Mitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer

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48. DPT am 8. und 9. Mai 2026 in Travemünde – Versorgung sichern, Einschnitte stoppen

Am 8. und 9. Mai 2026 trat der 48. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) unter der Leitung von Birgit Gorgas, Christoph Treubel und Dr. Jürgen Tripp in Travemünde zusammen. Gastgeberin war die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein.

Versammlungsleitung 48. DPT (v. l. n. r.): Dr. Jürgen Tripp, Birgit Gorgas & Christoph Treubel

Versammlungsleitung 48. DPT (v. l. n. r.): Dr. Jürgen Tripp, Birgit Gorgas & Christoph Treubel

„Concordia domi foris pax“

In seinem Grußwort erinnerte der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Dr. Clemens Veltrup an den lateinischen Leitspruch am Lübecker Holstentor „Concordia domi foris pax“ – „Eintracht innen, Frieden außen“. Er verwies auf bedeutende Persönlichkeiten aus Lübeck bzw. Travemünde, die sich mit gesellschaftlichen Veränderungen auseinandergesetzt haben. So habe Thomas Mann in den „Buddenbrooks“ den Niedergang einer Familie beschrieben, die an alten Traditionen festhielt. Willy Brandt leitete mit dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ wichtige gesellschaftliche Veränderungen ein. Auch der Lyriker Emanuel Geibel thematisierte in seinem Gedicht „Der Mai ist gekommen“ den Aufbruch ins Unbekannte. Mit diesem Bezug wünschte Veltrup den Delegierten einen erfolgreichen 48. Deutschen Psychotherapeutentag.

Eine Zeit großer gesundheitspolitischer Herausforderungen

Die Bundesländer verfolgten die von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreformen genau, versicherte der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins Daniel Günther in seiner Videobotschaft. Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sei eine große Herausforderung für die Psychotherapeut*innen. Dieses Thema beschäftige auch den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder.

Videobotschaft des Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Daniel Günther

Videobotschaft des Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Daniel Günther

In einer Zeit gehäuft auftretender psychischer Erkrankungen – gerade bei jungen Menschen – sei die psychotherapeutische Versorgung von besonderer Bedeutung. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident dankte den Psychotherapeut*innen für ihre segensreiche Tätigkeit und sprach ihnen seinen Respekt aus.

Dr. Olaf Tauras, Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, konnte die große Verunsicherung innerhalb des Berufsstands und der Bevölkerung nachvollziehen. Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigten belastbare Strukturen. Er versicherte den Delegierten des 48. DPT, dass das Land Schleswig-Holstein alle Mittel ausschöpfen werde, um gegenüber dem Bund eine belastbare psychotherapeutische Versorgung zu sichern.

Es brauche mehr ambulante psychotherapeutische Kapazitäten, nicht weniger, so Tauras. Um die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern, sollten bereits jetzt junge Menschen angeworben werden. Tauras kündigte an, dass Schleswig-Holstein den Bund dazu auffordern werde, die psychotherapeutische Weiterbildung auszufinanzieren. Er dankte den Delegierten für ihre Fachexpertise, aber auch für Kritik, die unverzichtbar sei, um die Versorgung von morgen zu gestalten.

V. l. n. r.: Dr. Clemens Veltrup, Dr. Andrea Benecke & Dr. Olaf Tauras

V. l. n. r.: Dr. Clemens Veltrup, Dr. Andrea Benecke & Dr. Olaf Tauras

Gedenken an Verstorbene

Zu Beginn ihrer Beratungen gedachten die Delegierten des 48. DPT dreier kürzlich verstorbener Persönlichkeiten, die die deutsche Psychotherapeutenschaft in Wissenschaft, Berufspolitik und Selbstverwaltung über Jahrzehnte mitgeprägt hatten. Versammlungsleiterin Birgit Gorgas würdigte die Verdienste von Prof. Dr. Cord Benecke, Psychotherapieforscher und Professor für Klinische Psychologie an der Universität Kassel, sowie Mareke de Brito Santos-Dodt, Psychologische Psychotherapeutin, über lange Jahre Bundesdelegierte und in der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg aktiv. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke erinnerte anschließend an Prof. Dr. Rainer Richter, den früheren Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (2005 bis 2015) und Gründungspräsidenten der Psychotherapeutenkammer Hamburg, der die professionelle Identität der deutschen Psychotherapeutenschaft wie kaum ein anderer mitgeformt hatte (siehe Nachruf in dieser Ausgabe). Die Versammlung ehrte die Verstorbenen mit einer Schweigeminute.

