Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Berlin

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Zwischen Aufbruch und Unsicherheit: Was die 93. Delegiertenversammlung der PtK Berlin bewegt hat

Wie greift der Koalitionsvertrag die Bedarfe der psychotherapeutischen Profession auf? Welche Weichen müssen jetzt gestellt werden – für Weiterbildung, Digitalisierung, Versorgungsgerechtigkeit? Die Themen der 93. Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin

Am 24. Juni 2025 trat die Psychotherapeutenkammer Berlin zu ihrer 93. Delegiertenversammlung (DV) zusammen – in einer Zeit großer politischer und gesundheitspolitischer Umbrüche. Ein zentrales Thema war die politische Lage, die PtK-Präsidentin Eva Schweitzer-Köhn zusammenfasste: Die neue Regierung habe ein klares Zeichen gesetzt – der Koalitionsvertrag widmet sich explizit der psychotherapeutischen Versorgung mit einem eigenen Abschnitt. „Die Bundesregierung ist jetzt am Zug, ihren Worten Taten folgen zu lassen“, betonte Schweitzer-Köhn.

Die Kammer begrüßt, dass die Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie für den ländlichen Raum angepasst und kleinteiliger gestaltet werden soll. Auch die im Koalitionsvertrag benannte Strategie zur psychischen Gesundheit junger Menschen könnte die Versorgung verbessern.

Weiterbildungsfinanzierung offen

Wenig erfreulich zeigt sich die aktuelle Situation zur psychotherapeutischen Weiterbildung. Zwar bekennt sich der Koalitionsvertrag zur Sicherstellung ihrer Finanzierung – in der aktuellen Prioritätenliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) fehlt sie jedoch. Ohne eine Klärung drohe Fachkräftemangel, betonte Eva Schweitzer-Köhn.

Aus dem Vorstand berichtete Ronald Schelte über die Berliner Aktivitäten zur Etablierung modellhafter Weiterbildungsangebote: In Zusammenarbeit mit Senatsdienststellen gibt es einen Austausch über mögliche Projekte, etwa in der Erziehungs- und Familienberatung und im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Primärarztsystem: Direktzugang zur Psychotherapie erhalten

Der Koalitionsvertrag sieht ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Ärzt*innenwahl vor. Die Primärärzt*innen oder der „Patientenservice 116117“ sollen den medizinisch notwendigen Bedarf feststellen und zum*zur Fachärzt*in überweisen. Die Psychotherapeut*innen sind an der Stelle nicht genannt. Es werde unbedingt in folgenden Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten sein, dass der Direktzugang zur Psychotherapie erhalten bleibt, um hier keine weiteren Hürden zu schaffen, so Schweitzer-Köhn.

Digitalisierung: Zwischen Aufbruch und Überforderung

Ein weiteres Thema des Abends war die rasante Digitalisierung im Gesundheitswesen – ein Bereich, in dem laut Koalitionsvertrag auch für die Psychotherapie ein starker Fokus vorgesehen ist.

Die Kammer registriert zahlreiche Anfragen von Medien und Industrie zu digitalen und KI-gestützten Tools in der Psychotherapie. Die Kommission Digitalisierung plant eine Veranstaltungsreihe dazu. Ziel sei, so Schweitzer-Köhn, Digitalisierung „ethisch fundiert und praktisch nutzbar“ zu gestalten.

Psychosoziale Notfallversorgung: Der Rahmen steht

Kammer-Vizepräsidentin Dr. Lea Gutz präsentierte den aktuellen Stand zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Seit August 2021 regelt das gleichnamige Gesetz in Berlin die kurzfristige, nichttherapeutische Unterstützung von Betroffenen nach Unglücks- und Notfallereignissen. Seit 2025 gibt es zudem einen Landesbeauftragten für PSNV sowie einen ressortübergreifenden Beirat, der unter anderem Schnittstellen zur mittel- und langfristigen Versorgung ausbauen soll.

Trotz der Fortschritte bleibt die Rolle der Psychotherapeut*innen im PSNV-System noch unklar. Um das Funktionieren dieser Schnittstellen gewährleisten zu können, muss die Einbindung des Berufstandes in die PSNV-Strukturen laut Gutz „klar und verbindlich geregelt werden – auf Bundes- und Landesebene“.

