Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Bremen
52. Kammerversammlung
Am 4. November 2025 fand im Vortragssaal der KV die 52. Kammerversammlung statt.
Bericht des Vorstands
Der Vorstand stellte seine politischen Aktivitäten vor und gab einen Überblick zu den politisch relevanten Themen, die derzeit gemeinsam mit den anderen Kammern bzw. durch die BPtK verfolgt werden.
Im Rahmen der Berichterstattung bekamen auch die Mitglieder der Ausschüsse und Arbeitskreise sowie die Vorstandsbeauftragten die Möglichkeit, ihre Arbeit der Kammerversammlung vorzustellen: Der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss, der Fort- und Weiterbildungsausschuss, Beauftragte für den Runden Tisch Geflüchtete, Beauftragte für Psych-Info.de, der Beauftragte für Sachverständigentätigkeit und die Klima-AG berichteten.
Frau Vassil und Frau Koop berichteten als Bremer Landes-PiA-Sprecherinnen an der 32. Bundeskonferenz PiA am 12. und 13. Oktober 2025 teilgenommen zu haben. Bei den Möglichkeiten zur Beteiligung von PiA in den Landeskammern schneide Bremen, mit seiner großzügigen Möglichkeit zur kostenlosen Mitgliedschaft bei vollen demokratischen Rechten, im Vergleich zu anderen Landeskammern sehr gut ab. Als weitere Themen seien die Situation von PiA sowie deren Vergütung während der praktischen Ausbildung und die Umsetzung der psychotherapeutischen Weiterbildung besprochen worden. In diesem Punkt seien einige andere Kammern schon deutlich weiter als die PKHB.
Informationen aus der Geschäftsstelle
Die Geschäftsführerin berichtete aus der Geschäftsstelle, gab der Kammerversammlung Einblick in die Entwicklung der Mitgliederzahlen und skizzierte aktuelle Projekte.
Zum Stichtag 31. Oktober 2025 verzeichnete die Kammer eine weiterhin positive Mitgliederentwicklung: Es spiegelt sich in der Gesamtentwicklung ein weiterhin stabiler Mitgliederzuwachs wider. Mittlerweile kann die PKHB einen Stand von 904 Mitgliedern verzeichnen.
Unter den Psychologischen Psychotherapeut*innen gab es 34 Neuaufnahmen und 16 Austritte. Bei den Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peut*innen wurden zehn Neuaufnahmen und vier Austritte verzeichnet. Bei den Psychotherapeut*innen nach dem reformierten PsychThG konnte eine Neuaufnahme verbucht werden. Durch Erlangung der Approbation wechselten drei PiA ihren Mitgliedsstatus, sechs Neuaufnahmen erfolgten.
Mitgliederentwicklung der Psychotherapeutenkammer Bremen im Jahr 2025
Die Geschäftsstelle verzeichnet im Jahr 2025 ein hohes Kommunikationsaufkommen. Im Wochendurchschnitt wurden rund 30 Telefonanrufe während der offiziellen Anrufzeiten und etwa 129 E-Mails bearbeitet. Die häufigsten Themen waren dabei Fortbildung und Akkreditierung, Mitgliedschaft und Beitrittsverfahren, die Pflege der Mitgliedsdaten im IMB-System sowie Terminabstimmungen im Zusammenhang mit der politischen Arbeit von Vorstand und Präsidium.
Kommunikationsaufkommen bei der Geschäftsstelle der PKHB
Als ein aktuelles Projekt wurde die Aktualisierung des Ablaufplans zur Bearbeitung von Beschwerden und bekanntgewordenen möglichen berufsrechtlichen Verstößen vorgestellt. Der neue Ablaufplan verfolgt mehrere zentrale Ziele: Er schafft eine verbesserte Transparenz, indem für alle Beteiligten die Zuständigkeiten klar geregelt werden. Zudem steigert er die Effizienz der Abläufe durch eine eindeutige Festlegung von Verantwortlichkeiten, Dokumentationspflichten und die Nutzung von Textvorlagen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die dadurch zu erzielende Rechtssicherheit: Alle Verfahrensschritte sind nun so dokumentiert, dass sie jederzeit nachvollzogen werden können. In den letzten berufsgerichtlichen Verfahren wurde deutlich, wie notwendig so ein Vorgehen ist, um erfolgreich die Interessen der Landeskammer durchsetzen zu können.
Damit verbunden ist auch ein höherer Service für die ehrenamtlichen Ausschussmitglieder, die künftig strukturierte Arbeitshilfen und verbindliche Kommunikationswege nutzen. So wurden mehrere Brief- und Textvorlagen entwickelt, die in den einzelnen Phasen des Verfahrens einzusetzen sind – von der Eingangsbestätigung bis zur abschließenden Mitteilung an die Beteiligten.
Durch diese Vereinheitlichung sollen Rückfragen reduziert und die Bearbeitungszeiten spürbar verkürzt werden.
Mit dem Start des Akkreditierungsportals am 6. Januar 2025 hat die Psychotherapeutenkammer Bremen einen weiteren Meilenstein in der digitalen Weiterentwicklung ihrer Verwaltungsprozesse erreicht.
