Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Liebe Kolleg*innen,
es herrscht weiter Krieg. In der Ukraine und an vielen anderen Orten in der Welt.
Der Klimawandel wird zunehmend deutlich und bedroht die Menschheit insgesamt und viele Menschen ganz besonders.
Eigentlich könnte ich nun aufhören zu schreiben. Alles Weitere erscheint belanglos.
Aber vielleicht auch nicht. Vielleicht sind es ja die alltäglichen Aktivitäten, das Arbeiten an Zielen, die Umsetzung von Werten, welche dazu beitragen, kleine und große Änderungsprozesse anzustoßen. Daher nun ein paar Informationen aus der PKSH.
So viel los war selten. Überall Proteste von Kolleg*innen bundesweit und auch bei uns in Schleswig-Holstein. In Kiel waren es am 15. April etwa 350 Protestierende und in Lübeck zehn Tage später etwa 200 Personen, die an der Demonstration teilnahmen.
Die ab Anfang April geltenden Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie sind mehr als eine ökonomische Anpassung – sie sind ein Angriff auf die Substanz der Versorgung. Wer Psychotherapie billiger machen will, macht sie schlechter. So einfach ist das.
Psychotherapeutische Arbeit ist zeitintensiv, beziehungsbasiert und hochqualifiziert. Sie lässt sich nicht beliebig verdichten, ohne dass Qualität verloren geht. Honorarkürzungen bedeuten in der Praxis: weniger Zeit, weniger Stabilität, mehr Druck – und am Ende sind die Patient*innen die (noch mehr) Leidtragenden.
Besonders gravierend ist die schleichende Aushöhlung der Freiberuflichkeit. Wo wirtschaftlicher Druck steigt, wächst Abhängigkeit. Therapeutische Entscheidungen geraten unter indirekten ökonomischen Einfluss, die Niederlassung wird unattraktiver und langfristig droht eine Verschiebung hin zu stärker kontrollierten, institutionellen Versorgungsstrukturen. Das ist kein Fortschritt – das ist ein Rückschritt.
Gleichzeitig verschärft sich die Krise im Nachwuchs. Eine Ausbildung, die bereits heute finanziell belastend ist, und auch die „neue Weiterbildung“ verlieren weiter an Attraktivität, wenn die beruflichen Perspektiven unsicher werden. Warum sollte sich jemand für einen hochanspruchsvollen Heilberuf entscheiden, wenn die ökonomischen Rahmenbedingungen systematisch verschlechtert werden?
Einige der von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Gesundheitssystem sind kurzsichtig und gefährlich. Wer an der Psychotherapie spart, spart an der falschen Stelle. Und am Ende wird es teurer – für alle.
Gemäß unserem Auftrag als Psychotherapeutenkammer werden wir unsere Stimme erheben und versuchen, mit unseren Argumenten zu überzeugen. „Concordia domi …“ steht auf dem Holstentor – diese Eintracht unseres Berufsstandes habe ich eigentlich noch nie so überzeugend erlebt. Mega!
Mit kollegialen Grüßen
Dr. phil. Clemens Veltrup
Präsident
Klausurtagung des Vorstandes der PKSH: Strukturen stärken – politisches Profil ausbauen
Auf ihrer Klausurtagung am 7. März 2026 standen eine klarere Aufgabenverteilung im Vorstand, effizientere Kommunikationsstrukturen sowie die Stärkung der politischen Sichtbarkeit der Kammer im Vordergrund.
Von links nach rechts: Dr. Clemens Veltrup, Dr. Christina Bern, Birte Ernst, Stephanie Ristow, Haluk Mermer, Dr. Björn Riegel (Foto: PKSH)
Zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit wurde eine differenzierte Ressortverteilung beschlossen. Die Zuständigkeiten reichen von Aus- und Weiterbildung über Qualitätssicherung bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung in verschiedenen Gremien. Ziel ist es, Anfragen gezielter zu bearbeiten und die Expertise der einzelnen Vorstandsmitglieder besser zu nutzen. Die Aufgabenschwerpunkte der einzelnen Vorstandsmitglieder werden künftig transparent auf der Website der Kammer dargestellt werden.