93. Delegiertenversammlung in der PtK Berlin

93. Delegiertenversammlung in der PtK Berlin

Nicole Sagener


„Studium und Ausbildung sollten besser darauf vorbereiten, wie wir mit Behinderungen im Rahmen der Psychotherapie umgehen“

Wie können Psychotherapeut*innen Menschen mit Behinderungen besser unterstützen – und wo fehlt es an Wissen und Strukturen? Frauke Reiprich, Inklusionsbeauftragte der Berliner Psychotherapeutenkammer, über Barrieren in der psychotherapeutischen Versorgung und nötige Reformen in Ausbildung und Praxis

Frauke Reiprich ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und leitende Psychologin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Königin Elisabeth Herzberge in Berlin. Sie engagiert sich als Inklusionsbeauftragte der PtK Berlin und ist Mitglied im Arbeitskreis „Psychotherapie bei Menschen mit Lernschwierigkeiten/Intelligenzminderung“.

Welche Aufgaben haben Sie als Inklusionsbeauftragte der PtK Berlin?

Frauke Reiprich: Unser Berufsstand und auch die PtK Berlin sollten immer vor Augen haben, dass es Menschen mit Behinderung gibt. Dazu gibt es immer wieder Austausch- und Beratungsbedarf für Kolleg*innen mit Patient*innen, die etwa einen besonderen Behandlungsbedarf haben oder mit einer herausfordernden Versorgungslage konfrontiert sind.

Um die Versorgung der Gruppe von Patient*innen mit Behinderung zu verbessern, ist eine Ansprechpartnerin sinnvoll, die sich der Fragen annimmt. Und ich verstehe mich auch als jemanden, der die Vernetzung mit den Kolleg*innen der anderen Kammern, die sich für dieses Feld interessieren bzw. dazu etwa in einem Arbeitskreis engagieren, stärkt und diese Themen zu den Delegierten und zum Vorstand nimmt.

Mit welchen Anliegen wenden sich Kolleg*innen an Sie?

Oft melden sich Kolleg*innen, die von potenziellen Patient*innen, Betreuer*innen oder Angehörigen aufgesucht wurden und mich nach Kontakten zu spezialisierten Kolleg*innen fragen. Ich bemühe mich dann, an andere Kolleg*innen oder Stellen zu verweisen, die hier Erfahrung haben und gerne mit der jeweiligen Patient*innengruppe arbeiten.

Welche Expertise sollten Psychotherapeut*innen haben, die im Inklusionsfeld arbeiten?

Um mit der Patient*innengruppe zu arbeiten, bringt unsere Berufsgruppe das Wichtigste bereits mit. Generell wäre es sinnvoll, sich zusätzliche – idealerweise auch wissenschaftlich fundierte – Kenntnisse anzueignen. Aber für diese Patient*innengruppe existiert das leider noch nicht hinreichend. Natürlich hilft spezieller fachlicher Input, den Psychotherapeut*innen über Fortbildungen erhalten können. Die Patient*innen wünschen sich Behandler*innen, die bereits mit anderen Menschen mit dieser oder ähnlichen Einschränkungen gearbeitet haben. Diese Erfahrungen eröffnen uns, in welcher Lebenswelt sich Menschen mit Behinderungen teils bewegen, welche Ausgrenzungserfahrungen sie machen.

Sie engagieren sich im Arbeitskreis „Psychotherapie bei Menschen mit Lernschwierigkeiten/Intelligenzminderung“ der PtK. Welche Prioritäten hat der Arbeitskreis?

Wir bringen Kolleg*innen aus dem Erwachsenen- und Kinderbereich, aus der Praxis und Kliniken zusammen. Nicht jede*r beschäftigt sich mit der Patient*innengruppe. Darum ist es wichtig, sich zu vernetzen. Außerdem wollen wir das Thema mehr in die Öffentlichkeit bringen, auf die Bedürfnisse der Patient*innen im Netzwerk der Kolleg*innen aufmerksam machen. Innerhalb der Kammer berichte ich zum Beispiel immer wieder auf den Delegiertenversammlungen über unsere aktuelle Arbeit.

Sie bieten auch Seminare zum Thema Inklusion in der Psychotherapie an. Tauchen bestimmte Unsicherheiten oder Fragen besonders häufig auf?