BPtK-Präsidentin Benecke: Wer tiefe Einschnitte vornimmt, verschlechtert das Gesundheitssystem

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke würdigte zu Beginn ihrer Rede das Engagement der zurückgetretenen Vizepräsidentin Sabine Maur. Mit Klarheit und Mut habe sie wichtige Themen wie die digitale Neuausrichtung, den Einsatz gegen Diskriminierung und für Inklusion, die Verbindung von Klima- und Gesundheitsschutz sowie eine moderne, offene Kommunikation vorangetrieben. Besonders zu betonen sei ihr Einsatz für Menschen aus marginalisierten Gruppen und für die Verbesserung der Versorgungssituation für trans* Personen. Sie habe die BPtK bei diesen Themen entscheidend vorangebracht und sie in vielerlei Hinsicht geprägt.

Im weiteren Verlauf der Rede von BPtK-Präsidentin Benecke standen die Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). Benecke warnte davor, dass die vorgesehenen Einsparungen die ambulante psychotherapeutische Versorgung massiv verschlechtern würden. Auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken seien betroffen. Die BPtK fordere eine gesetzlich geregelte extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und eine solide Folgenabschätzung geplanter Kürzungen.

Dr. Andrea Benecke

Dr. Andrea Benecke

9-Punkte-Erklärung: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stoppen“

Benecke berichtete, dass die BPtK ihre Position in Gesprächen mit Politik und Ministerien, durch Pressearbeit sowie gemeinsam mit Verbänden in einer 9-Punkte-Erklärung deutlich gemacht habe. Benecke rief die Profession dazu auf, geschlossen gegen die Einsparungen einzutreten.

Auch die beschlossenen Honorarkürzungen kritisierte sie scharf. Die Behauptung des GKV-Spitzenverbands, Psychotherapeut*innen würden überdurchschnittlich verdienen, sei falsch. Tatsächlich hätten sie nach Abzug der Praxiskosten den mit Abstand niedrigsten Stundenverdienst aller Facharztgruppen.

Weitere Themen der Rede waren der Erhalt des Direktzugangs zur Psychotherapie, die Finanzierung der Weiterbildung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sowie die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Für ein psychisch gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen seien endlich auch feste Regelungen zur Nutzung von Social Media notwendig.

Positiv bewertete Benecke Fortschritte bei der Reform der GOÄ/GOP. Zudem berichtete sie über Entwicklungen in der Psychosozialen Notfallversorgung und kündigte ein entsprechendes Positionspapier an.

In der anschließenden Aussprache unterstützten die Delegierten den Vorstand und äußerten große Sorge über die Auswirkungen der Honorarkürzungen und des BStabG. Sie warnten vor längeren Wartezeiten, einer Verschlechterung der Versorgung und wirtschaftlichen Problemen für Praxen sowie weiteren Erschwernissen für die Umsetzung der Aus- und Weiterbildung. Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) berichteten von Zukunftsängsten.

Benecke betonte, dass die Profession die Interessen psychisch erkrankter Menschen weiterhin entschieden gegenüber der Politik vertreten werde.

Cornelia Metge zur BPtK-Vizepräsidentin gewählt

Für die Nachwahl des*der BPtK-Vizepräsident*in kandidierte Cornelia Metge, bisher Beisitzerin im Vorstand. In ihrer Bewerbungsrede betonte sie die Bedeutung von Vertrauen, Vernetzung und Zusammenarbeit in der berufspolitischen Arbeit. Angesichts wachsender Herausforderungen, steigenden Versorgungsbedarfs sowie Honorarkürzungen und des geplanten BStabG rief sie die Profession zu Geschlossenheit auf. Zugleich verwies sie auf die Notwendigkeit von Kompromissen in demokratischen Prozessen.

Cornelia Metge

Cornelia Metge

Metge sprach sich für eine flächendeckend erreichbare psychotherapeutische Versorgung, mehr Prävention sowie den Ausbau der Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus. Auch der Umgang mit sozialen Medien müsse stärker reguliert werden. Sie kündigte an, als Vizepräsidentin die gesamte Profession im Blick zu behalten und Brücken zu bauen. Anschließend wurde sie mit großer Mehrheit gewählt.

Digitale Agenda 2030 der BPtK

Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop stellte den aktuellen Projektstand der Digitalen Agenda 2030 der BPtK vor. Im Rahmen des Projekts sei eine Vielzahl von Gesprächen mit Expert*innen aus der Wissenschaft, relevanten Akteur*innen aus den Reihen von Start-ups, Krankenkassen sowie Vertreter*innen aus der Industrie und Politik geführt worden. Melcop dankte den Kinder- und Jugendlichenexpert*innen aus den Landeskammern, die das Projekt im Rahmen eines Werkstattgesprächs zum Thema Social Media mit ihrer Expertise unterstützt haben.

