologischen Untersuchung wurden ebenfalls keine Beweise für in den Vereinigten Staaten operierende generationsübergreifende Kulte gefunden, wohl aber für Missbrauch mit Bezug zu Religion (Missbrauch durch Priester, exorzistische Handlungen; Goodman et al., 1994). In Großbritannien ergab eine zweijährige Untersuchung der Regierung in 84 Fällen ebenfalls keine Hinweise auf rituellen Missbrauch (La Fontaine, 1994). Eine niederländische Kommission[12]https://kenniscentrumtgg.nl/wp-content/uploads/2016/08/commissie-1994- rapport1.pdf [22.4.2025]. stellte 1994 fest, dass in keinem der gemeldeten Fälle ein ritueller Missbrauch nachgewiesen werden konnte. Die Enquetekommission des Deutschen Bundestages konstatierte 1998 eine insofern „gespaltene Datenlage“, als „einerseits nahezu drastisch zu nennende Minimalzahlen“ vorgetragen würden, aber „andererseits keine Bestätigung durch die Polizei- und Ermittlungsbehörden“ beschrieben werde (Deutscher Bundestag, 1998, S. 7; zitiert nach Hasselmann, 2017). In den Niederlanden wurde im Oktober 2020 vom Parlament erneut eine Kommission zur Untersuchung zu ritueller sadistischer Gewalt eingerichtet. Seit 1999 werden dort angezeigte Fälle von rituellem Missbrauch der Landelijke Expertisegroep Bijzondere Zedenzaken[13]https://www.rijksoverheid.nl/ministeries/ministerie-van-justitie-en-veiligheid/organisatie/organogram/commissies-ministerie-van-jenv/commissie-hendriks [22.4.2025]. (LEBZ, Nationale Expertengruppe für besondere Sexualdelikte) vorgelegt. Innerhalb von mehr als 20 Jahren behandelte die LEBZ 28 Fälle, die zumindest einzelne Aspekte von rituellem Missbrauch nach der Definition der Werkgroep Ritueel Misbruik (dt. „Arbeitsgruppe ritueller Missbrauch“) aufwiesen. Maßgebliche Merkmale gemäß dieser Definition seien das Auftreten einer Mehrzahl von Täter*innen und Opfern, die Einbindung von Ritualen, die Anwendung oder Androhung extremer Formen körperlicher Gewalt sowie Formen von Sadismus. In einer ausführlichen Analyse der von der LEBZ behandelten Fälle von ritueller Gewalt (ter Beek & Nierop, 2021) zeigte sich, dass in über der Hälfte der Fälle die Opfer angaben, dass Aufnahmen des rituellen Missbrauchs gemacht wurden. Trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen konnten jedoch keine Beweise gefunden werden. Auch hier gilt, dass es angesichts des angeblichen Ausmaßes und Charakters der behaupteten Taten nahezu unmöglich wäre, keine Spuren zu hinterlassen. Der Vorwurf von einigen Psychotherapeut*innen, dass die Polizei nicht bereit sei, die Behauptungen der Patient*innen überhaupt anzuerkennen, konnte wiederum mithilfe einer Untersuchung[14]https://www.rijksoverheid.nl/documenten/rapporten/2023/02/24/tk-bijlage-1-rapport-wodc-onderzoek-taken-lebz [22.4.2025]. des LEBZ durch eine unabhängige Forschungseinrichtung entkräftet werden.
Zur Begründung dieser starken Diskrepanz zwischen der Zahl unterstellter und der tatsächlich zu einer Verurteilung führenden Fälle wird meist vorgebracht, dass beteiligte Täter*innen sich in gesellschaftlichen Machtpositionen befinden und über Ressourcen verfügen würden, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen (z. B. Igney, 2022; Schröder et al., 2020). Teilweise wird auch vorgetragen, dass ein Teil der Täter*innenprogrammierung darin bestehe, gegenüber Behörden Unglaubwürdiges zu berichten, damit ihren Aussagen nicht geglaubt werde (Miller, 2013). Wenn die Abwesenheit von Evidenz als Beleg für deren Existenz interpretiert wird, befindet sich die Argumentation allerdings sehr nah an einer Verschwörungstheorie, bei der fehlende Belege als Ergebnis der Vertuschung durch mächtige Instanzen gesehen werden (z. B. Imhoff & Lamberty, 2020).
Die vorhandenen Informationen lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass es vielfältige Nachweise für organisierte sexualisierte Gewalt an Kindern in dem weiter oben beschriebenen Sinne gibt. Da hierunter auch die elektronische Verbreitung von Missbrauchsabbildungen fällt, ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine sehr große Zahl von Fällen handelt. Ebenfalls gibt es Belege für einige Fälle von (sexualisierter) Gewalt, die vor dem Hintergrund von Okkultismus / Sekten rituellen Charakter haben. Daneben gibt es aber offenbar auch Aussagen über massive Gewalt- und Sexualdelikte durch Täter*innenorganisationen, die bei Betroffenen angeblich eine Aufspaltung der Persönlichkeit ausgelöst haben, um diese umfassend und langfristig in ihrem Verhalten kontrollieren zu können; entsprechende Angaben sind nicht nur nicht belegt, sondern oft mit kriminalistischen Erkenntnissen kaum in Einklang zu bringen.
Entsprechend hat eine vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expert*innengruppe aus Vertreter*innen von Psychotherapie, Aussagepsychologie, Juristik und Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenklagevertretung), Polizei, Repräsentant*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in den von ihr 2024 verfassten „Praxishinweisen zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren“[15]https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.pdf?__blob=publicationFile&v=3 [22.4.2025]. festgehalten, dass es bislang „keine wissenschaftliche oder kriminologische Evidenz für die Existenz solcher sogenannter Mind-Control-Techniken“ gibt (S. 19).
Wie sind die vorhandenen Berichte zu erklären?
