Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
4. Sitzung der 6. Kammerversammlung am 7. November 2025
Die 6. Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen kam am 7. November 2025 zu ihrer 4. Sitzung in dieser Amtsperiode zusammen. Präsident Andreas Pichler eröffnete die Tagung im Lindner Hotel Düsseldorf, an der als Gäste die PiA-Vertretung NRW (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung) und die Vertreterin der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) teilnahmen. Zu Beginn richtete er einen nachdenklichen Blick auf aktuelle gesellschaftliche und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen. „In einer von Unsicherheit und schnellen Urteilen gekennzeichneten Zeit kommt es umso mehr auf eine besonnene, fachlich fundierte Haltung an“, betonte er. „Gleichzeitig sind wir aber auch mit drängenden Herausforderungen konfrontiert, etwa bei der Finanzierung des Gesundheitssystems und der Stärkung der Versorgungsstrukturen. An konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten und die berufspolitischen Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Tätigkeit mitzugestalten, gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Kammer.“
Andreas Pichler
Bericht des Vorstands
Im Rahmen des mündlichen Vorstandsberichts informierten Vorstandsmitglieder über Aktivitäten der Kammer und berufspolitische Entwicklungen der letzten Monate. Georg Schäfer skizzierte die Fortschritte bei der Umsetzung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Dabei machte er deutlich, dass der Gesetzgeber weiterhin gefordert sei, für eine tragfähige Finanzierung zu sorgen. Elisabeth Dallüge und Andreas Pichler erläuterten, dass der Vorstand im Zusammenhang mit der politischen Debatte über ein Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen mit dem Landeskriminalamt (LKA NRW) im Gespräch sei. Eine Registerbildung lehne der Vorstand strikt ab. Was es brauche, seien wirksame Nachsorgestrukturen. Vizepräsidentin Julia Leithäuser ging auf den Ausbau der Psychosozialen Notfallversorgung ein und appellierte an die Delegierten, sich an der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen zu beteiligen. Elisabeth Dallüge betonte hinsichtlich der unklaren Abgrenzung von psychotherapeutischer Zuständigkeit im stationären Bereich die Aufgabe des Gesetzgebers, den Berufsstand in den stationären Strukturen angemessen zu verankern. Der Vorstand werde nicht nachlassen, sich dafür einzusetzen. Bettina Meisel griff Gesundheitsförderung und Prävention als vielschichtige Tätigkeitsfelder für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf. Der Vorstand sei hierzu auf Landes- und Bundesebene aktiv.
Die Delegierten tauschten sich zu diesen Schwerpunkten und zum schriftlich vorgelegten Vorstandsbericht vertiefend aus und schärften dabei für die Profession und die psychotherapeutische Versorgung zentrale Handlungsbedarfe.
Jahresabschluss 2024, Haushalt 2026
Erläuterungen zu Ausgaben, Einnahmen und der Rücklagenentwicklung der Kammer im Geschäftsjahr 2024 erhielten die Delegierten von Andreas Pichler. Im Anschluss nahm die Kammerversammlung der Empfehlung des Finanzausschusses folgend den Jahresabschluss 2024 an und entlastete den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024. Fortführend stellte der Präsident den Haushaltsplan der Kammer für das kommende Jahr vor. Auch hier folgte die Kammerversammlung dem Votum des Finanzausschusses und nahm den Haushaltsplan 2026 an.
Wahlen und Beschlussfassungen, aktuelle und zukünftige Arbeitsthemen
Die Kammerversammlung wählte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss „Antidiskriminierung und Diversität“. Das neue Ausschussmitglied wurde zugleich zur stellvertretenden Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) gewählt. Die Kammerversammlung beriet auch zu Änderungen der Fortbildungsordnung der Kammer. Im Ergebnis wurden unter anderem Konkretisierungen und die Einführung einer Wissenschaftlichen Leitung beschlossen.
Die Delegierten befassten sich darüber hinaus mit Aspekten der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie und der in Nordrhein-Westfalen laufenden Erprobung des vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelten Qualitätssicherungsverfahrens. Martin Zange berichtete als Sprecher der Kommission „QS-Erprobung NRW“ über die Aktivitäten des Gremiums; Vorstandsmitglied Oliver Kunz beschrieb ergänzend Probleme des Qualitätssicherungsverfahrens und betonte die Aufgabe, die vom Berufsstand bereits umgesetzte Qualitätssicherung sichtbarer zu machen.
