Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer
47. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin
Am 14. und 15. November 2025 kam in Berlin das Parlament der Psychotherapeutenschaft zu seiner 47. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Die Delegierten berieten über zentrale Weichenstellungen für den Berufsstand: von der Digitalisierung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz über videogestützte Psychotherapie und die Finanzierung der Weiterbildung bis hin zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Zu Beginn erinnerte Birgit Gorgas als Versammlungsleiterin der Deutschen Psychotherapeutentage (DPT) an die Psychiatrie-Enquete und daran, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen heute selbstbestimmter leben können. Sie warnte vor neuer Ausgrenzung. Einschränkungen der Grundsicherung oder Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen würden Grundrechte und Zusammenhalt bedrohen. Fachkräfte müssten auf solche Gefährdungen hinweisen und für ausreichende Versorgungsressourcen eintreten.
Psychische Gesundheit gehört in die Mitte der Gesellschaft
Psychische Gesundheit gehöre in die Mitte der Gesellschaft, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihrer Videobotschaft an die Delegierten des 47. DPT. Psychische Gesundheit sei Voraussetzung für Lebensqualität und soziale Teilhabe; deshalb müssten psychotherapeutische Versorgung, Prävention und Entstigmatisierung konsequent gestärkt werden. Die Zunahme psychischer Belastungen zeige sich in schwereren Verläufen, vielen Krankheitstagen und hoher Nachfrage nach Psychotherapie. Besonders Kinder und Jugendliche bräuchten niedrigschwellige Angebote, bevor sich Krisen verfestigten. Die Koalition habe sich eine ambitionierte Agenda gesetzt, darunter eine angepasste Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie eine verbesserte Finanzierung der Weiterbildung. Auch die Digitalisierung könne Zugänge erleichtern, ersetze aber niemals den Menschen. Warken wünschte den Delegierten eine erfolgreiche Veranstaltung und betonte ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog mit der Profession.
Grußbotschaft der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Auch die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Tanja Machalet, hob in ihrer anschließenden Rede hervor, dass Psychotherapeut*innen in Zeiten multipler Krisen eine zentrale Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen. Trotz demografischen Wandels, Fachkräftemangels und angespannter Haushaltslage dürfe nicht an der Gesundheit gespart werden. Gesundheitsversorgung und -vorsorge seien keine Luxusgüter. Sie bekräftigte die Notwendigkeit einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und einer verlässlichen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Dr. Tanja Machalet, MdB
Wachsende Aufgaben in schwierigen Zeiten
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke stellte in ihrer Rede die wachsenden Aufgaben der Profession in den Mittelpunkt. Die Bedeutung der Psychotherapie in der politischen Öffentlichkeit habe sich deutlich erhöht. Die Stimme der Profession werde gehört und fließe in konkrete Entscheidungen ein. Ein aktuelles Beispiel sei die Neuregelung der elektronischen Patientenakte (ePA): „Das Ergebnis vieler Gespräche und Konzepte: Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, die Befüllungspflicht der ePA entfallen zu lassen, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen“, so Benecke. Sensible Informationen müssten nicht verpflichtend in die ePA übertragen werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe, das Kindeswohl oder der Schutz Dritter dagegensprächen. Abrechnungsdaten seien künftig nur noch für Versicherte selbst einsehbar. „Das ist ein bedeutender Fortschritt. Zugleich werben wir weiterhin für eine Prüfung, ob Abrechnungsdaten bei Patient*innen unter 15 Jahren generell nicht in die ePA eingespeist werden.“
Dr. Andrea Benecke
Mit Blick auf die Finanzierung der Weiterbildung verwies Benecke auf die nun gesetzlich verankerten Weiterbildungsambulanzen. Diese sozialrechtliche Absicherung sei ein wichtiger Teilerfolg. „Wir sind einen Schritt weiter. Aber: Der Schritt ist nicht groß genug“, mahnte Benecke. Ohne zusätzliche Förderinstrumente könnten bundesweit Weiterbildungsstellen nicht in ausreichender Anzahl eingerichtet werden, sodass ein Fachkräftemangel drohe, der die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft gefährde.
Benecke machte in ihrer Rede darüber hinaus deutlich, dass der Direktzugang zur Psychotherapie auch in einem Primärversorgungssystem erhalten bleiben müsse. Die psychotherapeutische Sprechstunde habe sich als niedrigschwelliger Zugang und Instrument gezielter Steuerung bewährt. Dringenden Handlungsbedarf sah sie in der stationären Versorgung: Die aktuelle BPtK-Studie zeige, dass Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie noch immer deutlich weniger Einzelpsychotherapie erhalten als in der PPP-RL vorgesehen. Übermäßige Bürokratie und unrealistische Personalvorgaben verhinderten, dass ausreichend Zeit für das Wesentliche – die Patientenbehandlung – zur Verfügung stehe. Unbequem bleiben werde die Profession auch beim Thema Qualitätssicherung. Das Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie nach der DeQS-Richtlinie müsse mangels Nutzen und angesichts zugleich überbordenden bürokratischen Aufwands abgeschafft werden. Und auch zur Klimakrise und den Implikationen für die psychische Gesundheit werde die Profession ihre Stimme weiter erheben und sich für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen. Denn Klimaschutz sei psychischer Gesundheitsschutz.
