Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Bayern

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Ermächtigungen zur Versorgung vulnerabler Gruppen: PTK Bayern bietet Anzeigenportal für Kooperationen

Mit der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) wurde ein neuer Weg eröffnet, um die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen nachhaltig zu verbessern. Psychotherapeut*innen können durch Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen eine Ermächtigung erhalten und ihre Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.

Als besonders vulnerable Zielgruppe werden z. B. Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen, Personen mit Suchterkrankungen oder Patient*innen, die aufgrund eines erheblich eingeschränkten psychosozialen Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, verstanden. Geeignete Einrichtungen für die Kooperation sind z. B. Sozialpädiatrische Zentren, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB; § 119c SGB V), Einrichtungen der Suchthilfe oder Krisenhilfe, Sozialpsychiatrische Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe.

Die PTK Bayern möchte entsprechende Kooperationen unterstützen und hat daher im Anzeigenportal ihrer Internetseite eine neue kostenfreie Rubrik eingeführt, in die sowohl entsprechende Institutionen als auch zu ermächtigende Psychotherapeut*innen ihren Kooperationswunsch eintragen können. Die Inserate in dieser Rubrik sind gebührenfrei.

Das Anzeigenportal ist zu finden unter www.ptk-bayern.de > Presse & Fachinfos > Anzeigenportal. Dort findet sich nun die neue Rubrik „Kooperationen (zur Ermächtigung nach Ärzte-ZV) für Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen“.


Neues Anzeigenportal: Offene-Stellen für die Weiterbildung von Psychotherapeut*innen

In Bayern wurden bereits einige Weiterbildungsstätten zugelassen. Diese nehmen mittlerweile ihren Betrieb auf und bieten Weiterbildungsplätze für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) an.

Um die Suche und Vermittlung von Weiterbildungsplätzen möglichst zu erleichtern, hat die PTK Bayern auf ihrer Homepage nun ein Anzeigenportal eigens für PtW-Stellen eingerichtet. Genehmigte Weiterbildungsstätten in Bayern können hier kostenfrei inserieren und ihre Weiterbildungsplätze bekannt machen. PtW können sich so einen schnellen Überblick über freie Plätze und die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten zu den Weiterbildungsstätten verschaffen.

Das Anzeigenportal für PtW-Stellen in Bayern ist dabei zu finden unter www.ptk-bayern.de > Aus-, Fort- und Weiterbildung > Weiterbildung Psychotherapeut*innen > Anzeigenportal PtW-Stellen.

Das Verzeichnis aller bereits zugelassenen Weiterbildungsstätten in Bayern ist online abrufbar unter

www.ptk-bayern.de > Aus-, Fort- und Weiterbildung > Weiterbildung Psychotherapeut*innen > Verzeichnisse Stätten/Befugte und Eignungsfeststellungen für Supervision und Selbsterfahrung.


Mitglieder-Forum am 22. September 2025: Information und Austausch von und mit dem Vorstand

Am 22. September 2025 fand wieder ein Mitglieder-Forum als Online-Veranstaltung statt. Der Vorstand nutzt das Format regelmäßig für den direkten Austausch mit den Kammermitgliedern und zu deren Information über aktuelle Themen. Dafür wurde im Vorfeld bei den Kammermitgliedern abgefragt, welche Themen in der Veranstaltung behandelt werden sollten.

Ein Fokusthema war diesmal „Künstliche Intelligenz – Diskussion von Risiken und Chancen für die Psychotherapie und für Psychotherapeut*innen“. Künstliche Intelligenz und digitale Tools werden auch in psychotherapeutischen Anwendungsfeldern rasant weiterentwickelt – mit möglichen Einsatzbereichen in Diagnostik, Behandlung und Organisation. Unverzichtbar bleiben jedoch der Einbezug psychotherapeutischen Sachverstands und die Berücksichtigung von indirekten Auswirkungen und Risiken zusammen mit ethischen, rechtlichen und berufspraktischen Aspekten. Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop beleuchtete dabei kritisch, welche Potenziale und Grenzen der Einsatz der KI in der Psychotherapie aufweist, wie digitale Anwendungen das Berufsbild zukünftig verändern können und wie der Berufsstand die Entwicklungen aktiv mitgestalten kann und muss.

