Mitteilungen der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz logo

Liebe Kolleg*innen,

vom 9. bis 23. November 2026 haben Sie die Wahl: Wer soll Sie und Ihre berufspolitischen Interessen in unserer Kammer vertreten? Welchen berufspolitischen Weg sollen wir gemeinsam gehen? Ihre Abstimmung entscheidet mit über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer. Sie ist das höchste Organ der Kammer und als solches ein zentrales Element der beruflichen Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung tagt in der Regel zweimal im Jahr und entscheidet unter anderem über die Zusammensetzung des Vorstandes, die Satzungen der Kammer, den Haushaltsplan, die Vorschläge für die ehrenamtlichen Richter*innen, die Wahl der Ausschussmitglieder und vieles mehr.

Die im Wählerverzeichnis registrierten Kammermitglieder haben im Zuge der anstehenden Wahl nicht nur die Möglichkeit, 25 Personen zu bestimmen, die ihre berufspolitischen Anliegen vertreten und diese in die rheinland-pfälzische Landespolitik hineintragen. Sie können darüber hinaus auch die Chance nutzen, sich selbst in die Vertreterversammlung wählen zu lassen und sich berufspolitisch zu engagieren. Gerade jetzt, wo unser Gesundheitssystem massiv unter Druck steht und über große Veränderungen auch in der psychotherapeutischen Arbeit entschieden wird, ist es besonders wichtig, von diesen demokratischen Rechten Gebrauch zu machen und das politische Geschehen mitzugestalten.

Noch bis zum 25. September 2026 können Wahlvorschläge eingereicht werden, die anschließend vom Wahlausschuss geprüft werden. Ab 12. Oktober 2026 wird die Wahlwerbung der zugelassenen Wahlvorschläge unter Aktuelles / Wahlen zur Vertreterversammlung 2026 auf der Kammer-Homepage veröffentlicht. Informieren Sie sich und entscheiden Sie mit darüber, wer Sie in diesen für unseren Berufsstand so turbulenten Zeiten vertreten soll!

Die Wahl wird dieses Jahr erstmals digital durchgeführt. Die Vorteile und den Ablauf der digitalen Wahl erklärt die Wahlleiterin im nachstehenden Interview. Wenn Sie die nächste Ausgabe des PTJ Mitte Dezember in den Händen halten, stehen das Ergebnis der Wahl und die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bereits fest. Wir werden Sie natürlich informieren. Bei der konstituierenden Sitzung im Frühjahr 2027 wird dann auch ein neuer Vorstand gewählt.

Lassen Sie Ihre Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung nicht ungenutzt und gestalten Sie die Zukunft unseres Berufsstandes in Rheinland-Pfalz mit!

Es grüßt Sie herzlich

Article image

Der Vorstand der LPK RLP
Dr. Andrea Benecke, Peter Andreas Staub, Ulrich Bestle und Marcel Hünninghaus

Wahl zur Vertreterversammlung der LPK RLP auf der Homepage

In der Zeit vom 9. bis 23. November 2026 wird die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz von den Kammermitgliedern neu gewählt. Alle Informationen zur Wahl wurden auf der Kammer-Homepage www.lpk-rlp.de unter Aktuelles / Wahlen zur Vertreterversammlung 2026 für Sie zusammengestellt. Seit der letzten Ausgabe des PTJ wurde die Rubrik mehrfach ergänzt: Sie finden dort neben Informationen zum Wahlausschuss, Fragen und Antworten zur Wahl, Wahlordnung und Fairnessabkommen jetzt auch alle Formulare zur Wahl, neue Bekanntmachungen und das Wahlleiterschreiben, das allen Kammermitgliedern am 12. Juni 2026 auch per Post zugegangen ist.


Dr. Bettina Freimund-Holler im Gespräch – Was macht eigentlich eine Wahlleiterin?

Vom 9. bis 23. November 2026 wählen die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine neue Vertreterversammlung. Geleitet wird die Wahl von Frau Dr. Bettina Freimund-Holler, die sich im Interview näher vorstellt und erklärt, welche Aufgaben ihr als Wahlleiterin zukommen und welche Bedeutung sie der demokratischen Teilhabe in der Selbstverwaltung beimisst.

Dr. Bettina Freimund-Holler (Foto: privat)

Dr. Bettina Freimund-Holler (Foto: privat)

Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP): Für die im November anstehende Wahl zur Vertreterversammlung der LPK RLP sind Sie als Wahlleiterin bestimmt worden. Welche beruflichen Aufgaben hatten Sie davor?

