Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer
Direktzugang zur Psychotherapie sichern
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht die Einführung eines verpflichtenden Primärarztsystems vor. Welche Umsetzungspläne das Bundesgesundheitsministerium dabei verfolgt, ist bislang jedoch noch unklar. Im Raum steht die Frage, ob und in welchen Konstellationen Patient*innen künftig erst über hausärztliche Praxen Zugang zur Facharztbehandlung erhalten sollen. Für die Gynäkologie und die Augenheilkunde wurden im Koalitionsvertrag explizit Ausnahmen vom Hausarztvorbehalt festgehalten.
Verschiedene Konzepte werden nun diskutiert: die hausarztzentrierte Versorgung, bei der die Steuerung über Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen erfolgen soll, und eine auf verschiedene grundversorgende Arztgruppen verteilte Steuerungskompetenz.
Die psychotherapeutische Versorgung ist im Koalitionsvertrag in einem separaten Kapitel verortet. Erklärtes Ziel ist die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung in der Fläche und in Akutsituationen – unabhängig von der Frage des Primärarztsystems. Für die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) steht fest: Gerade dafür muss der Direktzugang zur psychotherapeutischen Versorgung erhalten bleiben. Alles andere wäre ein Rückschritt – sowohl für Patient*innen als auch für das Versorgungssystem insgesamt.
Psychotherapie muss direkt erreichbar bleiben
Psychotherapeut*innen sind für viele Menschen mit psychischen Beschwerden die ersten und zentralen Ansprechpartner*innen. Mit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde wurde ein wirksamer, niedrigschwelliger und wohnortnaher Zugang geschaffen: Patient*innen erhalten eine qualifizierte diagnostische Abklärung und eine fundierte Empfehlung, welche Behandlungsform – Psychotherapie, medikamentöse Mitbehandlung, Soziotherapie oder Selbsthilfe – in ihrem Fall sinnvoll ist.
Gerade auch Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen brauchen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe, um eine frühzeitige Diagnostik und Behandlung zu ermöglichen und damit Chronifizierung und längerfristige Beeinträchtigungen in der emotionalen, kognitiven und sozialen Entwicklung zu verhindern.
Jedes Quartal nutzen rund 600.000 Menschen dieses Angebot. Nur etwa die Hälfte von ihnen beginnt eine Richtlinienpsychotherapie – die andere Hälfte wird je nach Bedarf niedrigschwellig beraten, versorgt oder weitervermittelt. Diese Form der differenzierten Patientensteuerung ist effizient, zielgerichtet und entlastet das Gesundheitssystem.
Verpflichtende hausärztliche Steuerung: fachlich und strukturell nicht geeignet
Die Idee, die Steuerung psychisch belasteter Menschen über Hausärzt*innen vorzunehmen, überzeugt weder fachlich noch organisatorisch. Hausärzt*innen sind nicht auf psychische Störungen spezialisiert, stehen unter hohem Zeitdruck und sind vielerorts bereits überlastet. Ein vorgeschalteter Besuch in der Hausarztpraxis würde die Versorgung nicht verbessern, sondern verzögern, Doppeldiagnostik erzeugen und Hürden für Patient*innen erhöhen. Darauf verwies jüngst auch die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband Ramona Pop. Die ohnehin schon überlasteten Hausarztpraxen würden zum Nadelöhr.
Ein klares Signal kommt auch aus der Selbstverwaltung: Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat jüngst beschlossen, dass psychotherapeutische Behandlungen weiterhin ohne Überweisung zugänglich bleiben müssen.
Direktzugang absichern und erweitern
Die psychotherapeutische Sprechstunde funktioniert – für Patient*innen, für das System und für eine zielgerichtete Versorgung. Der direkte Zugang von Patient*innen zur Psychotherapie muss weiterhin gesetzlich abgesichert bleiben. Gleichzeitig braucht es eine Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten von Psychotherapeut*innen – etwa durch die Befugnis, Überweisungen auszustellen oder die Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen zu bescheinigen.
BPtK-Positionspapier
Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen keine vorgeschaltete Steuerung – die Psychotherapeut*innen selbst sind die kompetenten Lotsen in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die BPtK setzt sich deshalb auf allen Ebenen dafür ein, dass der Direktzugang zur Psychotherapie nicht dem apodiktischen Prinzip einer hausärztlichen Zuweisung geopfert wird. Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen darf nicht ausgebremst werden – im Gegenteil: Sie muss gestärkt, niedrigschwellig gestaltet und weiterentwickelt werden. In einem Positionspapier hat die BPtK ausführlich dargelegt, warum der Direktzugang in die psychotherapeutische Sprechstunde für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt und optimal genutzt werden muss und nicht durch ein „One size fits all“-Modell ersetzt werden darf.
