Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz
Liebe Kolleg*innen,
wir durchleben bewegte Zeiten – nicht nur in Bezug auf die weltpolitische Lage, sondern auch in Bezug auf unsere Kammer: Am 22. März wurde in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt und beim Verfassen dieses Vorwortes steht noch nicht fest, welche Auswirkungen die Koalitionsverhandlungen und das künftige Regierungsprogramm auf die psychotherapeutische Versorgung in unserem Bundesland haben werden. Wir hoffen, dass wir unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit auch mit den neuen Entscheidungsträger*innen erfolgreich fortsetzen können.
Außerdem hat auch in Rheinland-Pfalz die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent zu senken, große Empörung ausgelöst. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz wehrt sich gegen diesen völlig inakzeptablen Beschluss und wird darin dankenswerterweise vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz unterstützt. Auf einer Demonstration gegen die Honorarkürzungen in Mainz und auch in einer Pressemeldung seines Hauses bezog der Minister klar Stellung: „Ich bedaure diese Entscheidung ausdrücklich. Die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz ist von herausragender Bedeutung.“ Gerade vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Belastungen im Alltag durch Krisen sei eine Kürzung in diesem Bereich ein fatales Signal. Besonders ärgerlich ist, dass der GKV-Spitzenverband versucht, die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen mit Falschbehauptungen als gerechtfertigt darzustellen. Diesem unredlichen Vorgehen treten wir entschieden entgegen und bemühen uns um Richtigstellung, wozu die zahlreichen Medienanfragen gute Gelegenheit bieten.
Ein weiteres Thema, das uns seit der letzten Ausgabe des PTJ beschäftigt hat, war der Rückzug von Sabine Maur, die Ende März mit sofortiger Wirkung ihr Amt als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer niedergelegt hat. Wir haben ihre Entscheidung mit großem Respekt und Bedauern zur Kenntnis genommen. Frau Maur hatte sehr maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Arbeit der LPK RLP, wofür wir ihr sehr dankbar sind. Der Kammervorstand hat beschlossen, dass ich bis zur kommenden Wahl der Vertreterversammlung im November 2026 kommissarisch die Aufgaben der Präsidentin übernehme. In der konstituierenden Sitzung im ersten Quartal 2027 wird das Amt der Präsidentin durch Wahl der neuen Vertreterversammlung dann wieder regulär besetzt.
Es grüßt Sie herzlich
Dr. Andrea Benecke
Vizepräsidentin der LPK RLP
Informationen zur Kammerwahl auf der LPK-Homepage
In der Zeit vom 9. bis 23. November 2026 wird die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz von den Kammermitgliedern neu gewählt. Wahlleiterin ist Dr. Bettina Freimund-Holler, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz und Vorsitzende des Heilberufsgericht Rheinland-Pfalz (a. D.). Aktuelle Informationen zur Wahl (u. a. Bekanntmachungen, FAQ, das Fairnessabkommen und die Wahlordnung) finden Sie auf der LPK-Homepage unter Aktuelles / Wahlen zur Vertreterversammlung 2026.
Viel Kritik an Senkung der Honorare für Psychotherapie – Medienbeiträge unter Mitwirkung von Vorstand und Mitgliedern der LPK RLP
Seit der Erweiterte Bewertungsausschuss auf seiner Sitzung am 11. März 2026 entschieden hat, dass die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt werden soll, reißt die Kritik an diesem Vorgehen nicht ab. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und die Bundespsychotherapeutenkammer wehren sich gegen diese Abwertung psychotherapeutischer Arbeit. Das Interesse der Medien an dem Thema ist groß, so dass die Vorstandsmitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz mehrfach Gelegenheit hatten, ihre Einschätzung darzulegen und sich gegen ungerechtfertigte Falschbehauptungen – vor allem seitens des GKV-Spitzenverbandes – zu wehren.
Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes der LPK RLP und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, hat in einem Hörfunk-Interview mit SWR 1, das am 21. März 2026 in der Sendung „Arbeitsplatz“ gesendet wurde, die geplante Senkung der Honorare für Psychotherapie scharf kritisiert. Er machte deutlich, warum die Entscheidung der Krankenkassen auf Unverständnis stößt. Die Kürzungen werden unter anderem damit begründet, dass die Honorare für Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren besonders stark gestiegen seien. „Dass die Honorare so viel gestiegen sind, liegt daran, dass Psychotherapeut*innen 20 Jahre lang zu wenig verdient haben“, erklärte Herr Staub. Immer noch sind Psychotherapeut*innen die Fachgruppe der vertragsärztlichen Versorgung mit den mit Abstand niedrigsten Honoraren. „Wenn gespart werden muss, dann bitte bei allen und nicht nur bei den Niedergelassenen – und schon gar nicht bei der am schlechtesten verdienenden Gruppe der Psychotherapeut*innen“, forderte er.
Peter Andreas Staub (Foto: Robert Dieth)
Auch in dem Artikel „Honorarkürzung sorgt für Unmut“, der am 1. April 2026 in der Printausgabe der Wormser Zeitung veröffentlicht wurde, kommt Peter Andreas Staub zu Wort und kritisiert die Kürzungen mit deutlichen Worten: „Diese Entscheidung ist völlig inakzeptabel. Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen ist riesig. Im wahren Leben steigt der Preis bei hoher Nachfrage. Dass hier das Gegenteil der Fall ist, ist ein absolutes Unding! Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sind ohnehin die Fachgruppe mit den niedrigsten Honoraren.“
Die Rhein-Zeitung beleuchtete in einem Artikel am 1. April 2026 die Folgen der Kürzungen für die Patient*innen und sprach dafür ebenfalls mit Peter Andreas Staub. Auch Kammermitglied Judith Hagen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin aus Grünstadt, kommt in dem Artikel mehrfach zu Wort. Beide machen deutlich, dass die Honorarkürzungen durch die Krankenkassen nicht zu rechtfertigen sind. Die Kassen erklären den Schritt damit, dass die Honorare der Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren stark gestiegen seien. „Das liest sich so, als ob wir massenweise Geld dazubekommen haben und im Geld schwimmen. Das ist überhaupt nicht so“, betont Judith Hagen. „Wir sind aus dem tiefsten Kellergeschoss gestartet, nicht auf einem guten Level.“ Um Geld zu sparen, sollten die Krankenkassen lieber in die Prävention investieren, also weitere Kassensitze schaffen, statt Honorare zu kürzen, erläutert Herr Staub. Denn Frühverrentungen und Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen verursachen weit mehr Kosten als Psychotherapie. Herr Staub befürchtet, dass die Wartezeiten für Kassenpatient*innen durch die Honorarkürzungen noch weiter zunehmen. Dabei ist die Lage schon jetzt dramatisch, wie in dem Artikel deutlich wird. Der Bedarf übersteigt das Angebot an Therapieplätzen bei Weitem, die Wartelisten sind vielerorts nicht mehr zu bewältigen. Schon jetzt muss Judith Hagen schweren Herzens rund zehn Patient*innen pro Woche abweisen. Sie betont, dass die Honorarkürzungen vom Berufsstand als Zeichen mangelnder Wertschätzung empfunden werden. „Für die Menschen, die uns brauchen, gilt das genauso. Denn im Grunde werden psychische Belastungen ein Stück weit kleingeredet.“
Kammermitglied Judith Hagen (Foto: privat)
Der SWR hat außerdem einen Fernsehbeitrag gedreht, in dem sowohl O-Töne von Herrn Staub als auch von Frau Hagen verwendet wurden. Der Sendetermin stand allerdings zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig fest.
Kammermitglied Christiane von Scotti, die eine Psychotherapie-Praxis mit Kassenzulassung in Bernkastel-Kues hat, kritisiert in einem Zeitungsartikel im Volksfreund vom 27. April 2026 ebenfalls die Kürzungen und warnt vor den Folgen für Kassenpatient*innen und vor den hohen Kosten, die auf die Gesellschaft zukommen werden, wenn es vermehrt zu Chronifizierungen von psychischen Krankheiten und Arbeitsausfällen kommt.
