Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

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6. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Am 7. März 2026 hatte die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in ihre Geschäftsstelle zum 6. Symposium der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eingeladen. Die von dem Ausschuss „Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“ der Kammer federführend ausgerichtete Veranstaltung im Hybridformat brachte Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Durch den Tag führte Ausschussmitglied Dr. Josepha Katzmann. Unter dem Titel „Fischer, Fischer, wie tief ist das Wasser? – Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten“ stand im Mittelpunkt, wie sich psychotherapeutische Arbeit unter Bedingungen multipler Krisen verändert. Als gemeinsamer Befund zog sich durch die Beiträge: Psychische Belastungen junger Menschen entstehen selten isoliert, sondern im Zusammenspiel gesellschaftlicher, familiärer und individueller Faktoren.

Versorgungssituation, digitale Risiken und Kinderschutz

David Grade, Vorsitzender im Ausschuss, beschrieb die Versorgungssituation als zunehmend komplex. In der Praxis überlagerten sich oftmals mehrere Belastungen – etwa familiäre Konflikte, schulischer Druck und gesellschaftliche Unsicherheiten. Diese Kumulation erschwere eine eindeutige Zuordnung von Symptomen und erfordere eine differenzierte Kontextualisierung. Entsprechend müssten relevante Einflussfaktoren gemeinsam mit Betroffenen und ihren Familien systematisch erarbeitet werden. Zudem seien auch die Grenzen therapeutischer Einflussmöglichkeiten zu berücksichtigen: Nicht auf alle gesellschaftlichen Entwicklungen könne unmittelbar eingewirkt werden.

Daran anknüpfend stellte Prof. Dr. Christina Hunger-Schoppe von der Universität Witten/Herdecke Diskriminierung als Risikofaktor für die psychische Gesundheit heraus. Ergebnisse eines systematischen Reviews würden für rassismussensible Ansätze in der Familientherapie bislang nur begrenzte Evidenz zeigen. Zugleich werde deutlich, dass Diskriminierungserfahrungen in Diagnostik und Behandlung stärker berücksichtigt werden müssten. Das gelte auch für die Perspektivenvielfalt innerhalb des Berufsstandes selbst: Unterschiedliche biografische und kulturelle Hintergründe könnten dazu beitragen, Lebenslagen präziser zu erfassen und Versorgungsangebote passgenauer auszurichten.

Neben gesellschaftlichen Rahmenbedingungen prägen zunehmend digitale Medien den Alltag junger Menschen. Prof. Dr. Julia Brailovskaia vom Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit der Ruhr-Universität Bochum stellte die neuesten Befunde zur Nutzung sozialer Medien vor. Jugendliche verbrächten täglich mehrere Stunden auf entsprechenden Plattformen. Risiken könnten sowohl im passiven Konsum als auch in der aktiven Nutzung liegen – etwa soziale Vergleichsprozesse oder die Entwicklung problematischer Nutzungsmuster bis hin zu suchtähnlichem Verhalten. Prof. Dr. Julia Brailovskaia warnte vor einer Verstetigung solcher Dynamiken und plädierte für strengere Schutzmaßnahmen. Ansatzpunkte seien altersbezogene Zugangsbeschränkungen sowie verbindlichere Vorgaben für Plattformbetreiber. Die Profession sei gefordert, sich stärker in die Debatte um den Umgang mit digitalen Risiken für junge Menschen einzubringen.

Den Blick auf Kinderschutz im medizinischen Alltag richtete Barbara Holzmann, Mitarbeiterin bei der Medizinischen Kinderschutzhotline der Universität Ulm. Die Kölner Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin gab einen Überblick über Formen der Kindeswohlgefährdung und betonte insbesondere die hohe Relevanz von Vernachlässigung. Die unspezifische Symptomatik erschwere die Einordnung im klinischen Alltag. Gerade in Situationen, in denen ein „ungutes Bauchgefühl“ bleibe, könne eine Beratung helfen, die eigenen Beobachtungen einzuordnen und das weitere Vorgehen zu planen. Die staatlich geförderte bundesweite Medizinische Kinderschutzhotline biete Fachkräften eine solche Möglichkeit niedrigschwellig und anonym.