Dr. Bettina Freimund-Holler: Ich habe in Gießen und Mainz Jura studiert und in Mainz auch meine Referendarzeit absolviert. Im Jahr 1987 bin ich in die rheinland-pfälzische Justiz eingetreten, war zunächst Richterin auf Probe beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und wurde dort 1990 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Anschließend war ich Richterin am Verwaltungsgericht Mainz, wurde aber zwischendurch ans Justizministerium abgeordnet, wo ich fünf Jahre als Sprecherin tätig war. Von 1997 bis Oktober 2002 war ich Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht in Mainz, ab 2002 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts. Schließlich war ich 20 Jahre lang, von 2005 bis Ende 2025, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz und gleichzeitig Vorsitzende des Heilberufsgerichts Rheinland-Pfalz. Zudem war ich von 1997 bis 2007 Mitglied des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.

Welche konkreten Aufgaben haben Sie als Wahlleiterin bei der Landespsychotherapeutenkammer?

Ich wurde vom Vorstand der Kammer berufen, um als externe, neutrale Juristin die Rechtmäßigkeit der Wahl zu verantworten. In dieser Funktion erstelle ich unter anderem das Wählerverzeichnis, stelle also die Zahl der Wahlberechtigten fest. Außerdem prüfe ich gemeinsam mit dem Wahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge. Wenn uns Mängel auffallen – meist handelt es sich um formale Dinge –, weisen wir die Absender darauf hin und es besteht die Möglichkeit der Korrektur. Und zu guter Letzt werden wir nach der Stimmabgabe das Wahlergebnis offiziell feststellen.

Was reizt Sie daran, eine Kammerwahl zu leiten?

Als Verwaltungsrichterin habe ich häufig Wahlen überprüft, beispielsweise zu Personalvertretungen. Ich finde es spannend, mal auf der anderen Seite zu stehen und dafür zu sorgen, dass die Wahl rechtmäßig durchgeführt wird.

Wer unterstützt Sie bei Ihren Aufgaben als Wahlleiterin?

Ich werde von den übrigen Mitgliedern des Wahlausschusses unterstützt, also von der stellvertretenden Wahlleiterin Saskia Kollarich, der Beisitzerin Dr. Anke Diezemann-Prößdorf und Beisitzer Manfred Kießling sowie den stellvertretenden Beisitzern Dr. Michael Broda und Till Koppe. Außerdem unterstützt mich die Geschäftsstelle der Kammer.

Die Wahl wird erstmals digital durchgeführt. Haben Sie mit digitalen Wahlen schon Erfahrung?

Nein, das ist auch für mich Neuland. Die digitale Wahl bringt viele Vorteile mit sich: Zunächst ist diese Form der Wahl nachhaltig, man spart einiges an Ressourcen. Vor allem aber wird das Risiko für eine ungültige Stimmabgabe minimiert. Die Wahlberechtigten erhalten per Post eine Benutzer-ID und ein Passwort und werden dann durch das Wahl-Tool durch den Prozess der Stimmabgabe geleitet. Bei ungültiger Stimmabgabe – etwa Fehlern beim Kumulieren und Panaschieren – wird man direkt darauf hingewiesen und zur Korrektur aufgefordert. So gehen keine Stimmen verloren. Die Mitglieder brauchen sich auch keine Sorgen zu machen, falls es aus irgendeinem Grund nicht möglich für sie ist, digital zu wählen. Sie können dann in der Geschäftsstelle der Kammer einen Termin vereinbaren und erhalten dort die notwendige Unterstützung, um ihre Stimme abzugeben. Insgesamt ist eine digitale Wahl weniger fehleranfällig, zumal der Anbieter des Wahltools über große Erfahrung auf dem Gebiet verfügt. Ich hoffe also sehr, dass die Kammermitglieder die Vorteile der digitalen Wahl erkennen und nicht etwa aus Digital-Skepsis darauf verzichten, ihre Stimme abzugeben.

Wie sieht der Zeitplan bis zur Wahl aus und wann steht die Zusammensetzung der neuen Vertreterversammlung fest?