Bei Kolleg*innen in der Psychotherapieausbildung können etwa Fragen sein: Wie verhalte ich mich in der Behandlung genau, wie formuliere ich komplexe Sachverhalte in leichter Sprache beziehungsweise wie adaptiere ich mich?

Wie kann man sich auf das Thema leichte Sprache vorbereiten?

Vor allem sollte man sich bewusst machen, welche Worte, welches Sprechtempo, wie viele Fachbegriffe man nutzt. Prinzipiell profitieren aber auch viele andere davon, wenn wir auf unsere Sprache achten – Menschen mit einer Lernbehinderung etwa oder jene, die noch nicht so gut Deutsch können.

Menschen mit Intelligenzminderung haben ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko, psychisch zu erkranken. Welche Werkzeuge können bei Diagnostik und Behandlung helfen?

Menschen mit Intelligenzminderung zeigen häufiger Verhaltensherausforderungen, die sich ergeben, weil ihre Bedürfnisse und die Umweltgegebenheiten nicht zueinander passen. Hier gilt es, den sozioemotionalen Entwicklungsstand zu betrachten und genau auf die Bedürfnisse des Menschen zu schauen: Wie oft möchte der- oder diejenige getröstet werden, wie gut kann er oder sie sich trennen, braucht er oder sie jemanden, der noch einmal bestimmte Regeln erklärt? Dies ist bei Menschen ohne Intelligenzminderung oft nicht nötig.

Hier ist die Beratung von Begleitpersonen sicher wichtig.

Natürlich. Und vor einigen Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss diesbezüglich die Richtlinien endlich angepasst und genehmigt, dass gerade bei Patient*innen mit Intelligenzminderung – sowohl in der probatorischen Phase als auch in der eigentlichen Behandlungsphase – Stunden mit den Bezugspersonen bezahlt werden. Die Prognose auf einen Therapieerfolg lässt sich dadurch meist verbessern.

Was wäre wichtig, um Psychotherapie barrierefreier zu gestalten?

Die größte Barriere ist der allgemeine Mangel in der psychotherapeutischen Versorgung, der alle Menschen mit psychischen Erkrankungen betrifft. Und: Weder Studium noch Ausbildung bereiten ausreichend darauf vor, wie wir mit verschiedenen Formen von Behinderungen in der Psychotherapie umgehen – und wie wir als Psychotherapeut*innen Barrieren abbauen können.

Es geht etwa um mangelndes Wissen, vielleicht mangelnde Offenheit: Wie gehe ich auf Menschen mit Behinderungen zu? Bin ich bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen bereit, stärker mit dem Umfeld zu arbeiten, wenn nötig? Der größte Teil der Patient*innen ist darauf angewiesen. Wichtig sind auch Fragen wie: Wie viel Zeit lasse ich meinem Gegenüber, wie viele Wiederholungen biete ich an, brauche ich manchmal ein anderes Tempo?

Wie lassen sich Psychotherapeut*innen besser darauf vorbereiten?

Meiner Meinung nach sollten die Universitäten zum Komplex der Psychotherapie für Menschen mit Behinderungen viel mehr Forschung betreiben. Das Thema sollte mehr in die Lehre einfließen, in die Psychotherapeut*innenausbildung und in alle ergänzenden Fortbildungsangebote. Wir wollen schließlich wissenschaftlich fundiert arbeiten.

Deswegen ist es sehr gut, dass dies ein Thema in der neuen Weiterbildungsordnung ist und auch die Eingliederungshilfe künftig ein Ort sein kann, an dem Psychotherapeut*innen ihre Ausbildung anteilig absolvieren – wenn wir das Thema Finanzierung geklärt haben. Mit dem Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung und im Arbeitskreis bemühen wir uns, mit den Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch stärker in Austausch zu kommen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Nicole Sagener.


Psychotherapeutische Weiterbildung in Berlin: Finanzierungskonzepte zur Einrichtung von Weiterbildungsstätten bleiben liegen

Die gesetzlich geregelte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist weiter in der Schwebe – bislang fehlt trotz politischer Willensbekundungen die Umsetzung auf Bundes- und Landesebene. Wie sieht die aktuelle Situation in Berlin aus?

