Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

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Drei Fragen an die Präsidentin zur Sozialmedizin

Seit April 2025 Präsidentin der PKN: Dr. Kristina Schütz

Seit April 2025 Präsidentin der PKN: Dr. Kristina Schütz

2025 führte die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen/Bremen e. V. (LVG & AFS) in Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen den ersten Durchgang der Weiterbildung Sozialmedizin durch. Mit 45 Teilnehmenden wurde dieser erfolgreich abgeschlossen und ein zweiter Durchgang startet in diesem Frühjahr. Von Beginn maßgeblich an Konzeption, Planung und Durchführung des Curriculums beteiligt: Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz. Sie beantwortet drei Fragen zur Weiterbildung Sozialmedizin.

Frau Dr. Schütz, warum ist Sozialmedizin wichtig für Psychotherapeut*innen?

Ich stelle gegenüber unseren Teilnehmenden gerne die Frage: Was an Psychotherapie ist nicht sozialmedizinisch orientiert? Ziel von Psychotherapie ist u. a. die Förderung von Teilhabe. Somit ist eine solide Kenntnis des sozialen und gesundheitlichen Versorgungssystems wichtig in jeder Behandlung.

Welche Inhalte vermittelt die Weiterbildung?

Wer die Weiterbildung absolviert, wird fundierte Kenntnisse über das deutsche Sozialwesen, Angebote der Versorgung sowie zu Arbeitsmedizin und -psychologie erlangen. Zudem geht es um praktische, rechtliche und ethische Fertigkeiten in der sozialmedizinischen Begutachtung. Die Teilnehmenden melden uns zurück, dass ihre Gutachten bereits an Qualität gewonnen haben.

Wo können sich interessierte Mitglieder beraten lassen?

Bei organisatorischen Fragen in Bezug auf das Curriculum ist die LVG & AFS die richtige Anlaufstelle. Bei Fragen, wo Begehungen gemacht werden können, wo Supervision angeboten wird o. ä., kann sich jederzeit an die Kammer gewendet werden.


Aktuelles zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung

Um die fachpsychotherapeutische Weiterbildung erfolgreich umzusetzen, müssen noch einige Stellschrauben gedreht werden. Viele davon befinden sich nach wie vor auf bundespolitischer Gesetzgebungsebene, aber zumindest für Niedersachsen lässt sich derzeit sagen: Es geht voran – mit kleinen, aber auch größeren Schritten.

Förderung ambulanter Weiterbildungsstellen durch die KVN beschlossen

Nach jahrelangem Bemühen in Gremien, Verhandlungen und Gesprächen hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) am 22. November 2025 im Rahmen der Weiterbildungsförderung eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren beschlossen.

Förderungsfähig ist ein Zeitraum von maximal zwei Jahren, welcher dem Pflichtteil der ambulanten Weiterbildungszeit entspricht. Voraussetzung ist, dass die Praxen und MVZ 1. bei der KVN zugelassen und 2. zuvor als Weiterbildungsstätte durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zugelassen worden sind. Dies bedeutet: Bevor eine Förderung durch die KVN beantragt werden kann, ist zunächst ein Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte bei der Kammer zu stellen. Rund um das Thema Zulassung berät das zuständige Referat in der Geschäftsstelle der PKN.

„Der Beschluss der KVN ist ein großer Meilenstein für die Umsetzung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in Niedersachsen. Jetzt hoffen wir, dass die niedergelassenen Psychotherapeut*innen damit einen zusätzlichen Anreiz bekommen, Weiterbildungsstätte zu werden und so dringend notwendige Weiterbildungsplätze für den psychotherapeutischen Nachwuchs zu sichern“, so Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz.

Mit der finanziellen Förderung durch die KVN soll Schwung in die Umsetzung der ambulanten Weiterbildung kommen.

Mit der finanziellen Förderung durch die KVN soll Schwung in die Umsetzung der ambulanten Weiterbildung kommen.

Weitere Informationen zu den genauen Förderbedingungen sind in der entsprechenden Richtlinie der KVN geregelt (abrufbar unter www.kvn.de „KVN-Recht“). Im KVN-Mitgliederportal sind zudem bereits entsprechende Antragsformulare abrufbar.