Das neue Portal löste die bisherige Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinsamen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle (GAZ) ab, die gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen betrieben wurde. Durch die Überführung des Systems nach Bremen verfügt die Kammer nun über eine eigenständige, moderne Plattform, die eine durchgehend digitale Antragstellung, Prüfung und Bescheidung von Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht.
Seit der Inbetriebnahme hat sich das Portal schnell etabliert: Bis zum 31. Oktober 2025 wurden bereits 46 Akkreditierungen erfolgreich über das neue System bearbeitet. Die Resonanz der Fortbildungsanbieter*innen ist grundsätzlich positiv – insbesondere die verbesserte Benutzerführung, kürzere Bearbeitungszeiten und transparente Statusanzeigen werden hervorgehoben.
Jahresabschluss 2024 und Haushaltsplan 2026
Der Jahresabschluss 2024 wurde vorgestellt. Insgesamt konnte das Jahr 2024 entgegen der Planung mit einem Plus abgeschlossen werden. Die Ursachen wurden vom Vorstand erläutert. Der Finanzausschuss hatte im Vorfeld der Kammerversammlung den Jahresabschluss geprüft und empfahl dessen Annahme sowie die Entlastung des Vorstandes. Die Kammerversammlung folgte dieser Empfehlung.
Die Aufstellung des Haushaltsplans 2026 erfolgte vonseiten des Vorstands unter der Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Notwendigkeit, stets im Sinne der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Landeskammer.
Auf der Einnahmenseite wird von leichten Zuwächsen in den Einkommen und etwas höheren Einnahmen durch Gebühren ausgegangen. Bei der Ausgabenseite wurde versucht, viele Ausgaben konstant fortzuschreiben, wobei insbesondere für die Personalaufwendungen mit einem Anstieg zu rechnen ist. Insgesamt kann der Hebesatz für 2026 konstant gehalten werden.
Die Kammerversammlung folgte dem Finanzausschuss, der den Haushaltsplan beraten hatte, und stimmte für diesen Plan.
Änderung der Ordnung der Aufwandsentschädigung und Reisekosten
Durch die Aufnahme einer Regelung zur Entschädigung von (ehrenamtlichen) Richter*innen an den Berufsgerichten konnte eine Regelungslücke in der Ordnung über die Aufwandsentschädigung und Reisekosten geschlossen werden.
Zwar bestand schon lange eine Vereinbarung zur Entschädigung, formal war diese jedoch bis dato weder klar geregelt noch in der Ordnung verankert.
So konnte die Kammerversammlung hier für Klarheit sorgen und erleichtert der Geschäftsstelle die Bearbeitung der Entschädigungszahlungen.
Ergänzend wurde vom Justiziar und von der Geschäftsführerin darauf hingewiesen, dass die Landeskammer, wann immer möglich, die Kosten als Teil der geltend zu machenden Prozesskosten von der Gegenseite zurückfordern wird.
Resolution verabschiedet
Die Kammerversammlung verabschiedete einstimmig eine Resolution mit dem Titel „Erhalt des Direktzugangs zu Psychotherapie“. Darin wurde auf die Rolle der psychotherapeutischen Sprechstunde als erfolgreichen Steuerinstruments hingewiesen und die potenziellen negativen Folgen einer Aufgabe des Direktzugangs dargelegt.
Fortbildungsveranstaltung der Nordkammern zu ME/CFS
Die diesjährige Nordkammerveranstaltung wurde durch unsere Landeskammer organisiert. Es nahmen etwa 500 Kolleg*innen an der Veranstaltung mit dem Titel „ME/CFS, (noch immer) keine chronische körperliche Erkrankung wie andere?“ teil.
Wir fassen hier die Inhalte der Veranstaltung zusammen:
Die beiden Referentinnen Henrike Kordy und Amelie Thobaben stellten zunächst die differenzialdiagnostischen Herausforderungen in der psychotherapeutischen Praxis dar. Die erste große Herausforderung sei hierbei die Abgrenzung der Symptomatik eines ME/CFS von der einer psychischen Störung wie beispielsweise Depression, Angst- oder Somatisierungsstörung. Eine weitere Herausforderung liege darin, dass diese auch komorbid auftreten könnten. Für eine Behandlung könne dann entscheidend sein, den Ablauf von Komorbiditäten als potenziellen Ursachen, Folgen oder zufällig gleichzeitig auftretenden Störungen zu eruieren, um daraus ein angemessenes Behandlungskonzept abzuleiten.
Psychische Störungen können unabhängig von einer ME/CFS bestehen, aufgrund der ME/CFS oder einer schweren Infektionserkrankung entstanden sein oder den Umgang mit der Erkrankung erschweren.
Für die Gruppe von ME/CFS-Patient*innen, bei denen der Umgang mit einer langjährigen, körperlichen Erkrankung psychotherapeutisch unterstützt wird, sei die Wahl der zutreffenden Diagnose schwierig. Die Diagnose einer Anpassungsstörung sei nicht für solch lange Erkrankungszeiten geeignet und die Diagnose einer F54 (Psychologische Faktoren oder Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten) setze voraus, dass psychische Faktoren eine ätiologische Rolle spielen. Für diese Patient*innen werde daher die Diagnose F43.8 (Sonstige Reaktion auf eine schwere Belastung) empfohlen.