Ein zentrales Thema der Klausur war die Zusammenarbeit zwischen Präsidium, Vorstand und Geschäftsstelle. Künftig werden fachliche Anfragen aus der Mitgliedschaft direkt an die zuständigen Vorstandsmitglieder weitergeleitet, die diese eigenständig beantworten. Damit soll die Bearbeitung beschleunigt und inhaltlich gestärkt werden.
Zur strukturierten Bearbeitung zentraler Themen wurden zudem neue Arbeitsgruppen eingerichtet. Eine „AG Finanzen“ wird künftig den Haushaltsplan vorbereiten, während eine „AG Beitragssatzung“ die geplante Reform der Beitragsstruktur mit Zielhorizont 2028 vorantreibt. Gleichzeitig soll die Geschäftsstelle bei operativen Aufgaben – etwa der Fortbildungsakkreditierung – entlastet werden.
Der Vorstand formulierte den Anspruch, die politische Rolle der Kammer deutlich zu stärken. Anlass hierfür sind unter anderem aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen wie Einschränkungen im Bereich psychotherapeutischer Leistungen. Geplant ist unter anderem die Einrichtung eines zusätzlichen Ausschusses für den ambulanten Bereich.
Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit eines strategischen Social-Media-Auftritts diskutiert, um die Positionen der Kammer besser sichtbar zu machen und neue Kommunikationswege zu erschließen. Hierzu soll der Austausch mit anderen Kammern gesucht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Situation von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) sowie in Weiterbildung (PtW). Hier wird die Kammer weiter alle Möglichkeiten nutzen, um die berufliche Situation und die Perspektiven deutlich zu verbessern.
Auch organisatorische Fragen wurden aufgegriffen. Für die Kammerversammlung wurden klarere Regelungen zum Umgang mit Gästen beschlossen. Zudem sollen interne Abläufe – etwa durch gemeinsame Kalenderlösungen und strukturierte Berichtsformate – weiter professionalisiert werden.
Die Klausurtagung zeigt eine klare strategische Ausrichtung der PKSH: effizientere interne Strukturen, stärkere Einbindung des Vorstands in operative Prozesse und ein deutlich geschärftes politisches Profil. Damit stellt sich die Kammer auf die wachsenden fachlichen und gesundheitspolitischen Anforderungen der kommenden Jahre ein.
Dr. phil. Clemens Veltrup
Präsident
Wie geht es mit dem Nachwuchs weiter?
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde zum 1. April 2026 abgesenkt – um 4,5 Prozent. In einer Versorgungssituation, die seit Jahren als angespannt beschrieben wird, in der Patient*innen monatelang auf einen Therapieplatz warten und die Nachfrage kontinuierlich steigt, wird ausgerechnet dort gekürzt, wo strukturelle Grenzen längst sichtbar sind.
Dieser Beitrag zielt nicht auf eine umfassende gesundheitspolitische Analyse, sondern richtet den Blick auf eine Gruppe, die in dieser Diskussion häufig aus dem Fokus gerät: die Ausbildungsteilnehmenden nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999. Denn diese Ausbildung läuft aus. Sie kann nur noch bis 2032 abgeschlossen werden. Und genau in dieser Übergangsphase zeigen sich zunehmend Probleme, die nicht mehr als individuelle Herausforderungen, sondern als strukturelle Belastungen zu verstehen sind. Die Ausbildung war nie ein einfaches Modell. Sie war komplex, zeitintensiv und finanziell belastend. Viele Ausbildungsteilnehmende tragen Ausbildungskosten im fünfstelligen Bereich, arbeiten parallel in gering vergüteten oder unbezahlten praktischen Tätigkeiten und sichern ihren Lebensunterhalt häufig über zusätzliche Erwerbsarbeit. Diese Problemlage ist seit Jahren bekannt und war ein zentraler Anlass für die Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019.
Die Übergangsfrist bis 2032 erscheint auf den ersten Blick großzügig. In der Praxis ist sie es nicht. Bei einer durchschnittlichen Ausbildungsdauer von etwas mehr als fünf Jahren ist absehbar, dass bereits in naher Zukunft ein Punkt erreicht wird, an dem sich für viele Ausbildungsteilnehmende die Frage nach einem rechtzeitigen Abschluss verschärft. Die Ausbildung ist in ihrer Struktur wenig flexibel, Verzögerungen lassen sich kaum kompensieren. Wer krank wird, Kinder bekommt, Angehörige pflegt oder schlicht nicht dauerhaft unter maximaler Belastung arbeiten kann, gerät schnell in zeitliche Schwierigkeiten.