Round-Table-Gespräch „Prävention und Gesundheitsförderung: Potenziale und Perspektiven“
Auf Einladung der Bundespsychotherapeutenkammer diskutierten am 10. Juni 2025 Vertreter*innen der Landespsychotherapeutenkammern und BPtK-Gremien sowie Expert*innen aus der Präventionspraxis im Rahmen eines Round-Table-Gesprächs zum Thema „Psychotherapeut*innen in der Prävention und Gesundheitsförderung – Potenziale und Perspektiven“, wie die Rolle der Profession in der Prävention gestärkt werden kann.
Angesichts zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung werde die Notwendigkeit präventiven Handelns immer deutlicher, sagte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke zum Auftakt der Veranstaltung. Prävention müsse Menschen in allen Lebensphasen erreichen. Die Profession sei bereit, Prävention stärker mitzugestalten. Es brauche eine stärkere Auseinandersetzung mit der Rolle der Psychotherapeutenschaft in Prävention und Gesundheitsförderung sowie eine klare Positionierung gegenüber der Politik, fügte Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop hinzu.
Prävention noch nicht in der Regelversorgung
Wolfgang Schreck, BPtK-Vorstand mit langjähriger Erfahrung als Jugendamtsleiter, lieferte einen umfassenden thematischen Überblick zu diesem Thema. Psychische Gesundheit müsse im Sinne von „Mental Health in all Policies“ auch außerhalb des Gesundheitswesens mitgedacht werden, etwa in Bildung und Arbeitswelt, so Schreck. Psychotherapeut*innen brächten umfassende Kompetenzen für die Prävention und Gesundheitsförderung mit. Bisher seien sie jedoch – wenn überhaupt – vorrangig in der Individualprävention tätig, etwa im Rahmen der Präventionskurse der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 20 SGB V. Schreck betonte, wirkungsvolle Prävention müsse weiter gefasst werden: Sie gelinge nur durch Zusammenarbeit verschiedener Professionen in unterschiedlichen Lebenswelten. Psychotherapeut*innen stünden nicht allein in der Verantwortung, könnten aber maßgeblich zur Entwicklung einer psychisch gesünderen Bevölkerung beitragen.
Früh ansetzen, gezielt fördern
Dr. Sabine Ahrens-Eipper, niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Vizepräsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), beleuchtete Potenziale und Hürden indizierter Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche. Gruppenprogramme, wie das von ihr entwickelte Training „Til Tiger“ für sozial unsichere Kinder, zeigten zwar nachweislich hohe Wirksamkeit, ihre Überführung in die Praxis werde durch die ungünstigen Rahmenbedingungen für Prävention jedoch erschwert. Der Zugang zu solchen Angeboten könne etwa über kinderärztliche Praxen und Schuleingangsuntersuchungen verbessert werden, wie das Innovationsfondsprojekt PROMPt (Primärindikative und optimierte Zuweisung zu gezielten Maßnahmen bei emotionalen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern) zeige. Ahrens-Eipper betonte, indizierte Prävention sei praxistauglich, wenn passende Strukturen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen würden.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Dr. Nadine Schuster, Psychologische Psychotherapeutin und Geschäftsführerin der prevent.on GmbH, veranschaulichte, wie Psychotherapeut*innen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung aktiv werden können. Sie verfügten über die nötigen Kompetenzen. Angesichts steigender psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sei daher wichtig, dass sich die Profession mit betrieblichen Strukturen und Anforderungen vertraut mache, etwa durch spezifische Curricula oder Fortbildungen. Nur so könne der Transfer psychotherapeutischer Expertise in neue Handlungsfelder wie die betriebliche Gesundheitsförderung gelingen.
Chancen und Herausforderungen für Psychotherapeut*innen
Die Diskussion im Plenum machte deutlich: Psychotherapeut*innen verfügen über Kompetenzen, die stärker in präventive Angebotsstrukturen eingebunden werden sollten. Das gelte sowohl für psychische als auch für körperliche Erkrankungen, zum Beispiel bei der Förderung gesunder Lebensweisen. Die Teilnehmenden betonten aber auch: Finanzierungsfragen, strukturelle Hürden und begrenzte personelle Ressourcen bleiben große Herausforderungen. Diskutiert wurde, welche Aufgaben Psychotherapeut*innen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung selbst übernehmen und welche delegiert werden könnten – etwa an Praxispersonal oder durch Kooperationen mit Schulen. Die Profession müsse sich sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene stärker positionieren, um nachhaltig präventiv wirksam zu sein.
In ihrem Resümee unterstrich Dr. Andrea Benecke nochmals die Relevanz des Themas für die Zukunft der Profession. Die BPtK werde die Diskussion weiterführen, um psychotherapeutische Kompetenzen im Bereich Prävention stärker zur Geltung zu bringen und die psychische Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu stärken.