Prävention und Verantwortung

In der Diskussion standen Fragen der Prävention, der Vernetzung der Hilfesysteme sowie der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Zentrum. Dabei wurde die Aufgabe der Profession hervorgehoben, sich aktiv in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen und Rahmenbedingungen mitzugestalten.

V. l. n. r.: Dr. Josepha Katzmann, Bettina Meisel, Prof. Dr. Julia Brailovskaia, Barbara Holzmann, David Grade

V. l. n. r.: Dr. Josepha Katzmann, Bettina Meisel, Prof. Dr. Julia Brailovskaia, Barbara Holzmann, David Grade


Veranstaltungen der Kammer für Neuapprobierte

Am 21. Februar 2026 begrüßte die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bei ihrem „Tag der Neuapprobierten“ erstmals Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die ihre Berufserlaubnis auf Grundlage des reformierten Psychotherapeutengesetzes erworben haben. Für sie beginnt nun nicht nur die berufliche Praxis, sondern auch die konkrete Mitgestaltung eines Modells, das sich im Aufbruch befindet. Der Tag in der Geschäftsstelle der Kammer bot den rund 20 Teilnehmenden Hilfe und Orientierung in dieser Phase – von Rolle und Aufgaben der Kammer über Fragen der Altersvorsorge bis hin zu Struktur und Ablauf der Weiterbildung.

Vorstandsmitglieder und neue Kammermitglieder beim ersten Tag für Neuapprobierte nach reformiertem Recht

Vorstandsmitglieder und neue Kammermitglieder beim ersten Tag für Neuapprobierte nach reformiertem Recht

Kammerpräsident Andreas Pichler betonte, mit der Approbation beginne zugleich die Mitgliedschaft in der Kammer und damit die Beteiligung an der beruflichen Selbstverwaltung. Diese umfasse die Entwicklung von Qualitätsstandards, die Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen sowie die Vertretung berufspolitischer Interessen. Selbstverwaltung bedeute, Verantwortung für die Profession und die Versorgung zu übernehmen.

Jens Mittmann vom Versorgungswerk der Kammer erläuterte die berufsständische Altersvorsorge. Diese arbeite kapitalgedeckt und ermögliche den Aufbau individueller Rentenanwartschaften sowie Leistungen bei Alter, Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene. Die Beiträge orientierten sich an der jeweiligen Beschäftigungssituation. Ein früher Einstieg wirke sich durch langfristige Anlageeffekte positiv aus, so Jens Mittmann.

Berufseinstieg im neuen System

Vorstandsmitglied Mirka Münzebrock-Child stellte die Ausgangsbedingungen von Absolventinnen und Absolventen nach neuem Recht dar. Sie seien durch die bereits im Anschluss an das Studium mögliche Approbationsprüfung und nach erworbener Approbation zur Ausübung von Heilkunde befugt. Für eine eigenverantwortliche heilkundliche Tätigkeit sei allerdings der Fachpsychotherapeutenstandard erforderlich, der in der Weiterbildung erworben werde. Er sei auch Voraussetzung für den Eintrag in das Arztregister und die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Vizepräsidentin Julia Leithäuser erläuterte Aufbau und Organisation der Weiterbildung. In einem geregelten Verfahren würden Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die mit der Anerkennung als Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut abschlössen. Die Weiterbildung dauere in der Regel fünf Jahre und umfasse stationäre, ambulante und auf Wunsch auch institutionelle Anteile. Neu sei die zentrale Rolle der Kammern bei Anerkennung, Qualitätssicherung und Prüfung.

Vorstandsmitglied Elisabeth Dallüge ordnete die Reform als wichtigen Schritt ein und hob die Fortschritte bei der strukturellen Neuaufstellung der Weiterbildung hervor. Die Weiterbildung in Anstellung verbessere die Rahmenbedingungen für den Berufseinstieg deutlich. Dennoch bleibe die Umsetzung anspruchsvoll: Die Finanzierung sei noch nicht abschließend geklärt und die Zulassung von Weiterbildungsstätten gehe nicht automatisch mit verfügbaren Stellen einher. Die Ausgestaltung sei ein Entwicklungsprozess, der auch vom Engagement und den Erfahrungen der neuen Mitglieder mitgeprägt werde.