Damit wird die Frage, ob die Ausbildung unter diesen Bedingungen noch abgeschlossen werden kann, für viele zu einer konkreten Entscheidungssituation – nicht selten auch zu einer Entscheidung gegen den Beruf. Hinzu kommt, dass zentrale Fragen der Übergangsregelung weiterhin ungeklärt sind: Was geschieht mit Personen, die ihre Ausbildung aus Gründen nicht abschließen können, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen? Was gilt als Härtefall? Wer entscheidet darüber und nach welchen Kriterien? Wie gestaltet sich ein formeller Antrag auf Fristverlängerung? Diese Fragen sind nicht nur offen, sie werden bislang auch nicht einheitlich beantwortet. Für die Betroffenen bedeutet dies vor allem eines: Unsicherheit. Diese Unsicherheit ist keineswegs abstrakt. Sie betrifft grundlegende Lebensentscheidungen. Sie betrifft die Frage, ob eine Familiengründung möglich ist, ob finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden können und ob sich die Ausbildung überhaupt noch verlässlich planen lässt.
Aus Schleswig-Holstein erreichen uns hierzu zunehmend Rückmeldungen von Ausbildungsteilnehmenden. Sie berichten davon, dass Ausbildungsinstitute schließen und Fristen setzen, die deutlich vor dem Jahr 2032 liegen. Sie berichten davon, keinen Platz für die praktische Tätigkeit zu finden – oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen keinen Zugang zu entsprechenden Stellen zu erhalten, sei es aufgrund geringer Verfügbarkeit oder aufgrund falscher Annahmen in Einrichtungen über die Abrechenbarkeit entsprechender Leistungen. Andere sehen sich mit vertraglichen Regelungen konfrontiert, die bei einem nicht fristgerechten Abschluss der Ausbildung erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen können. Diese Berichte sind keine Einzelfälle. Sie verweisen auf strukturelle Probleme, die sich im Übergang zunehmend verdichten. Die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen sind dabei oft begrenzt. Ihnen bleibt vor allem, ihre Rechte zu kennen, sich zu informieren, sich zu vernetzen und Unterstützung zu suchen. Als Kammer versuchen wir, hierfür als Ansprechstelle zur Verfügung zu stehen. Gleichzeitig wird deutlich, dass zentrale Entscheidungen nicht auf dieser Ebene getroffen werden können, sondern insbesondere in der Zuständigkeit der Landesprüfungsämter liegen.
In dieses ohnehin fragile System hinein wirken nun die aktuellen Honorarkürzungen. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung besteht darin, unter Supervision ambulante Behandlungen durchzuführen. Die daraus generierten Einnahmen sind ein entscheidender Faktor für die Refinanzierung der Ausbildung. Werden diese Einnahmen reduziert, steigen zwangsläufig die Eigenkosten. Die Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent mag auf den ersten Blick moderat erscheinen. In der Praxis bedeutet sie jedoch für Ausbildungsteilnehmende eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung. Damit wird die Ausbildung faktisch teurer.
Es entsteht eine paradoxe Situation: Während politisch die Bedeutung psychischer Gesundheit betont wird und gleichzeitig steigende krankheitsbedingte Ausfälle und gesellschaftliche Folgekosten diskutiert werden, werden genau jene Strukturen geschwächt, die zur Bewältigung dieser Probleme beitragen könnten. Psychotherapie ist nachweislich wirksam und auch ökonomisch sinnvoll. Und dennoch wird in einem Moment gekürzt, in dem die Versorgung bereits unter erheblichem Druck steht.
Die Folgen dieser Entwicklung sind absehbar. Sie betreffen nicht nur einzelne Ausbildungsteilnehmende, sondern das System insgesamt.
Wenn Ausbildung teurer, unsicherer und schwerer planbar wird, sinkt ihre Attraktivität. Wenn gleichzeitig die Weiterbildung nicht ausreichend finanziert ist und nicht genügend Stellen zur Verfügung stehen, entsteht ein strukturelles Nadelöhr. Der Nachwuchs, der dringend benötigt wird, kann nicht in ausreichendem Maße in das Versorgungssystem integriert werden.
Die Konsequenz ist eine weitere Verschärfung der Versorgungslage.
