Originalia

Zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der psychotherapeutischen Praxis

Dealing with Requests for Assisted Dying in Psychotherapy Practice

verfasst von: Tobias Teismann, Katrin Hötzel, Birgit Wagner & Laura Hofmann

Veröffentlicht / published 17.06.2026

Abstract

Zusammenfassung: Assistierte Suizide nehmen in Deutschland stark zu. Eine Suizidassistenz kann dabei auch im Kontext psychischer Störungen in Anspruch genommen werden. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie mit Wünschen nach einer Suizidassistenz in der psychotherapeutischen Praxis umgegangen werden kann. Im Folgenden werden Hinweise zur Abgrenzung von konventionellem suizidalem Erleben auf der einen Seite und dem Wunsch nach einer Suizidassistenz auf der anderen Seite gegeben. Zudem werden Vorschläge dazu gemacht, wie Motive pro und kontra einer Suizidassistenz exploriert und geklärt werden können. Den Hintergrund dieser Vorschläge bilden dabei Interventionen und Strategien, die dem Motivational Interviewing entstammen. Sämtliche Interventionen sind von einer lebensbejahenden Haltung der Behandelnden geprägt, die gleichzeitig die Entscheidungen von Betroffenen respektiert.

Summary: Assisted suicides are on the rise in Germany. Suicide assistance can also be sought in the context of mental health disorders. Against this backdrop, the question arises as to how requests for assisted dying should be handled in psychotherapeutic practice. The following article provides guidance on distinguishing between conventional suicidal ideation on the one hand and the request for assisted dying on the other. Additionally, suggestions are offered on how to explore and clarify the pros and cons of assisted dying. These suggestions are grounded in interventions and strategies derived from Motivational Interviewing. All interventions are characterized by a life-affirming attitude on the part of the therapists, which simultaneously respects the decisions of those affected.


Einleitung

Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des ärztlich assistierten Suizids den § 217 Strafgesetzbuch (StGB) (Verbot der „geschäftsmäßigen“ Suizidhilfe) für nichtig erklärt und damit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Assistierte Suizide finden derzeit aber immer noch in einer rechtlichen Grauzone statt, da nach Aufhebung des § 217 StGB bislang noch keine gesetzliche Neuregelung existiert. Zwei Initiativen für eine Neuregelung, zu denen auch die Bundespsychotherapeutenkammer Stellung genommen hatte (BPtK, 2022), scheiterten im Jahr 2023 im Bundestag. Die Zahl an assistierten Suiziden ist in Deutschland in den vergangenen Jahren gleichwohl stark angestiegen: In ihrem Jahresbericht gibt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben an, dass im Jahr 2021 eine Suizidassistenz von 120 Vereinsmitgliedern in Anspruch genommen wurde, während es im Jahr 2025 insgesamt 898 Personen waren (www.dghs.de). Dignitas berichtet von 129 Suizidassistenzen im Jahr 2021 und von 171 Fällen im Jahr 2024 (www.dignitas.de). Da nicht alle Anbieter von Suizidassistenzen Daten veröffentlichen, ist anzunehmen, dass die Zahl der assistierten Suizide insgesamt deutlich höher liegt. Jenseits der von den verschiedenen Sterbehilfevereinen publizierten Zahlen findet sich in den Suizidstatistiken des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2022 eine kontinuierliche Zunahme an Suiziden in Deutschland (Statista, 2026). Da in der offiziellen Statistik nicht zwischen konventionellen und assistierten Suiziden differenziert wird, lässt sich mutmaßen, dass dieser Anstieg unter anderem auf assistierte Suizide zurückzuführen ist. Dieser Verdacht beruht auf der Tatsache, dass sich ein Anstieg der Suizidzahlen insbesondere bei Personen im höheren Lebensalter, bei Frauen und bei Medikamentensuiziden findet (Wache & Fiedler, 2025), d. h. bei Personengruppen, die typischerweise einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen (Gleich et al., 2024). Ein Überblick über assistierte Suizide in Deutschland wird erst möglich werden, wenn eine flächendeckende Kodierung für assistierte Suizide in den Todesbescheinigungen eingeführt wird. In Bayern wird eine entsprechende Kodierung bereits durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität München genutzt und in Bezug auf Bayern lässt sich auf dieser Basis konstatieren, dass assistierte Suizide im Jahr 2023 knapp 10 % aller dortigen Suizidfälle und 0,1 % aller Todesfälle ausgemacht haben und fast zwei Drittel der assistierten Suizide von Frauen in Anspruch genommen wurden (Buschner et al., 2025).