Zudem vermittelte Herr Melcop den Teilnehmenden Hintergründe zum in der Politik aktuell diskutierten Primärarztsystem wie auch zur Frage, was „Steuerung“ in der Psychotherapie bedeuten würde.

Berichtet wurde zudem über den Einsatz für eine angemessene tarifliche Eingruppierung für Angestellte, über die „neue“ Weiterbildung, die Gebührenordnung (GOP) und Aktivitäten rund um das Thema Klima, Klimaschutz und Psyche. Vizepräsidentin Nicole Nagel stellte Aktivitäten zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Bayern dar und erläuterte aktuelle Entwicklungen in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

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PTK Bayern startet Interventionsprogramm für suchtkranke Psychotherapeut*innen (SIP)

Die PTK Bayern möchte suchtkranke Mitglieder dabei unterstützen, eine Behandlung in Anspruch zu nehmen und ggf. drohende approbationsrechtliche Maßnahmen durch eine erfolgreiche Behandlung abwenden zu können. Gleichzeitig müssen etwaige Risiken für Patient*innen, die sich aus der weiteren Berufsausübung suchtkranker Psychotherapeut*innen ergeben können, vermieden werden. Die Kammer startet daher ab sofort ein Suchtinterventionsprogramm für Psychotherapeut*innen (SIP).

Ablauf des SIP

Erhält die Kammer einen Hinweis auf einen missbräuchlichen Suchtmittelkonsum oder eine mögliche Abhängigkeitserkrankung eines Mitglieds, ist zunächst ein Gespräch mit dem Mitglied vorgesehen, um zu klären, ob eine Abhängigkeitserkrankung vorliegt und welche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Tätigkeit bestehen bzw. anzunehmen sind. Ist das betroffene Mitglied zur Teilnahme am SIP bereit, muss es vor Beginn der Teilnahme an dem Programm ein fachpsychotherapeutisches oder fachärztliches Gutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten muss eine Aussage darüber enthalten, dass der*die Psychotherapeut*in aufgrund der Suchterkrankung nicht ungeeignet für die Berufsausübung ist und keine Gefährdung von Patient*innen bei der vorliegenden Abhängigkeitserkrankung zu vermuten ist. Im Gegenzug verzichtet die zuständige Approbationsbehörde bei ordnungsgemäßer Durchführung des SIP und der Feststellung, dass der*die suchtkranke Psychotherapeut*in nicht ungeeignet für die Berufsausübung ist, auf approbationsrechtliche Maßnahmen. Je nach Schweregrad des Suchtmittelkonsums bzw. der Abhängigkeitserkrankung wird eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Entwöhnungsbehandlung einschließlich der erforderlichen Entzugsbehandlung vereinbart. Dem Mitglied soll die Fortführung der Berufsausübung im Rahmen des SIP grundsätzlich möglich sein, maßgeblich sind aber stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Die Umsetzung des SIP erfolgt durch die PTK Bayern im Rahmen der Berufsaufsicht. Dabei wird das SIP durch ein Vorstandsmitglied betreut und fachlich durch ein Kammermitglied mit Expertise auf dem Gebiet der Abhängigkeitserkrankungen begleitet (Suchtbeauftragte*r). Mit der zuständigen Approbationsbehörde ist ein enger und regelmäßiger Austausch über die Ausgestaltung und den aktuellen Stand des individuellen SIP vereinbart.


Weiterbildung der Psychotherapeut*innen: Treffen und Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der Weiterbildung

Die PTK Bayern treibt die Umsetzung der „neuen“ Weiterbildung der Psychotherapeut*innen in Bayern weiter voran. Dazu finden regelmäßig Veranstaltungen unter Mitwirkung des zuständigen Vorstandsmitglieds Dr. Anke Pielsticker statt.