In einer kritischen Auseinandersetzung mit der weiter oben erwähnten Onlinebefragung von selbstdefinierten Betroffenen ritueller Gewalt (Nick et al., 2018) wurde festgehalten, dass die Angaben über erlittenen rituellen sexuellen Missbrauch alternativ durch auf suggestiven Prozessen basierende Scheinerinnerungen erklärbar sind, es keine belastbaren Belege für Phänomene wie die intentionale Persönlichkeitsspaltung vorliegen und die Angaben zu Amnesie als auch zum Wiedererinnern gedächtnispsychologisch unplausibel erscheinen (Mokros, Schemmel, Körner et al., 2024). In der Tat konnte in gedächtnispsychologischen Studien keine überzeugende objektive Evidenz (d. h. tatsächliche Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung) für die subjektiv berichtete Interidentitätsamnesie bei der DIS gefunden werden (Huntjens et al., 2007; 2012; Kong et al., 2008).
Scheinerinnerungen können entstehen, wenn eine psychische Symptomatik als Ausdruck einer aktuell nicht erinnerten, verdrängten oder dissoziierten traumatischen Erfahrung verstanden wird und sich Menschen auf der Basis dieser Vorannahme auf die Suche nach Erinnerungen an traumatische Erlebnisse begeben oder dazu angeleitet werden und sich auf diesem Weg – ggf. unter Zuhilfenahme imaginativer Techniken – Bilder oder ganze mentale Episoden ausbilden. Die so generierten mentalen Vorstellungen werden für auf Tatsachen beruhende Erinnerungen und folglich für eine Bestätigung der Ausgangsannahme gehalten und damit als historische Wahrheit interpretiert. Ein solcher Prozess ist gekennzeichnet durch einen mutmaßlich diskontinuierlichen Erinnerungsverlauf, also einem langen Nichterinnern, bevor die (vermeintlichen) Erinnerungen entstehen und häufig über die Zeit immer umfassender werden (z. B. Volbert, 2018). Generell ist festzuhalten, dass eine vollständige Amnesie bei einem traumatischen Ereignis oder einer Serie von traumatischen Ereignissen ein unerwarteter Befund ist, weil emotional bedeutsame, belastende, folgenreiche und damit auch traumatische Ereignisse solche sind, die besonders langfristig erinnert werden (z. B. Ehlers et al., 2022; McNally, 2003; vgl. auch Brewin & Field, 2024).
Scheinerinnerungen können durch bestimmte psychotherapeutische Interventionen erheblich begünstigt werden (Brewin & Andrews, 2017; Lynn et al., 2015). Psychotherapeut*innen sind in der Regel Autoritätspersonen, denen Kompetenz bei der Interpretation und Deutung psychologischer und psychopathologischer Phänomene zugeschrieben wird. Wenn Psychotherapeut*innen individuelle Symptome auf ein mögliches, aktuell nicht erinnertes traumatisches Ereignis zurückführen und das Nichterinnern dieses Ereignisses mit postulierten Mechanismen wie Verdrängung oder Dissoziation plausibel machen, kann dies die durch den*die Patient*in subjektiv beurteilte Plausibilität einer traumatischen Erfahrung erheblich steigern (Stoffels, 2013). Die initiale Überzeugung, Opfer traumatischer Erfahrung zu sein, kann Versuche begünstigen, die vermeintlich verlorene Erinnerung wiederherzustellen oder eine vorliegende Erinnerung umzudeuten, insbesondere wenn Psychotherapeut*innen erklären, dies sei für den Heilungsprozess von Bedeutung. Interventionen, die zu einer imaginativen Beschäftigung mit möglichen traumatischen Erinnerungen anregen, können die subjektiv wahrgenommene Plausibilität vermuteter traumatischer Erlebnisse weiter erhöhen: Im Laufe einer wiederholten mental-imaginativen Bearbeitung der aufgerufenen Bilder können diese an Detailliertheit und Lebhaftigkeit zunehmen, sodass sie sich zu ganzen Episoden verdichten können, die genuinen Erinnerungen ähneln. Die nach einer intensiven Beschäftigung mit möglichen Erfahrungen resultierende leichte Abrufbarkeit und subjektive Vertrautheit der mentalen Vorstellungen stellen Qualitäten dar, die Einschätzungen begünstigen, es handele sich hier um genuine Erinnerungen. In der Literatur wird daher seit langer Zeit explizit vor der Anwendung der genannten Techniken zur Erinnerungsherstellung gewarnt (Arbuthnott et al., 2001; Brandon et al., 1998; Lindsay & Read, 1994; Schemmel & Volbert, 2021; Volbert, 2014). Ebenso wurde in dem 2023 veröffentlichten Positionspapier verschiedener Psychotherapeutenverbände[16]https://bvvp.de/wp-content/uploads/2023/07/20230701_Positionspapier-Psychotherapeutenverbaende-zur-Debatte-flase-memories_public.pdf [22.4.2025]. zur psychotherapeutischen Behandlung der Folgen sexuellen Missbrauchs festgestellt, dass die Suggestion von Erinnerungen einen Behandlungsfehler darstellt.
Die Autor*innen der am Anfang dieses Absatzes erwähnten Online-Studie (Nick et al., 2018) haben zwischenzeitlich eine kritische Reflexion ihrer Studie publiziert (Briken et al., 2024), in der sie darauf hinweisen, dass es sich bei den erhobenen Daten um subjektive Berichte von Personen handelt, die sich selbst als Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen bezeichnen. Weiter heißt es, es sei von der Autor*innengruppe nicht deutlich genug gemacht worden, dass der Wahrheitsgehalt dieser Angaben nicht habe überprüft werden können. Aus heutiger Sicht würden sie auch den Begriff „Mind Control“ nicht mehr benutzen; Ziel der Studie sei es nicht gewesen, zu klären, ob „Mind Control“ überhaupt möglich sei.