Dr. Nikolaus Melcop

Dr. Nikolaus Melcop

Zwei wesentliche Module des Projekts seien bereits abgeschlossen worden: Es wurde eine Praxis-Info zu administrativer KI veröffentlicht und das Curriculum Digitalisierung um ein Modul zu Künstlicher Intelligenz erweitert, sodass in naher Zukunft Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeut*innen zu diesem Thema zur Verfügung stehen.

Aktuell, so Melcop weiter, arbeite die BPtK in enger Abstimmung mit ihren Gremien an der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, um sich in die öffentliche Debatte zu Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen einbringen zu können.

Social Media und Verhaltenssüchte im Kindes- und Jugendalter

Prof. Dr. Hans-Jürgen Rumpf von der Universität Lübeck gab einen Überblick über die Risiken von Social Media für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, insbesondere hinsichtlich Verhaltenssüchten. Er beleuchtete Prävalenzen, Diagnostik, Interventionen und bestehende Versorgungsbarrieren. In der Diskussion wurden unter anderem Stepped-Care-Ansätze, die Rolle der Eltern, Chatbots sowie die Bedeutung realer sozialer Interaktion thematisiert.

Prof. Dr. Hans-Jürgen Rumpf

Prof. Dr. Hans-Jürgen Rumpf

Cornelia Metge plädierte dafür, einen umfassenden Ansatz zum Schutz und zur Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum zu verfolgen. Die BPtK stehe dazu im intensiven Austausch mit Gremien und externen Stakeholder*innen. Deutlich geworden sei die Notwendigkeit eines Zusammenspiels aus Plattformregulierung, Prävention, altersgerechtem Zugang, Versorgung und Forschung unter Einbezug junger Menschen. Die Diskussion unterstrich die Dringlichkeit zeitnaher Regulierung.

Umsetzung der Weiterbildung: weiter ohne gesicherte Finanzierung

Ein weiterer Schwerpunkt des 48. DPT war die Umsetzung der Weiterbildung. BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke erklärte, dass zwar ausreichend Studienplätze geschaffen wurden, die Finanzierung der Weiterbildung aber weiterhin unzureichend sei. Ohne finanzielle Förderung sei das Angebot von Weiterbildungsstellen für viele Praxen und Ambulanzen ein zu großes wirtschaftliches Risiko. Durch die Honorarkürzungen und geplante Einschnitte durch das BStabG drohten zusätzliche Belastungen. Benecke forderte daher eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung. Das hatten CDU/CSU und SPD vor einem Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

In der Debatte wurden positive Erfahrungen mit den Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiums und der Anstellung von PtW hervorgehoben. Gleichzeitig berichteten PiA von Problemen in der Übergangsphase des alten Ausbildungssystems, etwa bei Fristen, Härtefallregelungen und Plätzen für die Praktische Tätigkeit.

Die Weiterbildungskommission stellte Entwürfe für eine Bereichsweiterbildung Hypnotherapie/Klinische Hypnose für die beiden Muster-Weiterbildungsordnungen vor. Die Delegierten begrüßten die neue Weiterbildung als wichtigen Beitrag zum Titelschutz und zur Patientensicherheit und beschlossen die Entwürfe mit großer Mehrheit

Darüber hinaus stellte Dr. Bruno Waldvogel einen Antrag zur Änderung der Muster-Fortbildungsordnung bezüglich der Qualifikation von Referent*innen vor, den die Delegierten mit großer Mehrheit annahmen. Die Neuregelung stellt klar, dass Referent*innen selbst auch über eine Approbation verfügen müssen. Bei nicht approbationspflichtigen Rahmenthemen kann auch ein Nachweis über eine einschlägige Berufsqualifikation ausreichen.

eLogbuch: Projekt erreicht nächste Phase

BPtK-Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck berichtete über das gemeinsame IT-Projekt „eLogbuch“ von BPtK und Landeskammern. Es soll die Dokumentation der Weiterbildung künftig bundesweit digital und einheitlich ermöglichen. Der Vertragsabschluss ist für Sommer 2026 geplant, der Start des Systems für Mitte 2027.

Wolfgang Schreck

Wolfgang Schreck

Verschiedenes

Die Themen „Bedarfsplanung Kinder und Jugendliche“ und „Präventionsstrategie“ wurden aus Zeitgründen vertagt. Zum Abschluss wurde ein Animationsfilm der BPtK gezeigt, der auf die Versorgungsdefizite in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufmerksam macht und eine eigenständige Bedarfsplanung fordert.

Vom 48. DPT verabschiedete Resolutionen

Die Delegierten des 48. DPT verabschiedeten einstimmig oder mit großer Mehrheit die folgenden Resolutionen:

  • Kinder und Jugendliche können nicht warten: Bedarfsplanung jetzt reformieren!

  • Schaffung von Weiterbildungsstellen finanziell fördern und nicht behindern

  • Schutz, Befähigung, Teilhabe: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt sichern!

  • Stoppt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt!

  • Honorarkürzungen nicht hinnehmbar!

