Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Bericht zur Kammerversammlung am 25. April 2026
Die Delegierten der Kammerversammlung kamen am 25. April 2026 zu ihrer 3. Sitzung in der 6. Wahlperiode zusammen. Mit 34 anwesenden Mitgliedern ist die Versammlung beschlussfähig.
Grußwort aus dem Ministerium
Susanne Passow, zuständig für die Heilberufe in Abteilung 4 des niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Arbeit und Gleichstellung, begrüßt die Delegierten mit einem Kurzbericht aus dem Ministerium. Minister Dr. Andreas Philippi habe sich demnach unmittelbar nach Bekanntgabe der Honorarkürzung in der ambulanten Psychotherapie schriftlich an die Bundesgesundheitsministerin gewandt und somit das Anliegen der Profession unterstützt. Es bestehe auch die Möglichkeit, das Thema im Rahmen der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz zu platzieren, bei der Niedersachsen den Vorsitz innehat. Auch hinsichtlich der Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung sichert das Ministerium weiterhin seine Unterstützung zu, indem es sich für Änderungen auf bundesgesetzgeberischer Ebene einsetzt. Susanne Passow dankt der PKN zudem erneut für die guten fachlichen Ausarbeitungen im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes für die Heilberufe (HKG).
Bericht aus dem Vorstand
Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz beginnt den Bericht des Vorstands mit einem Dank für das große Engagement der Kammermitglieder vor dem Hintergrund der Honorarkürzung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (E-BA) sowie des Referentenentwurfes zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Land, Kammern und Verbände hätten hier Hand in Hand gearbeitet, um größtmögliche Wirkung zu entfalten. Gina Briehl, Referentin für Kommunikation in der Geschäftsstelle, ergänzt diesen Bericht um eine Darstellung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Schütz fährt fort mit ihrem Bericht über die Arbeit an Landesgesetzen, die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium sowie aktuelle Entwicklungen rund um die Beschwerdestelle der PKN.
Götz Schwope berichtet über aktuelle Themen aus der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Dabei geht er vorrangig auf die angekündigten Reformvorhaben der Bundesregierung ein, aber auch auf Themen der mentalen Gesundheit im Zusammenhang mit Social-Media-Nutzung sowie Themen der Jugendhilfe.
Andra Habermann setzt Schlaglichter im Bereich der neuen Weiterbildung. Hier findet bspw. mittlerweile die Prüfung von Hinzuziehungen durch das Referat Weiterbildung in der Geschäftsstelle statt, um die Kommissionen zu entlasten. Die Kammer bietet darüber hinaus vielfältige Veranstaltungen an, um die Weiterbildung in den verschiedenen Versorgungsbereichen voranzutreiben. Mara Küster aus der Geschäftsstelle ergänzt den Bericht um aktuelle Zahlen aus den Weiterbildungen nach neuem und altem Recht. Die jüngsten Entwicklungen bezüglich des eLogbuches stellt Imke Sawitzky, Geschäftsführerin der Kammer, vor. Hier gilt es, zahlreiche Fragen vertraglich rechtssicher zu regeln. Die Auftragserteilung wird voraussichtlich im Juli 2026 erfolgen.
Andreas Kretschmar erläutert die Arbeit an verschiedenen Landesgesetzen, namentlich dem NPsychKHG (wir berichteten) und dem Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz. Bei beiden Gesetzen hat sich die Kammer umfangreich durch Stellungnahmen eingebracht, um einerseits die Darstellung und Verankerung der Profession zu stärken, zum anderen, um bedenkliche Entwicklungen in Bezug auf die Schweigepflicht zu begrenzen. Weitere Bestandteile des Berichts sind der gemeinsame Beirat mit der Ärztekammer Niedersachsen sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sachverständigentätigkeit.