Dr. Christina Schütteler, Mitglied im Ausschuss „Antidiskriminierung und Diversität“, gab in einem Impulsreferat einen Einblick in die vielfältigen Formen von Diskriminierung, die unbewusst auch in der Psychotherapie wirken. Entsprechend sei der Berufsstand angehalten, eigene Strukturen und blinde Flecken kritisch zu reflektieren und Antidiskriminierung und Diversität konsequent mitzudenken. Monika Koczulla, Vorsitzende im Ausschuss „Satzung, Berufsordnung und Berufsethik“, präsentierte Zahlen und Fakten zur Delegiertenzahl der Kammerversammlung. Sie verdeutlichte, dass angesichts der wachsenden Mitgliederzahl der Kammer in der kommenden Wahlperiode ein Kammerversammlungsmitglied mehr Kammerangehörige als bisher vertreten werde. Ausgehend davon diskutierte die Kammerversammlung vielschichtig zur künftigen Größe des Gremiums und betonte, dass dieses Thema weiterzuverfolgen sei. In einem nächsten Tagesordnungspunkt informierten Ausschüsse und Kommissionen ergänzend zu schriftlich vorgelegten Berichten mündlich über ihre Arbeit. Abschließend verabschiedete die Kammerversammlung mit großer Geschlossenheit fünf Resolutionen zu den Themen psychotherapeutische Weiterbildung, Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, Klimaschutz, Psychosoziale Zentren für Geflüchtete und stationäre psychotherapeutische Versorgung (s. www.ptk-nrw.de > Rubrik „Presse“ > Unterrubrik „Resolutionen“).
Zum Ende der Sitzung dankte Andreas Pichler den Kammerversammlungsmitgliedern für die lebendige, konstruktive Debatte, die konzentrierte Arbeitsatmosphäre und die guten Ergebnisse.
Blick in den Tagungssaal
Großer Ratschlag: Künstliche Intelligenz (KI) und Psychotherapie
Chatbots beraten, Algorithmen strukturieren Symptome – und Patientinnen und Patienten bringen diese Erfahrungen in die Therapie mit. Was bedeutet das für psychotherapeutische Verantwortung, fachliche Standards und rechtliche Grenzen? Mit diesen Fragen befasste sich der „Große Ratschlag: Künstliche Intelligenz (KI) und Psychotherapie“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen am 3. Dezember 2025.
Delegierte der 6. Kammerversammlung kamen in der Geschäftsstelle sowie online zusammen, um ein Themenfeld zu strukturieren, das den Versorgungsalltag bereits erreicht hat. Viele Behandelende kennen die Situation inzwischen aus der Praxis: Patientinnen und Patienten berichten von Gesprächen mit Chatbots, zitieren KI-generierte Einschätzungen oder fragen nach deren Einordnung. Vor diesem Hintergrund ging es darum, den aktuellen Stand von KI in der Psychotherapie zu sortieren und daraus Orientierung und Impulse für die Arbeit zu gewinnen.
Zwischen Chance und Risiko – KI in Alltag und Praxis
Vorstandsmitglied Oliver Kunz eröffnete die Veranstaltung mit einer Einordnung des Themenfelds: KI sei zunächst eine Technik und damit ein Werkzeug, das neue Möglichkeiten aufzeigen könne. Welche Bedeutung sich daraus aber für die psychotherapeutische Versorgung ergebe, hänge davon ab, wofür und in welchen Kontexten KI eingesetzt werde. Da KI-gestützte Angebote bereits das Informations- und Hilfesuchverhalten vieler Patientinnen und Patienten prägten, sei es Aufgabe der Profession, diese Entwicklung fachlich einzuordnen und mitzugestalten. Technik könne Prozesse unterstützen – die therapeutische Beziehung bleibe aber an ein persönliches Gegenüber gebunden.
Wie früh KI in sensible Lebensbereiche hineinwirkt, zeigte der Blick auf Kinder und Jugendliche. Stefan Lüttke von der Universität Greifswald berichtete, junge Menschen nutzten KI-Anwendungen zunehmend auch zur Bewältigung psychischer Belastungen. Chatbots dienten als Gegenüber zur emotionalen Unterstützung oder Problemlösung. Studien würden jedoch erhebliche Risiken zeigen, führte der Experte aus. KI-Systeme würden Krisen häufig nicht zuverlässig erkennen, unpassend reagieren oder verzerrte Antworten liefern. Besonders vulnerable Gruppen seien betroffen, darunter Kinder und Jugendliche. Gerade weil KI bereits Teil der Lebenswelt junger Menschen sei, müsse die Profession selbst fachliche Standards setzen – andernfalls entstünden diese außerhalb psychotherapeutischer Ethik.