Im Gespräch mit der Bundespolitik

Nur wenige Tage vor dem Beschluss der KVN trafen sich am 18. November 2025 PKN-Präsidentin Dr. Kristina Schütz und Vizepräsident Jörg Hermann mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der SPD im Bundestag, Dr. Christos Pantazis. In den Räumen der Geschäftsstelle der PKN sprachen sie über die ausbleibende bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung. Kernthema war der damals vorliegende Änderungsantrag 10 zum BEEP (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege), mit dem seit 1. Januar 2026 die Rechtsgrundlage für Vergütungsverhandlungen der Weiterbildungsambulanzen mit den Krankenkassen besteht. Schütz und Hermann machten die Forderungen der Profession deutlich: eine tragfähige und flächendeckende Finanzierung, darunter auch Supervision, Selbsterfahrung und die Theorievermittlung.

Sie erläuterten die Chancen für die Versorgung – insbesondere für den institutionellen Bereich – unter Berücksichtigung des hohen Bedarfs und der vielen offenen Stellen in Jugendhilfe und Erziehungsberatung.

Jörg Hermann, Dr. Christos Pantazis und Dr. Kristina Schütz (v. l. n. r.)

Jörg Hermann, Dr. Christos Pantazis und Dr. Kristina Schütz (v. l. n. r.)

Informationsveranstaltung für Studierende

Die Bedeutung des institutionellen Sektors für die Weiterbildung machte der Vorstand auch in seiner jährlich stattfindenden Infoveranstaltung für die Studierenden deutlich, die nach dem neuen Recht approbieren und in die fachpsychotherapeutische Weiterbildung einsteigen werden. Mit der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen in Einrichtungen der Jugend-, Sucht- oder Behindertenhilfe oder sozialpsychiatrischen Diensten können die psychotherapeutische Kompetenz in diesem Arbeitsbereich gesichert und qualifizierte Psychotherapeut*innen als Teil eines multidisziplinären Teams erhalten bleiben.

Die insgesamt 110 Teilnehmenden hatten darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Neben den bekannten Ungewissheiten in Bezug auf die Finanzierung gibt es insbesondere zu Planung, Struktur und Ablauf der mindestens fünfjährigen Weiterbildung noch Unklarheiten. Deutlich wurde, dass die Herausforderungen in der Umsetzung je nach Versorgungsbereich sehr unterschiedlich sind.

Gewinnung von stationären Einrichtungen

Im stationären Sektor wurden bereits zahlreiche Einrichtungen durch die PKN als Weiterbildungsstätten zugelassen – aufgrund fehlender Finanzierung jedoch bislang nur auf dem Papier. Sie halten bereits eine dreistellige Zahl an Plätzen für die Weiterbildung vor. Um weitere Einrichtungen wie Reha-Kliniken, psychosomatische oder auch psychiatrische Kliniken für die Zulassung als Weiterbildungsstätte zu gewinnen, wird Mitte des Jahres ein Round Table stattfinden – unterstützt durch das niedersächsische Sozialministerium. Ziel ist es, die Vorteile der Weiterbildung für die Kliniken deutlich zu machen.


Novelle des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke muss als Chance genutzt werden

Gut ein Jahr ist es nun her, dass Carsten Linnemann (CDU) mit seiner Forderung nach Registern für psychisch erkrankte Menschen große Empörung auslöste. Viele Verbände und Betroffene reagierten fassungslos auf diese Äußerung. Auch als Kammer blickten wir mit viel Sorge auf einen solchen Vorschlag: Anstatt sie weiter abzubauen, wird eine Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen mit solchen Aussagen nur weiter befeuert. Klar ist: Psychische Erkrankungen sind alltäglich. Psychisch erkrankte Menschen haben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial. Dies machten die Delegierten der PKN auch in ihrer Resolution vom 8. November 2025 deutlich (nachzulesen unter www.pknds.de/aktuelles/stellungnahmen-und-resolutionen).