  • Leitliniengerechte Versorgung von trans* Personen jetzt sicherstellen!

  • Stationäre Psychiatrie und Psychosomatik: Die Qualität der Versorgung ist durch das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet!

  • Gemeinsam gegen Hass – für eine vielfältige, sichere Gesellschaft

Die verabschiedeten Resolutionen sowie der vollständige Veranstaltungsbericht sind nachzulesen auf der BPtK-Website unter: www.bptk.de/psychotherapeutentag/48-deutscher-psychotherapeutentag/.

48. Deutscher Psychotherapeutentag

48. Deutscher Psychotherapeutentag


Sabine Maur aus dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer ausgeschieden

Sabine Maur hat am 23. März 2026 nach knapp drei Jahren Mitgliedschaft im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer ihren Rücktritt als Vizepräsidentin der BPtK bekanntgegeben.

„Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet sind, haben Anspruch auf eine adäquate Versorgung – das ist mein berufspolitisches Ethos“, so Maur in ihrer Rücktrittserklärung. „Deshalb setze ich mich zum Beispiel dafür ein, dass junge Menschen aus marginalisierten Gruppen Zugang zu einem Therapieplatz haben. Und dafür, bestehende Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen. Dafür werde ich mich weiterhin kraftvoll engagieren.“

Ein Mitschnitt von Sabine Maurs Äußerungen im Rahmen einer Online-Fortbildung war Gegenstand von Presseberichten und eines von ihr geführten Gerichtsverfahrens. Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 10. März 2026 ihrer Klage in Teilen stattgegeben und zugleich in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet. Bereits vor dem Urteil hatte die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – auch auf Maurs Wunsch hin – eine unabhängige berufsrechtliche Prüfung ihrer Äußerungen eingeleitet.

„Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der BPtK abzuwenden“, so Maur. „Für die großartige Zusammenarbeit in der BPtK und das Vertrauen auch der Mitglieder bin ich sehr dankbar. Auch künftig werde ich mich für die gemeinsamen Ziele einsetzen.“

„Die Entscheidung von Sabine Maur nehme ich mit großem Respekt und Bedauern zur Kenntnis“, sagte BPtK-Präsidentin Benecke. „Sabine Maur hat sehr maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Aufstellung der BPtK. Mit ihrem herausragenden Engagement prägte sie die differenzierte Neuausrichtung in digitalen Fragen, eine umfassende Strategie gegen jede Form von Diskriminierung und für Inklusion, das Eintreten für ambitionierten Klimaschutz, der zugleich Gesundheitsschutz ist, eine moderne Kommunikation und zukunftsfähige Strukturen für den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Mit ihren tiefen Kenntnissen, ihrem Blick über den Tellerrand und ihrem ethischen Kompass hat Sabine Maur die Arbeit der BPtK wesentlich vorangebracht. Dafür danke ich Sabine Maur persönlich und im Namen der BPtK ausdrücklich.“


GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz? – GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz!

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet unverantwortbare Belastungen für die Praxen, eine Verschiebung von Verantwortung und unvertretbare Einschnitte in die Versorgung. Deshalb sagt die BPtK sehr klar: Die Versorgung rationieren und reduzieren – das ist kein Reformansatz. Die extrem kurze Stellungnahmefrist war ein Affront. Das Gesetz muss jetzt gestoppt und neu beraten werden. Die Profession steht dafür bereit.

Nachdem der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 entschieden hatte, die psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent zu kürzen, ist der Unmut unter den Psychotherapeut*innen nun umso größer. Das Unverständnis für die geplanten Einschnitte in die Versorgung reicht weit über die Berufsgruppe hinaus.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachhaltig zu stabilisieren, um den Anstieg der finanziellen Belastungen für die Beitragszahler*innen aufzuhalten. Zu diesem Zweck sollen in allen Bereichen des Gesundheitswesens Einsparungen und Kürzungen vorgenommen werden. Das Motto: Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik.

Deckelung der psychotherapeutischen Versorgung

Auch die psychotherapeutische Versorgung ist von erheblichen Kürzungen betroffen. Geplant ist eine Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Das bedeutet, dass sich die psychotherapeutische Versorgung in Zukunft nicht mehr am Bedarf der Patient*innen orientiert, sondern an der Veränderung der Grundlohnsumme – der Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind. In den ersten drei Jahren ist zudem eine zusätzliche Kürzung um ein Prozent vorgesehen.

Damit erfolgt eine Deckelung der psychotherapeutischen Versorgung, die zu weniger Versorgungsangeboten und längeren Wartezeiten führen wird. Der erforderliche Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie in ländlichen und strukturschwachen Regionen kann deshalb ebenso wenig gelingen wie eine zusätzliche Förderung der Versorgung für psychisch schwer erkrankte Patient*innen.