Internationale Studien machen deutlich, dass die meisten Menschen, die einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen, unter einer Krebserkrankung leiden (Montagna et al., 2022). Gleichzeitig nimmt der Anteil der Personen, die einen assistierten Suizid aufgrund einer psychischen Erkrankung in Anspruch nehmen, zu: In den Niederlanden nahmen beispielsweise im Jahr 2024 insgesamt 219 Personen aufgrund einer psychischen Erkrankung einen assistierten Suizid in Anspruch (RTE, 2024), gegenüber dem Jahr 2020 hat sich der Anteil der assistierten Suizide bzw. Tötungen auf Verlangen aufgrund einer psychischen Störung damit mehr als verdoppelt. Bei jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren haben sich in den Niederlanden die Nachfragen nach einem assistierten Suizid aufgrund einer psychischen Störung innerhalb weniger Jahre nahezu verzehnfacht (Schweren et al., 2025). Grundsätzlich sind Depressionen und Persönlichkeitsstörungen die häufigsten Diagnosen, wegen derer ein assistierter Suizid in Anspruch genommen wird (Calati et al., 2021). Im Rahmen einer umfassenden Auswertung aller im Stadtgebiet von München durchgeführten assistierten Suizide in den Jahren 2020 bis 2022 konnte gezeigt werden, dass bei 8 % der Personen, die eine Suizidassistenz in Anspruch nahmen, eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde und dass bei 19 % mindestens ein lebenszeitlicher Suizidversuch dokumentiert wurde (Gleich et al., 2024). Auch die Angaben von Angehörigen deuten auf ein ähnliches Muster hin: Bei 22 % der sterbewilligen beziehungsweise bereits verstorbenen Personen waren ein oder mehrere Suizidversuche vor dem assistierten Suizid erfolgt (Wagner & Hofmann, 2025). Dies macht deutlich, dass auch in Deutschland assistierte Suizide von Menschen aufgrund oder mit einer psychischen Erkrankung in Anspruch genommen werden.

Tatsächlich stellt eine psychische Erkrankung kein Ausschlusskriterium für einen assistierten Suizid dar (vgl. BPtK, 2022; Nicolini et al., 2020). So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 2020 als Rahmenbedingungen für einen assistierten Suizid festgelegt, dass es sich um eine freie Willensbildung handelt, eine umfassende Informiertheit gegeben und keine unzulässige Einflussnahme durch Dritte festzustellen ist sowie eine Dauerhaftigkeit und Festigkeit des Entschlusses besteht. Diese Rahmensetzung erlaubt keinen assistierten Suizid im Kontext einer akut-exazerbierten psychischen Erkrankung, sie schließt einen assistierten Suizid im Kontext rezidivierend oder chronisch verlaufender psychischer Störungen gleichzeitig aber nicht aus. Vor diesem Hintergrund und dem Faktum, dass Lebensmüdigkeit und Suizidgedanken bei ambulanten Psychotherapiepatient*innen sehr verbreitet sind (Teismann et al., 2024), ist damit zu rechnen, dass der Wunsch, einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, ein zunehmendes Thema in der Psychotherapie werden wird. Dennoch ist die Rolle von Psychotherapeut*innen bislang weder in der gesundheitsrechtlichen Debatte noch in fachlichen Leitlinien oder Berufsordnungen eindeutig geklärt.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. (DEGAM) hat 2024 eine S1-Leitlinie für den Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in hausärztlichen Praxen herausgebracht (AWMF Registernummer 053-063).[1] Zudem wird derzeit an einer S2k-Leitlinie zum Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung für Mitarbeitende in Gesundheitsberufen gearbeitet (AWMF Registernummer 096-001).[2] Im Rahmen eines BMG-Projektes wird des Weiteren an Handlungsempfehlungen für Pflegekräfte, die mit einem Wunsch nach Suizidassistenz konfrontiert werden, gearbeitet.[3] Entsprechende Empfehlungen stehen für Psychologische Psychotherapeut*innen bislang hingegen weitgehend aus.