BPtK fordert Entbürokratisierung in der Psychotherapie
Überregulierte Antragsverfahren, unnötige Kontrollen und fehlende Digitalisierung – Psychotherapeut*innen sind bei der Berufsausübung mit einer Vielzahl bürokratischer und regulatorischer Anforderungen konfrontiert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Behandlung der Patient*innen verloren.
Und nicht nur die psychotherapeutische Versorgung ist von bürokratischen Unwuchten betroffen. Auch Unternehmen, Verwaltung und Bürger*innen beklagen bürokratische Hürden. Die schwarz-rote Bundesregierung hat daher eine Offensive zur Entbürokratisierung angekündigt.
Die Bundesregierung plant, Gesetze und Regelungen mithilfe eines Praxischecks systematisch auf ihren bürokratischen Aufwand hin zu überprüfen. Dazu gehören auch Datenschutzvorschriften und Dokumentationspflichten. Auch das Berichtswesen soll vereinfacht und digitalisiert werden.
Damit auch Psychotherapeut*innen in der ambulanten Versorgung von Vereinfachungen und Entlastungen profitieren, hat die BPtK in enger Abstimmung mit den Landespsychotherapeutenkammern Vorschläge an die Politik adressiert.
Erstens fordert die BPtK die Abschaffung des aktuellen Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahrens) ambulante Psychotherapie, das seit Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt wird. Schon jetzt steht fest, dass das QS-Verfahren erhebliche Bürokratie- und Durchführungskosten verursacht und für die Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie grundsätzlich ungeeignet ist. Allein in NRW entstehen jährlich Kosten für die QS-Software und die vorgeschriebene QS-Dokumentation in zweistelliger Millionenhöhe. Hinzu kommen erhebliche zusätzliche Kosten für die Durchführung des QS-Verfahrens bei den beteiligten Stellen sowie für die geplante Evaluation. Gleichzeitig kann das QS-Verfahren aufgrund von grundsätzlichen Limitationen sowie methodischen und inhaltlichen Defiziten keinen relevanten Beitrag zur gezielten Verbesserung der Behandlungsprozesse leisten.
Zweitens dringt die BPtK auf die Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens für die Kurzzeittherapie, weil die bisherige Zweiteilung zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Aufwand aufseiten der Psychotherapeut*innen und der Krankenkassen verursacht, ohne dass daraus auch nur ansatzweise ein Mehrwert im Sinne einer effizienteren Steuerung der Versorgung erwächst.
Drittens fordert die BPtK, die Verpflichtung aufzuheben, dass auch bei ärztlich überwiesenen oder aus dem Krankenhaus entlassenen Patient*innen ein zusätzlicher Konsiliarbericht angefordert werden muss. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben kommt es regelhaft zu Doppeluntersuchungen, etwa, wenn eine Patient*in bereits von der Hausärzt*in untersucht und an eine Psychotherapeut*in überwiesen wurde, oder im Fall der ambulanten Anschlussbehandlung nach einem stationären Aufenthalt. Bereits vorliegende Untersuchungsbefunde sollten effizienter genutzt werden, um damit hausärztliche Praxen zu entlasten, Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zu senken und Verzögerungen bei der psychotherapeutischen Behandlung zu verhindern.
Viertens sollte das Antrags- und Gutachterverfahren digitalisiert und verschlankt werden. Bisher kann der Bericht nur in Papierform und damit postalisch an die Gutachter*in verschickt werden. Ein digitales Verfahren kann die Prozesse verkürzen, den Aufwand reduzieren und im Ergebnis zu mehr Zeit für Patient*innen und weniger Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung führen.
Fünftens setzt sich die BPtK für eine zügige Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und damit auch der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein. Die Abrechnung der privatärztlichen und privatpsychotherapeutischen Leistungen sind aktuell mit einem hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden. Der Grund: Leistungen müssen über teils komplexe Analogbewertungen abgerechnet und mit entsprechendem Aufwand geprüft werden. Der Entwurf einer neuen GOÄ, der zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband unter Mitwirkung der BPtK abgestimmt wurde, bildet das gesamte Spektrum der medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft über originäre Gebührenziffern ab, sodass die umfangreiche Nutzung von Analogbewertungen und die aufwendigen Rechnungsprüfungen entfallen könnten.
Schließlich fordert die BPtK, dass die Approbationsurkunden künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Behandlung ist bei psychischen Erkrankungen die beste Prävention von Gewalt
Die BPtK unterstützt ausdrücklich das neue Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) zum Thema „Aggressives und gewalttätiges Verhalten bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wie hoch ist das Risiko und wie lässt es sich begrenzen?“.