Ausgehend von der gesellschaftlichen und politischen Debatte zu diesem Thema, hat am 27. Januar 2026 die Innenminister*innenkonferenz in einer ersten Reaktion dazu aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr durch Gewalttaten psychisch erkrankter Menschen in den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Länder anzupassen und zu erweitern. Auch in Niedersachsen wurde die Überarbeitung des Gesetzes (NPsychKG) angestoßen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf nahm die PKN im Dezember 2025 Stellung. Kritische Kernpunkte sind insbesondere die Ausweitung eines bisher klar geregelten Gefahrenbegriffs sowie erweiterte Regelungen zum Daten- und Informationsaustausch zwischen Kliniken, Polizei, Ordnungsbehörden und Sozialpsychiatrischen Diensten. Folge könnte sein, dass Betroffene Hilfsangebote meiden, wenn sie eine Weitergabe vertraulicher Inhalte ohne Einverständnis befürchten müssen.

„Eine Aufweichung des bisher klar geregelten Gefahrenbegriffs als Voraussetzung einer freiheitsentziehenden Unterbringung bzw. einer Meldung an die Sicherheitsbehörden mit unklarer Präventionswirksamkeit lehnen wir ab. Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut, welches nur dann eingeschränkt werden darf, wenn dies gesichert ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt“, schreiben die Delegierten der PKN in der Resolution. Diese Forderung greift die PKN auch in ihrer Stellungnahme an das Sozialministerium auf und positioniert sich damit klar gegen einen erheblichen datenschutzrechtlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und insbesondere gegen jegliche Art von Registern psychisch erkrankter Menschen.

Ein besonderes Anliegen der PKN ist es zudem, dass der psychotherapeutische Berufsstand neben den ärztlichen Kolleg*innen stärker bei den Aufgaben nach dem NPsychKG berücksichtigt wird (u. a. Fachliche Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienste), da Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie zukünftig Fachpsychotherapeut*innen einen akademischen Heilberuf mit hoher Fachkompetenz auf dem Gebiet psychischer Erkrankungen ausüben. Dies muss mit einer korrekten und vollständigen Berufsbezeichnung im Gesetz entsprechend anerkannt werden.

Landesregierung stimmt überarbeitetem Gesetzentwurf zu – viele Anliegen berücksichtigt

Am 20. Januar 2026 stimmt die Landesregierung einer Neufassung des Gesetzes schließlich zu und beschließt die Einbringung des Entwurfs in den Landtag. Die Terminologie wurde zu NPsychKHG geändert, wobei das H für Hilfen steht.

Als PKN begrüßen wir, dass die Neufassung des Gesetzentwurfs Anliegen aus der Verbändeanhörung berücksichtigt, auch bereits einen Großteil unserer Einwände in Bezug auf den Gefahrenbegriff und die Informationsübermittlung zwischen und an Behörden. Auch die stärkere Berücksichtigung unserer Profession bspw. im Rahmen der Sozialpsychiatrischen Dienste sind positiv zu bewerten. Dennoch hört die Arbeit hier nicht auf – sowohl im laufenden Gesetzgebungsverfahren als auch darüber hinaus wird sich die PKN stets für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen einsetzen. Bei allen Fragen, die die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen betreffen, müssen Psychotherapeut*innen als wesentlicher Berufsstand im stationären, ambulanten und institutionellen Bereich mitgedacht und einbezogen werden.


Veranstaltungen 2026

Anstehende Termine

  • Praxisberatung, 17.04.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr, online

  • Supervision, 22.04.2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr, online

  • Recht einfach – Berufsrecht leicht gemacht, 10.06.2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr, online

  • Supervision, 09.09.2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr, online

  • Praxisberatung, 27.11.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr

Alle Termine finden Sie unter www.pknds.de/aktuelles/veranstaltungen.

Niedersächsischer Psychotherapeutentag am 18. September 2026

Mit elektronischer Patientenakte, Digitalen Gesundheitsanwendungen oder Videobehandlungen schreitet die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran und macht auch vor der psychotherapeutischen Praxis nicht halt. Auch die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Im Rahmen von Impulsvorträgen und Workshops erörtern wir auf dem diesjährigen Niedersächsischen Psychotherapeutentag die Chancen und Fallstricke – natürlich immer mit Blick auf das Berufsrecht.

SAVE THE DATE: 18.09.2026, 10:00 – 17:00 Uhr, Präsenz (Hannover)

Weitere Details zu Programm, Ort, Teilnahmegebühr sowie Anmeldemöglichkeit werden demnächst im Veranstaltungskalender bekanntgegeben.


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