Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
3. Sitzung der 6. Kammerversammlung am 10. Mai 2025
V. l. n. r.: Elisabeth Dallüge, Nuri Sait Lewandovski, Sophie Pult (beide: PiA-Vertretung NRW), Julia Leithäuser, Yannick Pachernegg (PiA-Vertretung NRW), Andreas Pichler, Oliver Kunz, Sophie Hartmann (PsyFaKo), Bettina Meisel, Mirka Münzebrock-Child, Georg Schäfer
Am 10. Mai 2025 tagte die 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zum dritten Mal in dieser Amtsperiode. An der Sitzung nahmen auch Ministerialrätin Helene Hamm aus dem für Kammeraufsicht und Heilberufe mit Approbation zuständigen Referat des Ministeriums für Arbeit, Gesundes und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), die PiA-Vertretung NRW (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung) und die Vertreterin der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) teil. Kammerpräsident Andreas Pichler begrüßte die Kammerversammlungsmitglieder und alle Gäste. Der PsyFaKo dankte er bei dieser Gelegenheit für ihr Engagement im Kampf um die noch offenen Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten.
Andreas Pichler, Helene Hamm
Zu Beginn gedachten die Kammerversammlungsmitglieder mit Nachrufen und in einer Schweigeminute der Verstorbenen Dorothea Dewald, Bernhard Moors und Dr. Karl Stricker. Alle drei waren Gründungsmitglieder der Kammer und über viele Jahre berufspolitisch aktiv.
Bericht des Vorstands
Dem mündlichen Vorstandsbericht stellte Andreas Pichler voraus, dass es der Profession in den aktuell politisch bewegten Zeiten nahegehe, wenn Richtungen aufstreben wollen, die in Ton und Inhalt dem humanistisch geprägten Menschenbild eines akademischen Heilberufs entgegenlaufen. Sie schließe sich mit Nachdruck dem Appell der jüngst verstorbenen Margot Friedländer an: „Seid Menschen.“
Zum Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD hielt der Kammerpräsident fest, dass vieles darin im Sinne der Profession sei. Einigen Plänen gelte es allerdings wachsam zu begegnen, so der Einführung eines Primärarztsystems in der ambulanten Versorgung. Der Vorstand habe sich hierzu umgehend an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gewandt und die Notwendigkeit des niedrigschwelligen Direktzugangs zur psychotherapeutischen Versorgung dargelegt.
Vorstandsmitglied Georg Schäfer skizzierte den Sachstand bei der Umsetzung der Fachgebietsweiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen. Die Kammer habe mittlerweile mehrere Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte zugelassen. Erfreulich für die Umsetzung der Weiterbildung im ambulanten Bereich sei, dass mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte niedergelassene Praxen ihren Leistungsumfang ausweiten können, wenn sie Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten beschäftigen, sagte Georg Schäfer. Den Antrag hierfür habe das MAGS NRW in enger Abstimmung mit der Kammer in die Beratungen auf Bundesebene eingebracht. Der Vorstand danke dem Ministerium für den Einbezug und das gute Zusammenwirken. Bettina Meisel thematisierte das Dilemma, dass die Weiterbildung vom Gesetzgeber weiterhin nicht ausreichend finanziert sei, der Berufsstand jedoch angesichts des großen Bedarfs ihre Umsetzung vorantreiben müsse. Sie bekräftige, dass die Kammer nicht nachlassen werde, die notwendige Finanzierung einzufordern, und alle Beteiligten einbeziehen werde.
Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser informierte über die Vorstandsaktivitäten zum Thema Gewalt gegen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge beschrieb die Kritik der Profession an dem von der Politik geforderten Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Sie unterstrich dabei die Aufgabe, wirksame Maßnahmen zur Gewaltprävention und Risikominimierung zu fördern. Vorstandsmitglied Mirka Münzebrock-Child präsentierte den Sachstand bei den Digitalisierungsmaßnahmen der Kammer.
Die Kammerversammlungsmitglieder tauschten sich zu dem mündlichen Bericht vertiefend aus und dankten dem Vorstand für seine vielfältigen Aktivitäten. Auch in der Aussprache zum schriftlich vorgelegten Vorstandsbericht fand die umfassende Arbeit des Vorstandes Anerkennung.