Ab dem 17. August liegt in der Geschäftsstelle der Kammer das Wählerverzeichnis zur Einsicht aus. Die Frist für Einsprüche läuft bis zum 31. August. Am 7. September wird das Wählerverzeichnis geschlossen. Nur wer dann im Wählerverzeichnis steht, ist wählbar und darf wählen! Vom 9. September bis zum 25. September können die Wahlvorschläge eingereicht werden, werden geprüft und falls nötig wird zur Korrektur aufgefordert. Am 29. September werden die Wahlvorschläge zugelassen und bis 2. Oktober kann Einspruch erhoben werden. Ab 12. Oktober wird die Wahlwerbung auf der Kammerhomepage veröffentlicht. Von 9. bis 23. November läuft die Wahlzeit. Am 25. November findet die Auszählung der Wahl statt und das Ergebnis wird auf der Kammerhomepage bekannt gegeben. Die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung mit der Wahl des neuen Vorstandes findet aber erst im Frühjahr 2027 statt.

Nicht nur der zeitliche Rahmen ist klar gesteckt, sondern auch, auf welche Art und Weise die Wahl ablaufen soll, wurde geregelt. Zu diesem Zweck hat die Vertreterversammlung der LPK RLP ein Fairnessabkommen für die Wahl diskutiert und konsentiert. Was hat es damit genau auf sich?

Das Fairnessabkommen halte ich für sehr gut und wichtig. Leider ist Fairness in unseren Zeiten nicht selbstverständlich: Falschbehauptungen und Fake News werden zum eigenen Vorteil eingesetzt, häufig fehlt es an Respekt gegenüber Konkurrent*innen oder Institutionen. Das Fairness-Abkommen appelliert daher an die Kammermitglieder und die Bewerber*innen, von zweifelhaften und falschen Informationen Abstand zu nehmen sowie persönliche Angriffe und diffamierende Äußerungen zu unterlassen. Kurz, es ruft zu respektvollem Miteinander auf, um eine faire Wahl zu ermöglichen.

Welche Bedeutung messen Sie der Kammerwahl zu und wieso ist es wichtig, dass die Mitglieder ihr Wahlrecht wahrnehmen?

Ich bin der Landespsychotherapeutenkammer schon lang verbunden: Schon seit ihrer Gründung verfolge ich ihren Werdegang, damals noch als Verwaltungsrichterin. Der Gesetzgeber hat den Psychotherapeut*innen das Selbstverwaltungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, sie können in Eigenverantwortung ihre berufsbezogenen Angelegenheiten selbst regeln. Das ist nicht selbstverständlich! Daraus erwächst der Kammer und der Vertreterversammlung ein hoher Wert. Wahlen sind das Wesensmerkmal unserer Demokratie und es ist ganz wichtig, dass das entscheidende Gremium der Kammer demokratisch bestimmt wird. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden großen und schwierigen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung möchte ich an die Kammermitglieder appellieren, dass sie als Berufsangehörige ihr Wahlrecht nutzen! Sie haben es selbst in der Hand, die Entwicklungen mitzubestimmen.

Falls noch Fragen offengeblieben sind: Besteht die Möglichkeit, dass Kammermitglieder sich direkt an Sie wenden?

Ja, sie können mich unter wahlleiter@lpk-rlp.de kontaktieren.


Honorarkürzungen: LPK RLP sucht Schulterschluss mit politischen Entscheidungsträger*innen

Mitglieder des Vorstandes der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie die Kammergeschäftsführerin haben sich am 15. Mai 2026 mit der Bundestagsabgeordneten Misbah Kahn über die Kürzungen der psychotherapeutischen Honorare ausgetauscht. Frau Kahn ist stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Ansprechperson für den Gesundheitsbereich und Abgeordnete des Wahlkreises Neustadt-Speyer.

Misbah Kahn, MdB (Foto: Grüne Bundestagsfraktion/Stefan Kaminski)

Misbah Kahn, MdB (Foto: Grüne Bundestagsfraktion/Stefan Kaminski)

Anlass für den digitalen Gesprächstermin waren die Honorarkürzungen für Psychotherapie um 4,5 Prozent, vom 1. April 2026, sowie zahlreiche Zuschriften von betroffenen Psychotherapeut*innen, die die Grüne Bundestagsfraktion daraufhin erhalten hat. Frau Kahn wollte sich im Gespräch mit der LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke sowie den Vorstandsmitgliedern Peter Andreas Staub, Ulrich Bestle, Marcel Hünninghaus und Geschäftsführerin Petra Regelin ein genaueres Bild von der Situation machen. Thema des Gesprächs war neben den Honorarkürzungen und ihren Auswirkungen auch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die darin enthaltenen gravierenden Einschnitte für die psychotherapeutische Versorgung. Frau Kahn sicherte Unterstützung zu.