Schon heute berichten Patient*innen von langen Wartezeiten. Schon heute erhalten viele Menschen nicht die Hilfe, die sie benötigen. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, wird sich die Situation nicht verbessern, sondern weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund wirken die aktuellen Kürzungen wie ein widersprüchliches Signal. Einerseits wird die Bedeutung psychischer Gesundheit betont, andererseits werden Maßnahmen ergriffen, die die Versorgung schwächen.
Die grundlegenden Argumente sind seit Jahren bekannt. Sie haben maßgeblich zur Reform des Psychotherapeutengesetzes beigetragen. Neu ist jedoch die Zuspitzung der Situation: die Gleichzeitigkeit eines auslaufenden Ausbildungssystems, eines noch nicht vollständig etablierten Weiterbildungssystems und gesundheitspolitischer Entscheidungen, die zusätzlichen Druck erzeugen.
Diese Gleichzeitigkeit macht die aktuelle Lage besonders. Es geht dabei nicht nur um Honorare oder Ausbildungsbedingungen. Es geht um die Frage, welchen Stellenwert psychische Gesundheit in der gesundheitspolitischen Realität einnimmt. Und es geht um die Frage, ob ein langfristig angelegtes Versorgungssystem kurzfristigen ökonomischen Logiken untergeordnet wird.
Für die Ausbildungsteilnehmenden stellt sich diese Frage sehr konkret. Sie befinden sich in einem System, das ausläuft, tragen finanzielle Risiken und erleben gleichzeitig eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen während ihrer Ausbildung. Diese Situation ist nicht nur individuell belastend, sondern auch systemisch problematisch.
Wenn Ausbildung unter solchen Bedingungen stattfindet, wird der Zugang zum Beruf selektiver. Nicht mehr allein fachliche Eignung entscheidet, sondern auch finanzielle Ressourcen und persönliche Belastbarkeit. Dies hat langfristige Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Berufsstandes. Es stellt sich daher die Frage, welche Konsequenzen aus dieser Entwicklung gezogen werden. Es braucht Klarheit in der Übergangsregelung, transparente und einheitliche Kriterien für Härtefälle sowie verlässliche Rahmenbedingungen für die verbleibende Ausbildungszeit. Ebenso braucht es eine tragfähige Finanzierung der Weiterbildung.
Vor allem aber braucht es politische Entscheidungen, die konsistent sind. Wer die Bedeutung psychischer Gesundheit betont, kann nicht gleichzeitig Strukturen schwächen, die diese Gesundheit sichern sollen. Wer krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren will, muss in Behandlung investieren – nicht in deren Einschränkung.
Vielleicht ist es daher notwendig, diese Argumente immer wieder zu wiederholen. Nicht, weil sie neu wären, sondern weil sie offenbar noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Und vielleicht ist es gerade in dieser Übergangsphase notwendig, besonders deutlich zu machen, was auf dem Spiel steht.
Denn am Ende geht es nicht nur um ein Ausbildungssystem. Es geht um die Versorgung von Menschen. Und um die Frage, unter welchen Bedingungen diejenigen arbeiten, die diese Versorgung in Zukunft sicherstellen sollen.
Puya Sattarzadeh (Foto: Lena Lange)
Puya Sattarzadeh
PKSH begrüßt das 3.000ste Kammermitglied
Innerhalb von vier Jahren hat die PKSH ihre Mitgliederschaft um 500 Mitglieder erhöht. So konnte die Geschäftsführerin Dr. Christina Bern mit Maya Voß inzwischen das 3.000ste Kammermitglied in der Geschäftsstelle herzlich willkommen heißen.
Frau Voß ist Psychotherapeutin in Ausbildung und beginnt ab dem 1. Mai 2026 ihre Praktische Tätigkeit I (PT1) in der JVA Neumünster, die eine Kooperation mit dem Zentrum für Integrative Psychiatrie hat. Seit drei Jahren arbeitet Frau Voß bereits in der Beratungsstelle im Packhaus in Kiel, die zur Forensischen Ambulanz pro familia Schleswig-Holstein gehört. Diese Tätigkeit möchte sie auch weiterhin ausüben, da die Arbeit für sie eine Herzensangelegenheit ist. Wir wünschen Frau Voß für ihre Zukunft alles Gute.