Aufgrund der häufig langen Krankheitsdauer und der damit verbundenen Einschränkungen in der Teilhabe wurde die Bedeutung der Sozialversicherungen besonders hervorgehoben. Da sowohl die Häufigkeit als auch die Bekanntheit des Krankheitsbildes ME/CFS durch die Pandemie zugenommen haben, tauche diese Patient*innengruppe immer häufiger in psychotherapeutischen Praxen auf. Viele Betroffene seien bereits seit mehreren Jahren erkrankt und benötigten Leistungen aus den Sozialversicherungen. Die Belastungsintoleranz erschwere jedoch die Antragsstellung und mache sie für einige Betroffene sogar unmöglich. Daher müsse berücksichtigt werden, dass entweder eine frühzeitige Planung erfolge, Unterstützung durch Beratungsstellen benötigt würde oder in einigen Fällen sogar eine gesetzliche Betreuung notwendig werden könnte.
Die größten praktischen und emotionalen Hürden stellten Anträge auf Renten und Pflegegelder sowie die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) dar. Viele Betroffene seien bei mehreren Versicherungsträgern versichert und müssten dort entsprechende Anträge stellen. Ablehnungen kämen häufig vor, und viele Anträge benötigten Monate bis Jahre, bis sie letztlich bewilligt würden. Zudem würden oft Widerspruchs- und Klageverfahren erforderlich. Dies führe bei den Betroffenen zu erheblichen existenziellen Ängsten und trage zu Destabilisierungen bei.
Die üblichen Reha-Programme seien für ME/CFS-Patienten meist ungeeignet, da sie einen hohen Umfang an aktivierenden Therapien beinhalteten. Dies könne bei Belastungsintoleranz und Post-Exertioneller Malaise zu einer dauerhaften Verschlechterung des Zustands führen.
Aus diesem Grund sei in der BG Unfallambulanz Bremen ein spezielles, störungsspezifisches Behandlungskonzept entwickelt worden. Das Angebot umfasse maximal drei Tage pro Woche mit jeweils maximal anderthalb Stunden Behandlung pro Tag. Die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das Konzept zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitrug, jedoch nur eine moderate Verbesserung der Fatigue-Symptomatik bewirkte.
Vortragsfolie
Literatur
Dalichau, S., Kordy, H., Klüver, J., Bergs, J., Brinkmeier, W., Kleefmann, J. et al. (2025). Die ambulante Post-COVID Rehabilitation unter besonderer Berücksichtigung der chronischen Fatigue – Erste Ergebnisse eines psychoedukativen Therapieansatzes. Prävention und Rehabilitation, 37, 15–22. https://doi.org/10.5414/PRX00609
„Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“
Am 8. Oktober 2025 wurde im Rahmen eines Festaktes die Wanderausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“ von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen eröffnet, die bis Ende Oktober in den Räumen der KV zu sehen war. Auf Einladung des Vorstandes der KV nahm Dr. Christoph Sülz für die Kammer teil. Auch einige Kammermitglieder waren zur Eröffnung gekommen.
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der KV Bremen, Herrn Dr. Rochell, sprachen Frau Senatorin Bernhard und Herr Landesrabbiner Teitelbaum Grußworte. In den sich anschließenden Vorträgen berichtete zuerst der Historiker Sjoma Liederwald, Kurator der Wanderausstellung, darüber, wie die Idee zur Ausstellung entstand und ihre Umsetzung sich entwickelte. Achim Tischer, Kulturwissenschaftler aus Bremen, trug zu konkreten Biografien von Opfern und Täter*innen innerhalb Bremens vor. In allen Redebeiträgen wurde die große Bedeutung und die Aktualität des Themas unterstrichen. Der systematische Ausschluss von jüdischen Ärzt*innen erfolgte nicht zuletzt auch, weil ihre eigenen Kolleg*innen profitierten und Mitarbeitende in den (Selbst-)Verwaltungen und Organisationen gesetzliche Vorgaben umsetzten. Umso mehr ist die Ausstellung als Mahnung zur Wachsamkeit zu verstehen, in allen Bereichen unserer Selbstverwaltung, aber auch gesamtgesellschaftlich auf jede Verschiebung hin zu Diskriminierung, Ausgrenzung und Entwürdigung zu reagieren, diese als solche zu benennen und sich dagegenzustellen.
Musikalisch begleitete das Kammerensemble Konsonanz mit Stücken von damals zeitgenössischen Komponisten, die durch Aufführungsverbote, Verfolgung oder Ermordung zum Schweigen gebracht wurden.
Die Ausstellung zeigt auf 20 Roll-up-Bannern Texte, Fotos und historische Dokumente. Sie gibt hierbei Einblicke in das Ärzt*in-Patient*innen-Verhältnis, die Ärzteschaft und die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands in der Zeit des Nationalsozialismus.