Relevanz für die Psychotherapie
In den weiter oben bereits erwähnten 28 von der LEBZ in den Niederlanden bearbeiteten Verdachtsfällen ritueller sexualisierter Gewalt befanden sich alle Betroffenen vor oder zum Zeitpunkt der Offenlegung entsprechender Erfahrungen aufgrund psychischer Probleme in Psychotherapie (ter Beek & Nierop, 2021). Bei den zugrunde liegenden Diagnosen bzw. Symptomatiken handelte es sich meist um eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Depressionen, Selbstmordgedanken, Dissoziation, Angstzustände, Erziehungsprobleme oder eine Essstörung. In älteren Studien berichteten 33 % der Patient*innen mit multipler Persönlichkeit (dem diagnostischen Vorläufer von DIS) über rituellen Missbrauch (Boon & Draijer, 1993). Die Psychotherapie hatte bei den LEBZ-Fällen meist eine wichtige Rolle bei der Wiedererlangung der Erinnerung gespielt: Im Laufe von Wochen, Monaten und oft sogar Jahren erweiterten sich die Erinnerungen von „gewöhnlichem Missbrauch“ hin zu einer Misshandlung durch eine Mehrzahl von Täter*innen oder andere Täter*innen, schwereren und umfangreicheren Taten und einer Einbindung von Ritualen. In vielen Fällen waren die Erinnerungen erst in der Therapie entstanden oder erweitert worden. In der Tat scheinen Menschen mit PTBS und Depression tatsächlich besonders anfällig für falsche Erinnerungen zu sein (Otgaar et al., 2017). Bei fast der Hälfte der von der LEBZ behandelten Fälle handelte es sich um eine reguläre Psychotherapie, knapp über die Hälfte betraf eine alternative Therapieform (z. B. Therapie im Rahmen der Seelsorge, spirituelle Therapie, Regressionstherapie, Hypnotherapie oder Bachblüten-Therapie). In zwei Fällen fand sich ein deutlicher Mangel an professioneller Distanz zwischen Therapeut*in und Patient*in (z. B. Übernachtungen bei Therapeut, gemeinsame Reisen mit minderjähriger Patientin).
Diese Befunde korrespondieren mit einer US-amerikanischen Analyse erfolgreicher Klagen von Patient*innen gegen Psychotherapeut*innen wegen der Induktion falscher Erinnerungen (Shobe & Schooler, 2001). Patient*innen hatten in diesen Fällen jeweils angegeben, dass sie zeitweise der Auffassung gewesen seien, in massiver Weise rituell sexuell missbraucht worden zu sein, dass sie entsprechende Erinnerungen zu Beginn der Psychotherapie aber nicht gehabt hätten und dass sie heute überzeugt davon seien, dass es sich um falsche Erinnerungen handele, die von ihren Psychotherapeut*innen induziert worden seien. Die Patient*innen hatten überwiegend wegen einer Angst- oder Depressionssymptomatik eine Psychotherapie aufgesucht, in der dann eine DIS diagnostiziert wurde. Auf der Basis dieser Diagnose wurde angenommen, dass eine frühe Traumatisierung stattgefunden haben müsse, und im Laufe der Psychotherapie entwickelten sich vermeintliche Erinnerungen an sexuelle Missbrauchshandlungen in der Kindheit, die sehr schwerwiegender Natur waren und oft rituelle Handlungen, Tötungen und Kannibalismus beinhalteten.
Bereits eine Untersuchung von Bottoms et al. (1996) zeigte, dass nur eine Minderheit der Psychotherapeut*innen in ihren Behandlungen mit Fällen von rituellem Missbrauch zu tun hat und einige wenige Psychotherapeut*innen jeweils eine größere Zahl von Patient*innen mit entsprechendem Hintergrund behandeln, die überwiegende Mehrheit dieser Psychotherapeut*innen die Behauptungen ihrer Patient*innen aber für glaubhaft hält. Das ist insofern erklärbar, als tatsächlich in erster Linie der kulturelle Input durch Zeug*innenaussagen aus unserem direkten sozialen Netzwerk und der breiteren Gesellschaft die Entwicklung und Stärke unserer Überzeugungen sowohl im wissenschaftlichen als auch im religiösen Bereich (z. B. Glaube an die Existenz von unbeobachtbaren Entitäten) stärker prägen als die direkte Erfahrung durch eigene persönliche Beobachtung (Ma et al., 2024). Befragungen aller von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut*innen im Regionalverband Ruhr, in Rheinland-Pfalz und im Saarland in den Jahren 2005 und 2007 erbrachten ein ähnliches Bild. Bei einer Rücklaufquote zwischen 43 % und 61 % gaben ca. 12 % der antwortenden Psychotherapeut*innen an, mit dem Phänomen „Rituelle Gewalt“ in der Psychotherapie konfrontiert gewesen zu sein und die Berichte ihrer Patient*innen fast immer für glaubhaft gehalten zu haben. Hierbei wurde u. a. festgehalten, dass 10 % bis 36 % der Patient*innen „Menschenopferung“ erlebt und ein bis zwei Drittel der Patient*innen auch während der Psychotherapie noch Täter*innenkontakt gehabt hätten, über die drei Stichproben hinweg seien mindestens 42 Tötungsdelikte geschildert worden (Bosse & Wagner, 2011; Igney, 2010). Offenbar ist ein Teil der Behandler*innen von der Faktizität ritueller sexualisierter Gewalt mit „Mind Control“-Methoden, ausgeübt von einem großen Netzwerk von gesellschaftlich gut eingebundenen Täter*innen, überzeugt (z. B. Fliß, 2012).