Qualitätssicherungsverfahren
Die Kammerversammlung befasste sich intensiv mit dem Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter und dem Testlauf in NRW. Andreas Pichler fasste die Position des Vorstands zusammen und wies darauf hin, dass die Diskussion zu diesem Thema auch im Austausch mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stattfinde. Martin Zange, Sprecher der Kommission „QS-Erprobung NRW“, stellte die Aktivitäten und das von der Kommission erarbeitete Positionspapier zum QS-Verfahren vor. Wichtig sei, in der Diskussion über die Erfassung der Qualität in der psychotherapeutischen ambulanten Versorgung nicht allein über Alternativen zum aktuell in NRW erprobten Verfahren zu sprechen. Es seien auch die zahlreichen von der Profession bereits umgesetzten Maßnahmen zu beachten. Im Anschluss diskutierten die Kammerversammlungsmitglieder verschiedene Aspekte zum Thema Qualitätssicherung.
Beschlussfassungen, Wahlen und Berichte
Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Kammerversammlung Änderungen für die Beitragsordnung, die auch Anpassungen der Beitragstabelle beinhalten. Andreas Pichler hatte zuvor die Ein- und Ausgabensituation der Kammer dargestellt, Dr. Georg Kremer, Vorsitzender im Finanzausschuss, hatte die Notwendigkeit der Anpassung erläutert. Ferner wurden Änderungen für die Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten der Kammer beschlossen. Weitere Tagesordnungspunkte waren Ergänzungswahlen für die Kammerausschüsse und zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT), Berichte der Ausschüsse und Kommissionen sowie die Beschlussfassung zu Resolutionen. Die Wahlergebnisse und die Resolutionen können auf www.ptk-nrw.de unter „Aktuelles“ im Online-Bericht über die 3. Sitzung der 6. Kammerversammlung aufgerufen werden.
Zum Abschluss dankte Andreas Pichler der Kammerversammlung für den konstruktiven Austausch und die gute Arbeitsatmosphäre.
Sitzung der Kammerversammlung
Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Detmold am 9. Juli 2025
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bietet den Kammerangehörigen mit Regionalversammlungen in den fünf Regierungsbezirken ein Forum für Information und Austausch über aktuelle berufspolitische Themen. Der Einladung für den Regierungsbezirk Detmold am 9. Juli 2025 in Bielefeld waren über 70 Interessierte gefolgt. Für den Vorstand nahmen Kammerpräsident Andreas Pichler und die Vorstandsmitglieder Elisabeth Dallüge, Oliver Kunz, Bettina Meisel und Georg Schäfer teil.
Kammermitglieder im Sitzungssaal in Bielefeld
Andreas Pichler sprach einführend Aspekte der Versorgungsplanung und der Steuerung von Patientinnen und Patienten an. Dabei erläuterte er verschiedene Möglichkeiten, wie sich die Kapazitäten im bestehenden System erhöhen ließen. Der Kammerpräsident machte bei diesem Thema auch deutlich, dass ein Primärarztsystem in der ambulanten Versorgung, wie es die Parteien der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorsehen, nicht für die Psychotherapie eingeführt werden dürfe. Patientinnen und Patienten müssten weiterhin niedrigschwellig und direkt Zugang finden.
Andreas Pichler
Elisabeth Dallüge aus dem Vorstand beschrieb, dass die Rolle angestellter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im stationären Bereich teilweise unklar definiert sei und mitunter nicht ausreichend Wertschätzung finden würde. Der Vorstand sei mit diesen Themen befasst. Eine neue Möglichkeit, über Rahmenbedingungen in der Anstellung zu sprechen, sei die Tätigkeit als Weiterbildungsbefugter oder Weiterbildungsbefugte. Abschließend motivierte Elisabeth Dallüge, Kammerangebote wie z. B. die Veranstaltungsreihe „Angestellte im Fokus“ und Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
Elisabeth Dallüge
Vorstandsmitglied Georg Schäfer informierte zum Testlauf des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Nordrhein-Westfalen. Angesichts zahlreicher erkennbarer Kritikpunkte ließe sich mit dem vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelten Verfahren die Qualität der Versorgung nicht abbilden, erklärte er. Der Vorstand der Kammer halte es daher für folgerichtig, dass das Verfahren aus der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) gestrichen werde, so Georg Schäfer.
Georg Schäfer
Bettina Meisel aus dem Kammervorstand führte aus, dass sich die Profession trotz offener Finanzierungsfragen auf den Weg machen und die Weiterbildung umsetzen müsse. Approbierte Kolleginnen und Kollegen bräuchten eine Perspektive und die Zukunft der Versorgung müsse gesichert werden. Wer interessiert sei, sich in der Weiterbildung zu engagieren, solle nicht zögern und jetzt den Antrag stellen.
Bettina Meisel
Zu allen Themen brachten sich die Kammermitglieder mit Einschätzungen und Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag ein. Die vom Vorstand vorgetragenen Positionen und Argumente fanden in einer angeregten Diskussion viel Zustimmung. Abschließend bedankte Andreas Pichler sich für den gelungenen Austausch und die Hinweise, die der Vorstand aus der Region mitnehmen werde.