Kordula Horstmann gibt ein Update zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Durch eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Traumanetzwerk Niedersachsen konnten bereits zehn neue Psychotherapiepraxen an das Netzwerk angeschlossen werden. Darüber hinaus gab es ein Treffen mit den Akteuren auf Landesebene, bei dem u. a. über weitere gemeinsame Aktivitäten beraten wurde (Bericht dazu im Folgenden). Ein weiterer Berichtsschwerpunkt liegt auf der Darstellung von Mitgliederberatungen und der Erläuterung von eingebrachten Änderungsanträgen bezüglich der Anpassung der Berufsordnung an die Musterberufsordnung der BPtK.
Jörg Hermann schließt den Vorstandsbericht mit Ausführungen zum Bereich der Prävention. Die Themen Kinderschutz und die Verbandsanhörung zum Niedersächsischen Kinderschutzgesetz bilden den Abschluss des Vorstandsberichtes. Es erfolgt eine ausführliche Aussprache mit den Delegierten.
Hans Martin Wollenberg, Vizepräsident der Ärztekammer Niedersachsen, drückt im Zusammenhang mit den besprochenen Themen seine Besorgnis über den Umgang mit hochqualifizierten Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen aus. Der Bereich der Prävention müsse außerdem massiv ausgebaut werden, denn nur so könne dem Kostendruck im Gesundheitswesen begegnet werden.
Jahresabschluss 2025
Kammerversammlungsmitglied Dominik Derer berichtet zunächst aus dem Ausschuss für Finanzen und Beitragsangelegenheiten, bevor Imke Sawitzky den Jahresabschluss 2025 vorstellt. Die Delegierten entlasten den Vorstand einstimmig ohne Gegenstimmen bei sechs Enthaltungen.
Weitere Ausschuss- und Kommissionsarbeit
Alle Ausschüsse und Kommissionen berichten, dass sie seit der letzten Kammerversammlung im Herbst 2025 ein- oder sogar mehrmals getagt haben. Der Fokus lag auf der Entwicklung von Handlungsfeldern, wobei insbesondere die Planung von verschiedenen Veranstaltungsformaten für die Kammermitglieder diskutiert wurde.
Anträge
Insgesamt wurden sieben Anträge vom Vorstand eingebracht, die die Änderung verschiedener Ordnungen betreffen, darunter die Weiterbildungsordnungen (WBOen), die Berufsordnung, die Kostenordnung sowie die Reisekosten- und Sitzungsgelderordnung.
Neben den Ordnungsänderungen wurden auch die Benennung der Teilnehmenden des Gemeinsamen Beirates mit der Ärztekammer Niedersachsen und ein Eintrittsgesuch in den Verband der freien Berufe Niedersachsen eingebracht.
Alle Anträge wurden einstimmig von den Delegierten angenommen. Die Beschlüsse sind im elektronischen Mitteilungsblatt veröffentlicht unter: www.pknds.de/kammer/rechtliches.
Die Delegierten der PKN stimmen über Anträge zu Ordnungsänderungen ab.
Verabschiedung einer Resolution
Im Rahmen der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen haben die Delegierten eine vom Vorstand eingebrachte Resolution mit dem Titel „Keine Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie! Versorgung von psychisch erkrankten Menschen nachhaltig sichern und Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich regeln!“ gemeinsam erörtert und einstimmig verabschiedet. Die Resolution kann unter www.pknds.de/aktuelles nachgelesen werden.
Vorbereitung 48. DPT und Bericht aus dem Länderrat
Zum Ende der Sitzung werden die Themen für den 48. Deutschen Psychotherapeutentag in Travemünde besprochen, u. a. soll es um die Digitale Agenda und Fragen der Weiterbildung gehen. Andra Habermann berichtet aus den bisherigen Länderratssitzungen. Hier sei die große Themenbreite in der Arbeit der Landeskammern in Zusammenarbeit mit der BPtK hervorzuheben. Insbesondere der Austausch über die neue Weiterbildung sei zielführend, weil viele Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht würden.
Abschluss der Sitzung
Die Sitzung wird mit Bekanntgabe des nächsten Termins am 7. November 2026 geschlossen.