Mit der „Digitalen Agenda 2030“ und dem BPtK-Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) will der Bundesvorstand zentrale Zukunftsfelder aktiv gestalten. Digitalisierung, insbesondere Künstliche Intelligenz und soziale Medien, veränderten Lebenswelten, ganz besonders von Kindern und Jugendlichen. Hier bedürfe es klarer Leitplanken, verlässlicher Aufklärung und geeigneter Angebote, die digitale Teilhabe ermöglichen und gleichzeitig schützen. Das BPtK-Netzwerk PSNV soll den Austausch innerhalb der Profession und mit externen Akteur*innen stärken und die psychische Gesundheit fest im Bevölkerungsschutz verankern.
Deutlich positionierte sich Benecke gegen Pläne für ein Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen: „Register für psychisch kranke Menschen sind kein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Gewaltprävention. Sie wären ein Rückschritt: Weg von Schutz und Hilfe, hin zu Kontrolle und Überwachung, die Angst, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen forcieren.“
Ein besonderes Augenmerk legte die Präsidentin auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Zahlen zu psychischen Erkrankungen seien alarmierend. „Die Unterversorgung ist ein strukturelles Versagen, das sich kein wohlhabendes Land leisten darf“, kritisierte Benecke und forderte, die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche endlich gesetzlich zu regeln und parallel Prävention, Kooperation zwischen Gesundheits- und Bildungswesen sowie Jugendhilfe substanziell auszubauen.
In der Aussprache würdigten die Delegierten den Einsatz des Bundesvorstands und stellten sich hinter seine klare Haltung gegen ein Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die erzielten Verbesserungen beim Datenschutz in der ePA wurden positiv bewertet, zugleich weiterer Nachbesserungsbedarf angemeldet. Viele Delegierte betonten, dass die Profession eine bundesweite Strategie für die PSNV im Katastrophenfall brauche. Breiten Rückhalt fand auch die Forderung, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker zu schützen – von Präventionsangeboten über eine verbesserte Bedarfsplanung bis hin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Social Media. Die Delegierten forderten, dass die psychotherapeutische Versorgung in Kliniken dringend gestärkt werden müsse.
Künstliche Intelligenz in der Psychotherapie – Verantwortung in Zeiten des digitalen Umbruchs
Ein Schwerpunkt des 47. DPT lag auf der Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) die psychotherapeutische Versorgung verändert. Prof. Dr. Susanne Schreiber, Professorin für Theoretische Neurophysiologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, erläuterte Funktionsweise, Chancen und Risiken KI-gestützter Systeme aus ethischer Sicht. Die Qualität der Ergebnisse hänge maßgeblich von den Daten und der Art des Trainings ab; fehlerhafte oder verzerrte Daten führten zu verzerrten Entscheidungen. Zugleich seien viele Entscheidungen einer KI für Nutzer*innen nicht vollständig nachvollziehbar. Als wichtige Einsatzfelder nannte sie diagnostische Unterstützung, die Auswahl geeigneter Behandlungen und Monitoringinstrumente, die zusätzliche Freiräume für die direkte Patientenarbeit schaffen könnten. Risiken sah sie unter anderem in einem schleichenden Kompetenzverlust („Deskilling“) des Personals und in der Gefahr, dass Sorgfaltspflichten vernachlässigt werden, wenn sich Behandelnde unkritisch auf KI stützen. Besondere Aufmerksamkeit gelte dem Einsatz von Chatbots. Diese könnten in direkten Kontakt mit Patient*innen treten, blieben aber Systeme, die Empathie nur simulieren. Qualitätsstandards und verlässliche Prüfverfahren fehlten bislang. Ein Konsens im Deutschen Ethikrat sei, dass nicht Effizienz, sondern die Verbesserung der Versorgungsqualität leitend sein müsse. Zudem habe sich der Ethikrat klar gegen eine vollständige Ersetzung von medizinischen Fachkräften positioniert. Wenn KI-Anwendungen nachweislich bessere Ergebnisse liefern, sei es unethisch, ihre Nutzungsmöglichkeiten nicht zu prüfen. Vorausgesetzt werden müssten jedoch Transparenz, Datenschutz, Aufklärung und Plausibilitätsprüfungen. Schreiber sprach sich für Qualitätssicherung, klare Anforderungen an Datensätze und eine kritische Prüfung der von KI erzeugten Ergebnisse aus. Sie machte deutlich, KI könne den Menschen auch in der Psychotherapie nicht ersetzen, aber helfen, Behandlungen individueller und wirksamer zu gestalten.