Sarvina Gruben
Referentin Fort- und Weiterbildung
Personalzuwachs in der PKSH
Wir freuen uns sehr, Sarvina Gruben als Referentin für die Bereiche Fort- und Weiterbildung in der Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen. Sie war zuvor fünf Jahre als Psychologin (M. Sc.) in der Rehabilitationsarbeit tätig und hat ab 1. März 2026 ihre Tätigkeit in der PKSH begonnen. Mit Frau Gruben haben wir eine sehr kompetente Mitarbeitende gewinnen können, die der Geschäftsstelle schon nach kurzer Zeit hilfreich zur Seite steht.
Sarvina Gruben (Foto: A. Gruben)
Im Laufe ihrer bisherigen Tätigkeit bei uns hat die Geschäftsführerin, Dr. Christina Bern, ein kurzes Interview mit ihr durchgeführt:
Dr. Christina Bern: Was reizt Sie besonders an Ihrer neuen Tätigkeit?
Sarvina Gruben: „Ich finde es spannend, hinter die Kulissen schauen zu können, Ansprechperson für so viele Mitglieder sein zu dürfen und eine verantwortliche Tätigkeit auszuüben. Am meisten freue ich mich auf die Mitgestaltung und Umsetzung der neuen Weiterbildungsreform.“
Was qualifiziert Sie besonders für die Aufgabe der Referentin für Fort- und Weiterbildung?
Mein Fachwissen und meine klinischen Erfahrungen ermöglichen es mir, mich schnell in neue Themen einzuarbeiten und ein fundiertes Verständnis für bestehende Herausforderungen zu entwickeln.
Welche Ziele verfolgen Sie in Ihrer neuen Position und wie war Ihr Start bei der PKSH?
Mein Start war sehr schön, ich wurde von allen Kolleginnen herzlich empfangen. Mein zentrales Ziel ist es, die Umsetzung der Weiterbildungsreform aktiv zu unterstützen. Die psychotherapeutische Weiterbildung ist von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der zukünftigen therapeutischen Versorgung. Das ist mir als Psychologin besonders wichtig, und ich plane, mein Bestmögliches zu tun, um Lösungen zu finden und Ideen umzusetzen.
Vielen Dank für das Interview und weiterhin eine erfolgreiche Zeit bei uns!
Dr. jur. Christina Bern
Geschäftsführerin
Die Mitglieder des Akkreditierungsausschusses der PKSH
Der Akkreditierungsausschuss der PKSH besteht aus vier Mitgliedern und wird vertreten von Anne Rotthaus, Dr. Bernd Sobottka, PD Dr. Jens T. Kowalski und Dr. Clemens Veltrup.
Von links nach rechts: Dr. Bernd Sobottka, PD Dr. Jens T. Kowalski, Anne Rotthaus, Dr. Clemens Veltrup (Foto: Dr. Christina Bern)
Anne Rotthaus ist die Vorsitzende des Ausschusses. Sie ist Psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin sowie Lehrbeauftragte an der Christian-Albrecht-Universität zu Kiel.
Dr. phil. Bernd Sobottka ist Psychologischer Psychotherapeut und als leitender Psychologe in der Median Klinik Schweriner See tätig. Zudem ist er Dozent, Supervisor und Selbsterfahrungsleiter an verschiedenen Aus- und Weiterbildungsinstituten.
PD Dr. habil. Jens T. Kowalski ist Psychologischer Psychotherapeut, Beauftragter Sachverständigentätigkeit der PKSH und Präsident der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung sowie Leiter des Ausbildungszentrums für Verwaltung in Schleswig-Holstein.
Dr. phil. Clemens Veltrup ist Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein und Vorstandsmitglied in der Suchthilfe und Teilhabe des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein. Zudem ist er Psychologischer Psychotherapeut sowie Dozent, Supervisor und Selbsterfahrungsleiter an verschiedenen Aus- und Weiterbildungsinstituten.
Der Akkreditierungsausschuss hat als zentrale Aufgabe, Voten bezüglich aller Zulassungen von Weiterbildungsstätten und -befugten sowie der Hinzuziehung von Selbsterfahrungsleiter*innen und Supervisor*innen für den Vorstand abzugeben, und erfüllt damit eine beratende Funktion.
Sarvina Gruben
Referentin Fort- und Weiterbildung