Mit der fachlichen Einordnung verknüpft ist die Frage nach rechtlicher Verantwortung. Prof. Dr. Sigrid Lorz, Professorin für Medizinrecht an der Universität Greifswald, ordnete KI-gestützte Anwendungen als sogenannte „Neulandmethoden“ ein. Sie seien potenziell sinnvoll, aber noch kein allgemein anerkannter Behandlungsstandard. Zentrale Aufgaben wie Diagnostik, Indikationsstellung und Therapieplanung seien nicht delegierbar. KI könne unterstützen, müsse jedoch kontrollierbar bleiben. Haftungsrechtlich sei hier klar zu unterscheiden: Hersteller haften für Produktmängel, Betreiber für eine sichere Integration, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für eigenes Fehlverhalten. Die zur vollständigen Umsetzung anstehende europäische KI-Verordnung schreibe eine fortlaufende menschliche Aufsicht fest.
Plädoyer für aktives Gestalten
Doch wie wird KI in der Praxis tatsächlich bewertet? Dr. Mareike Hillebrand von der Universität Ulm stellte aktuelle Befunde vor. In der Profession werde KI vor allem in administrativen und diagnostischen Bereichen als hilfreich eingeschätzt. Deutlich zurückhaltender falle hingegen die Bewertung chatbasierter oder personalisierter Interventionen aus – insbesondere mit Blick auf Datenschutz und Sicherheit von Patienteninformationen. Studien zu generativen Modellen zeigten zudem Defizite in hochsensiblen Situationen. Als Medizinprodukte seien diese Systeme nicht konzipiert. Potenzial entstehe nur dort, wo KI fachlich entwickelt, supervidiert und in sichere Rahmenbedingungen eingebettet werde.
Im abschließenden Austausch zog sich eine Linie durch alle Beiträge: KI wird die psychotherapeutische Versorgung verändern. Sie kann entlasten und Zugänge verbessern, wenn fachliche und rechtliche Grenzen klar definiert sind. Psychotherapie ist und bleibt ein menschlich geprägter Prozess. Der Große Ratschlag machte deutlich, dass KI ein gestaltbares Terrain ist und der Berufsstand über das notwendige Know-how verfügt, um diese Entwicklung verantwortungsvoll mitzugestalten.
V. l. n. r.: Sonja Geiping, Prof. Dr. Sigrid Lorz, Stefan Lüttke, Bernadette Bajog, Dr. Mareike Hillebrand
21. Jahreskongress Psychotherapie „Wissenschaft & Praxis“
Welche Erkenntnisse liefert die Forschung zu den Wechselwirkungen zwischen körperlicher und psychischer Gesundheit – und was bedeutet das für die psychotherapeutische Praxis? Zu dieser Leitfrage setzte der 21. Jahreskongress Psychotherapie „Wissenschaft & Praxis“ am 8. und 9. November 2025 in Bochum in drei Impulsvorträgen thematische Akzente.
Ausgerichtet vom Hochschulverbund Psychotherapie NRW und der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, bot der Kongress über zwei Tage hinweg ein vielfältiges Programm; in 53 Workshops wurden unterschiedliche Themen psychotherapeutischer Arbeit aufgegriffen. Rund 300 Teilnehmende kamen dafür im Europäischen Bildungszentrum der Wohn- und Immobilienwirtschaft (EBZ) zusammen. Die Workshops boten Raum für fachlichen Austausch zu verschiedenen versorgungsrelevanten Fragestellungen in der psychotherapeutischen Praxis.
In ihren Begrüßungen betonten Kongressleiterin Prof. Dr. Silvia Schneider und Kammerpräsident Andreas Pichler die wachsende Bedeutung psychotherapeutischer Interventionen im somatischen Kontext. Körperbezogene Ansätze seien Teil psychotherapeutischer Tradition und gewännen heute sowohl in Versorgung als auch in Prävention und Gesundheitsförderung zunehmend an Relevanz.