Prof. Dr. Susanne Schreiber
BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur machte in ihrem Beitrag zur Digitalen Agenda deutlich, dass KI längst im psychotherapeutischen Alltag angekommen sei. Die Digitalisierung habe die Praxis tiefgreifend verändert: von der Dokumentation über Videosprechstunden bis hin zu ersten KI-gestützten Anwendungen. Die Profession müsse diese Entwicklungen aktiv gestalten, wenn sie nicht anderen überlassen werden sollen. KI könne Verwaltungsabläufe vereinfachen, den Zugang zur Versorgung verbessern und Therapieverläufe unterstützen. Gleichzeitig seien unklare Datenflüsse, mögliche Schweigepflichtverletzungen oder unzureichend geprüfte Algorithmen reale Risiken. Die BPtK erarbeitet derzeit eine Handreichung zu KI in der Psychotherapie. Außerdem befasst sich die BPtK intensiv mit den Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit junger Menschen. Dabei müssten Kinder und Jugendliche einbezogen werden, um ihre Lebenswirklichkeit zu verstehen und gute Schutzmaßnahmen zu etablieren.
In der Diskussion betonten Delegierte die Verantwortung der Profession, Chancen und Risiken von KI klar zu benennen. Psychotherapeutische Kernkompetenzen müssten erhalten bleiben und in Aus- und Weiterbildung weiter gestärkt werden. Viele warnten vor einer Entmenschlichung der Versorgung: Der Mensch und seine Individualität seien der Kern jeder Psychotherapie und sie dürfe daher weder durch KI-Anwendungen noch durch Chatbots ersetzt werden. Es bedürfe klarer Standards und transparenter Verfahren.
Muster-Berufsordnung geändert: Videogestützte Psychotherapie, mobiles Arbeiten und weitere Änderungen
Auch berufsrechtlich stellte der 47. DPT wichtige Weichen: Künftig kann in begründeten Fällen ein Erstgespräch per Video stattfinden, etwa beim Übergang von stationärer zu ambulanter Behandlung. Damit werden Versorgungslücken reduziert, ohne den Grundsatz aufzugeben, dass Diagnostik und Indikationsstellung im Regelfall im unmittelbaren persönlichen Kontakt erfolgen. Zugleich wurden Regelungen zum mobilen Arbeiten verabschiedet. Weitere Beschlüsse betreffen unter anderem die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Patientenakte.
Viele Stätten, wenige Stellen: Die Finanzierung der Weiterbildung bleibt eine Herausforderung
Ein weiterer Schwerpunkt des 47. DPT war die Finanzierung der Weiterbildung. Benecke berichtete, dass bundesweit inzwischen zahlreiche Weiterbildungsstätten zugelassen und hunderte Befugte anerkannt seien. Auf dem Papier gebe es mehr als tausend Weiterbildungsstellen, aber in der Realität fehle häufig die Finanzierung, sodass die Stellen nicht implementiert werden können. Dass die Weiterbildungsambulanzen nun im Gesetz verankert seien und Vergütungsverhandlungen aufnehmen könnten, sei ein wichtiger Schritt. Das reiche jedoch nicht aus, um in allen Weiterbildungsbereichen flächendeckend eine tarifgerechte Bezahlung beziehungsweise ausreichend viele Stellen zu gewährleisten. Zusätzlich seien Förderinstrumente für Praxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken notwendig.
Die Delegierten würdigten das große Engagement von BPtK, Landeskammern, Studierenden, Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) sowie Verbänden für die Umsetzung der Weiterbildung. Sie betonten den Bedarf, verfügbare Weiterbildungsstellen besser sichtbar zu machen und den Austausch mit potenziellen Stätten zu intensivieren. Wichtig sei zudem eine enge Begleitung der Übergangsphase des alten Ausbildungssystems. Auch die PiA machten deutlich, dass das alte System nicht verlängert werden dürfe.
Christoph Treubel als stellvertretender Versammlungsleiter gewählt
Christoph Treubel wurde zum stellvertretenden Versammlungsleiter gewählt. Der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut aus Bayern wird künftig gemeinsam mit Birgit Gorgas und Dr. Jürgen Tripp die Sitzungen leiten. Die Versammlungsleitung dankte Stuart Paul Massey Skatulla, der aus persönlichen Gründen vom Amt als stellvertretender Versammlungsleiter zurückgetreten war, für sein langjähriges Engagement.