Zusammenarbeit mit dem Ministerium: Termin mit dem Minister und Spitzengespräch zur stationären Weiterbildung
Kordula Horstmann, Dr. Kristina Schütz, Dr. Andreas Philippi, Andra Habermann und Jörg Hermann (v. l. n. r.)
Am 31. März 2026 kam ein Teil des Kammervorstands mit Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zum Austausch zusammen, um aktuelle berufspolitische Anliegen zu platzieren. Zu Beginn ging es um die beschlossene Honorarkürzung und die zu diesem Zeitpunkt gerade vorgelegten Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit, die mittlerweile in das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gemündet sind. Der Minister habe sich unmittelbar nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses mit einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt. Einig sind sich der Minister und Kammervorstand, dass eine Stärkung statt einer Schwächung der ambulanten Versorgung nötig ist: „Alles, was ambulant versorgt werden kann, sollte das auch. Gerade der ambulante Sektor ist kostensparend, hier darf nicht der Rotstift angesetzt werden. Dies gleichzeitig bei einem weiblich dominierten Berufsfeld zu tun, das dazu eine hohe Frauenquote beim Patientenstamm aufweist, ist diskriminierend.“ Der Minister werde weiterhin seinen Einfluss auf Bundesebene geltend machen, um die Profession zu unterstützen.
Ein weiteres Thema war das auf Bundesebene diskutierte Primärversorgungssystem. Hier sprach sich der Minister klar für einen Direktzugang zur Psychotherapie aus. Der Dialogprozess zur Erarbeitung des Gesetzes wurde am 27. Januar 2026 eingeläutet – die Ergebnisse sollen in einen Referentenentwurf münden, den das BMG für diesen Sommer angekündigt hat.
Auch das Thema Prävention fand Eingang in den Austausch, genauso wie das geplante Kinderschutzgesetz, welches auf eine Präventionsstrategie und Netzwerkstrukturen abzielt. „Als Kammer möchten wir uns einbringen und uns an einem geplanten Beirat beteiligen“, betont Jörg Hermann, Vizepräsident der PKN.
Nicht zuletzt war auch die Sicherung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung erneut Gegenstand des Austauschs. Hier bekräftigte der Vorstand, dass die Finanzierung aller drei Sektoren der Weiterbildung als Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden müsste. „Es ist mehr als überfällig, unserem Nachwuchs endlich die Rückendeckung zu geben, die er verdient, indem die Weiterbildung endlich konsequent finanziert wird“, so Dr. Schütz. Das Ministerium bekräftigte seine Bemühungen, die Finanzierung auf Bundesebene voranzutreiben.
Round Table am 29. April
Im Bereich der stationären Weiterbildung veranstaltete die PKN gemeinsam mit dem Ministerium ein Spitzengespräch mit den Leitungen der psychosomatischen und psychiatrischen niedersächsischen Kliniken, um über die Voraussetzungen der Weiterbildung zu informieren.
Round Table zur stationären Weiterbildung
Vor knapp 40 Teilnehmenden stellten zwei bereits zugelassene Weiterbildungsermächtigte, Kristof Hückstädt (AWO Psychiatriezentrum Königslutter) und Christin Frisch (Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg), Best-Practice-Beispiele vor und berichteten von bisherigen Erfahrungen als Weiterbildungsstätte. Zudem gab es Raum für Diskussion und Fragen. „Wir freuen uns über die große Resonanz, die dieses Spitzengespräch erfahren hat. Hier knüpfen wir an und appellieren, bei der Weiterbildung trotz aller Steine, die uns derzeit in den Weg gelegt werden, nicht nachzulassen. Das Zusammenkommen betrachten wir als große Chance für zukünftige Kooperationen – es ist nun wichtiger denn je, dass wir alle am selben Strang ziehen“, resümiert Dr. Kristina Schütz.