Im Folgenden werden vor diesem Hintergrund Hinweise dazu gegeben, wie mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der psychotherapeutischen Praxis klinisch-therapeutisch umgegangen werden kann. Die Basis der folgenden Empfehlungen sind dabei Prinzipien und Interventionen, die dem Motivational Interviewing (Miller & Rollnick, 2025) entstammen. Grundsätzlich muss bei einer solchen Auseinandersetzung sichergestellt werden, „dass die primäre Zielsetzung der Beratung sich nicht an inhaltlichen Positionen der Beratenden für oder gegen die assistierte Selbsttötung orientiert, sondern daran, dass Menschen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen“ (Schildmann et al., 2026, S. 344). In diesem Sinne beziehen sich die folgenden Hinweise darauf, Wünsche nach einem assistierten Suizid von konventionellen Suizidgedanken abzugrenzen und Betroffene bei einer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen; es werden keine Hinweise zu den – juristisch und berufsständisch unklaren – Fragen gegeben, ob und inwieweit Psychotherapeut*innen die Voraussetzungen für einen assistierten Suizid prüfen und begutachten sollten und ob eine psychotherapeutische Begleitung bis zum (assistierten) Tod erfolgen kann und soll (siehe hierzu Hahlweg, 2026).


Differenzierung von konventioneller Suizidalität und dem Wunsch nach Suizidassistenz

Die Äußerung eines Wunsches nach Suizidassistenz kann – gerade im Kontext einer psychischen Störung – Ausdruck mehr oder weniger akuten suizidalen Erlebens sein. Dementsprechend ist es zwingend erforderlich, sich ein genaues Bild der Beschaffenheit suizidalen Erlebens und Verhaltens zu machen (DEGAM, 2024). Es geht darum, zu erfragen, ob die Person darüber nachdenkt, sich selbst zu töten (Denken Sie aktuell auch darüber nach, sich selbst zu töten?), und ob die Person einen konventionellen Suizid als persönliche Alternative zu einem assistierten Suizid sieht bzw. ob ein Suizid zukünftig zu einer Alternative werden könnte. Des Weiteren sollte exploriert werden, inwieweit die Person sich einen Suizid zutraut, ob es Hinweise auf erhöhte Impulsivität gibt, eine Suizidabsicht besteht, suizidale Handlungsimpulse erlebt werden, ein Suizidplan besteht, Tötungsmittel verfügbar sind und es in der Lebensgeschichte bereits suizidale Krisen oder Suizidversuche gab. Letztere sollten immer genauer exploriert werden. Schlussendlich sollten persönliche Ressourcen erfragt werden und es sollte eine Selbsteinschätzung eingeholt werden (Als wie gefährdet schätzen Sie sich selbst ein?). Orientieren kann man sich bei der Gesprächsführung an gängigen Leitfäden zur Risikoexploration (z. B. Chu et al., 2016; Shea, 2011; Teismann & Friedrich, 2022). Auf der Basis der Exploration müssen Behandelnde schlussendlich einschätzen, ob sie den*die Patient*in als distanziert von akuten Umsetzungsplänen einer suizidalen Handlung erleben und ob sie eine Absprachefähigkeit annehmen. Eine Absprachefähigkeit ist nicht gegeben, wenn Patient*innen von Sterbewünschen und/oder Suizidgedanken berichten und sie sich gleichzeitig in einem intoxikierten, psychotischen, deliranten, schwer depressiven oder dementiellen Zustand befinden. Wenn keine Distanzierung von Suizidabsichten erfolgt und/oder keine Absprachefähigkeit besteht, müssen Behandelnde hierauf mit den üblichen Maßnahmen im Umgang mit akuter Suizidalität reagieren (Teismann & Friedrich, 2022). Wenn weniger akute Suizidgedanken neben Wünschen nach einem assistierten Suizid bestehen, dann ist hierauf mit bewährten ambulanten Maßnahmen im Umgang mit suizidalen Patient*innen zu reagieren (Bryan & Rudd, 2025).