Repräsentation von Frauen in BPtK-Gremien gestärkt
Ein deutliches Zeichen für mehr Gleichstellung setzte der 47. DPT mit einer Satzungsänderung zur Repräsentation von Frauen in BPtK-Gremien. Künftig soll mindestens die Hälfte der Sitze in Vorstand, Kommissionen und Ausschüssen mit Frauen besetzt werden. Angesichts eines Frauenanteils von über 75 Prozent in der Profession soll so sichergestellt werden, dass Perspektiven und Bedürfnisse von Frauen angemessen vertreten sind, ohne die Beteiligung von Männern und anderen Geschlechtern einzuschränken. Nach intensiver Debatte folgte die Versammlung mehrheitlich den Anträgen.
Vom 47. DPT verabschiedete Resolutionen
Am Ende des 47. DPT standen zahlreiche Resolutionen, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurden. Die Resolutionen können unter folgendem Link nachgelesen werden: https://bptk.de/neuigkeiten/resolutionen-des-47-deutschen-psychotherapeutentages/.
Aufbau von Netzverbünden für ambulante Komplexbehandlung wird erleichtert
Eine Reihe von Barrieren, die bislang die Entwicklung des neuen Versorgungsangebots nach der KSVPsych-Richtlinie gehemmt haben, wird beseitigt. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im August 2025 beschlossen.
Psychotherapeut*innen mit reduziertem Versorgungsauftrag können künftig gleichberechtigt an der ambulanten Versorgung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen mitwirken und die Aufgaben als Bezugspsychotherapeut*in übernehmen. Darüber hinaus können Psychotherapeut*innen künftig bei allen Patient*innen die Aufgaben als Bezugspsychotherapeut*in übernehmen, auch für Patient*innen, die wegen somatischer Komorbiditäten einer kontinuierlichen fachärztlichen Behandlung oder Überwachung bedürfen oder deren psychopharmakologische Behandlung regelmäßigen Anpassungen unterliegen.
Reduziert wurde auch die Mindestgröße für die Neugründung von Netzverbünden. Künftig sind nur noch sechs statt bisher zehn Psychotherapeut*innen oder Fachärzt*innen vorgeschrieben. Auch die Anforderungen an die Kooperation wurden flexibilisiert. In Ausnahmefällen kann künftig ein Netzverbund auch ohne kooperierendes Krankenhaus befristet für zwei Jahre eine Genehmigung erhalten.
Als Manko bleibt dagegen bestehen, dass die Rolle der Psychotherapeut*innen bei der differenzialdiagnostischen Abklärung weiterhin nicht adäquat abgebildet und diese Leistung in der Richtlinie allein bei den Fachärzt*innen verortet wird.
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) verabschiedet. Darin werden neue Regelungen für einen besseren Datenschutz in der ePA getroffen und Änderungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgenommen. Das Gesetz sollte ursprünglich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Bundesrat will jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.
Finanzierung der Weiterbildung
Über einen Änderungsantrag wurden mit dem Gesetz Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung beschlossen. Weiterbildungsambulanzen sind nun explizit im Sozialrecht verankert und haben einen Anspruch auf Vergütung durch die Krankenkassen mit der Einschränkung, dass bei den Verhandlungen mit den Kassen auf Landesebene nur solche Leistungen berücksichtigungsfähig sind, die gegenüber Versicherten erbracht werden.
Die BPtK hat die Regelung als ersten Baustein der notwendigen finanziellen Förderung der Weiterbildung und gleichzeitig als völlig unzureichend kritisiert. Der Erfolg der verabschiedeten Regelung wird davon abhängen, inwieweit in die Vergütungsverhandlungen alle für die Behandlung nach Fachpsychotherapeutenstandard notwendigen Leistungen einfließen. Dazu gehören neben den Behandlungsleistungen, die von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung erbracht werden, auch deren Supervision, die Vermittlung von Spezialkenntnissen und die Selbsterfahrung als Grundlage einer professionellen therapeutischen Beziehung. Allerdings können Weiterbildungsambulanzen allein – selbst bei ausreichender Finanzierung – nicht genügend Weiterbildungsstellen für die obligatorische ambulante Weiterbildung schaffen. Zur Fachkräftesicherung werden zusätzlich Praxen und MVZ gebraucht, die Weiterbildungsassistent*innen beschäftigen. Diesbezüglich gibt es – anders als für die Hausärzt*innen und grundversorgenden Fachärzt*innen – noch keine Regelung für eine ausreichende Finanzierung. Für den ebenfalls obligatorischen Weiterbildungsabschnitt im stationären Bereich fehlen für eine Übergangszeit bis Anfang der 2030er Jahre Weiterbildungsstellen, weil viele Planstellen noch von Psycholog*innen und Pädagog*innen besetzt sind, die im Rahmen des Bestandsschutzes noch die postgraduale Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolvieren.