Seit dem Inkrafttreten des neuen Psychotherapeutengesetzes 2019 ist die Weiterbildung für approbierte Psychotherapeut*innen verpflichtender Teil des Weges zur Fachpsychotherapeut*in. Doch obwohl die Finanzierung der Weiterbildung in der gesundheitspolitischen Agenda verankert ist – etwa im Koalitionsvertrag und in Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) – ist aktuell keine Bewegung in Sicht. In der aktuellen Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist die Finanzierung der Weiterbildung nicht enthalten.

Gleichzeitig herrscht bei Student*innen wie bei potenziellen Weiterbildungsstätten Unsicherheit über bestehende Möglichkeiten und Bedingungen der Weiterbildung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wie auch die Landespsychotherapeutenkammern führen deshalb gezielte Gespräche mit Abgeordneten und Ministerien. Für Anfang September ist ein Treffen des BPtK-Vorstands mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angesetzt.

Situation in Berlin: Hohe Nachfrage, begrenztes Angebot

Auch in Berlin zeigt sich die herausfordernde Lage. Ronald Schelte, Vorstandsmitglied der Psychotherapeutenkammer (PtK) Berlin mit dem Aufgabenbereich Aus-, Fort- und Weiterbildung: „Seit einem Jahr kommen approbierte Psychotherapeut*innen von den Universitäten, die mit ihrer langen universitären Ausbildung nach dem neuen Psychotherapeutengesetz von 2019 nun in einer Sackgasse gelandet sind. Es gibt wenige Weiterbildungsplätze für die notwendige Fachpsychotherapeutische Weiterbildung. Der Grund: Die ausreichende Finanzierung der Weiterbildungsstellen ist nicht gegeben.“ Ende Juli 2025 gab es in Berlin 44 approbierte Kammermitglieder, die diese Weiterbildung brauchen, um in der Versorgung gesetzlich krankenversicherter Menschen arbeiten zu dürfen – Tendenz steigend. Neue Mitglieder sind in der Anmeldungsphase.

Schelte spricht von einem „entmutigenden Zustand für junge Kolleg*innen“: Aktuell seien Neuapprobierte mit einem Angebot von wenigen schlecht bezahlten Weiterbildungsstellen konfrontiert, möglicherweise mit der Aufforderung, von knappen Gehältern Theorie, Selbsterfahrung und Supervision selbst zu finanzieren.

Engagement auf vielen Ebenen

„Die Landespsychotherapeutenkammern haben gültige Weiterbildungsordnungen vorliegen. Doch die Politik hat noch nicht für eine auskömmliche Finanzierung der einzurichtenden Weiterbildungsstellen gesorgt“, so Schelte.

Die PtK Berlin arbeitet seit Jahren daran, dies zu ändern. Die Kammer steht im Austausch mit der Senatsgesundheitsverwaltung, hat Konzepte vorgelegt, setzt sich in bundesweiten Gremien wie der Taskforce Weiterbildung für Lösungen ein. Dort tauschen sich Vertreter*innen der verschiedenen Berufsgruppen – von Studierenden, über PiA bis zu Fachverbänden – aus, organisieren Demonstrationen, sind in Kontakt zu politisch Verantwortlichen.

Ein zentrales Problem bleibt: Die Weiterbildung erfordert eine strukturierte Kombination aus ambulanter, stationärer und institutioneller Praxis. Mindestens zwei Jahre sind in der ambulanten und zwei weitere Jahre in der stationären Versorgung verpflichtend. Ein Jahr kann im institutionellen Bereich absolviert werden – beispielsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Familienberatungsstellen.

Während es im ambulanten Bereich bereits Weiterbildungsstätten gibt, liegen aus dem stationären und institutionellen Bereich noch keine Anträge zur Zulassung einer Weiterbildungsstätte vor.

Derzeit sind in Berlin 16 ambulante Weiterbildungsstätten mit 21 Weiterbildungsbefugten zugelassen – für das Gebiet der Psychotherapie für Erwachsene sowie für das Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Bei der Psychotherapie für Erwachsene sind alle vier Richtlinienverfahren vertreten, bei der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie alle bis auf die Systemische Therapie. Die Weiterbildungsstätten können aber erst starten, wenn eine Gegenfinanzierung gegeben ist.