Einige Psychotherapeut*innen behaupten beispielsweise aufgrund bestimmter DIS-Symptome oder bei ausbleibendem Therapieerfolg, die Symptomatik sei auf verborgene Identitätsschichten zurückzuführen, die dem*der Patient*in noch nicht bekannt sind und die verborgene Erinnerungen an Missbrauch enthalten (Fliß & Igney, 2010; Nick et al., 2019; 2022). Manche Ratgeber gehen noch weiter und führen aus, dass Patient*innen möglicherweise auch noch nichts von weiteren Persönlichkeitsanteilen wissen. So heißt es in einem 2021 von N.I.N.A. e. V. veröffentlichten Leitfaden[17]https://nina-info.de/images/Support-Ein_Leitfaden-komprimiert.pdf [22.4.2025]. „Organisierte sexualisierte Rituelle Gewalt“, der sich primär an Mitarbeitende in Beratungsstellen wendet, dass Klient*innen meist wegen anderer Probleme, Sorgen oder Fragestellungen kämen und es möglicherweise lange Zeit dauere, bis sie von ihren Bedrohungen und Gefährdungen erzählten (S. 17), dass die Klient*innen sich möglicherweise keiner weiteren eigenen Persönlichkeiten bewusst seien, Berater*innen aber in Betracht ziehen sollten, eine multiple Persönlichkeit vor sich zu haben (S. 19), und dass die Klient*innen auch „alles rund um den Täter-Kontakt“ oft selbst nicht wüssten, weil die „Anteile, die Beratung aufsuchen, […] mitunter die letzten [sind], die das mitbekommen“. So könne es sein, dass die Berater*innen erst im Laufe der Zeit erkennen, dass noch Täter*innen-Kontakt bestehe, ein Hinweis darauf sei der mangelnde Erfolg bei der Stabilisierung des*der Klient*in (S. 29).
Erkennbar wird hier indirekt ein Vorgehen nahegelegt, bei dem nicht nur die Gründe für die Symptomatik, sondern auch die Symptomatik selbst potenziell an Klient*innen herangetragen wird. Diese Kombination ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die oben zitierte Definition von ritueller sexualisierter Gewalt mit „Mind Control“ quasi unmittelbar mit der Entstehung einer DIS verbunden ist, weil die gezielte Provokation dieser Störung durch die Täter*innen ein konstituierendes Element darstellt. Nun handelt es sich hier um einen Leitfaden, der sich nicht primär an Psychotherapeut*innen wendet. Auch wenn natürlich nicht alle Patient*innen mit einer diagnostizierten DIS Erfahrungen von ritueller Gewalt berichten, zeigt sich, dass sich Fehlannahmen im Zusammenhang mit der DIS in der klinischen Praxis weiterhin hartnäckig halten (Herzog et al., 2025). Gezielt an Psychotherapeut*innen gerichtete Ratgeber, wie „Jenseits des Vorstellbaren: Therapie bei Ritueller Gewalt und Mind Control“ (Miller, 2013) und „Befreiung des Selbst: Therapiekonzepte zum Ausstieg aus organisierter Ritueller Gewalt“ (Fliß et al., 2018), können die Verfestigung solcher Annahmen (z. B. „Mind Control“) aber auch in weiteren therapeutischen Kreisen begünstigt haben, wie sich auf der Website der European Society for Trauma & Dissociation[18]https://estd.org/article/a-dutch-investigative-radio-program-on-organized-abuse-with-ritual-elements/ [22.4.2025]. zeigt. Bei der Lektüre schnell ersichtlich wird der einseitige Einbezug von (qualitativ minderwertigen) Quellen und das Anführen anekdotischer Evidenz zur Unterstützung der Behauptungen, bei gleichzeitigem Ausblenden ganzer Wissenschaftsbereiche, was auf eine pseudowissenschaftliche Vorgehensweise hindeutet (siehe Melanie Trecek-Kings’ „11 Characteristics of Pseudoscience“[19]https://thinkingispower.com/11-characteristics-of-pseudoscience/ [22.4.2025].). Teilweise wird von Psychotherapeut*innen eine verschwörungstheoretische Weltanschauung vertreten, die den im angloamerikanischen Raum verbreiteten „QAnon“-Verschwörungserzählungen ähnelt[20]https://www.tg.ch/public/upload/assets/137238/Untersuchungsbericht.pdf?fp=1 [22.4.2025].. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass im Zusammenhang mit den beruflichen Vorträgen von der o. a. Autorin Miller Beschwerden beim College of Psychologists of British Columbia (CPBC) – die zuständige kanadische Zulassungsbehörde zur Registrierung von Psychotherapeut*innen – eingereicht wurden[21]https://www.psychcrime.org/news/index.php?vd=3145 [22.4.2025].. Bevor weitere Maßnahmen bis hin zu einem Berufsverbot vom CPBC geprüft werden konnten, gab sie ihre Zulassung als Psychotherapeutin nach eigenen Angaben freiwillig auf.
Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit der Psychotherapeut*innen in ihrer klinischen Praxis mit großer Verantwortung und fachlicher Sorgfalt an die Themen sexueller Missbrauch und rituelle Gewalt herangeht. Unter Psychotherapeut*innen ist die Ansicht, dass traumatische Erinnerungen verdrängt werden können, jedoch immer noch aktuell (Houben et al., 2021; Otgaar et al., 2019; Patihis et al., 2014). Obwohl schon in den 1990er-Jahren „Recovered Memory”-Techniken aufgrund ihres Potenzials zur Produktion von falschen Erinnerungen an ein Trauma als wahrscheinlich schädliche Therapie eingestuft wurden (Brandon et al., 1998; Lilienfeld, 2007), erklärte erst kürzlich in einer Umfrage von 258 Psychotherapeut*innen in Deutschland ein Fünftel der Befragten, die Wiederherstellung von Erinnerungen sei eine Aufgabe der Psychotherapie, und insgesamt 10 %, davon mehrheitlich psychodynamische Psychotherapeut*innen, gaben an, dass sie bei den meisten ihrer Patient*innen von einem Trauma ausgingen und bei der Mehrheit der Versuche (z. B. durch suggestiv-therapeutische Techniken) Erinnerungen an (vermeintlich) verdrängte Ereignisse wiederherstellten (Schemmel et al., 2024). Wiederentdeckte Erinnerungen an rituelle sexualisierte Gewalt wurden in dieser Befragung allerdings nicht berichtet. Ohne dass die referierten Befunde eine genaue quantitative Einordnung erlauben würden, sprechen sie in der Zusammenschau dafür, dass eine (kleine) Minderheit von Psychotherapeut*innen das Thema der sexualisierten rituellen Gewalt aktiv an Patient*innen heranträgt, weil sie Symptome entsprechend interpretieren und es für therapeutisch indiziert halten, die vermeintlichen Erfahrungen und ggf. vermutete weitere Symptome aufzudecken.