Wenn der Wunsch nach einer Suizidassistenz unabhängig von konventionellem suizidalem Erleben und Verhalten besteht, dann sollte erfragt werden, ob und inwieweit Kontakt zu einem Sterbehilfeverein oder einem anderen Anbieter für Suizidassistenz besteht, ob eine Begutachtung erfolgt ist und ob bereits eine Freigabe erteilt wurde. Ferner sollte geklärt werden, ob Familienangehörige/Freund*innen in das Vorhaben eingeweiht wurden, und schließlich sollte der Wunsch nach einer Suizidassistenz genauer exploriert werden (s. u.).

Grundsätzlich muss beachtet werden, dass konventionelles suizidales Erleben erheblichen Schwankungen unterliegen kann (Hallensleben et al., 2019), sodass eine Abgrenzung von suizidalem Erleben und dem Wunsch nach Suizidassistenz in der weiteren Begleitung von Patient*innen wiederholt vorgenommen werden muss. In diesem Sinne zeigte sich beispielsweise in der bereits erwähnten Untersuchung junger Niederländer*innen, die ein Gesuch auf assistierten Suizid gestellt haben, dass 4,3 % im Laufe des Entscheidungsprozesses durch einen konventionellen Suizid zu Tode kamen (Schweren et al., 2025).


Motive für den Wunsch nach Suizidassistenz explorieren

Im weiteren Gespräch geht es darum, die Motive für den Wunsch nach Suizidassistenz zu explorieren und genau zu verstehen (DEGAM, 2024): Was ist es eigentlich genau, das Sie im Moment sagen lässt, es ist besser für mich zu sterben? Welche Gründe führt der Teil von Ihnen, der für den assistierten Suizid ist, an? Welchen Vorteil hätte es für Sie derzeit, tot zu sein? Was für Dinge in Ihrem Leben veranlassen Sie, sich den Tod zu wünschen? Was erhoffen und versprechen Sie sich von einem assistierten Suizid?

Behandelnde sollten sich bei der Exploration Zeit lassen und diese durch offene Fragen, reflektierendes Zuhören und Würdigungen begleiten. Es geht darum, ein genaues Verständnis der Motivlage zu erwerben und Patient*innen auf anteilnehmende und validierende Weise zu begegnen (Britton et al., 2011; Miller & Rollnick, 2025). Es kann helfen, die Motive für Patient*innen sichtbar aufzuschreiben, sodass sichergestellt wird, dass kein Aspekt in der weiteren Betrachtung ausgelassen wird. Es ist schließlich darauf zu achten, dass die genannten Motive für die Suizidassistenz nicht unbedacht relativiert oder unmittelbar infrage gestellt werden. Im Fall, dass Motive genannt werden, die diskussionswürdig und/oder modifizierbar erscheinen, sollten sich Behandelnde zu diesem Zeitpunkt des Gesprächs mit einem Seeding begnügen, d. h., den Aspekt markieren und anbieten, dass man später noch einmal darauf zurückkommen könnte (Mir scheint das ein Punkt zu sein, den man so oder anders sehen kann – vielleicht können wir da gleich nochmal drüber sprechen.).