Darüber hinaus sollen die Zuschläge zur Kurzzeittherapie (KZT) und auch die Vergütungsregelungen für die Terminvermittlung nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft werden. Allein die Kürzung der KZT-Zuschläge entzieht der psychotherapeutischen Versorgung 100 Millionen Euro im Jahr.

Die BPtK macht Druck

Die BPtK hat sich ausdrücklich gegen diese Vorhaben gestellt und auf die gravierenden Auswirkungen für die Versorgung hingewiesen. In einer Stellungnahme sowie in gemeinsamen berufsgruppenübergreifenden Positionspapieren und in Pressemitteilungen hat sie auf die langfristigen gesundheitlichen, finanziellen und strukturellen Folgewirkungen dieser Regelungen hingewiesen. Explizit hat die BPtK eine gesetzliche Verankerung der vollständigen extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gefordert. In der ministeriellen Anhörung hat BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop deutlich gemacht, dass die geplante Deckelung der Versorgung absolut inakzeptabel ist und zwangsläufig zu einer Verringerung der Therapieplätze und damit einer Verlängerung der Wartezeiten führen wird. Darüber hinaus hat sich die BPtK gegen die Streichung der KZT-Zuschläge und der Vergütungsregelungen nach dem TSVG ausgesprochen. Im Rahmen eines Fachgesprächs des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag zu den Honorarkürzungen kritisierte Melcop diese scharf. Er warnte vor den gravierenden Folgen der geplanten Budgetierung der psychotherapeutischen Leistungen für die Versorgung. Im Rahmen eines weiteren Fachgesprächs im Familienausschuss erläuterte BPtK-Vorstandsmitglied Cornelia Metge diese Problematik. Und auch beim Parlamentarischen Abend von BPtK und bkjpp wurden die schwerwiegenden Folgen des GKV-Spargesetzes adressiert.

Zudem hat die BPtK die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Psychotherapie, dem BVDP, dem bvvp, der DGPT, der DGVT, der DPtV und der VAKJP eine 9-Punkte-Erklärung veröffentlicht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfeste Versorgung gerecht zu werden und die Langzeitfolgen eines solchen Gesetzesvorhabens stärker in den Blick zu nehmen. Denn wer kurzfristig die psychotherapeutische Versorgung abbaut, erhöht langfristig Ausgaben an anderer Stelle – unter anderem für vermeidbare stationäre Aufenthalte, AU-Zeiten, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten. Darüber hinaus wird gefordert, den Fehlbetrag bei den GKV-Beiträgen für Grundsicherungsempfänger*innen im Umfang von 12,5 Milliarden Euro vollständig aus Steuereinnahmen zu finanzieren.

Die Delegierten des 48. Deutschen Psychotherapeutentages haben sich am 9. Mai der Kritik der BPtK angeschlossen. Einstimmig verabschiedeten sie die Resolution „Stoppt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt!“.

Dem Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums zufolge soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die BPtK und Landespsychotherapeutenkammern werden die Zeit nutzen, um die Abgeordneten von den dringend erforderlichen Änderungen zu überzeugen.


Unzulässige Honorarkürzungen in der Psychotherapie – Fachgespräch im Gesundheitsausschuss

Die am 11. März 2026 vom Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) beschlossene Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent ist das Resultat einer missbräuchlichen und fehlerhaften Anwendung des Berechnungsmodells für die sogenannte „Angemessenheitsprüfung“ für psychotherapeutische Honorare pro Zeiteinheit. Ein in der BSG-Rechtsprechung entwickeltes Instrument, das dazu dient, dass wenigstens eine zu starke Ungleichbehandlung bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch die Berechnung einer Mindestvergütung verhindert wird, wurde hier in sein Gegenteil verkehrt. Das Mindesthonorar wurde vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) im Zusammenspiel mit dem unparteiischen Vorsitzenden des EBA als Maximalvergütung uminterpretiert.

Der skandalöse Beschluss hat bundesweit zu einer Welle von Protesten und Demonstrationen geführt. Verschärfend kam hinzu, dass die Kassenverbände im Anschluss an den Beschluss versuchten, die Honorarkürzung mit Falschbehauptungen glaubhaft zu machen.

Entgegen der Faktenlage behauptete der GKV-SV, die Honorare der Psychotherapeut*innen hätten rund 10 Prozent über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen und würden auch nach der Absenkung noch immer über dem der ärztlichen Vergleichsgruppe liegen. Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht unwahr:

  • Der Bewertungsausschuss hat nicht die tatsächlichen Honorare der Psychotherapeut*innen betrachtet, sondern die theoretisch erzielbaren Einnahmen einer maximal ausgelasteten Musterpraxis mit 36 Behandlungsstunden genehmigungspflichtiger Psychotherapie, die zusätzlich weitere obligatorische Leistungen, wie probatorische Sitzungen, die biografische Anamnese, Berichte an den*die Gutachter*in etc. erbringen muss.