Daneben ist von Konstellationen auszugehen, in denen das Thema und ein Wunsch nach Erinnerungsaufdeckung gewissermaßen von Patient*innen an Psychotherapeut*innen herangetragen und durch diese unter Umständen verstärkt wird, weil sie nicht ausreichend Kenntnisse über die Entstehung von Scheinerinnerungen haben, nachdem dieses Thema kein curricularer Bestandteil der Psychotherapieausbildung ist (Schemmel et al., 2024). Solche Konstellationen sind möglicherweise noch dadurch gefördert worden, dass in den letzten Jahren – zum erheblichen Teil mit Förderung von Ministerien wie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – diverse Websites und ein Erklärvideo veröffentlicht wurden, in denen das Vorkommen ritueller sexualisierter Gewalt mithilfe „Mind Control“-Methoden inklusive absichtsvoll induzierter DIS als Fakten dargestellt wurden, obwohl hier hinreichende Belege fehlen und seit Jahrzehnten sogar Informationen vorliegen, die eine solche suggerierte Faktizität in Frage stellen (vgl. Stellungnahme der Sektion Rechtspsychologie im BDP im Kontext sexueller ritueller Gewalt von 2023[22]https://www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/website/media/Anlage_1_Stellungnahme_BDP_Sektion_Rechtspsychologie.pdf [22.4.2025].). Die unkritische Verbreitung eines solchen Narrativs durch vertrauenswürdige Quellen als faktisch kann zum einen vulnerable Menschen, die auf der Suche nach einer Erklärung für ihr psychisches Leiden sind, unter Umständen irrtümlich zu der Annahme verleiten, selbst von ritueller Gewalt betroffen zu sein, weil sich so die Schwere, das Unverständliche und das Impulshafte ihrer Symptomatik (vermeintlich) erklären ließe. Die Bestärkung solcher Narrative kann ferner dazu beitragen, dass Psychotherapeut*innen entsprechende Angaben von Patient*innen als historische Wahrheit verstehen und die Möglichkeit von Scheinerinnerungen nicht in Betracht ziehen. Im Anschluss an die kritische (fach-)öffentliche Diskussion sind die entsprechenden digitalen Ressourcen teilweise nicht mehr zugänglich (z. B. das Erklärvideo), teilweise sind die Formulierungen dahingehend geändert worden, dass nicht mehr von angeblichen Fakten, sondern lediglich von Berichten selbstidentifizierter Betroffener die Rede ist.
Gefahren durch potenziell schädliche Psychotherapien
Auch wenn es sich bei Behandlungsfehlern meist um Einzelfälle handelt, so können die Folgen einer Fehlbehandlung für die individuelle Patient*in verheerend sein. In letzter Zeit gibt es erfreulicherweise zunehmend Stimmen in der Fachliteratur, die für mehr Offenheit im Umgang mit unerwünschten Ereignissen, die durch eine Psychotherapie verursacht werden, plädieren (Klein et al., 2024). Zugleich wurden inzwischen Empfehlungen zur Aufklärung von Patient*innen über Risiken und Nebenwirkungen einer (korrekt durchgeführten) Behandlung entwickelt (Herzog & Linden, 2022). Innerhalb der psychotherapeutischen Forschung und Praxis wird jedoch insbesondere therapeutisches Fehlverhalten und unethisches Verhalten bislang eher zurückhaltend thematisiert. Fegert und Urbaniok (2024) führen daher aus, dass der Versuch, Fehlbehandlungen zu bagatellisieren, eine Gefahr für die Glaubhaftigkeit der Aussagen tatsächlicher Opfer, für Unterstützungsangebote und Traumatherapien darstelle. Die unzureichende Beachtung ist nicht verwunderlich, da eine Tendenz besteht, eigene Interventionen vor allem mit positiven Ergebnissen in Verbindung zu bringen (Kaiser et al., 2022). Das macht es allerdings umso wichtiger, negative Erfahrungen während der Psychotherapie als ernst zu nehmendes Thema in Forschung und Praxis noch deutlicher anzuerkennen (Herzog et al., 2019).
Im Zusammenhang mit ritueller Gewalt argumentieren Fegert und Urbaniok (2024), dass ein unkritischer Glaube an psychologisch unplausible Konzepte wie „Mind Control“ zwangsläufig zu Fehlbehandlungen führt. Fehlerhafte Behandlungen, die auf eine Aufdeckung vermuteter traumatischer Erfahrungen bei Fehlen von entsprechender Erinnerung abzielen, sind bereits weiter oben adressiert worden. Fegert und Urbaniok (2024) weisen im Hinblick auf die mit dem Konzept der rituellen sexualisierten Gewalt eng verbundenen DIS darauf hin, dass in den von einer Kommission in der Schweiz untersuchten Fällen zu beobachten war, dass die Zahl der Persönlichkeiten im Lauf der Behandlung zunahm und therapeutisch keine Versuche unternommen wurden, eine Reintegration zu funktionierenden integrierten Ich- und Selbstfunktionen anzustreben, sodass die DIS verstärkt und chronifiziert worden sei. In der Tat wurde die DIS-orientierte Psychotherapie, welche sog. Reifikationstechniken nutzt, aufgrund ihres Potenzials zur Induktion von „alter”-Persönlichkeiten als wahrscheinlich schädliche Therapie eingestuft (Lilienfeld, 2007). Da die spezifische Reifikation von Zuständen eher mit einer Verschlimmerung der Symptomatik, insbesondere einer Verstärkung der Symptome der Identitätsfragmentierung, in Zusammenhang gebracht wurde, wurde zuletzt vor deren Nutzung erneut gewarnt (Herzog et al., 2025).