Grundsätzlich können die Motive für einen assistierten Suizid – wie auch für einen Suizid (May et al., 2020) – sehr unterschiedlich sein: Es kann im Kontext einer terminalen Erkrankung darum gehen, über den Todeszeitpunkt selbst zu entscheiden und körperliches Leiden zu verkürzen; Einsamkeit, fehlende Zuwendung, der Eindruck, eine Last für Angehörige zu sein (Xu et al., 2024), Armut oder Pflege, die als nicht ausreichend oder angemessen empfunden wird, können den Wunsch nach einem vorzeitigen Tod bedingen; es kann aber auch um den Verlust der Würde, der Selbstbestimmung und der Selbstständigkeit gehen (Schildmann et al., 2026) wie auch – insbesondere im Kontext psychischer Störungen – um den verlorenen Glauben an eine Zukunftsperspektive.


Ambivalenz explorieren

Die Bedeutsamkeit der zu treffenden Entscheidung und die Tatsache, dass Patient*innen den Wunsch nach Suizidassistenz in der Therapiesitzung offengelegt haben, lassen die Vermutung zu, dass Patient*innen einer Suizidassistenz mindestens zeitweilig ambivalent gegenüberstehen (vgl. Teismann & Forkmann, 2024). Dieser Ambivalenz kann mit einer am Motivational Interviewing (Miller & Rollnick, 2025) angelehnten Gesprächsführung begegnet werden. Der sogenannte Change Talk umfasst dementsprechend die von der Person genannten Argumente für das Leben bzw. gegen den assistierten Suizid, während die Argumente für den assistierten Suizid und gegen das Leben den sogenannte Sustain Talk darstellen. Im Sinne der bereits angesprochenen lebensbejahenden Haltung sollte der Change Talk ermöglicht werden. Gleichzeitig sollte dem Sustain Talk ausreichend Raum gegeben werden, um das Erleben von Patient*innen zu validieren und die Symptomatik zu verstehen (vgl. Hötzel & von Brachel, 2022).

Für die Förderung des Change Talk würde das konkret bedeuten, dass offene Fragen zur Anregung der Selbstexploration gestellt werden sollten: Gibt es einen Teil in Ihnen, der nicht für das Sterben eintritt? Einen Teil, der zweifelt, dass eine Suizidassistenz die richtige Entscheidung ist? Welche Gründe führt dieser Teil an? Was macht die Zweifel aus? ODER: Welche Hindernisse gibt es noch auf dem Weg zu einem assistierten Suizid? Bestenfalls können dafür vom Patienten bzw. von der Patientin – auch indirekt – geäußerte Argumente in Reflexionen wieder aufgegriffen und durch offene Fragen vertieft werden: Sie sagen, dass Sie sich die meiste Zeit hinsichtlich Ihrer Überlegung, nicht mehr leben zu wollen, sicher sind. Was ist mit der, wenn auch wenigen Zeit, in der Sie sich nicht sicher sind? Was sind da Ihre Bedenken? ODER: Sie halten einen assistierten Suizid also für die beste Lösung Ihrer Situation. Gleichzeitig wollte ein Teil in Ihnen heute dieses Gespräch in Anspruch nehmen. Worum ging es diesem Teil dabei?

Auch Skalierungsfragen können als Einstieg in die Exploration der Ambivalenz genutzt werden (z. B. Britton et al., 2011). Auf einer Skala von 0 bis 10, in der „0“ für „gar nicht“ und „10“ für „absolut“ steht: Wie sicher sind Sie sich da im Augenblick, dass Sie Ihrem Leben ein Ende machen wollen? … Was macht den Wert X aus? … Und warum haben Sie nicht die „10“ angegeben? Was macht die bis zur 10 fehlenden Punkte aus? Für den erfahrungsgemäß unwahrscheinlichen Fall, dass die „10“ angegeben wird, kann der Change Talk dennoch mit der Folgefrage „Was müsste sich ändern, damit Sie weniger als 10 angeben?“