Damit droht weiterhin ein Fachkräftemangel bei Psychotherapeut*innen, der in absehbarer Zeit die Sicherstellung der Patientenversorgung gefährdet.
Die Landespsychotherapeutenkammern haben bereits erste Weiterbildungsstätten zugelassen, die Ausschreibung von Weiterbildungsstellen steht jedoch in den meisten Fällen noch unter Finanzierungsvorbehalt. Der 47. DPT hat deshalb vom Gesetzgeber weitergehende gesetzliche Regelungen gefordert, mit denen auch die Finanzierungslücken der Weiterbildung in Praxen und MVZ geschlossen werden.
Ausnahmeregelung bei Befüllungspflichten für die ePA
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde eine grundlegende Neuregelung für die elektronische Patientenakte (ePA) gesetzlich verankert: Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen, Krankenhäuser und Apotheken sind seit Oktober 2025 zwar verpflichtet, die ePA zu befüllen. Aber: Die Befüllungspflicht entfällt, wenn bei Patient*innen erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter gegen die Befüllung sprechen oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bei unter 15-Jährigen vorliegen und die Befüllung der ePA den Schutz des Kindes infrage stellen würde. Leistungserbringer*innen sollen in diesen Fällen die Gründe für eine Nichtbefüllung nachprüfbar in ihrer Behandlungsdokumentation protokollieren.
Die BPtK hat sich seit Anfang des Jahres 2025 mit hoher Priorität für diese Ausnahmeklausel und damit für einen stärkeren Datenschutz in der ePA insbesondere für Kinder und Jugendliche eingesetzt. Dieses Anliegen war Gegenstand mehrerer Ministergespräche. Wichtig war die fachpolitische Allianz mit dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (bkjpp). Der Beschluss des Bundestags ist ein Meilenstein für mehr Datenschutz in der ePA. Beschlossen wurde darüber hinaus, dass nur die Versicherten selbst Zugriff auf die automatisch in die ePA eingestellten Abrechnungsdaten haben, nicht aber die Behandelnden. Da auch Abrechnungsdaten sensible Informationen beispielsweise zu psychischen Erkrankungen enthalten, werden diese Daten nun umfassender geschützt. Die BPtK hatte sich dafür ausgesprochen, dass geprüft werden sollte, die Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren gar nicht in die ePA einzustellen.
G-BA passt Regelung zur Suchtmittelfreiheit in der Psychotherapie-Richtlinie an
Schadensminimierung und Konsumreduktion sind weiterhin keine anerkannten Ziele einer psychotherapeutischen Behandlung bei Abhängigkeitserkrankungen. Das hat der G-BA im August 2025 entschieden. Suchtmittelfreiheit muss künftig spätestens bis zur 24. Behandlungsstunde – statt wie bisher zur 10. Behandlungsstunde – erreicht werden. Trotz gegenteiliger Forderungen von Expert*innen hält der G-BA damit an der Abstinenzpflicht als Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie fest.
Mit der fortbestehenden rigiden Vorgabe zur Suchtmittelfreiheit bleibt die psychotherapeutische Versorgung von Suchterkrankungen, aber auch von komorbiden psychischen Störungen massiv eingeschränkt. Das läuft auch politischen Reformzielen wie der KSVPsych-Richtlinie und der neuen Ermächtigungsregel in der Ärzte-Zulassungsverordnung zuwider, die auf eine erleichterte und multiprofessionelle Versorgung bei Suchterkrankungen abzielen.
Die BPtK hat wiederholt die vollständige Streichung der Abstinenzregel gefordert. Denn nur flexible, personalisierte Behandlungsziele, die sich an den Lebenslagen und Krankheitsphasen der Patient*innen orientieren, können eine vertrauensvolle, barrierearme und damit effektive Versorgung sicherstellen.
BPtK-Studie: Psychotherapeutische Versorgung in der Psychiatrie – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Obwohl die Mehrheit der psychiatrischen Kliniken die Mindestpersonalvorgaben für Psychotherapeut*innen erfüllt oder sogar übererfüllt, erhalten Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie im Durchschnitt nur rund 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sieht das Bild insgesamt besser aus: Doch auch hier werden mit durchschnittlich 90 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche die mindestens vorgesehenen 100 Minuten Einzeltherapie nicht erreicht.
Der Umsetzungsgrad in der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen liegt sowohl in der Erwachsenenpsychiatrie als auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Median bei rund 120 Prozent. Die Mindestvorgaben für Ärzt*innen werden im Median zu rund 100 Prozent erfüllt. Nach den Vorgaben der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“-Richtlinie (PPP-Richtlinie) werden psychotherapeutische Leistungen von beiden Berufsgruppen erbracht.