Am 1. Juni 2026 hat sich die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz mit einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Clemens Hoch gewandt, um ihn zu bitten, in den Beratungen im Bundesrat und mit dem Bundestag Schaden von der psychotherapeutischen Versorgung abzuwenden und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in seiner jetzigen Form zu stoppen.

Die Kammer macht in dem Schreiben deutlich, dass sie die Notwendigkeit anerkennt, die GKV-Finanzierung zu stabilisieren. Das BStabG in seiner jetzigen Fassung würde die Finanzierung aber keinesfalls nachhaltig sichern, sondern die Versorgung unvertretbar destabilisieren.

Die Landespsychotherapeutenkammer hat daher Gesundheitsminister Hoch um die Unterstützung von vier Anliegen gebeten: keine Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), keine Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie (KZT) und der Vergütungsregelungen für Terminvermittlungsfälle (§ 87 Absatz 2b und 2c sowie § 87a Absatz 3 SGB V), keine Abkehr von der vollständigen Refinanzierung der Tariferhöhungen für therapeutisches Personal (§ 3 BPflV) und kostendeckende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund aus Steuermitteln.

Minister Hoch beantwortete das Schreiben und drückte in zentralen Punkten Zustimmung und Unterstützung aus.

Minister Clemens Hoch (Foto: MWWG/Werner-Hohensee)

Minister Clemens Hoch (Foto: MWWG/Werner-Hohensee)


Einsatz in den Medien gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie

Das mediale Interesse an der Bedrohung der psychotherapeutischen Versorgung durch Honorarkürzungen und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist groß. Wiederholt konnten Vorstandsmitglieder der Landespsychotherapeutenkammer die Gelegenheit nutzen und in Medienbeiträgen die Position des Berufsstandes einer breiten Öffentlichkeit zu erläutern:

Der SWR hat in einem Sendebeitrag für „Zur Sache! Rheinland-Pfalz“ beleuchtet, wie die Honorarkürzungen die ambulante Psychotherapie bedrohen und welche Auswirkungen dies für die Betroffenen hat. Interviewt wurden für die Sendung auch Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), sowie die beiden LPK-Mitglieder Birgit Bauer und Judith Hagen. Letztere betonte, dass der Mangel an freien Therapieplätzen besonders für Kinder und Jugendliche gravierend ist. Ohne Behandlung nehmen die Kinder ihre psychischen Erkrankungen ins Erwachsenenalter mit. „Was kommt da nur auf uns zu?“, fragt Frau Hagen im Sendebeitrag. „Die gesellschaftlichen Folgekosten machen mir große Sorgen.“

In einem Interview mit der Rhein-Hunsrück-Zeitung machte Herr Staub ebenfalls die dramatischen Konsequenzen von Honorarkürzungen und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung deutlich: Bis zu 25 Prozent der Termine könnten entfallen, warnt er. „Es droht ein massiver Versorgungsverlust.“

Peter Andreas Staub (Foto: Robert Dieth)

Peter Andreas Staub (Foto: Robert Dieth)

Weitere Presseanfragen rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die zahlreichen Änderungsanträge, die die psychotherapeutische Versorgung in noch größerem Umfang bedrohen als zunächst befürchtet, kamen von SWR1 und der Rhein-Zeitung und wurden von der Kammer umfassend beantwortet.

Ein weiteres Thema von Presseanfragen waren die fehlenden Weiterbildungsplätze für angehende Fachpsychotherapeut*innen. Hierzu gab Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, sowohl der Süddeutschen Zeitung als auch dem SWR ein Interview. Ohne Weiterbildung kann der berufliche Nachwuchs keinen Abschluss als Fachpsychotherapeut*in und somit keinen Kassensitz erhalten, erläutert Frau Dr. Benecke. Die jungen Kolleg*innen fehlen also in der psychotherapeutischen Versorgung – und das bei der ohnehin schon prekären Versorgungssituation mit viel zu langen Wartezeiten auf Psychotherapie für Patient*innen.

Dr. Andrea Benecke (Foto: Lisa Krieg)

Dr. Andrea Benecke (Foto: Lisa Krieg)


author image
author.title.default author.firstname.default author.lastname.default
author.position.default
author.address.default
author.city.default
mail icon author.email.default

author.biography.default

Alle Artikel