  • Die für die ärztliche Vergleichsgruppe angesetzten Durchschnittshonorare beziehen sich ausschließlich auf GKV-Einnahmen. Die Arbeitszeiten und Vergütungen für die Behandlung von Privatversicherten, Selbstzahler*innen und Unfallversicherten wurden ausgeblendet.

  • Die theoretisch erzielbaren Einnahmen der Psychotherapeut*innen im Jahr 2026 wurden mit den realen durchschnittlichen GKV-Einnahmen der Ärzt*innen von vor zwei Jahren verglichen, obwohl zwischenzeitlich eine Erhöhung der Vergütung um 6,8 Prozent erfolgt war.

Die Psychotherapeutenschaft forderte daher geschlossen eine Beanstandung des Beschlusses durch das BMG im Rahmen seiner Rechtsaufsicht. Die KBV hat zusätzlich Klage gegen den Beschluss eingelegt. Bei einem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 22. April 2026 hatte Dr. Nikolaus Melcop für die BPtK die Gelegenheit, als einer von fünf Sachverständigen die inhaltliche sowie rechtliche Unzulässigkeit des Beschlusses des EBA zu erläutern und die systematischen Fehlinformationen des GKV-SV gegenüber den Abgeordneten aufzudecken.


9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten und folgenschwersten Krankheiten. Sie verursachen große persönliche Belastungen für Betroffene und Angehörige, führen zu langen AU-Zeiten und sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten. Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen ist eine zentrale gesellschaftliche Verpflichtung. Zugleich bedeuten Krankengeldzahlungen und Rentenausgaben hohe volkswirtschaftliche Kosten.

Schon heute gibt es massive Versorgungsengpässe und teils monatelange Wartezeiten. Mit größter Sorge sehen wir, dass der vorliegende Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) die Behandlung psychisch erkrankter Menschen unausweichlich und unvertretbar reduzieren wird. Aus psychotherapeutischer und psychiatrischer Sicht ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz. Deshalb sagen wir: Ja zu durchdachten Reformen, nein zu diesem Gesetzentwurf.

9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften

9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften

Unser Appell:

1. Den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nicht beschließen

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfeste Versorgung gerecht zu werden und den überhasteten Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf der Kabinettssitzung am 29. April 2026 nicht zu beschließen. Nötig ist ein neuer Ansatz für eine nachhaltige Reform.

2. Gesetzesfolgen realistisch abschätzen

Wir stellen fest, dass dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine praxisnahe Gesetzesfolgenabschätzung fehlt. Das BStabG bedeutet tiefe Einschnitte in Versorgungskapazitäten. Denn der vorliegende Gesetzentwurf deckelt die ambulante GKV-Versorgung, gefährdet die finanzielle Basis von Praxen, belastet die stationäre Versorgung und spart auf dem Rücken von Patient*innen. Wir wollen eine Versorgung nach Dringlichkeit, nicht nach Versicherungsart. Für alle erkrankten Menschen. Aber der vorliegende Gesetzentwurf budgetiert und rationiert Versorgung für GKV-Versicherte – und gefährdet so auch ein solidarisches Gesundheitssystem. So gelingt keine nachhaltige Stabilisierung der GKV.

3. Expertise der Gesundheitsberufe sorgfältig einbeziehen

Weniger als vier Tage (inklusive Wochenende) für die Stellungnahme: Ein derart übereiltes Verfahren ist bei einem so komplexen und bedeutenden Gesetzesvorhaben nicht akzeptabel. Eine zukunftsorientierte Finanzierung der Versorgung psychischer Erkrankungen braucht Vertrauen und Beratung. Wir bieten der Politik dafür unsere fachliche Expertise und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

4. GKV nachhaltig stabilisieren

Das BStabG verschärft langfristig die finanzielle Situation der Sozialversicherungssysteme. Denn wer kurzsichtig Versorgung abbaut, erhöht langfristig Ausgaben an anderer Stelle – etwa für Krankengeld, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderungsrenten. Nötig ist ein umfassender Blick.

5. Versorgung am tatsächlichen Bedarf orientieren

Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Nicht an der Grundlohnsumme. Aber die soll die Basis bilden für eine künftige Mengenbegrenzung. Nur eine verlässliche Finanzierung ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistungen ermöglicht eine frühzeitige Krisenintervention und evidenzbasierte Behandlung.

6. Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln bezahlen

12,5 Milliarden Euro – so groß ist die Deckungslücke, die der Bund in der GKV 2027 reißt. Der Bund muss seiner eigenen Verantwortung für stabile GKV-Beiträge gerecht werden und versicherungsfremde Leistungen kostendeckend steuerfinanzieren. Dass der Bund die GKV-Beiträge indirekt selbst erhöht und dann auf steigende GKV-Beiträge mit Leistungsabbau reagiert, ist unzumutbar.