Gemeinsame Infoveranstaltung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) zur Förderung der ambulanten Weiterbildung in Praxen
Vor rund 250 Teilnehmenden informierten PKN und KVN in einer gemeinsamen Onlineveranstaltung am 14. April 2026 über die Förderung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in ambulanten Psychotherapiepraxen. Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Förderung durch die KVN möglich (wir berichteten). Zum Einstieg gibt Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz zunächst einen Überblick zur Struktur der neuen Weiterbildung nach Reform des PsychTHG in 2019 und über Voraussetzungen für eine Zulassung einer Weiterbildungsstätte bei der PKN. „Neben einem ausreichenden Patientenstamm, einem umfangreichen Diagnosespektrum und genügend Räumlichkeiten spielt es auch eine entscheidende Rolle, dass die Bestandteile der Weiterbildung, also Theorie, Supervision und Selbsterfahrung, durch den Praxisinhabenden sichergestellt sind“, so Dr. Schütz. Auch für die Beantragung einer Weiterbildungsermächtigung müssten einige Bedingungen erfüllt sein: „Ich muss mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach der Approbation vorweisen können, mindestens zwei Jahre ambulant tätig sein, fachlich und persönlich geeignet sein sowie eine Zusatzqualifikation für Gruppentherapie haben, da dies ein verpflichtender Teil der Weiterbildung ist. Zudem muss ich aufgrund von Haftungsfragen eine ausreichende Anwesenheit an meiner Weiterbildungsstätte aufweisen“, erklärt die Präsidentin. „Nur mit solchen Rahmenbedingungen können wir die Qualität der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung sicherstellen.“ Eine Zulassung als Weiterbildungsstätte sei Voraussetzung, um die Förderung durch die KVN zu beantragen.
Daran anschließend erläutert Mara Küster aus dem Referat Weiterbildung in der Geschäftsstelle den Prozess und die Anforderungen der Antragstellung bei der Kammer: Wo sind die Antragsunterlagen zu finden? Welche Formulare sind erforderlich? Wie werden die Anträge geprüft?
Rainer Kirchhoff, Leiter des Bereichs vertragsärztliche Versorgung bei der KVN, berichtet abschließend über konkrete Voraussetzungen für den Antrag der Förderung, erläutert den konkreten Rahmen des Förderzeitraums sowie der Förderhöhe. „Der Förderbeitrag von 2.900,– Euro pro Monat pro PtW bei einer Vollzeittätigkeit ist ein Zuschuss zum Bruttogehalt und muss in voller Höhe an den PtW weitergeleitet werden“, betont Kirchhoff.
Rückfragen drehten sich im Kern darum, wie das Arbeitsverhältnis zumutbar für die PtW ausgestaltet werden kann. Dr. Schütz bedankt sich zum Abschluss bei allen Teilnehmenden: „Es ist nachvollziehbar, dass aufgrund der aktuellen Streichungen im ambulanten Sektor große Verunsicherung bei den niedergelassenen Kolleg*innen herrscht. Umso mehr freue ich mich über das große Engagement, unseren Nachwuchs zu fördern und die psychotherapeutische Versorgung langfristig auf sichere Beine stellen zu wollen.“
Vernetzungstreffen zur Psychosozialen Notfallversorgung
Wie können die bestehenden PSNV-Strukturen besser vernetzt werden? Um diese Kernfrage ging es in einem Treffen am 22. April 2026 in der Geschäftsstelle der PKN zwischen Vorstand und Akteuren der PSNV-Landschaft in Niedersachsen. Mit dabei waren Dr. Bodo Lenkewitz und Andreas Hellmich aus dem Vorstand des Landesbeirats PSNV, Prof. Dr. Christoph Kröger als Beauftragter PSNV der PKN, Doris Christians als Koordinatorin PSNV beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Dr. Astrid Mitschke als Koordinatorin des Traumanetzwerks Niedersachsen, der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz Thomas Pfleiderer sowie Katharina Blauert als Geschäftsführerin und Veit Koch als Mitarbeiter im Büro des Opferschutzbeauftragten.