Dennoch bleibt die stationäre psychotherapeutische Versorgung deutlich hinter der ambulanten Versorgung und dem selbst gesteckten Ziel der PPP-Richtlinie von mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche zurück (siehe Abbildung). Dabei kommt gerade der Einzelpsychotherapie im Zusammenspiel mit Kurzkontakten und Gruppentherapie aufgrund der Akuität und Schwere der stationär behandelten Erkrankungen ein besonderer Stellenwert zu.
Abbildung: Therapiedichte in der voll- und teilstationären Behandlung Einzeltherapie pro Patient*in pro Behandlungswoche (in Minuten) für die Berufsgruppe des psychologisch-psychotherapeutischen Personals (blau) sowie des ärztlichen Personals (orange);
Datenquelle: InEK DatenBrowser, Berichtsjahr 2023.
Dass so wenige psychotherapeutische Leistungen bei den Patient*innen ankommen, ist vor allem auf eine starke Leistungsverdichtung und einen gestiegenen bürokratischen Aufwand in den Kliniken seit Verabschiedung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zurückzuführen. Die Vorgaben der Psych-PV aus dem Jahr 1992 wurden 2019 nahezu unverändert in die PPP-Richtlinie übernommen. Die Vorgaben für die psychotherapeutischen Berufsgruppen wurden zwar so erhöht, dass rein rechnerisch künftig 50 Minuten statt der 29 Minuten Einzelpsychotherapie nach Psych-PV möglich sein sollten. Nicht berücksichtigt wurde aber, dass deutlich kürzere Verweildauern und höhere Fallzahlen dazu geführt haben, dass der Teil der Arbeitszeit, der für Aufnahmen und Entlassungen und die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben aufgewendet werden muss, im Verhältnis zur Behandlungszeit gestiegen ist. Hinzu kommen höhere Anforderungen an die Qualitätssicherung.
Die BPtK hält deshalb folgende Maßnahmen für erforderlich:
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Die Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen müssen so erhöht werden, dass der im Vergleich zur Psych-PV gestiegene Aufwand für organisatorische und administrative Tätigkeiten einschließlich Dokumentation ausgeglichen wird.
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Der bürokratische Aufwand in den psychiatrischen Kliniken muss weiter reduziert werden, damit das klinische Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung hat.
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Die Digitalisierung in den psychiatrischen Kliniken muss vorangetrieben werden. In vielen Kliniken müssen Daten derzeit noch mehrfach und zu unterschiedlichen Zwecken eingegeben werden – beispielsweise zur Dokumentation der Behandlung, zu Abrechnungszwecken und zum Nachweis der Personalausstattung. Das nimmt wertvolle Zeit in Anspruch, die für die Patient*innen verloren geht.
Für ihre Studie hat die BPtK die Daten zur Personalausstattung von 896 erwachsenenpsychiatrischen und 302 kinder- und jugendpsychiatrischen Fachabteilungen aus den strukturierten Qualitätsberichten sowie Leistungsdaten aus dem InEK DatenBrowser ausgewertet. Die gesamte Studie kann nachgelesen und heruntergeladen werden unter: https://bptk.de/studien/psychotherapeutische-versorgung-in-der-psychiatrie/.
Delegiertenworkshop zu Künstlicher Intelligenz in der psychotherapeutischen Versorgung
Die BPtK hat im Rahmen ihres Projekts „Digitale Agenda 2030“ am 2. Oktober 2025, moderiert von BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur, einen Delegiertenworkshop zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Psychotherapie“ durchgeführt. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betonte zur Eröffnung der Veranstaltung, dass KI die Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens grundlegend verändere und der Profession akuten Handlungsbedarf abverlange. Ziel müsse eine Regulierung sein, bei der ethische Kriterien berücksichtigt werden.
Prof. Dr. Markus Langer von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg benannte in seinem Eingangsvortrag die Potenziale Künstlicher Intelligenz für psychotherapeutische Versorgung, insbesondere mit Blick auf administrative Aufgaben, das Generieren von Inhalten, Feedback- und Supervisionstools, Tools zur Entscheidungsunterstützung bis hin zu vollautonomen Versorgungsoptionen.
Dr. Nils Schweingruber, Geschäftsführer der IDM (Innovative Digitale Medizin) gGmbH, stellte anschließend konkrete KI-gestützte Tools für den Einsatz in der medizinischen Versorgung vor. Sein Plädoyer: Um KI verantwortlich in der Versorgung einsetzen zu können, müssen insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte mitbedacht werden.