Sabine Maur legt Amt als Präsidentin der LPK RLP nieder
Sabine Maur hat ihr Amt als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Ein entsprechendes Pressestatement wurde am 23. März 2026 auf den Homepages von LPK RLP und BPtK veröffentlicht. Darin erklärt Frau Maur:
Sabine Maur (Foto: Lisa Krieg)
„Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet sind, haben Anspruch auf eine adäquate Versorgung – das ist mein berufspolitisches Ethos. Deshalb setze ich mich zum Beispiel dafür ein, dass junge Menschen aus marginalisierten Gruppen Zugang zu einem Therapieplatz haben. Und dafür, bestehende Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen. Dafür werde ich mich weiterhin kraftvoll engagieren.
Ein Mitschnitt meiner Äußerungen im Rahmen einer Online-Fortbildung war Gegenstand von Presseberichten und eines von mir geführten Gerichtsverfahrens. Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 10. März insofern meiner Klage stattgegeben, als es der Antragsgegnerin strafbewehrt untersagt hat, zu behaupten, ich würde Diagnosen falsch ausstellen. Doch zugleich hat das Landgericht Berlin II meine Äußerungen in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet und meine Vorbildfunktion betont. Laut dem Urteil hätte ich Zuhörer*innen das Vorgehen, ‚einen Hinweis auf die Non-Binarität (…) zu unterlassen‘, nahegelegt, um dadurch ‚den Ausschluss non-binärer Menschen von der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen zu umgehen‘ und ‚eine Kostenerstattung zu erwirken‘. Schon vor dem Urteil hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – auch auf meinen Wunsch – eine unabhängige berufsrechtliche Prüfung meiner Äußerungen eingeleitet.
Für mich ist klar: Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Bundespsychotherapeutenkammer abzuwenden. Ich habe deshalb nach reiflicher Überlegung den Vorstand der LPK RLP und der BPtK darüber informiert, dass ich aus meinem Amt ausscheide. Für die großartige Zusammenarbeit in der LPK RLP und der BPtK sowie das Vertrauen auch der Mitglieder bin ich sehr dankbar. Auch künftig werde ich mich für die gemeinsamen Ziele einsetzen.“
Mit ihrem herausragenden Engagement hat Sabine Maur einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass die Landespsychotherapeutenkammer ihren Stellenwert in der rheinland-pfälzischen Landespolitik weiter ausbauen konnte und als wichtige gesundheitspolitische Akteurin in zahlreiche Prozesse eingebunden ist. Sie hat sich intensiv für die Interessen psychisch kranker Menschen in Rheinland-Pfalz und für eine bessere psychotherapeutische Versorgung eingesetzt, ganz besonders im Ahrtal nach der Flutkatastrophe. Nicht nur vor dem Hintergrund dieser Naturkatastrophe hat sie stets die Bedeutung von Klimaschutz als Gesundheitsschutz betont. Mit ihren tiefen Kenntnissen, ihrem Blick über den Tellerrand und ihrem ethischen Kompass hat Frau Maur die Arbeit der Landespsychotherapeutenkammer wesentlich vorangebracht. Dafür dankte ihr der Vorstand persönlich und im Namen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ausdrücklich.
Interesse an einer Ermächtigung? Neue Plattform für Kooperationen auf der LPK-Homepage
Wer kooperiert, gewinnt! Für Psychotherapeut*innen, die Kooperationen eingehen und besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant versorgen, kann der Gewinn eine Ermächtigung sein – und damit die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.
Hintergrund ist eine Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung, die im Februar 2025 beschlossen wurde: Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen haben nun Anspruch darauf, eine Ermächtigung zu erhalten, wenn sie besonders vulnerable Patient*innengruppen ambulant psychotherapeutisch oder psychiatrisch versorgen wollen. Die Ermächtigung wird auf Antrag vom Zulassungsausschuss erteilt, um die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu ermöglichen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind.
Abbildung: iStock/VictoriaMiroshnikova
Mit dem neuen Ermächtigungstatbestand möchte die Politik zusätzliche ambulante Behandlungskapazitäten schaffen, um niedrigschwellig und zielgerichtet diejenigen Menschen psychotherapeutisch zu versorgen, die sonst aufgrund ihrer Lebensumstände besonders schwer Zugang zur ambulanten Versorgung finden, beispielsweise Patient*innen aus der Jugendhilfe, Wohnungslose und Suchtkranke. Dieses Anliegen begrüßt die Landespsychotherapeutenkammer sehr und möchte ihre Mitglieder daher zur Antragstellung ermutigen.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist, dass die Antragsteller*innen eine Kooperationsvereinbarung beispielsweise mit einem Sozialpädiatrischen Zentrum, einem Medizinischen Behandlungszentrum für Menschen mit Behinderung, einer Einrichtung der Suchthilfe oder Krisenhilfe, der Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe oder einer psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle eingehen. Es ist auch möglich, mehrere Kooperationen einzugehen.