Gewissermaßen als Konsequenz der Überzeugung von einer möglicherweise bei Patient*innen wirksamen „Programmierung“ wenden einige Psychotherapeut*innen in der klinischen Praxis bei Menschen mit einer DIS, die von ritueller Gewalt berichten, neben der Arbeit mit dissoziativen Persönlichkeitsanteilen sowie traumaspezifischen Stabilisierungsübungen (Nick et al., 2022), deren Einsatz wir als problematisch ansehen (Herzog et al., 2023; 2025), die sogenannte „Deprogrammierung“ an (Rasch, 2019). Programme werden definiert als „zusammengesetzte konditionierte Verhaltensweisen und durch Trigger aneinander gebundene Persönlichkeiten einer dissoziativen Identitätsstruktur, die diese Verhaltensweisen unter hohem Trauma-Stress und meistens ohne eine bewusste Realisierung der aktuellen Situation in einem Flashback umsetzen“ (Fliß, 2012, S. 8). Sog. „Programmierer*innen“ sind im inneren System durch Konditionierung und Programmierung ausgebildete Persönlichkeiten, „die die innere Kontrolle und Steuerung stellvertretend für die Täter ausüben“ und daher neben Täter*innen die Programme „durch konditionierte Auslöser in Gang“ setzen und stoppen können (S. 8). Nach Überzeugung der Autorinnen existieren Essprogramme, Anti-Schlafprogramme, Anti-Hilfeprogramme, Suizidprogramme, Autoaggressionsprogramme und Rückholprogramme (Fliß & Igney, 2010). Bei der Deprogrammierung werden Programmierer*innen (d. h. Persönlichkeitsanteile) aufgesucht, um mit ihnen einen Ausstieg zu verhandeln (z. B. beim Suizidprogramm, dass sie das Leben im Interesse anderer Persönlichkeiten erhalten) und ihr Trauma zu verarbeiten, damit sie anschließend bei der Traumabearbeitung anderer Persönlichkeiten aktiv unterstützen und somit Programme löschen können (Fliß, 2012). Dafür sei entscheidend, Informationen im inneren System zu finden, „ob und gegebenenfalls wie ein Programm unterbrochen oder beendet werden kann“ (Fliß, 2012, S. 12). Eine Deprogrammierung war erfolgreich, wenn „Programme […] aufgelöst (sind) und nicht mehr automatisiert ab[laufen], wenn alle daran beteiligten Persönlichkeiten ihre eigene damit verbundene Traumatisierung durchgearbeitet haben, die Trigger und Auslöser gelöscht und die Persönlichkeiten im Hier und Heute orientiert sind“ (S. 13).
Es gibt keine wissenschaftliche Basis für diesen weitgehend auf Anekdoten und spekulativen Annahmen beruhenden Ansatz, ganz zu schweigen von Wirksamkeitsforschung zu den daraus abgeleiteten Behandlungskonzepten (Huntjens et al., 2023). Fallbeschreibungen werden zur Stützung der Konzepte in den entsprechenden Handbüchern angeboten (z. B. Konzeptprotokoll für das Deprogrammieren bei „rituellem sadistischem Missbrauch“: Kremer, 1998). Ein Begriff, der in der Literatur im Kontext der Deprogrammierung häufig genannt wird, ist „Cue-Konditionierung“, welche in einen Zusammenhang mit der klassischen Lerntheorie gesetzt wird. Trotz des ähnlichen Vokabulars (z. B. Fliß, 2012), das diesen wissenschaftlichen Hintergrund suggeriert („Konditionierung“, „verstärkt“), entbehrt der Ansatz aber jeder Verankerung in der Lerntheorie. Verhaltensweisen und Persönlichkeitsstrukturen werden, wie oben beschrieben, als mechanisch verknüpfte „Programme“ dargestellt, die durch externe Auslöser quasi automatisch in Gang gesetzt und gesteuert werden können. Statt lerntheoretisch korrekter Darstellungen von Kontingenzen scheint die „Konditionierung“ aber ausschließlich durch Misshandlungen zu erfolgen. Erschwert wird der empirische Nachweis von „Mind Control“ durch die (unbelegte) Behauptung sog. „Anti-Hilfe-Programme“, durch die die Opfer dazu „konditioniert“ würden, falsche Aussagen zu machen. Zusammenfassend erscheint das Konzept der „Deprogrammierung“ aus wissenschaftlicher Sicht höchst zweifelhaft und weitgehend spekulativ begründet. Da die „Deprogrammierung“ lediglich vorgibt, auf wissenschaftlicher Forschung zu beruhen, ist sie im engeren Sinne des Begriffs als pseudowissenschaftlich zu bezeichnen (siehe Kriterien von Melanie Trecek-Kings „11 Characteristics of Pseudoscience“[23]https://thinkingispower.com/11-characteristics-of-pseudoscience/ [22.4.2025].). Die daraus abgeleiteten Behandlungsansätze sind möglicherweise schädlich, da sie teils ungeprüfte, teils nachweislich falsche Annahmen über die zu behandelnde Störung vermitteln. Die Verbreitung dieser Praktiken ohne weitere Prüfung erscheint den Autor*innen dieses Beitrags als ethisch nicht zu verantworten.