Es geht letztlich darum, die Person mit eigener Zwiespältigkeit in Kontakt zu bringen. Sie soll erleben, wie ein assistierter Suizid mit persönlichen Zielen und Werten in Konflikt stehen könnte. Dafür wird durch das beschriebene Vorgehen angestrebt, dass die Person selbst – und nicht der*die Psychotherapeut*in – die Gründe vorbringt und vertritt, die für das Weiterleben und gegen einen assistierten Suizid sprechen. Von großer Bedeutung ist darüber hinaus, nicht in eine direktive Haltung zu verfallen (z. B. Sind Sie sich wirklich sicher, dass das kein Fehler wäre?), obwohl der Impuls nachvollziehbar ist und der Gedanke gut gemeint sein mag. Auch auf subtilere Formen eines solchen, lenkenden Vorgehens – dem sogenannten „Korrektur-Reflex“ (Miller & Rollnick, 2025) – sollte verzichtet werden.

Die Gründe, die gegen eine Suizidassistenz sprechen, sollten bestenfalls aufgeschrieben werden, sodass Patient*innen die innere Ambivalenz optisch widergespiegelt bekommen. Es schließt sich sodann eine Zusammenfassung der Gründe für bzw. gegen die Suizidassistenz an, bevor offen gefragt wird, wie der*die Patient*in gedenkt, mit den widersprüchlichen Motiven umzugehen (Wie sollte es aus Ihrer Sicht nun weitergehen?).

Fallvignette Herr B.

Herr B. ist 45 Jahre alt. Er leidet an einer persistierenden depressiven Störung und einer posttraumatischen Belastungsstörung infolge eines sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend. Im Laufe seines Lebens hat Herr B. viermal versucht, sich selbst zu töten. Seit dem jungen Erwachsenenalter hat Herr B. mehrere stationär-psychiatrische Behandlungen in Anspruch genommen, ist durchgängig in ambulanter psychiatrischer Behandlung gewesen und hat in der Vergangenheit drei ambulante Psychotherapien (2 x Verhaltenstherapie, 1 x Psychodynamische Psychotherapie) absolviert. Keine der Behandlungen hat zu einer nachhaltigen Symptomverbesserung beigetragen. Im Rahmen eines Krisenkontaktes legt Herr B. offen, dass er sich seit längerer Zeit mit der Frage eines assistierten Suizids auseinandersetzt. Auf Nachfrage macht er unmittelbar deutlich, dass er nicht über einen Suizid nachdenkt: Er habe dies mehrfach versucht und würde sich „das nicht mehr trauen“, die Angst davor, dass es erneut scheitern könnte, wäre einfach zu groß. Außerdem wolle er seinen Geschwistern nicht zumuten, dass sie ihn unvorbereitet tot auffinden könnten.

Als Motive für einen assistierten Suizid nennt Herr B., dass er hoffnungslos sei, dass sich die Symptombelastung jemals ändern werde. Er habe „wirklich alles probiert“ und so sei es „kein Leben mehr“, er vegetiere nur noch vor sich hin. Er sehe „keinerlei Sinn mehr darin, dieses Leben weiterzuführen“. Auf die Frage, ob er manchmal auch anders auf die Möglichkeit eines assistierten Suizids schaue bzw. ob er Hindernisse auf dem Weg zu einem assistierten Suizid sehe, gibt Herr B. als Erstes an, dass man ja nie wissen könne, ob es nicht doch noch eine Behandlung oder eine Therapeutin gäbe, die ihm helfen könne. Das wäre ja anders als bei einer somatischen Behandlung, „bei der irgendwann klar ist, dass es terminal ist und nichts und niemand mehr helfen kann“. Als Zweites berichtet er, dass er eigentlich nicht sterben wollen würde – er wolle so nicht mehr weiterleben. Der Tod würde ihm Angst machen.

Herr B. berichtet, dass er immer wieder in diese Ambivalenz hineingerate und dass ihn auch dies zunehmend zermürben würde. Mit Blick auf den Aspekt, dass man nie wissen könne, ob es nicht doch noch eine hilfreiche Behandlung geben könnte, wird mit Herrn B. betrachtet, was für Behandlungen er bisher in Anspruch genommen hat, wie spezialisiert die Behandlungseinrichtungen und Behandelnden für seine Störungsbilder waren und ob er sich schon mal über Spezialeinrichtungen informiert hat. Herr B. verneint dies, sodass ihm angeboten wird, gemeinsam noch einmal nach Spezialeinrichtungen bzw. spezialisierten Behandlungsangeboten zu schauen. Hierauf kann sich Herr B. gut einlassen (ohne jedoch zuzusagen, dass er sich nicht gleichzeitig auch über Möglichkeiten eines assistierten Suizids informieren wird).