Im Eröffnungsteil des Kongresses griffen die Fachvorträge das Leitthema „Körper und Psyche“ aus unterschiedlichen Perspektiven auf. Prof. Dr. Michael Witthöft, Lehrstuhlinhaber für Klinische Psychologie und Psychotherapie am Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ) der Ruhr-Universität Bochum, zeigte, dass persistierende Körperbeschwerden weit verbreitet sind, in der Forschung aber lange zu eng biomedizinisch betrachtet wurden. Er plädierte für differenzierte Modelle, die Wahrnehmungsprozesse und subjektives Erleben stärker berücksichtigen und so für therapeutische Ansatzpunkte öffnen. Prof. Dr. Timo Storck von der Psychologischen Hochschule Berlin stellte die etablierte Trennung von „psychogen“ und „somatogen“ infrage und machte deutlich, dass psychosomatische Belastungen häufig mit einem Verlust der Vermittlung zwischen körperlichem Erleben und psychischer Bedeutung einhergehen. Prof. Dr. Petra Warschburger von der Universität Potsdam richtete den Blick auf Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen und betonte die enge Wechselwirkung zwischen Krankheitsverlauf, psychischem Befinden und Alltagsbewältigung sowie den Bedarf an frühzeitiger psychosozialer Begleitung.
Die abschließende Diskussion unterstrich die Bedeutung interprofessioneller Zusammenarbeit und integrativer Erklärungsmodelle, um Körper und Psyche systematisch zusammenzudenken und die Versorgung weiterzuentwickeln.
Die Veranstalter freuen sich auf den 22. Jahreskongress „Wissenschaft & Praxis“, der am 10. und 11. Oktober 2026 stattfinden wird.
Regionalversammlung für den Regierungsbezirk Köln am 28. Januar 2026
Raum für Austausch, Rückfragen und Feedback aus der Praxis bot die Regionalversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen für den Regierungsbezirk Köln. Vorstand und Kammermitglieder kamen am 28. Januar 2026 in Köln zusammen, um aktuelle berufspolitische Entwicklungen einzuordnen und deren Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung zu diskutieren.
Vizepräsidentin Julia Leithäuser sowie die Vorstandsmitglieder Elisabeth Dallüge, Oliver Kunz, Mirka Münzebrock-Child und Georg Schäfer gaben Einblick in zentrale Arbeits- und Handlungsfelder der Kammer. Elisabeth Dallüge thematisierte die Situation angestellter Psychotherapeutinnen und -therapeuten und machte deutlich, dass insbesondere im stationären Bereich weiter Defizite bestehen. Sie benannte dabei unter anderem eine unzureichende Sichtbarkeit psychotherapeutischer Leistungen, offene Fragen der Rollenklärung sowie begrenzte Beteiligungsmöglichkeiten an Entscheidungsprozessen.
V. l. n. r.: Mirka Münzebrock-Child, Oliver Kunz, Elisabeth Dallüge, Julia Leithäuser und Georg Schäfer
Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Thema Qualitätssicherung. Oliver Kunz informierte über den Stand des Erprobungsverfahrens zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie in NRW. Dabei ging er auf die Position der Kammer ein, die den Prozess aufmerksam begleite und den hohen Dokumentationsaufwand sowie den bislang begrenzten Erkenntnisgewinn für die Praxis kritisch sehe. Mit Blick auf die Versorgung stellte Georg Schäfer die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung vor und zeigte auf, wie Kammermitglieder sich aktiv an Weiterbildung und Qualifizierung beteiligen können. Zum Abschluss machte Julia Leithäuser auf Möglichkeiten des Engagements über die unmittelbare Versorgung hinaus aufmerksam, etwa in Kommunalen Gesundheitskonferenzen oder als leitende Notfallpsychotherapeutin bzw. leitender Notfallpsychotherapeut. Die Teilnehmenden nutzten den offenen Rahmen für Fragen, Rückmeldungen und den kollegialen Austausch.
Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen/Satzungsänderungen
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 10. Mai 2025 einen Beschluss zur Änderung der Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen gefasst. Die Beschlussfassung ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden. Sie wurde zudem auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de) in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gegeben sowie allgemein und dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 7. November 2025 eine Änderung der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen beschlossen. Auch diese Beschlussfassung wurde auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de) in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gegeben sowie allgemein und dauerhaft zugänglich gemacht.