Informationsangebot für Neuapprobierte nach bisherigem Recht

Der etablierte „Tag der Neuapprobierten“ für Berufseinsteigende, die nach altem Recht erfolgreich ihre Zeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) absolviert haben, fand in diesem Frühjahr am 14. März 2026 statt. Rund 120 Teilnehmende waren der Einladung zu der Veranstaltung in der Geschäftsstelle der Kammer gefolgt.

Kammerpräsident Andreas Pichler begrüßte die Teilnehmenden. Einführend erläuterte er die Aufgaben der beruflichen Selbstverwaltung und wie die Kammer die ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben mit Leben fülle und für ihre Mitglieder nutzbar mache. Nachdrücklich motivierte er die Neuapprobierten, die Kammer und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der beruflichen Selbstverwaltung kennenzulernen.

Jens Mittmann vom Versorgungswerk der Kammer stellte auch den Neuapprobierten nach bisherigem Recht die berufsständische Altersvorsorge und ihre Möglichkeiten der Absicherung vor. Katja Elgert von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) informierte über die Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung und die praktische Tätigkeit. Von Elisabeth Dallüge aus dem Vorstand der Kammer und Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über Möglichkeiten und Besonderheiten der Berufstätigkeit in Anstellung und in Niederlassung.

Der lebhafte Austausch im Rahmen der beiden Veranstaltungen zeigte das große Interesse der Teilnehmenden an ihren beruflichen Perspektiven, den strukturellen Rahmenbedingungen und den Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen.


Notfallpsychotherapie als Teil der psychosozialen Notfallversorgung

Am 18. März 2026 hatte die Kommission Großschaden/Notfallpsychotherapie der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen zu der Netzwerkveranstaltung „Notfallpsychotherapie als Teil der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in Großschadenslagen“ in die Geschäftsstelle eingeladen. Im Mittelpunkt stand der fachliche Austausch von in der PSNV tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die rund 30 Teilnehmenden diskutierten zentrale Aufgaben, Anforderungen und Perspektiven der PSNV.

Susanne Leutner, Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, berichtete über ihre Erfahrungen während und nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und vermittelte praxisnahe Einblicke in die psychotherapeutische Unterstützung von Betroffenen. Kammervizepräsidentin Julia Leithäuser stellte Landes- und Bundesaktivitäten vor und unterstrich die Rolle der Kammer bei der Weiterentwicklung der PSNV. Deutlich wurde, dass die Profession ihre Präsenz in diesem Bereich zunehmend ausbaut und Vernetzung eine zentrale Säule ist.


Fachtag „Angestellte im Fokus“

Am 15. April 2026 fand im Hybrid-Format der diesjährige Fachtag „Angestellte im Fokus“ der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen statt. Unter dem Titel „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Führung – Leitung gestalten“ befassten sich über 160 Teilnehmende in der Geschäftsstelle der Kammer und online zugeschaltet mit Fragen zu Leitungsaufgaben und Führungsverantwortung für die Profession in unterschiedlichen Versorgungssettings. Konzipiert und durchgeführt wurde der Fachtag vom Ausschuss „Psychotherapie in Anstellung“ der Kammer. Die Moderation übernahmen die Ausschussvorsitzende Natalia Morgunova und die stellvertretende Ausschussvorsitzende Elina Kisselenko.

Kammerpräsident Andreas Pichler betonte einführend: In Führung zu gehen und Leitung zu gestalten, sei für die Profession ein mitunter noch neues Thema. Angesichts der Veränderungen im Gesundheitssystem und in der stationären Versorgung gewinne es jedoch zunehmend an Bedeutung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden vermehrt Verantwortung nicht nur in der Behandlung, sondern auch in organisatorischer und konzeptioneller Hinsicht übernehmen. Elisabeth Dallüge, im Vorstand unter anderem mit Themen der Anstellung befasst, ging aus aktuellem Anlass auf die Sparpläne des Bundesgesundheitsministeriums ein. Es sei zu befürchten, dass die Kürzungen für den ambulanten Bereich perspektivisch auch die stationären Strukturen betreffen würden. Der Berufsstand sei gefordert, auf die negativen Folgen dieser Sparmaßnahmen hinzuweisen und sich für die psychotherapeutische Versorgung insgesamt zu engagieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Erfahrungsberichte