Kordula Horstmann, die im PKN-Vorstand für das Thema PSNV zuständig ist, schaut nach dem Treffen auf die nächsten Schritte: „Wir müssen das Thema mehr in die Breite unserer Mitglieder bringen. Bei den Trauma-Ambulanzen zeigen sich hier nach einer ersten Infoveranstaltung schon erste Erfolge – bereits zehn Praxen konnten an das Traumanetzwerk angebunden werden. Darauf möchten wir aufbauen.“
Doris Christians, Veit Koch, Dr. Bodo Lenkewitz, Thomas Pfleiderer, Andra Habermann, Dr. Astrid Mitschke, Andreas Hellmich, Jörg Hermann, Prof. Dr. Christoph Kröger, Dr. Kristina Schütz, Andreas Kretschmar, Katharina Blauert, Kordula Horstmann, Imke Sawitzky (v. l. n. r.)
PKN zu den Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie
Der GKV-Spitzenverband hat sich am 11. März 2026 im Bewertungsausschuss mit der Forderung nach Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie durchgesetzt, sodass eine Senkung der Vergütung von 4,5 Prozent zum 1. April 2026 beschlossen wurde.
Dieses Urteil hinterlässt bei vielen von uns Verständnislosigkeit und Ärger. Die PKN hält diese Entscheidung in Zeiten eines weiter steigenden Bedarfs nach psychotherapeutischer Versorgung für unverantwortlich und inakzeptabel. „Es besteht ein hoher Kostendruck im Gesundheitssystem, doch die ambulante Versorgung ist dabei kein Kostentreiber! Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen bewegen sich mit ihrer Versorgung der gesetzlich Versicherten ohnehin im unteren Honorarbereich. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen jeden Alters – und vor allem auch Kinder und Jugendliche – mit psychischen Symptomen zu kämpfen haben, muss Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden“, kritisiert Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz den Beschluss in einer Stellungnahme der PKN vom 12. März 2026.
#WirHelfenIhrKürzt: Bundesweite Proteste gegen die Kürzung
Zahlreiche Berufsverbände und weitere Institutionen schlossen sich unmittelbar zu einem Aktionsbündnis zusammen und formten eine bundesweite Protestbewegung, um gegen die Honorarkürzung laut zu werden. Zahlreiche Demos in den Bundesländern haben den Anfang gemacht. Unter dem Motto #WirHelfenIhrKürzt hat der Protest im Regierungsviertel in Berlin am 15. April 2026 seinen Höhepunkt gefunden. Auch Teile des Kammervorstands waren vor Ort, um ein starkes Signal an die Entscheidungsträger zu senden:
„Wir fordern eine Prüfung und Beanstandung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium“, betont Schütz. „Als Kammer nutzen wir zahlreiche bestehende Gesprächskanäle und Gremien, um unseren Einfluss in der Landes- und Bundespolitik geltend zu machen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat bereits Klage gegen den Beschluss eingereicht, das befürworten wir sehr. Helfen auch Sie weiterhin dabei, den öffentlichen Druck hochzuhalten – protestieren Sie, zeichnen Sie die Bundestagspetition und schreiben Sie die Abgeordneten an. Die psychotherapeutischen Berufsverbände stellen dazu zahlreiches Material und Musterschreiben zur Verfügung. Ich bedanke mich bei jeder und jedem für das herausragende Engagement für unsere Profession!“
Protest in Berlin am 15. April 2026
Hinweis zu Bekanntmachungen von Satzungsänderungen und Beschlüssen
Seit dem 11.11.2025 müssen gemäß § 26 Absatz 1 des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 sowie § 10 der Kammersatzung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Satzungen und Beschlüsse nach § 25 HKG in Form eines dauerhaft bereitgestellten, elektronischen Mitteilungsblattes auf der Internetseite der PKN bekanntgemacht werden, wobei der Tag der Bereitstellung anzugeben ist. Das elektronische Mitteilungsblatt finden Sie unter www.pknds.de/kammer/rechtliches.