7. Psychotherapeutische und psychiatrische Praxen stärken statt unterminieren

Überbordende Bürokratie, steigende Mieten und Personalkosten – die Belastungen für Praxen sind schon heute hoch. Ärztliche und psychotherapeutische Praxen leisten gemeinsam die Versorgung, sind in der Region verwurzelt, arbeiten eng zusammen und helfen erkrankten Menschen dort, wo sie wohnen. Ob in Großstädten oder in strukturschwachen Gebieten. Die mit dem BStabG vorgesehene Budgetierung untergräbt die finanzielle Basis von ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, reduziert unausweichlich deren Behandlungskapazität für gesetzlich Versicherte und gefährdet damit die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

8. Krankenhausversorgung stärker ambulantisieren

Wer die psychiatrische Krankenhausversorgung zukunftsfähig gestalten und deren Qualität stärken will, muss stationäre Bettenkapazitäten – wo sinnvoll – in teilstationäre und ambulante Behandlungsangebote umwandeln und gleichzeitig die Therapieintensitäten ausbauen, statt pauschal zu kürzen. Gerade die adäquate Versorgung von Menschen mit schweren Erkrankungen bleibt nur gesichert, wenn das Ambulantisierungspotenzial konsequent genutzt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit gestärkt wird.

9. Prävention und differenzierte Versorgungsangebote stärken

Politische Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, Erkrankungen zu vermeiden, frühzeitig zu erkennen und Rückfällen vorzubeugen. Es kommt darauf an, Prävention, Frühintervention und differenzierte Versorgungsangebote, in die nach Dringlichkeit gesteuert wird, weiter zu stärken. Unabdingbar ist es, eine Zuckersteuer einzuführen, Tabak und Spirituosen stärker zu besteuern und Mehreinnahmen für Prävention, die Entlastung der GKV und zur Verbesserung der Versorgung einzusetzen.

Folgende Verbände haben die 9-Punkte-Erklärung mitgezeichnet (Stand: 28. April 2026):

  • Aktionsbündnis Psychotherapie,

  • Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP),

  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp),

  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT),

  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT),

  • Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV),

  • Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP).

Die 9-Punkte-Erklärung ist auch auf unserer Website abrufbar: https://api.bptk.de/uploads/9_Punkte_Erklaerung_GKV_B_Stab_G_60df6f2614.pdf.


BPtK-Kampagne zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen nimmt in Deutschland seit Jahren stark zu. In Deutschland ist etwa jede*r fünfte Minderjährige von einer psychischen Erkrankung betroffen. Der Bedarf junger Menschen an psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung wächst. Doch die Versorgungssituation ist unzureichend. Durchschnittlich 28 Wochen warten betroffene Kinder und Jugendliche auf einen Therapieplatz. Hinzu kommen lange Anfahrtswege, vor allem in ländlichen Regionen.

Die gegenwärtige Bedarfsplanung kann die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht bedarfsgerecht steuern. Sie legt fest, wie viele Psychotherapeutensitze in jeder Region zur Verfügung stehen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist lediglich ein starrer Mindestanteil von 20 Prozent für Psychotherapeut*innen vorgesehen, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Diese Struktur erlaubt es nicht, die Versorgung zielgenau für junge Menschen anzupassen, wenn bestimmte psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen besonders auffällig zunehmen oder besonders viele Heranwachsende in einem Planungskreis leben. Nötig ist eine eigenständige Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung hat die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche im Koalitionsvertrag verankert. Den gesetzlichen Auftrag dazu muss der Bundestag jetzt rasch beschließen.

Im Rahmen einer mehrstufigen Kampagne hat sich die BPtK für die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Am 13. April 2026 wurde ein Erklärfilm veröffentlicht, in dem die Notwendigkeit einer separaten Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen knapp und verständlich dargestellt wird. Der Erklärfilm ist auf der Website der BPtK abrufbar: https://api.bptk.de/uploads/26_03_16_Bp_TK_Psyche_Kinder_Final_720p_b0bbb35600.mp4.

BPtK-Erklärfilm

BPtK-Erklärfilm

Am 22. April 2026 wurde gemeinsam mit dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. (bkjpp) ein Positionspapier mit dem Titel „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen jetzt stärken“ veröffentlicht.