Das Papier liefert eine wissenschaftlich fundierte und zugleich differenzierte Einordnung dieses komplexen Themas. Es zeigt klar: Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht per se gefährlich. Das Risiko, dass ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung gewalttätig wird, ist fast immer das Resultat aus der Interaktion bestimmter Symptome der Erkrankung – insbesondere, wenn sie unbehandelt ist – mit weiteren bekannten Belastungs- und Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit. Hierzu gehören junges Alter, männliches Geschlecht, Konsum von Drogen oder Alkohol, Vernachlässigung und Gewalterfahrungen, soziale Isolation, Armut und Wohnungslosigkeit. Der beste Schutz vor möglichen Gewalttaten ist eine wirksame Behandlung der psychischen Erkrankung.
Das Positionspapier leistet einen wichtigen Beitrag, um Ängste und Vorurteile in der öffentlichen Debatte zu versachlichen und den Fokus auf die Versorgung und Prävention zu lenken. Entscheidend ist, dass der Zugang zu qualifizierter psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung gesichert und gestärkt wird. Zudem müssen Eingliederungshilfe und Sozialpsychiatrische Dienste gestärkt werden. Maßnahmen wie die Weitergabe medizinischer Daten an Sicherheitsbehörden oder das Anlegen eines Registers für psychisch kranke Menschen hingegen sind nicht sinnvoll und können keine Gewalttaten verhindern.
BMG und BPtK veröffentlichen Empfehlungen für einen Hitzeschutz in psychotherapeutischen Praxen
Anlässlich des Hitzeaktionstags am 4. Juni 2025 haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die BPtK eine Bundesempfehlung für den Hitzeschutz in ambulanten psychotherapeutischen Praxen veröffentlicht. Der Musterhitzeschutzplan unterstützt Psychotherapeut*innen dabei, Hitzerisiken für Patient*innen und Praxisteams wirksam zu reduzieren.
Warum ist Hitzeschutz in Praxen wichtig?
Die Klimakrise führt zu häufigeren und intensiveren Hitzewellen. Studien zeigen, dass sich dies auch auf die psychische Gesundheit auswirkt: Psychische Krisen und Suizide nehmen zu. Besonders gefährdet sind unter anderem Patient*innen mit schizophrenen, bipolaren, substanzbezogenen, demenziellen sowie chronischen körperlichen Erkrankungen.
Was empfiehlt die BPtK?
Der aktualisierte Hitzeschutzplan zeigt konkrete und niedrigschwellige Maßnahmen auf, mit denen Praxen Hitzerisiken begegnen können. Die BPtK empfiehlt, frühzeitig Informationen einzuholen, verantwortliche Personen in den Praxen festzulegen, sowohl beim Personal als auch bei den Patient*innen Risikogruppen zu identifizieren und diese gezielt zu informieren. Bei Hitze sollten für Risikopatient*innen, wenn möglich, Termine morgens oder abends gelegt oder Videosprechstunden angeboten werden.
Über den Musterhitzeschutzplan
Die erste Version des Plans wurde 2023 von der BPtK gemeinsam mit der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e. V. sowie den Psychologists/Psychotherapists for Future e. V. entwickelt. In diesem Jahr wurde er überarbeitet und in Kooperation mit dem BMG neu aufgelegt.
Plakate und Karten mit QR-Code zu Ratgebern für Patient*innen und Sorgeberechtigte
Seit Juli 2025 bietet die BPtK interessierten Psychotherapeut*innen sowie medizinischen und sozialen Einrichtungen Plakate und Infokarten zu ausgewählten Patienten- und Elternratgebern der BPtK an, die in Praxis- oder Warteräumen ausgehängt beziehungsweise ausgelegt werden können. Die BPtK möchte Patient*innen und Sorgeberechtigte auf diese Weise unterstützen und den Zugang zu Ratgebern in digitaler Form vereinfachen.
Über die auf den Plakaten und Infokarten abgedruckten QR-Codes können Ratsuchende die Broschüren direkt von der Website der BPtK abrufen.
Folgende gedruckte Plakate können bei der BPtK bestellt werden:
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Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Wege zur Psychotherapie“,
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Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Internet“,
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Plakat im A3-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Psychotherapie“.
Folgende gedruckte Infokarten können bei der BPtK bestellt werden:
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Infokarte im A6-Format zum Ratgeber „Wege zur Psychotherapie“,
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Infokarte im A6-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Internet“,
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Infokarte im A6-Format zum Ratgeber „Elternratgeber Psychotherapie“.
Plakate und Infokarten können per E-Mail unter bestellungen@bptk.de angefordert werden. Um möglichst vielen Interessent*innen dieses Angebot zukommen lassen zu können, kann pro Anfrage jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Postkarten und Plakaten versendet werden.