Dr. Verena Benz, Bereichsleiterin für Health & Pharma bei bitkom, stellte aus der Perspektive der Industrie dar, welchen Stellenwert Künstliche Intelligenz in Zukunft in der Gesundheitsversorgung einnehmen wird. Anhand von Befragungsdaten zeigte sie auf, dass eine KI-gestützte Versorgung bei Patient*innen insbesondere dann eine hohe Akzeptanz erfahre, wenn sie zur Unterstützung der Behandelnden herangezogen würde. Gleichzeitig wünschten sich viele Nutzer*innen eine strenge Regulierung von KI in der Medizin, so Benz.
Über die Nutzung von KI-gesteuerten sozialen Medien und deren Auswirkungen insbesondere auf Kinder und Jugendliche berichtete Prof. Dr. Johanna Löchner von der Universität Erlangen-Nürnberg.
Prof. Dr. Silja Samerksi erläuterte, welche sozialen und kulturellen Folgen KI-Anwendungen im Gesundheitswesen haben. Dabei hob sie die zentrale Bedeutung des unmittelbaren persönlichen Kontakts in zwischenmenschlichen Beziehungen hervor.
Natasha Mutebi, sozialwissenschaftliche Leiterin am Parliamentary Office of Science and Technology (POST), UK, beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit ethischen Bedenken, die bei der Regulierung von KI-gestützten Anwendungen Berücksichtigung finden sollten.
Andreas Propp, Jurist bei Dierks+Company, schloss die Runde mit einem Überblick über die aktuell bestehende Regulation und die Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Anwendungen im Gesundheitswesen.
Rund 90 Delegierte waren dem Workshop online zugeschaltet und sorgten für eine lebhafte Diskussion mit den eingeladenen Expert*innen.
Kick-off-Treffen des BPtK-Netzwerks Psychosoziale Notfallversorgung
Miteinander für eine resiliente psychosoziale Versorgung in Krisen und Katastrophen
Die vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem krisenfester werden muss. Die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal, Anschläge sowie der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigen deutlich: Die Belastungen der Gesellschaft nehmen zu. Damit wächst auch die Bedeutung psychosozialer Unterstützung. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht deshalb einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ vor, der die Widerstandsfähigkeit in Krisen stärken soll – von der Cybersicherheit bis hin zur zivilen Verteidigung.
Ein zentrales Element des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes ist die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV). Sie hat zum Ziel, dass Menschen in akuten Krisen nicht nur medizinisch versorgt werden, sondern auch psychosoziale Unterstützung erhalten. Gesetzesinitiativen wie das Gesundheitssicherstellungsgesetz, der zivile Operationsplan oder das KRITIS-Dachgesetz zeigen, dass die Bundesregierung die strukturelle Absicherung der gesundheitlichen Versorgung vorantreibt. Doch um im Ernstfall handlungsfähig zu sein, braucht es abgestimmte Konzepte, klare Zuständigkeiten und starke Netzwerke.
Vor diesem Hintergrund fand am 7. Oktober 2025 in Berlin das Kick-off-Treffen des neuen BPtK-Netzwerks Psychosoziale Notfallversorgung statt. Vertreter*innen der BPtK und der Landespsychotherapeutenkammern kamen mit Expert*innen aus dem Bundesgesundheitsministerium, der Bundeswehr, dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zusammen.
Das Netzwerk versteht sich als Plattform für Austausch, Koordination und strategische Weiterentwicklung. Es soll dazu beitragen, Szenarien, Prozesse, Strukturen und Schnittstellen für die PSNV frühzeitig mitzudenken, um im Katastrophen- oder Zivilschutzfall eine verlässliche Versorgung sicherzustellen.
Psychotherapeut*innen tragen eine wesentliche Verantwortung, psychische Belastungsfolgen in Krisensituationen zu begrenzen und Betroffene wirksam zu unterstützen. Dafür sind robuste Strukturen innerhalb der psychosozialen Versorgungskette erforderlich, die eine mittel- und langfristig angemessene psychotherapeutische Begleitung ermöglichen. Ebenso bedarf es vorausschauender Konzepte, damit die psychotherapeutische Versorgung auch bei einer großen Zahl von Betroffenen handlungsfähig und wirksam bleibt.
Das Netzwerk PSNV soll künftig regelmäßig tagen und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und beteiligten Organisationen weiter ausbauen. Es steht für ein gemeinsames Ziel: eine krisenfeste, resiliente psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung, die Menschen in schwierigen Zeiten nicht allein lässt.