Wenn Patient*innen an dieser Stelle des therapeutischen Prozesses darum bitten, dann können Psychotherapeut*innen nun Informationen zu Alternativen zur Suizidassistenz geben. Zudem können – wenn es passend erscheint – Interventionen eingesetzt werden, um die Zwangsläufig- und Sinnhaftigkeit einzelner für die Suizidassistenz angeführter Motive infrage zu stellen. Das Gespräch zielt somit darauf ab, eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wunsch nach einem assistierten Suizid anzuregen und einer vorschnellen Festlegung auf den assistierten Suizid entgegenzuwirken. Grundsätzlich erfolgt das skizzierte Gespräch jedoch ergebnisoffen. Psychotherapeut*innen sollten Patient*innen in nondirektiver Weise alternative Möglichkeiten zum Suizid aufzeigen, ohne die Autonomie einzuschränken bzw. den Weg zur Umsetzung des Suizidwunsches zu blockieren. Sollten sich Patient*innen gegen eine Suizidassistenz entscheiden, dann geht es nun darum, welche Unterstützungs- und Behandlungsmöglichkeiten (weiter) genutzt bzw. organisiert werden müssen. Sollten sich Patient*innen dafür entscheiden, den Weg der Suizidassistenz weiter zu verfolgen, können sie dazu angeregt werden, sich zu einer weiteren Klärung an eine*einen ärztliche*n Kolleg*in zu wenden. Inwiefern Psychotherapeut*innen eine Bescheinigung oder ein Gutachten ausstellen können, in welchem sie zu den Voraussetzungen eines assistierten Suizids Stellung beziehen, ist derzeit noch unklar (Hahlweg, 2026).


Schlussbemerkung

Unserer Meinung nach sollten Psychotherapeut*innen im Umgang mit sterbewilligen Menschen, die unter einer psychischen Störung leiden, klar auf der Seite des Lebens stehen, sie müssen aber trotzdem die freie Entscheidungsbildung von Patient*innen respektieren (Schildmann et al., 2026). Daraus ergibt sich eine anspruchsvolle professionelle Balance: Einerseits umfasst der therapeutische Auftrag die sorgfältige Suizidalitätsdiagnostik, die leitliniengerechte Behandlung der zugrunde liegenden psychischen Störung, die Aktivierung von Schutzfaktoren sowie bei akuter Eigengefährdung die Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Andererseits darf ein Sterbewunsch nicht vorschnell pathologisiert oder ausschließlich als Symptom einer Erkrankung gewertet werden; vielmehr sind mögliche Beeinflussungen durch psychopathologische Verzerrungen, Hoffnungslosigkeit oder soziale Belastungen differenziert zu prüfen. Diese Doppelstruktur wird exemplarisch in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin (2016) sichtbar, die in § 3 Abs. 2 festhält, dass Psychotherapeut*innen einerseits die Selbstbestimmung der Patient*innen zu respektieren haben, andererseits aber verpflichtet sind, Schäden abzuwenden.