Zur Prüfung etwaiger Fehlbehandlungen wurden in der Schweiz aufsichtsrechtliche Abklärungen bezüglich mehrerer Traumatherapie-Stationen eingeleitet. Ein Gutachten (Balkanyi-Nordmann & Caspar, 2022) kommt zu dem Schluss, dass „eindeutiger, verschwörungstheoretischer und äußerst problematischer Inhalt zu den Themen rituelle satanistische Gewalt und Mind Control“ (S. 5) in der Klinik verbreitet und in Schulungen vermittelt worden sei, was angesichts der potenziellen Gefährdung schwerstkranker Menschen für unverantwortlich gehalten werde. Es sei vermutlich „krankheitsfördernd“ (S. 41), wenn vulnerable Patient*innen nicht die angemessene therapeutische Unterstützung erhalten, sondern fälschlicherweise darin bestärkt würden, an ein geradezu allmächtiges Täter*innennetzwerk zu glauben, das ihre Gedanken kontrollieren, ihre Persönlichkeit spalten und totale Kontrolle über sie ausüben kann.
Implikationen für die Psychotherapie
Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass in der Psychotherapie differenziert und sensibel vorgegangen werden muss, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Einerseits ist festzuhalten, dass sexualisierte Gewalt ein sehr breites Spektrum von Handlungen umfasst, darunter auch solche Handlungen, die mit einem hohen Maß von Gewalt verbunden sind, die durch mehrere Täter*innen verübt werden, und gelegentlich auch solche, in die Tiere eingebunden werden oder die mit okkult-rituellen Handlungen verbunden sind. Wie weiter oben dargelegt wurde, erfolgt sexualisierte Gewalt teilweise in organisierten Strukturen, wobei dies den Betroffenen nicht notwendigerweise immer ersichtlich sein dürfte.
Vermutlich wissen viele Betroffene nicht, ob eine Missbrauchsabbildung für eine Person oder für eine digitale Verbreitung erstellt wurde. Auch wenn der überwiegende Anteil sexualisierter Gewalt durch Personen im sozialen Nahraum oder einzelne Familienmitglieder unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses und ohne Einsatz von unmittelbarer körperlicher Gewalt erfolgt (Jud, 2015), sprechen Handlungsschilderungen wie die skizzierten nicht schon gegen den Erlebnishintergrund.
Zur Sicherstellung von angemessener Behandlung ist eine kompetente und systematische Erhebung von etwaigen traumatischen Ereignissen, u. a. von sexuellem Missbrauch in der Kindheit, unerlässlich. Die Erhebung und Erkennung von sexuellem Kindesmissbrauch ist jedoch mit Herausforderungen (z. B. mangelnde Kompetenz, ungenügende aktuelle Prozeduren) und Komplexitäten (z. B. im System) verbunden, zeigte eine norwegische Studie an 111 Gesundheitsfachkräften in Kinder- und Jugendpsychiatrien (Halvorsen et al., 2024). Die Verbesserung der Kompetenzen in der Erfassung von sexuellem Missbrauch und anderen traumatischen Erlebnissen ist ein wichtiger Baustein für eine frühzeitige Erkennung von potenziellen Traumafolgen im Gesundheitsversorgungssystem. In Bezug auf den Umgang mit Betroffenen von organisierter Gewalt wie z. B. Menschenhandel, die im Zusammenhang mit organisierter sexueller Ausbeutung stehen, bestand beim überwiegenden Teil der Traumaambulanzen in Deutschland Unsicherheit (Giesmann et al., 2024). Hier bedarf es zukünftig geeigneter Schulungen von Gesundheitsfachkräften aller Professionen für den richtigen Umgang beim Verdacht, dass Patient*innen Opfer organisierter Gewalt geworden sein könnten. Auf jeden Fall sollte eine multidisziplinäre Zusammenarbeit im Vordergrund stehen (z. B. Kommunikation mit Strafverfolgung).
Anders verhält es sich bei Schilderungen über ritualisierte sexualisierte Gewalt, die angeblich mit einer „Programmierung“ oder zielgerichteten „Aufspaltung“ der Persönlichkeit durch ein großes unbekanntes Täter*innennetzwerk verbunden ist (Nick & Richter-Appelt, 2016), neue Identitäten oder Teilpersönlichkeiten erschafft („absichtsvoll erzeugte DIS“) (Fliß, 2019), und erst nach jahrelanger Amnesie wiedererinnert wird. Hier ist eine genuine Erinnerungsgrundlage wenig wahrscheinlich. Deswegen ist das damit verbundene Leid aber nicht weniger real und muss daher in einer psychotherapeutischen Behandlung adressiert werden.
Da Scheinerinnerungen an rituelle sexualisierte Gewalt vor allem dann entstehen, wenn die Betroffenen selbst oder die behandelnden Personen davon überzeugt sind, dass es Täter*innennetzwerke gibt, die „Mind Control“ ausüben, dürfte das Wissen darüber, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand keine belastbare Evidenz für solche Netzwerke gibt, konfirmatorische Informationsverarbeitung reduzieren. Imhoff et al. (2024) weisen darauf hin, dass damit ein sich selbst bestätigendes System unterbrochen werden kann, in welchem Berichte über ebensolche Misshandlungsformen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Menschen ihr aktuelles Leid auf rituelle Gewalt zurückführen und damit weitere Berichte über rituelle Gewalt hervorbringen. Dies ist auch insofern wichtig, als die Auswirkungen falscher Anschuldigungen aufgrund von Scheinerinnerungen im Zusammenhang mit rituellem Missbrauch häufig langfristiger und lebensverändernder Natur für die Beschuldigten sind (Kenny & Felstead, 2024), da sie sich auf viele Lebensbereiche erstrecken (Houben et al., 2024), selbst wenn sie entlastet werden oder ihre Verurteilung aufgehoben wird (Brooks & Greenberg, 2021). Ein extremes Beispiel hierfür ist, wie oben bereits beschrieben, sicherlich der Fall Quinney gewesen.