Höhere Vergütung und breiteres Leistungsspektrum für die Behandlung von Bundespolizist*innen in Privatpraxen
Psychotherapeut*innen in Privatpraxen erhalten für die Behandlung von Bundespolizist*innen ab dem 1. November 2025 ein besseres Honorar. Sie können zudem ein breites Spektrum an neuen psychotherapeutischen Leistungen gemäß den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen erbringen und abrechnen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen der BPtK über die Änderung der gemeinsamen Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI): https://api.bptk.de/uploads/251101_Vereinbarung_B_Pt_K_BMI_41da9ec358.pdf.
Mit dem BMI wurde vereinbart, insgesamt 15 von 16 der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen von Bundesärztekammer (BÄK), BPtK, PKV-Verband und Beihilfe in die gemeinsame Vereinbarung aufzunehmen. Lediglich die Abrechnungsempfehlung zur Erhebung des aktuellen psychischen Befundes (analog GOP-Nr. 801) ist nicht Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen. Damit können künftig unter anderem psychotherapeutische Sprechstunden, die psychotherapeutische Akutbehandlung und die psychotherapeutische Kurzzeittherapie (jeweils analog GOP-Nr. 812) in der privatpsychotherapeutischen Versorgung von Bundespolizist*innen erbracht und abgerechnet werden. Um neben der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie auch für die Langzeitpsychotherapie eine mit dem EBM vergleichbare Vergütung zu erreichen, wurde zusätzlich ein verfahrensspezifischer Zuschlag pro Behandlungsstunde vereinbart (26,00 Euro bei VT/ST; 34,00 Euro bei TP/AP).
Für psychotherapeutische Leistungen einschließlich der Analogleistungen wird grundsätzlich der 2,3-fache Satz gezahlt, für bestimmte diagnostische Leistungen der 1,8-fache Satz.
BPtK-Fachtag: Psychotherapie und Diversität: LSBTIQ* – Queersensible Psychotherapie
„Vielfalt ist kein Randthema. […] Sie gehört in die Mitte unserer Profession“, sagte Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, zur Eröffnung des dritten Fachtages Psychotherapie und Diversität am 4. November 2025.
Zum Auftakt unterstrich die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, in ihrem Grußwort, wie wichtig die psychotherapeutische Arbeit und das Schaffen von Räumen sei, in denen Menschen ohne Angst über sich und ihre Identität sprechen können. Sie dankte der Profession für ihr Engagement.
Sascha Bos, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut an der Charité, beleuchtete die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hierzulande und auch in den USA angesichts der verheerenden Auswirkungen stetig wachsender Desinformation. Psychotherapie, so Bos, sei immer eingebettet in gesellschaftliche Verhältnisse, und Angehörige des Gesundheitswesens trügen Verantwortung, evidenzbasiert und mit Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der Patient*innen zu handeln.
Celine Bahr und Anne Vogel, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der Universität Marburg, gaben Einblick in eine Studie zu Erfahrungen von LSBTIQ*-Menschen mit Psychotherapie und damit einhergehende Implikationen. Patient*innen berichteten von positiven Erfahrungen, aber auch von diskriminierendem Verhalten von Psychotherapeut*innen. Hier sei in der Aus- und Weiterbildung viel Aufklärung im Rahmen verpflichtender spezifischer Seminare nötig.
Prof. Dr. Katinka Schweizer, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Medical School Hamburg, plädierte für ein differenziertes Nachdenken über Begrifflichkeiten. Fakt sei, dass die Geschlechtsidentität bei der Geburt nicht erkannt werden könne. Im Hinblick auf inter*-Menschen könne zudem von einem mehrdeutigen Körpergeschlecht gesprochen werden. Hier sei zentral, dass die Pathologisierung endlich beendet und nicht immer wieder versucht werde, Menschen an eine vermeintliche Norm anzupassen.
Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK und Vorstandsbeauftragte für Antidiskriminierung und Diversität, stellte die S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“ vor. Mit der Leitlinie sei ein wichtiger Baustein für die adäquate (psychotherapeutische) Versorgung geschaffen worden. Maur berichtete davon, dass das Leitlinienteam während des Erstellungsprozesses Anfeindungen ausgesetzt gewesen sei und wie wichtig die Leitlinie sei, auch um Desinformation etwas entgegensetzen zu können.
Dr. Gisela Fux Wolf, niedergelassen in einer Praxisgemeinschaft mit queerer Perspektive, erläuterte zentrale Elemente einer queergerechten Psychotherapie. Dazu gehöre ein reflektierter Umgang mit dem eigenen Standpunkt und dem Machtgefälle in einer psychotherapeutischen Beziehung. Die Selbsterfahrung sei dabei ein wesentlicher Baustein in der Aus- und Weiterbildung, auch mit dem Ziel, eigene Erfahrungen nicht als normativ zu bewerten und stets offen gegenüber diversen Lebensrealitäten zu bleiben.
Der vierte Fachtag Psychotherapie und Diversität ist für den Herbst 2026 geplant.