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass der assistierte Suizid in Deutschland erlaubt ist und daher als Möglichkeit genutzt werden kann. Es ist u. E. jedoch von höchster Dringlichkeit, dass für die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Suizidassistenz gegeben sind, verbindliche Standards gesetzlich festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es entsprechende Standards nicht und verschiedene Gerichtsprozesse, die gegen Sterbehelfer*innen geführt werden und wurden, lassen Zweifel daran aufkommen, dass hier per se von einer ausreichenden Sorgfalt ausgegangen werden kann (z. B. BGH, 29.01.2025 – 4 StR 265/24).[4]

Zum jetzigen Zeitpunkt ist darüber hinaus unklar, ob und inwieweit Psychotherapeut*innen eine sterbewillige Person auf dem Weg zu einem assistierten Suizid begleiten können (Hahlweg, 2026). Vor dem Hintergrund einer unklaren Rechtslage warnt die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT, 2024) davor, dies zu tun. Gleichzeitig bleibt offen, warum Psychologische Psychotherapeut*innen – anders als Angehörige anderer Berufsgruppen (DEGAM, 2024) – die Begleitung sterbewilliger Menschen aus juristischen Gründen verweigern sollen. Hier besteht dringender Klärungsbedarf. Dieser Klärungsbedarf bezieht sich einerseits auf die juristischen bzw. berufsständischen Fragen, ob Psychotherapeut*innen eine sterbewillige Person bis zum assistierten Suizid begleiten dürfen (Psychotherapeut*innen einen assistierten Suizid somit als etwas anderes begreifen und behandeln dürfen als konventionelle Suizidalität) und ob Psychotherapeut*innen Bescheinigungen und Gutachten zur Beurteilung der Voraussetzungen für einen assistierten Suizid erstellen dürfen. Der Klärungsbedarf bezieht sich andererseits aber auch auf die Frage der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen „palliativen Psychotherapie“. Grundsätzlich liegen Interventionsempfehlungen und Anleitungen für die Unterstützung und Begleitung einer Person an ihrem Lebensende vor (z. B. Trachsel & Maercker, 2016), die Besonderheiten eines assistierten Suizids finden hierbei aber u. E. noch unzureichende Beachtung.


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Tobias Teismann
Apl. Prof. Dr. Tobias Teismann
Korrespondenzanschrift:
Forschungs- und Behandlungszentrum für Psychische Gesundheit
Ruhr-Universität Bochum
Massenbergstraße 11
44788 Bochum
mail icon tobias.teismann@rub.de

Apl. Prof. Dr. Tobias Teismann ist Psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie) und arbeitet als geschäftsführender Leiter der Psychotherapieambulanz für Erwachsene am Forschungs- und Behandlungszentrum für Psychische Gesundheit (FBZ), Ruhr Universität Bochum. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Depression und Suizidalität.

Katrin Hötzel
Dr. Katrin Hötzel
mail icon katrin.hoetzel@rub.de

Dr. Katrin Hötzel ist Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) und in der geschäftsführenden Leitung der Psychotherapie-Ausbildung an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Einer ihrer inhaltlichen Schwerpunkte liegt – ursprünglich ausgehend von der Arbeit mit Essstörungen – im Bereich der motivierenden Gesprächsführung bzw. dem Aufbau von Änderungsmotivation.

Birgit Wagner
Prof. Dr. Birgit Wagner
mail icon birgit.wagner@medicalschool-berlin.de

Prof. Dr. phil. Birgit Wagner ist Professorin für Klinische Psychologie und Verhaltenstherapie an der Medical School Berlin und Psychologische Psychotherapeutin. Ihre Forschungs- und Therapieschwerpunkte sind die Traumafolgestörungen mit einem Schwerpunkt auf die anhaltende Trauerstörung. Sie leitet die Beratungsstelle für Angehörige betroffen von assistiertem Suizid an der Hochschulambulanz der MSB Medical School Berlin.

Laura Hofmann
Dr. Laura Hofmann
mail icon laura.hofmann@medicalschool-berlin.de

Dr. Laura Hofmann ist Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der MSB Medical School Berlin. Sie forscht zu Trauer nach Suizid, Suizidprävention und E-Mental-Health und leitet seit 2022 gemeinsam mit Prof. Dr. Birgit Wagner die Spezialambulanz für Suizidprävention.

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Teismann, T., Hötzel, K., Wagner, B. & Hofmann, L. (2026). Zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der psychotherapeutischen Praxis. Psychotherapeutenjournal, 25 (2), 130–135. https://doi.org/10.61062/ptj202602.003