Die Möglichkeit von Scheinerinnerungen sollte allerdings auch in anderen Fällen mit weniger spektakulären Handlungsbeschreibungen bedacht werden, in denen Patient*innen angeben, wegen fehlender Erinnerung lange Zeit gar nicht von traumatisierenden Handlungen gewusst zu haben, da vollständige Amnesien bezüglich besonders belastender Ereignisse einen untypischen Verlauf darstellen. Die Fälle von „verdrängten Erinnerungen“ an sexuellen Missbrauch wiesen häufig ähnliche Merkmale auf (van Koppen & Merckelbach, 1999), wie z. B. dem Auftreten der mutmaßlichen traumatisierenden Ereignisse vor dem dritten Lebensjahr. Wissen über das Entstehen von Scheinerinnerungen sollte daher integraler Bestandteil der Psychotherapieausbildung sein. Als besonders problematisch sind therapeutische Interventionen zu betrachten, bei denen Symptome als Ausdruck von traumatischen Erfahrungen bewertet werden, ohne dass entsprechende Erinnerungen vorliegen, mit denen Patient*innen ohne explizite Erinnerungen angeleitet werden, sich mögliche Erinnerungen mental vorzustellen und mit denen Patient*innen darin bestärkt werden, auf diesem Weg aufkommende Bilder als historische Wahrheit zu verstehen (Brewin & Andrews, 2017). Auf psychotherapeutische Interventionen, die auf das explizite Aufdecken von bis dahin nicht zugänglichen traumatischen Erlebnissen ausgerichtet sind, ist unter allen Umständen zu verzichten.
Fälle von vermeintlich wiederentdeckten Erinnerungen nach Amnesien sind insbesondere zu unterscheiden von Fällen, in denen Betroffene sich immer an sexuelle Übergriffe erinnert haben, aber erstmals in der Psychotherapie darüber sprechen. Ein später Bericht über sexuelle Übergriffe in der Kindheit stellt in der Tat einen typischen Verlauf dar. Untersuchungen zeigen, dass nur etwa die Hälfte aller Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch den Missbrauch in der Kindheit und Jugend offenlegt (z. B. McElvaney, 2015). Kontinuierliche Erinnerungen und das Fehlen von explizitem Suchen nach vermeintlichen traumatischen Erinnerungen unterscheiden diese Konstellation von den zuvor beschriebenen suggestiven Settings. Auch ist es denkbar, dass manchmal ein Teil der Erinnerung wahr ist (z. B. Missbrauch durch den Vater), während andere Teile u. U. durch Suggestion verfälscht sind (z. B. rituelle Gewaltmerkmale).
Zudem ist auch nicht jede wiederentdeckte Erinnerung notwendigerweise eine Scheinerinnerung (Geraerts et al., 2009). McNally und Geraerts (2009) beschreiben Rahmenbedingungen, unter denen ein längeres Vergessensintervall und eine spontane Wiedererinnerung mit gedächtnispsychologischen Erkenntnissen vereinbar sind, nämlich dann, wenn (1) ein Ereignis nicht häufig passierte, (2) es ursprünglich nicht als traumatisch erlebt wurde, (3) der sexuelle oder missbrauchende Charakter ursprünglich nicht verstanden wurde, (4) Erinnerungsauslöser fehlen, (5) ein früheres Erinnern des Ereignisses vergessen wurde und (6) die vermeintlich neue Erinnerung spontan erfolgte, mit Überraschung oder Befremden registriert wurde und nicht Ergebnis aktiver Erinnerungsbemühungen war. Eine Erklärung für das Gefühl, dass eine Erinnerung „wiedererlangt“ wird, ist die Umdeutung einer ursprünglich nicht als traumatisch erlebten Erfahrung in eine traumatische Erfahrung in einem späteren Alter. Die ursprüngliche Wahrnehmung einer Situation als bedrohlich spiegelt jedoch den Kern eines Traumas wider (Herzog et al., 2025; Kube et al., 2020), weswegen ein traumatisches Ereignis als kontextualisiertes bedrohliches kritisches Lebensereignis verstanden werden kann (Herzog, 2024).
Zu beachten ist ferner, dass der Verzicht von erinnerungsaufdeckendem therapeutischem Vorgehen nicht automatisch sicherstellt, dass sich keine Scheinerinnerung ausgebildet hat. Dies könnte in Vorbehandlungen geschehen sein. Untersuchungen zeigen aber, dass ein erheblicher Teil von Scheinerinnerungen auch außerhalb von Psychotherapien entsteht (Dodier & Patihis, 2021). Es erscheint daher sinnvoll, bei der Anamneseerhebung zu Therapiebeginn zu berücksichtigen, ob in der Vorgeschichte Rahmenbedingungen vorgelegen haben, die die Ausbildung von Scheinerinnerungen begünstigt haben könnten (zu entsprechenden Rahmenbedingungen vgl. z. B. Volbert, 2014; 2018).
Wenn Patient*innen neue Erinnerungen entwickeln, kann eine Information über die Möglichkeit der Ausbildung von Scheinerinnerungen angemessen sein (Patihis & Pendergrast, 2019; Otgaar et al., 2022; kritisch Loftus & Teitcher, 2019). Oeberst et al. (2021) haben in einer Laborstudie gezeigt, dass die Aufklärung über das mögliche Auftreten von Scheinerinnerungen und die Aufforderung, die eigene Erinnerung mit diesem Wissen kritisch zu beleuchten, zu einem signifikanten Rückgang von zuvor ausgebildeten Scheinerinnerungen führte, sich aber nicht negativ auf tatsächliche Erinnerungen auswirkte.
Für Konstellationen, in denen neue Erinnerungen in der Therapie aufkommen, findet sich in der Tabelle ein kurzer Praxisleitfaden, der den therapeutischen Umgang damit erleichtern soll.
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Tabelle: Umgang mit neuen Erinnerungen in der Psychotherapie
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Tabelle: Umgang mit neuen Erinnerungen in der Psychotherapie