Kammer aktiv: Im Dialog mit der Landespolitik
Gesprächstermine im Landtag
Im ersten Halbjahr 2025 traf sich der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion (11.02.), der gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion (25.04.) und dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion (03.06.). Der Kammerpräsident und die teilnehmenden Vorstandsmitglieder erläuterten in den Gesprächen zentrale Anliegen der Profession und beleuchteten drängende Fragen der psychotherapeutischen Versorgung. Sie gingen zudem auf Positionen der Parteien mit Bezug zur Psychotherapie ein. Insbesondere waren das Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, die Bedarfsentwicklung und die stationäre psychotherapeutische Versorgung Gegenstand der Gespräche im Landtag. Ein Termin mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist in Planung.
Anhörung zur Kindergesundheit
Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen war zu der Anhörung des Antrags „Kindergesundheit in Nordrhein-Westfalen verbessern – Handlungsempfehlungen des Kindergesundheitsberichts 2024 zügig umsetzen“ der SPD-Landtagsfraktion durch den Ausschuss für Schule und Bildung und den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten worden. In ihrem Statement zu der Anhörung am 20. Mai 2025 stellt sie u. a. die Vorschläge der Profession zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit Prävention in der Schule dar. Die Stellungnahme kann auf www.ptk-nrw.de in der Rubrik „Presse“ abgerufen werden. Im Termin der Anhörung brachte Vorstandsmitglied Bettina Meisel die Position und die Expertise der Kammer ein.
Erprobungsverfahren Qualitätssicherung: Sachstand und Perspektiven
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist intensiv mit dem Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Nordrhein-Westfalen befasst. Auch die aktuell laufende Erprobung des Verfahrens in Nordrhein-Westfalen ist ein zentrales Arbeitsthema in der Kammer. Der Vorstand ist mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren zum QS-Verfahren in Kontakt und bringt die Erfahrungen und die Expertise der Profession u. a. in der Landesarbeitsgemeinschaft Datengestützte und einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung NRW (LAG DeQS NRW) ein. Auch die Mitglieder der vom Vorstand eingerichteten Kommission „QS-Erprobung NRW“ sind entsprechend vernetzt und in den relevanten Gremien vertreten. Ein von der Kommission erarbeitetes umfassendes Positionspapier erläutert die erkennbaren Kritikpunkte an dem QS-Verfahren und hält fest, was im Rahmen der Qualitätssicherung zu berücksichtigen sei.
Qualitätssicherung als Aufgabe der Profession
„Das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelte und vom Gesetzgeber beschlossene Verfahren zur Erfassung der Qualität in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung steht in der Profession bekannterweise stark in der Kritik“, konstatiert Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Gleichermaßen ist sich der Berufsstand einig, dass der Wunsch nach Qualitätssicherung und die damit verbundenen Fragen nicht ignoriert werden können. Bei der Suche nach Antworten sollte der Berufsstand geschlossen vorgehen und offen in alle Richtungen denken.“ Dabei müsse berücksichtigt werden, dass keine wissenschaftliche Evidenz für Qualitätsmängel in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorliege und der Berufsstand selbst mittels verschiedener Maßnahmen wie Dokumentation und Supervision für die notwendige Qualitätssicherung sorge.
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen fordere daher weiterhin, das QS-Verfahren für die ambulante Psychotherapie aus der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) herauszunehmen. „Aus dem mit Jahresbeginn gestarteten Testlauf in unserem Bundesland können wir bereits jetzt berichten, dass der hohe bürokratische Aufwand sich negativ auf die Versorgung auswirkt“, mahnt Andreas Pichler.
Publikationen
Gruppenpsychotherapie
Im Juli 2025 ist der Flyer „Ambulante Gruppenpsychotherapie. Alternative zu Einzelsitzungen in der psychotherapeutischen Versorgung“ erschienen. Herausgeber ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) gemeinsam mit der Patientenbeauftragten in Nordrhein-Westfalen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. Der Flyer kann auf www.ptk-nrw.de in der Rubrik „Patientenschaft“ als PDF heruntergeladen werden. Beim Online-Broschürenservice des MAGS können kostenfrei Druckexemplare bestellt werden. Der Service ist über die Eingabe des Flyer-Titels in der Suche auf www.mags.nrw erreichbar.
Berufsständische Altersversorgung
Die neue Publikation „Die Rolle der berufsständischen Altersversorgung“ des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen gibt einen kompakten Überblick über Organisation und Angebot der Versorgungswerke. Sie kann auf www.ptk-nrw.de unter „Berufsstand“ als PDF heruntergeladen werden.