Neue Plattform auf der LPK-Homepage
Aber wie findet man passende Kooperationspartner*innen? Hier hilft die neue Anzeigenplattform weiter, die die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage geschaffen hat: Zu finden ist sie im Bereich „Aktuelles“ unter „Stellenmarkt, Kooperationsangebote & Praxisbörse“. Inserieren können auf dieser Seite sowohl Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden und die Psychotherapeut*innen zur Verbesserung der Versorgung ihrer Patient*innen suchen, als auch Kammermitglieder, die eine Ermächtigung nach der neuen Regelung anstreben und die daher an einer Kooperation mit einer entsprechenden Einrichtung interessiert sind.
Der Anzeigentext kann einfach als Word-Datei an die Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der LPK RLP, Dr. Livia Rigotti, gesendet werden (livia.rigotti@lpk-rlp.de). In der Anzeige sollte unter Angabe der Kontaktdaten die eigene Person bzw. Institution kurz vorgestellt werden und deutlich werden, welche Art von Kooperationspartner*in gesucht wird.
Informationsveranstaltungen
Um über den neuen Ermächtigungstatbestand und die Anzeigenplattform zu informieren, lud die LPK RLP gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. zu zwei Veranstaltungen am 22. und 30. April 2026 ein. Während sich die erste Veranstaltung primär an interessierte Kammermitglieder richtete, waren die Zielgruppe der zweiten Veranstaltung Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen betreut werden.
LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke und Peter Andreas Staub (Vorstand LPK RLP und KV RLP) begrüßten die Teilnehmer*innen und führten in das Thema ein. Bei der ersten Veranstaltung informierte die KV RLP ausführlich über die rechtlichen Hintergründe und den Ablauf der Antragstellung auf Ermächtigung beim Zulassungsausschuss. LPK-Geschäftsführerin Petra Regelin stellte die neue Anzeigenplattform für Kooperationsgesuche vor. In der zweiten Veranstaltung referierte LPK-Juristin Tamina Bührer die rechtlichen Grundlagen. Die praktische Umsetzung wurde von der LIGA erläutert. Petra Regelin moderierte die Veranstaltungen.
Der neue Ermächtigungstatbestand ist ein wichtiger Schritt zu mehr Zugangsgerechtigkeit. Die Kammer hofft daher, dass viele Mitglieder die Chance nutzen, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und zugleich zu einer besseren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für besonders vulnerable Patient*innengruppen beizutragen.
Neurobiologie, Gehirn und Schmerzpsychotherapie
Was ist Schmerz? Wie entsteht er und was passiert dabei im Gehirn? Was kann Psychotherapie für Schmerzpatient*innen leisten? Diese und viele weitere Fragen wurden in der digitalen LPK-Veranstaltung „Neurobiologie, Gehirn und Schmerzpsychotherapie“ beantwortet. Das Interesse an dem Thema war groß, sodass LPK-Vorstandsmitglied Ulrich Bestle, der die Veranstaltung moderierte und fachlich begleitete, rund 100 Teilnehmer*innen begrüßen konnte. Als Referent wurde Dr. Paul Nilges für die Veranstaltung gewonnen. Er ist Mitglied der Vertreterversammlung der Kammer sowie Supervisor im Bereich Spezielle Schmerzpsychotherapie. Bis zu seinem Ruhestand war er Leitender Psychotherapeut und Weiterbildungsbefugter am DRK Schmerzzentrum in Mainz. Er bot in seinem spannenden Vortrag einen umfassenden Überblick über das Thema, beantwortete viele interessierte Nachfragen und verwies auf die Möglichkeit der Zusatzqualifikation in Spezieller Schmerzpsychotherapie. Diese verfahrensoffene Weiterbildung steht allen Psychotherapeut*innen offen, die sich auf die psychotherapeutische Versorgung von Schmerzpatient*innen spezialisieren möchten. Weitere Infos finden Sie auf www.lpk-rlp.de.