Treffen der Weiterbildungsbefugten am 14. Oktober 2025

Bei einem Treffen der Weiterbildungsbefugten fand ein Austausch zu den Entwicklungen bezüglich der Weiterbildung aus Sicht der Befugten statt. Das halbjährlich stattfindende Treffen dient dazu, dass Befugte der Kammer über die Herausforderungen ihrer verantwortungsvollen Rolle berichten können und die PTK Bayern so einen Einblick erhält, wo eventuell Unterstützungsbedarf bei der Umsetzung besteht. Zudem wird das Treffen zur Vernetzung der Befugten untereinander genutzt.

Treffen mit den PtW am 22. Oktober 2025

Auch die Sicht der Psychotherapeut*in-nen in Weiterbildung (PtW) interessiert die Kammer. Hier findet ebenfalls halbjährlich ein von der PTK Bayern organisiertes Austauschtreffen statt. So kann die PTK Bayern erfahren, wie sich die Weiterbildung für die bayerischen PtW entwickelt, diese auf dem Weg zum*zur Fachpsychotherapeut*in unterstützen und die Vernetzung untereinander fördern.

Infoveranstaltung zur „neuen” Weiterbildung am 27. Oktober 2025

Mit der Infoveranstaltung zur „neuen“ Weiterbildung schafft die PTK Bayern regelmäßig die Gelegenheit, um mit Kammermitgliedern gemeinsam die Umsetzung der Weiterbildung schrittweise voranzubringen. Dafür wurde u. a. über die grundlegenden Rahmenbedingungen und Strukturen der Weiterbildung gesprochen: Was brauchen die PtW, um eine gute Weiterbildung zu erhalten? Welche Möglichkeiten, Regelungen und Freiräume sieht die Weiterbildungsordnung hier vor? Welche Anforderungen werden an die Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten gestellt? Zudem legte Dr. Judith Siegl, Weiterbildungsbefugte und Ambulanzleitung im CIP Bamberg, vor dem Hintergrund ihrer praktischen Erfahrung dar, wie die Weiterbildung in einer ambulanten Praxis umgesetzt werden kann. Es nahmen über 250 Interessierte an der Infoveranstaltung teil.

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Start der Fortbildungsreihe „Diversität im Fokus“: Psychotherapie mit erwachsenen transidenten Klient*innen

Die Kommission Diversität und Antidiskriminierung der PTK Bayern hat eine Fortbildungsreihe konzipiert, die sich mit der Psychotherapie mit Patient*innen aus vulnerablen und diskriminierten Bevölkerungsgruppen befasst. Mit den Fortbildungen sollen die Kompetenzen und die Sensibilität von Psychotherapeut*innen im Umgang mit Patient*innen mit besonderen Lebenserfahrungen oder Beeinträchtigungen gefördert und die Teilnehmenden ermutigt werden, verstärkt mit ihnen in der therapeutischen Praxis zu arbeiten. Durch Vermittlung von Wissen sowie einen praxisnahen Austausch mit erfahrenen Kolleg*innen sollen Unsicherheiten abgebaut und die Versorgung dieser Patient*innen verbessert werden. Zudem werden praktische Hinweise gegeben, welche Hilfen für die jeweilige Patient*innengruppe ergänzend zur Psychotherapie zur Verfügung stehen. Die Fortbildungsreihe besteht aus insgesamt vier Modulen zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Am 21. Oktober 2025 startete die Reihe mit dem Thema „Psychotherapie mit erwachsenen transidenten Klient*innen“, an der 280 Personen teilnahmen. In den letzten Jahren ist eine erhebliche Zunahme von Anfragen nach psychotherapeutischer Begleitung von Menschen mit dem Wunsch nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen („Transition“) zu beobachten. Behandler*innen fühlen sich häufig mit den diagnostischen und formalen Fragestellungen, die die Begleitung einer Transition mit sich bringt, überfordert. Im Vortrag wurde daher ein Überblick über die Grundbegriffe gegeben und eine affirmative therapeutische Grundhaltung vermittelt sowie praktische Informationen zur Indikationsstellung und der Rolle von Psychotherapeut*innen im Rahmen der Beantragung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen gegeben. Es referierte Eva Seigerschmidt, Psychologische Psychotherapeutin aus München mit langjähriger Expertise in der Behandlung von transidenten Klient*innen.