Mit Kliniken laufen Beratungsgespräche über die Zulassung als Weiterbildungsstätten im stationären Bereich, die Vorhaben stoßen jedoch auf Finanzierungsprobleme. Auch für den institutionellen Bereich hat die Kammer ein Konzept vorgelegt, um in zwei Modellbezirken die Einrichtung von Weiterbildungsstätten im öffentlichen Gesundheitsdienst finanziell zu fördern – bislang ohne verbindliche Rückmeldungen. Ein weiteres Konzept wurde bei der Senatorin für Jugend und Schule für die Einrichtung von Weiterbildungsstellen in Eltern- und Familienberatungsstellen eingereicht. Doch trotz des Interesses auf Fachebene sind bislang keine konkreten Umsetzungsschritte erkennbar.

Die Versorgung ist in Gefahr

Die Uhr tickt: Mit jedem neuen Semester stehen weitere approbierte Psychotherapeut*innen ohne Perspektive vor verschlossenen Türen. Gleichzeitig ist absehbar, dass rund 40 Prozent der derzeit tätigen Psychotherapeut*innen in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Der Fachkräftemangel ist keine abstrakte Gefahr, sondern eine sehr reale Entwicklung.

„Alle Beteiligten wissen, dass psychische Erkrankungen stetig und aus vielen Gründen zunehmen. Doch da, wo es mit vergleichsweise geringem finanziellem und administrativem Aufwand gelingen könnte, dies durch eine funktionierende Weiterbildung anzugehen, passiert nichts“, kritisiert Schelte.

Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der PtK Berlin, betont: „Es braucht eine gesetzliche Vorgabe, die regelt, wie Theorie, Supervision und Selbsterfahrung, die Bestandteile der Weiterbildung sind, finanziert werden sollen. Die Qualifizierung von psychotherapeutischen Fachkräften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.“ Ohne ausreichende Weiterbildung drohe ein Einbruch in der Versorgung psychisch kranker Menschen – mit langfristigen Folgen für das Gesundheitssystem und die Bevölkerung.

Nicole Sagener


„Wir wollen verhindern, dass die Kinder in Kliniken müssen“

Die Psychotherapeutenkammer Berlin setzt sich seit Langem für den Erhalt und Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII ein. Anna Heike Grüneke und Margarita Bernal engagieren sich in diesem Feld und sprechen hier darüber, warum das Arbeitsfeld KJHG-Psychotherapie so wichtig ist.

Anna Heike Grüneke ist Vorstandsmitglied der PtK Berlin und leitet die Kommission KJHG der Kammer. Margarita Bernal ist ebenfalls Mitglied dieser Kommission und leitet den Arbeitskreis für KJHG-Psychotherapien in der PtK. Sie arbeitet seit 2011 im Bereich Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe.

Anna Heike Grüneke (Foto: Oliver Brückmann

Anna Heike Grüneke (Foto: Oliver Brückmann

Margarita Bernal

Margarita Bernal

Was macht das Feld der Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII so wertvoll?

Margarita Bernal: Im SGB VIII arbeiten wir mit der Familie und dem Netzwerk sowie Akteuren wie dem Jugendamt und dem Fachdienst und können mit sehr individuellen Leistungen auf die Bedürfnisse eingehen. Kinder mit einer Teilleistungsstörung etwa können einen lerntherapeutischen Anteil erhalten. Es gibt dann zwei Therapien in einem Kontingent oder familientherapeutische Anteile.

Für eine Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII braucht es neben der krankheitswertigen Störung eine weitere Indikation – im erzieherischen Bereich der Eltern oder auf der psychosozialen Ebene der Familie. Es muss also von Beginn an eine komplexere Notwendigkeit vorliegen. Oft gibt es eine psychische Erkrankung der Eltern, eine Suchtproblematik oder eine Behinderung von Geschwisterkindern.

Anna-Heike Grüneke: Inzwischen gibt es eine neue Richtlinie zur Komplexversorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher, die genau dafür konzipiert ist, schwierige Fälle anders behandeln zu können als im klassischen ambulanten Setting. Im Prinzip bietet die Psychotherapie nach SGB VIII genau das auch, weil sie etwa Termine mit Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen beinhaltet. Gerade im Kinder- und Jugendlichenbereich spielen viele Systeme und Lebensbereiche eine große Rolle – etwa die Schule.

Welchen Umfang haben Therapien nach SGB VIII in der Regel?

Bernal: Die Kontingente bewegen sich meist zwischen 80 und 130 Stunden. Da Jugendhilfe aber bedarfsgerecht Hilfen einleiten soll, kann man darüber hinaus weitere Stunden beantragen. In der Regel begleiten wir die Kinder dann ein, zwei, manchmal auch drei Jahre. Manchmal kehren Kinder auch zurück.