Dr. jur. Martin Liebig beleuchtete rechtliche Aspekte der Berufstätigkeit von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Leitungsfunktionen. Mit dem Krankenhausgestaltungsgesetz NRW habe der Gesetzgeber geregelt, dass sie neben Ärztinnen und Ärzten fachlich eigenverantwortlich und selbstständig in Führungsposition sein können. Fragen der Weisungsbefugnis kläre die Berufsordnung der Kammer. Insgesamt würden sich aus juristischer Sicht für die Profession erhebliche Gestaltungsspielräume für die Übernahme von Führungsrollen eröffnen.

Svenja Papenbrock, Therapeutische Leitung der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Ev. Klinikum Bethel, Universitätsklinikum Ostwestfalen-Lippe, stellte das breite Aufgabenspektrum von Führungskräften im Krankenhaus auf unterschiedlichen Hierarchieebenen dar. Die Übernahme entsprechender Stellen biete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten viele berufliche Entwicklungsperspektiven. Es sei wünschenswert, dass sie diese Möglichkeiten nutzen – auch, um eine Sichtbarkeit in diesem Bereich zu stärken.

Niko Meys schilderte seine Erfahrungen mit einer neu eingeführten trialogischen Abteilungs- und Stationsleitung in der LVR-Klinik Mönchengladbach. Als Psychologischer Abteilungsleiter der Gerontopsychiatrie arbeitet er mit einer ärztlichen und einer pflegerischen Leitung auf Augenhöhe im Team. Für den Klinikalltag bedeute die neue Struktur viele Verbesserungen, unter anderem durch die direkten Beteiligungsmöglichkeiten. Als Teil der Abteilungsleitung könne er zudem darauf hinwirken, dass fachliche und berufsrechtliche Aspekte von Beginn an mitgedacht werden.

Tätigkeitsfelder und mögliche Führungsrollen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Öffentlichen Gesundheitsdienst stellte Andrea Melville-Drewes am Beispiel des Düsseldorfer Gesundheitsamtes vor. Sie betonte, dass der Berufsstand von Haus aus wichtige Qualifikationen wie Motivationsfähigkeit und Kommunikationskompetenz mitbringe, die in Leitungspositionen zentral seien. Entsprechend gut könnte die Profession diese oft mit viel Gestaltungsräumen verbundenen Positionen besetzen.

Kompetenzen nutzen, Führung gestalten

In die Diskussionsrunden nach den Vorträgen brachten sich Teilnehmende in Präsenz und online mit Fragen und Kommentaren ein. Andreas Pichler hielt in seinem Schlusswort fest: Der Fachtag habe verdeutlicht, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Führungspositionen sehr gut qualifiziert seien. Eine Tätigkeit in leitender Position eröffne ihnen spannende berufliche Perspektiven. Entsprechende Stellen zu besetzen, sei zugleich wichtig, um die Rolle der Profession in einem tradiert ärztlichen System weiter zu festigen und auszubauen.

V. l. n. r.: Dr. Martin Liebig, Svenja Papenbrock, Natalia Morgunova, Andrea Melville-Drewes, Elina Kisselenko, Andreas Pichler, Niko Meys, Elisabeth Dallüge

V. l. n. r.: Dr. Martin Liebig, Svenja Papenbrock, Natalia Morgunova, Andrea Melville-Drewes, Elina Kisselenko, Andreas Pichler, Niko Meys, Elisabeth Dallüge


Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen/Satzungsänderungen

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Sitzung am 23. November 2024 eine neue Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen beschlossen. In ihrer Sitzung am 10. Mai 2025 hat sie zudem eine Änderung der Weiterbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen beschlossen. Diese Beschlussfassungen sind auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de) unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bekannt gegeben sowie allgemein und dauerhaft zugänglich gemacht worden.


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