Vorstandsmitglied Birgit Gorgas, Referentin Eva Seigerschmidt und Ingrid von Koppenfels, Mitglied der Kommission Diversität und Antidiskriminierung (Foto: PTK Bayern)

Vorstandsmitglied Birgit Gorgas, Referentin Eva Seigerschmidt und Ingrid von Koppenfels, Mitglied der Kommission Diversität und Antidiskriminierung (Foto: PTK Bayern)

Weitere  Termine der Reihe:

  • 28. Januar 2026:
    Wie erreichen wir eine rassismussensible therapeutische Haltung?

  • 12. März 2026:
    Beziehungsgewalt – Betroffene in der Psychotherapie unterstützen

  • 24. Juni 2026:
    Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen in der Psychotherapie


Kinderschutz in der Psychotherapie – ein wichtiges Thema für KJP und PP: Fortbildungsveranstaltung am 31. Oktober 2025

In der psychotherapeutischen Arbeit erfahren Psychotherapeut*innen immer wieder von problematischen Verhältnissen in Familien, sei es als KJP direkt von Kindern und Jugendlichen oder als PP von Eltern, Großeltern und anderen Bezugspersonen. Wenn Psychotherapeut*innen von Sachverhalten Kenntnis erlangen, die an eine Kindeswohlgefährdung denken lassen, stellt sich häufig die Frage, wie damit im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und beruflicher Schweigepflicht umzugehen ist.

Die PTK Bayern hat daher am 31. Oktober 2025 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Kinderschutz in der Psychotherapie angeboten. 310 Teilnehmende widmeten sich u. a. den Fragen, welche gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sprechen, wie eine Beratung bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft bzgl. der Einschätzung des Kindeswohls aussieht und welche Rolle Psychotherapeut*innen übernehmen. Neben der Klärung des juristischen und pädagogischen sowie psychotherapeutischen Rahmens standen auch konkrete Praxisfragen im Fokus. So haben die Teilnehmenden selbst im Verlauf der Veranstaltung an einem Fallbeispiel den Umgang mit Hilfsmitteln zur Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erprobt. Vizepräsidentin Nicole Nagel führte durch die Fortbildung, die von Mitgliedern des KJP-Ausschusses der PTK Bayern gemeinsam mit Mitarbeitern der Kammer-Rechtsabteilung konzipiert und umgesetzt wurde.


Kurz und knapp – Aktivitäten der Kammer

+++ Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat am 1. Oktober 2025 anlässlich der Veröffentlichung des Masterplans Prävention zum Staatsempfang geladen. Die PTK Bayern hatte bei der Entstehung des Masterplans mitgewirkt. Vizepräsidentin Nicole Nagel und Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel vertraten die Kammer. Der Masterplan Prävention kann abgerufen werden unter www.stmgp.bayern.de/vorsorge/. +++

+++ Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gründete ein Netzwerk „Bayern gemeinsam gegen Einsamkeit“ und lud dazu im Juli zu einer Veranstaltung ein, an welcher Vizepräsidentin Nicole Nagel teilnahm. +++

+++ Unter Leitung der bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach fand am 9. Oktober 2025 die 2. Sitzung des Expertenrats Gesundheitssicherheit statt. Für die PTK Bayern nahm Präsident Dr. Nikolaus Melcop teil. Ziel des bayerischen Expertenrats Gesundheitssicherheit ist ein regelmäßiger Austausch über die aktuelle politische (Bedrohungs-)Lage und deren Auswirkung auf den Gesundheitssektor sowie den Umgang mit Krisenszenarien (z. B. Pandemien, Cyberangriffen oder auch militärischen Konflikten). +++

+++ Am 29. September 2025 vertrat Vizepräsidentin Nicole Nagel die PTK Bayern beim Kindergesundheitsgipfel der CSU im Bayerischen Landtag. +++


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