Ein Drittel bis die Hälfte der Stunden sind dabei für das Kind vorgesehen. Die andere Hälfte für Netzwerkarbeit, Elternarbeit, Kontakte zur Schule, Vor- und Nachbereitung sowie Berichte. Besonders an der Jugendhilfe soll sein, dass sie individuell auf den jeweiligen Fall eingehen kann. Im SGB VIII ist das möglich.

Wie gut ist die Wirksamkeit dieses Vorgehens bestätigt?

Bernal: Interessant ist hierzu die WIMES-Studie von 2013, eine Wirkevaluation in Auftrag des Berliner Senats, in der die Psychotherapie nach SGB VIII als sehr wirksam eingestuft wurde. Diese erfolgreiche Hilfe führt oft dazu, dass Kinder in Familien bleiben können, weil innerhalb des Systems, der Struktur der Familie gearbeitet wird. Das macht diese Arbeitsweise auch preisgünstig.

Grüneke: Wir sind bemüht zu verhindern, dass die Kinder in Kliniken oder in stationäre Jugendhilfe müssen. Das sind die kostenintensivsten Hilfsformen – und nicht immer die wirkungsvollsten.

Warum existieren Psychotherapien nach SGB VIII bislang nur in Berlin?

Grüneke: Grundsätzlich sind in jedem Bundesland SGB-VIII-Psychotherapien möglich, die Rechtsgrundlage für solche Hilfeleistungen ist bundesweit vorhanden. Aber nur Berlin hat sich auf den Weg gemacht, die Ausführungsvorschriften dafür bereitzustellen. Als die Psychotherapeutenkammer Berlin gegründet wurde, wurde das von einigen Kolleg*innen als wichtiges Thema mit auf die Agenda genommen. Punktuell gibt es auch in anderen Bundesländern Einzelfallvereinbarungen für Psychotherapien im SGB VIII. Natürlich hätte das Feld eine ganz andere Gewichtung, wenn es bundesweit etabliert wäre.

Der Fachtag der PtK Berlin im Frühjahr befasste sich auch mit gesellschaftlichen Herausforderungen. Welche zeigen sich häufig?

Bernal: Wir begegnen als Therapeut*innen immer häufiger provokanten politischen Aussagen, die häufig als Schutzschild vorgehalten werden. Wenn man dann ins Gespräch geht, kommen aber plötzlich ganz andere Themen auf den Tisch. Und in der Therapie von Patient*innen mit Migrationshintergrund kann kulturelle Unerfahrenheit Missverständnisse oder Konflikte befördern. Als Beispiel: In manchen Kulturkreisen ist Gewalt als Erziehungsmaßnahme normal, das aber stößt in Deutschland rechtlich und gesellschaftlich auf ganz andere Grenzen. Dazu mit Eltern ins Gespräch zu kommen, ist nicht immer leicht und bedeutet ein sehr kleinschrittiges Arbeiten. Workshops zu rassismussensiblem Arbeiten und kulturelle Beratung sind darum sehr hilfreich.

Für welche Verbesserungen setzen Sie sich auf struktureller Ebene ein?

Grüneke: Wir engagieren uns dafür, dass die beteiligten Stellen und Fachkolleg*innen Zugang zu mehr Informationen, Schulungen und einem starken Netzwerk erhalten, bürokratische Hürden abgebaut und verbindliche Kooperationsstrukturen aufgebaut werden. Außerdem bedarf die Honorarsituation, die die Kolleg*innen derzeit als sehr unbefriedigend empfinden, einer Anpassung. Wir haben ein sehr gutes Vernetzungssystem etabliert zwischen Senatsverwaltung, Politik und der PtK Berlin, die auch die Arbeitsgruppe KJHG und eine Kommission zum Thema aufgebaut hat. So können wir entsprechend an die Stellen in der Senatsverwaltung und die politischen Stellen herantreten mit einem klaren Konzept.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die PtK Berlin veranstaltete am 21. März, organisiert durch die Kommission KJHG, den Fachtag „Arbeitsfeld KJHG-Psychotherapie: Potenziale – Herausforderungen – Grenzen“ zu Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII.

Das Interview führte Nicole Sagener.


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