Am 23. April 2026 fand ein Parlamentarisches Gespräch der BPtK und des bkjpp zum Thema „Zielgenau. Wohnortnah. Kürzere Wartezeiten. Kinder und Jugendliche brauchen einen besseren Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung!“ in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft statt. Die Schirmherrschaft hatten die Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Pilsinger und Stefan Schwartze übernommen. Prof. Dr. Julian Schmitz, Professor für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie an der Universität Leipzig, gab einen Überblick über die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen. Anwesend waren zahlreiche Abgeordnete verschiedener Fraktionen, die großes Interesse an einer Bedarfsplanungsreform für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zeigten. Vor dem Hintergrund aktuellster politischer Entwicklungen wurde gemeinsam diskutiert, wie es gelingen kann, eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche rasch umzusetzen. Denn die anvisierten Änderungen im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährden die Bedarfsplanungsreform zusätzlich. Der vorgesehene Schritt, psychotherapeutische Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückzuführen, blockiert den Ausbau der Versorgung. Eine Reform der Bedarfsplanung, von der Kinder und Jugendliche tatsächlich profitieren, wird nur gelingen, wenn die antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen weiterhin extrabudgetär vergütet werden.


Erste Schritte zur Einführung eines Primärversorgungssystems

Am 27. Januar 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit einer Auftaktveranstaltung den Dialogprozess zur Erarbeitung eines Primärversorgungssystems eingeläutet.

Für die BPtK steht außer Frage – ein Primärversorgungssystem muss den Direktzugang zur Psychotherapie erhalten. Es darf nicht zu neuen Flaschenhälsen in der Versorgung führen, sondern muss die Kooperation und den Informationsaustausch der an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer*innen unterstützen.

Mit Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde im April 2017 war es gelungen, für Patient*innen einen niedrigschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen und sie nach Dringlichkeit und Schwere in die geeigneten Versorgungsangebote zu steuern. Jedes Quartal erhalten über 600.000 Patient*innen in der psychotherapeutischen Sprechstunde kurzfristig eine diagnostische Abklärung und werden bedarfsgerecht in die weitere Versorgung geleitet. Nur ein Viertel der Betroffenen kommt auf ärztliche Empfehlung oder Überweisung, weitere fünf Prozent auf Empfehlung eines Krankenhauses. Die überwiegende Mehrheit von 70 Prozent der Betroffenen nutzt den Direktzugang. Ein obligatorisch vorgeschalteter Hausarztbesuch würde daher sowohl unnötige Doppelstrukturen schaffen, Wartezeiten verlängern und zusätzliche Kosten verursachen als auch die bewährte Steuerung durch die psychotherapeutische Sprechstunde aushebeln.

Die BPtK hat im Schulterschluss mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) frühzeitig beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt des Direktzugangs zur psychotherapeutischen Sprechstunde geworben und ihre Position kontinuierlich in den Dialogprozess eingebracht. In drei Fachgesprächen wurde diskutiert, welchen Beitrag die elektronische Ersteinschätzung, die elektronische Überweisung und die elektronische Terminvermittlung in einem Primärversorgungssystem leisten können, wie der Zugang in die ambulante Versorgung und der Weg in die fachärztliche Versorgung gestaltet werden können und welche Rolle dabei den primärversorgenden Praxen zukommen soll. Außerdem wurde beraten, wie die Strukturen der Primärversorgung sichergestellt werden können, welche Rolle dabei den anderen Gesundheitsberufen zukommen kann, wie eine bestmögliche Zusammenarbeit zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung an den Schnittstellen zu anderen Versorgungsbereichen gestaltet werden können.

Die Ergebnisse des Dialogprozesses sollen im nächsten Schritt in einen Referentenentwurf münden, den das BMG für den kommenden Sommer angekündigt hat.


Stärkung der psychotherapeutischen Anschlussbehandlung nach Krankenhausaufenthalt

Probatorische Sitzungen können künftig bereits während einer Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden. Diese Änderung der Psychotherapie-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 19. März 2026 beschlossen. Patient*innen mit psychischen Erkrankungen, die einer stationären Behandlung bedürfen, wird dadurch eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung erleichtert.

Bislang war die Durchführung probatorischer Sitzungen während einer Krankenhausbehandlung regelhaft nur in den Räumlichkeiten des Krankenhauses zulässig. Eine Ausnahme bildeten schwer psychisch erkrankte Patient*innen, die im Rahmen der ambulanten Komplexbehandlung nach der KSVPsych-Richtlinie versorgt werden. Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen Krankenhaus und psychotherapeutischer Praxis war die Durchführung probatorischer Sitzungen in den Räumlichkeiten des Krankenhauses für viele Psychotherapeut*innen im Praxisalltag oft nur begrenzt umsetzbar. Dass Patient*innen noch während des Krankenhausaufenthalts eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen können, erweitert die Möglichkeiten, eine nahtlose ambulante Anschlussbehandlung frühzeitig vorzubereiten. Dass probatorische Sitzungen inzwischen auch per Videobehandlung durchgeführt werden können, erleichtert die Umsetzung im Versorgungsalltag.


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